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15.07.2012, 21:57
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman
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15.07.2012, 21:59
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15.07.2012, 23:02
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Also ich bin ja juristischer Laie, aber meines Wissens ist Art. 12a GG als lex specialis wirklich eine große Ausnahme zu Art. 3 GG und steht ja extra auch auf einer "Stufe" damit. Wenn es also eine entsprechende Gesetzesänderung geben sollte, so dass beispielsweise §223 Absatz 1 StGB um eine Ausnahme für religiöse Rituale ergänzt wird, dann sehe ich keinen Grund, warum Eltern nicht auch ihrer Tochter die Vorhaut ganz akkurat entfernen lassen dürften, falls dies ihrer Überzeugung nach notwendig sein sollte, um in den Himmel zu kommen. Und der Islam gehört schließlich auch zu Deutschland.
Die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht. In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Mädchenbeschneidung Pflicht. Die Malikiten sehen die Beschneidung von Mädchen als Prophetentradition (sunna) und dementsprechend als empfehlenswerte Tat an."...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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15.07.2012, 23:06
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das entscheidest eben nicht du, ob das Grundgesetz stimmig ist oder nicht.
Wenn du immer aufs Grundgesetz verweist, dann musst du es auch so nehmen wie es ist.
Und es war und ist unumstritten, dass die männliche Wehrpflicht ausdrücklich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sehr wohl vereinbar ist.
Auf das Grundgesetz zu verweisen, aber bitteschön nur so, wie man es selbst gern hätte, gilt eben nicht.
Im übrigen ist mir schon klar, dass dein wesentliches Motiv auch bei diesem Thema hier vor allem darin begründet liegt, für alle angeblich armen unterdrückten männlichen Wesen dieses Planeten einzutreten - ob das nun die angeblich ungerechte Wehrpflicht für Männer ist, oder die Beschneidung oder sonstwas ... das ist letztlich ganz egal.
Was heißt "durchboxen"?Dann wird das Grundgesetz halt geändert. Wäre nicht neu, Dinge so durchzuboxen.
Das Grundgesetz kann geändert werden mit entsprechender Mehrheit im Bundestag. Das Grundgesetz gibt selbst vor, auch verändert werden zu können.
Du führst zwar das Grundgesetz stets mit demokratischer Attitüde im Munde, aber letztendlich lässt du offenbar nur das gelten, was dir in den Kram passt.
Wer eine (mögliche) demokratisch legitimierte Veränderung des Grundgesetzes als "durchboxen" bezeichnet, hat im Grunde keine Berechtigung, am laufenden Band die Verfassung im Wort zu führen.
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
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Daniel Kahneman
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15.07.2012, 23:32
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Naja, ich gehe auch davon aus, daß die Beschneidung i.d.R. keine lebensbedrohlichen Folgen hat.
Und auch schwere Komplikationen nicht mehrheitlich zu erwarten sind.
Dennoch ist es ja im wörtlichen Sinne ein einschneidender Eingriff, der zunächst mal eine schmerzliche körperliche Verletzung zur Folge hat. Die möglichen medizinischen und emotionalen Langzeitfolgen sind zumindest strittig.
Hinsichtlich der religiösen Bedeutung ist auch - jedenfalls in kleinen Kreisen - strittig, ob (z.B. zeitliche) Spielräume oder Ersatzhandlungen denkbar sind.
Mir scheint jedenfalls, daß die Politiker, die sich bisher zum Thema geäußert haben, eher an Beschwichtung interessiert waren und eher zum Bagatellisieren des Eingriffs neigten - was mir etwas vorschnell erschien.
Ich hatte weiter vorne schon geschrieben, daß ich mir Zwischen- und Übergangslösungen erhoffen würde und daß vor allem die Reformer aus den Religionsgemeinschaften sich mehr Gehör verschaffen könnten.
Aktuell bin ich aber etwas skeptisch, da es den Anschein hat, daß die Politik das Thema eher "schnell vom Tisch" haben möchte.
lg lenita
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15.07.2012, 23:55
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das (fettmarkierte) is aus meiner Sicht die einzig realistische Option.
Hmm - was wäre denn die Alternative? Dass "die Politik" über einen (sehr) langen Zeitraum darüber debattiert?Aktuell bin ich aber etwas skeptisch, da es den Anschein hat, daß die Politik das Thema eher "schnell vom Tisch" haben möcht
Sonst wird sich doch immer beschwert, dass alles so langsam vorangeht.
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Daniel Kahneman
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16.07.2012, 00:26
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Hö? Was ist den jetzt kaputt?
Ich lebe nach dem Grundgesetz. Aber darf ich es nicht in Teilen kritisieren?
Bei wem ist das unumstritten? Ich kenne einige Initiativen, mit nicht wenigen Mitgliedern, bei denen dies sehrwohl umstritten ist. Aber das ist relativ egal. Die Wehrpflicht als Thema ist hier OT. Ich führte sie nur als Beispiel an. Nicht um über die Wehrpflicht zu reden, sondern darüber das Gleichheit in D nicht über allem stehen muss.Und es war und ist unumstritten, dass die männliche Wehrpflicht ausdrücklich mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz sehr wohl vereinbar ist.
Wo tue ich das?Auf das Grundgesetz zu verweisen, aber bitteschön nur so, wie man es selbst gern hätte, gilt eben nicht.
Ich kritisiere manchmal einige Punkte, ja. Das bedeutet noch lange nicht, das ich sie im praktischen ausleben ignoriere. Meinungsfreiheit gilt auch in bezug auf das GG, oder?
Gehts noch? Wie kommst Du nun bitte auf sowas? Ja, ich bin gegen die Beschneidung von minderjährigen. Das Geschlecht ist mir dabei egal. Dieser Thread hat nun mal die Beschneidung von Jungs zum Thema. Also diskutiere ich es.Im übrigen ist mir schon klar, dass dein wesentliches Motiv auch bei diesem Thema hier vor allem darin begründet liegt, für alle angeblich armen unterdrückten männlichen Wesen dieses Planeten einzutreten - ob das nun die angeblich ungerechte Wehrpflicht für Männer ist, oder die Beschneidung oder sonstwas ... das ist letztlich ganz egal.
Würde es eine derartige Meinung im Bundestag geben, Beschneidung an Mädchen zu legalisieren, würde ich nicht weniger dafür diskutieren, das man die Kinder in Ruhe lässt.
Ich weiß echt nicht wie Du darauf kommst, mir dies nun vorzuwerfen.
Mit durchboxen meine ich, das es in den letzten Jahren nicht selten geschah, das der Bundestag ein Gesetz verabschiedete, das BverfG dies kippte - weil gegen das GG verstoßend - und die Lösung für die Politiker in der Anpassung des GG lag. Beispiele kennst Du sicher selbst oder findest Du mit Hilfe von Google. Das hier komplett aufzudröseln, wäre OT.Was heißt "durchboxen"?
Ahm... bitte wie kann ich etwas nicht gelten lassen?Du führst zwar das Grundgesetz stets mit demokratischer Attitüde im Munde, aber letztendlich lässt du offenbar nur das gelten, was dir in den Kram passt.
Ich kritisiere was ich kritikwürdig finde, ja. Wirfst Du mir das vor?
Sagt wer?Wer eine (mögliche) demokratisch legitimierte Veränderung des Grundgesetzes als "durchboxen" bezeichnet, hat im Grunde keine Berechtigung, am laufenden Band die Verfassung im Wort zu führen.
Bitte unterlasse in Zukunft diese Anfeindungen und Mutmaßungen über meine Person und Meinungsbildung. Wenn Dir etwas an meiner Meinung unklar ist, frag lieber erst.
Die Diskussion ist hier bisher Konstruktiv verlaufen. Es wäre schade, wenn sich das ändert, weil Du persönlich wirst - warum auch immer. Dafür ist das Thema zu wichtig, finde ich.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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16.07.2012, 00:43Inaktiver User
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16.07.2012, 09:35Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das ist unstrittig.
Aber zeig mir doch bitte die Stelle im Grundgesetz, die festlegt, dass jemand das Recht hätte anderen eine Religion einschließlich schmerzhafter Rituale aufzuzwingen.
Die positive wie negative Religionsfreiheit ist ein individuelles Recht; sie beinhaltet nicht das Recht in die Rechte Dritter einzugreifen.
Deshalb kann man ein Zwangskopftuch auch nicht mit der Religionsfreiheit begründen:
Keine Frau wird daran gehindert ein Kopftuch zu tragen, wenn sie glaubt, dass ihre Religion ihr das vorschreibt. Aber keine Frau darf ihre Tochter zwingen, dies genauso zu sehen.
Was das elterliche Erziehungsrecht betrifft, in das die Kölner Entscheidung - angeblich - eingreift:
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit ist uneingeschränkt gültig. Dies ergibt sich aus Artikel 1 und 2 GG.
Es gibt kein elterliches Recht auf Eingriffe in die körperliche Integrität des Kindes über medizinisch notwendige Eingriffe hinaus.
Das Züchtigungsrecht der Eltern ist ausdrücklich abgeschafft.
Weshalb sollte eine (relativ harmlose) elterliche Ohrfeige verboten sein, aber das nicht mehr rückgängig zu machende Herumschneiden am Penis des Kindes nicht?
Die Rechte des Kindes gehen ja sogar noch weiter:
Den Eltern wird sogar das Recht abgesprochen die Bildung ihres Kindes in die eigenen Hände zu nehmen und sie zu Hause zu unterrichten. Auch die Teilnahme am Schwimmunterricht können (muslimische) Eltern ihren Kindern nicht mit Verweis auf Erziehungsrecht und/oder Religionsfreiheit verweigern.
Aus dem Grundgesetz Artikel 6 lässt sich das Recht auf Beschneidung des Kindes also nicht begründen.
Manche tun in dieser Diskussion gerade so, als wenn Eltern immer noch alttestamentarische Eigentumsrechte an ihren Kindern hätten. Das ist nicht der Fall, wie viele Beispiele zeigen.
Das ist ja auch wirklich schwierig, da hier die Meinungen sehr kontrovers sind.Trotz des hiesigen Diskussionsstandes traue ich mir eine Einschätzung, wie gravierend eine Beschneidung im Kindesalter bzw. im Säuglingsalter ist, nicht wirklich zu.
Allerdings sollte es einem zu denken geben, dass primär von Seiten Religiöser der Eingriff klein geredet wird, während Ärzte und Psychologen durchaus Bedenken haben, zum Teil sogar massive Bedenken.
Ganz abgesehen von Schmerzen und möglichen Komplikationen ist eines offensichtlich - und dazu braucht man wirklich nicht Mediziner zu sein, sondern muss lediglich über etwas gesunden Menschenverstand und ein wenig Kenntnis der männlichen Anatomie verfügen:
dass nämlich die Entfernung der Vorhaut die sexuelle Empfindungsfähigkeit des Mannes verändert, ja zwangsläufig verändern muss.
Dass des weiteren sexuelle Selbstbefriedigung beschnittener Männer ohne Gleitmittel schwer möglich ist.
Dass der beschnittene Junge oder Mann aufgrund der Beschneidung also nicht mehr Herr über seinen eigenen Körper ist.
.Geändert von Inaktiver User (16.07.2012 um 11:18 Uhr)
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16.07.2012, 10:03da ich meinen Blog nicht mehr erwähnen darf, das sei Werbung, ich weiß zwar nicht, wieso das Werbung sein sollte, aber gut. Also, ich habe einen Strickblogcarpe diem
Alles wird gut
Lieber groß gemustert, als keinkarriert
BVB 
Cuba oder Kuba



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