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  1. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich bin keine Juristin, aber nach meinem Rechtsverständnis bräuchte man dazu eine Gesetzesänderung, mit der eine solche Ausnahmeregelung festgeschrieben würde … wobei das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, nach dem das elterliche Erziehungsrecht und die elterliche Religionsfreiheit über der körperlichen Unversehrtheit von Kindern stünde, vermutlich kassieren würde.
    Vielleicht könnte man es als sogenannte "innere Angelegenheit" der Religionsgemeinschaft ansehen. Ihre "inneren Angelegenheiten" zu regeln ist der Religionsgemeinschaft vorgehalten. Da kann der Staat nicht eingreifen.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Daher halte ich derartige Unterstellungen für sehr unfair.
    Ich meinte es nicht als Unterstellung. Noch gibts in der Sache ja eh kein Urteil *g*.
    Ist nur so ein kleiner Gedanke in meinen Kopf, mehr nicht.
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
    -
    Schau auf deine Haut und lies
    Such wo meine Zunge war
    Such mein Lied in deinem Haar
    Willst Du mein Gefühl verstehen
    Mußt Du Dich in Dir ansehen
    Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
    (c) ASP
    -

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    [...]Ich denke weiterhin, die schwedische Gesetzgebung ist da vorbildlich. Rein rechtlich ist es weiterhin möglich, aber die Eltern müssen sich mit echten Medizinern zu dem Thema einer Operation und Anästhesie an Neugeborenen auseinandersetzen.

    [...]
    Täusch dich da nicht.

    Danach sind solche Zirkumzisionen als chirurgischer Eingriff grundsätzlich von einem approbierten Arzt und unter Anästhesie durchzuführen. Bei einem Jungen bis zu zwei Monaten kann auch eine andere befähigte Person mit staatlicher Zulassung die Zirkumzision vornehmen. Dies gilt namentlich für Personen, die von Glaubensgemeinschaften vorgeschlagen werden, in denen die Beschneidung Teil der religiösen Tradition ist. Personen, die die Zirkumzision ohne die notwendige Qualifikation bzw. Zulassung vornehmen, droht das Gesetz Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten an. Die Beschneidung bedarf der Zustimmung der Sorgeberechtigten. Sie darf nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen, sofern es das Alter und die notwendige Reife für eine solche Erklärung hat.


    Danach würde sich an der derzeitigen Praktik nicht viel ändern. Die Beschneidung der jüdischen Säuglinge wird von einem Mohel vorgenommen. Laut Aussagen in den Medien ohne Betäubung.
    Wenigstens dies sollte sich sofort ändern lassen! Soweit ich informiert bin gibt es die Möglichkeit einer lokalen Anästhesie bei Säuglingen in dem betreffenden Alter.
    ----------------------------------------------------------------------------
    ...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
    Dass andere ganz anders als wir glauben.
    ..(Ringelnatz)




  4. Moderation

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Apropos. Heute Nachmittag sah ich auf NTV ein Interview mit Renate Künast, von den Grünen. Darin unterstrich sie nochmals, wie enorm wichtig es sei, die Jungenbeschneidung voll zu erlauben.
    Hat die Frau nichts Wichtigeres zu tun?

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Was aber gar nicht geht, ist sich den neuen Erkenntnissen und deren Konsequenzen zu verweigern. Ich denke weiterhin, die schwedische Gesetzgebung ist da vorbildlich. Rein rechtlich ist es weiterhin möglich, aber die Eltern müssen sich mit echten Medizinern zu dem Thema einer Operation und Anästhesie an Neugeborenen auseinandersetzen.
    Und tun sie's? Gibt es da keine "Hinterhofbeschneidungen" mehr? Wird das kontrolliert?

    Gute Sache aber, um sie in die Debatte aufzunehmen. Verquastes Traditionsgelaber allein scheint mir wenig hilfreich.

    Friedmans: "Obwohl ich nicht fromm bin" - als Ex-Vize beim Zentralrat der Juden in Deutschland und Ex-Präsident des Europäischen Jüdischen Kongresses - ist ein von dieser Seite letztlich gewohnt dümmlicher Veräppelungsversuch ... geht doch letztlich gar nicht um die Tiefgläubigkeit sondern um das Traditionsverhaftete.
    Der Mann verarscht sich nur selber. Nimmt ihn wirklich noch jemand ernst?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Vielleicht könnte man es als sogenannte "innere Angelegenheit" der Religionsgemeinschaft ansehen. Ihre "inneren Angelegenheiten" zu regeln ist der Religionsgemeinschaft vorgehalten. Da kann der Staat nicht eingreifen.
    Wie bitte? Rechtsfreie Räume, weil es um Religion geht, ist ein brandgefährlicher Weg.
    *
    Der Adler fängt keine Mücken.


    'Antisemitismus hat in Deutschland keinen Platz' ist Kindergartenniveau. - Igor Levit


    Deutsche Tugenden: „Pünktlich wie die Deutsche Bahn, ehrlich wie die Deutsche Bank und sauber wie VW.“
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von _muschelkalk Beitrag anzeigen
    [I]Danach sind solche Zirkumzisionen als chirurgischer Eingriff grundsätzlich von einem approbierten Arzt ...
    Kannst Du bitte eine Quelle nennen.
    Körperlich Distanz
    Sozial zusammen


    You'd have to be here
    I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
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    Kari Bremnes

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Kannst Du bitte eine Quelle nennen.
    Zirkumzision
    ----------------------------------------------------------------------------
    ...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
    Dass andere ganz anders als wir glauben.
    ..(Ringelnatz)




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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Abraham hat seinen Sohn Isaak nicht opfern müssen,
    Ja, so ist es in dem Auszug aus dem Artikel zu lesen.
    Gleichsam wird das zunächst verlangte Opfer und die dann von Gott abgelehnte Opferung als Versuchung Abrahams gewertet.

    Der Rabbiner Ehrenberg sprach von einem Geschenk. In deinem Zitat lese ich nichts von einem Geschenk.
    In dem Text steht nichts von einem Geschenk, aber aus dem Text wird deutlich, warum es als Geschenk betrachtet wird.
    ... eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch...

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da hat sich offensichtlich ein Fehler eingeschlichen, der Link mit einer korrekten seitenbreiten Darstellung: Beschneidung als Straftat: "Dieses Urteil wirkt wie eine Diskriminierung" - Nachrichten Politik - Deutschland - WELT ONLINE
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  9. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Ich denke weiterhin, die schwedische Gesetzgebung ist da vorbildlich. Rein rechtlich ist es weiterhin möglich, aber die Eltern müssen sich mit echten Medizinern zu dem Thema einer Operation und Anästhesie an Neugeborenen auseinandersetzen.
    Rabbiner Ehrenberg war da ganz anderer Meinung. Er sagte, eine Beschneidung sei ein religiöser und kein medizinischer Eingriff. Deshalb gehören Beschneidungen nicht in einen OP-Raum, sondern in die Synagoge und sie sollen nicht von Ärzten, sondern von Beschneidern durchgeführt werden.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von _muschelkalk Beitrag anzeigen
    Danke.

    Daraus:
    Sie darf nicht gegen den Willen des Kindes erfolgen, sofern es das Alter und die notwendige Reife für eine solche Erklärung hat.

    Das heisst, sie darf gegen den Willen des Kindes erfolgen, wenn das Kind noch nicht das Alter und die notwendige Reife für eine solche Entscheidung hat.

    Immerhin steht in dem Gesetz, dass die Beschneidung unter Narkose stattzufinden hat.
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