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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Mocca Beitrag anzeigen
    ... was zur Folge haben wird, dass diejenigen, die ihre Söhne beschneiden lassen wollen, dies entweder im Ausland erledigen oder einen "Hinterhofbeschneider" beauftragen werden, der die Prozedur dann womöglich ohne Betäubung und unter hygienisch zweifelhaften Bedingungen durchführt.
    Die Frage ist, was auf "deutschem Boden" erlaubt ist und was nicht. Was im Ausland geschieht, ist eine andere Geschichte.

    Natürlich gibt es immer Menschen, die nicht davor zurückschrecken, Verbote zu überschreiten und ihre Machenschaften illegal weiterzuführen. Aber das kann natürlich nicht als Grund dafür herhalten, auf die Verbote von vornherein zu verzichten.

    Zitat Zitat von Mocca Beitrag anzeigen
    Wie oft kommt es eigentlich bei (ordnungsgemäß von Ärzten durchgeführten) Beschneidungen zu schwerwiegenden Komplikationen?
    Vermutlich sehr selten.

    Man kann aber auch unter chirurgisch einwandfreien Bedingungen kleinen Mächen die Klitoris entfernen oder Dieben die Hand amputieren, ohne daß es dabei zu schwerwiegenden Komplikationen kommt.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    Man kann aber auch unter chirurgisch einwandfreien Bedingungen kleinen Mächen die Klitoris entfernen oder Dieben die Hand amputieren, ohne daß es dabei zu schwerwiegenden Komplikationen kommt.
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Da es nun einmal Religionsfreiheit gibt müssen auch die religiösen Gebräuche respektiert werden.
    Keineswegs. Auch religiöse Bräuche unterliegen immer noch der deutschen Gesetzgebung.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Nicht begriffen?

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    Nicht begriffen?
    Doch doch ... aber es geht in dem Urteil (und diesem Thread) NICHT um Genitalverstümmelungen bei Mädchen. Es geht um Beschneidungen bei Jungen. Und es geht auch NICHT um Handamputationen.

    Wie bereits in diesem Tread mehrfach erwähnt ...
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Versuchen wir es doch mal mit der in der Moralphilosophie beliebten Analogiebildung:
    Wir sind uns wohl einig darin, dass die weibliche Genitalverstümmelung in Deutschland zurecht verboten ist, obwohl es für einige Menschen eine religiöse Tradition darstellt. Wenn nun beispielsweise eine Familie, die aus einem Gebiet kommt, in dem weibliche Genitalverstümmelung zur Tradition gehört, zu einem deutschen Arzt geht und um die Entfernung der Klitorisvorhaut ihrer Tochter bittet (die ist die leichteste Form der Genitalverstümmelung von Mädchen und einige Frauen im Westen lassen dies im Erwachsenenalter auch an sich ausführen, um die sexuelle Lust zu steigern), sollte der Arzt diesen Eingriff dann vornehmen dürfen? Dies wäre dann nämlich viel eher vergleichbar mit der männlichen Beschneidung, als die krassen und natürlich sehr viel verbreiteteren Formen der weiblichen Genitalverstümmelung (bei denen die ganze Klitoris entfernt oder sogar eine Infibulation vorgenommen wird).
    Weiterhin: kann man nicht auch auf Basis der deutschen Grundgesetze der katholischen Religion verbieten das Priesteramt, sowie alle hohen Stellen (Kardinalsamt...) nur Männern zuzugestehen? Damit ist doch die Gleichheit zwischen Männern und Frauen empfindlich verletzt.
    Was meint Ihr?

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Hier das Urteil im Originalwortlaut Urteil
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von estherlavista Beitrag anzeigen
    Weiterhin: kann man nicht auch auf Basis der deutschen Grundgesetze der katholischen Religion verbieten das Priesteramt, sowie alle hohen Stellen (Kardinalsamt...) nur Männern zuzugestehen? Damit ist doch die Gleichheit zwischen Männern und Frauen empfindlich verletzt.
    Was meint Ihr?
    Soweit ich informiert bin, gibt es im Kirchenrecht eine ganze Menge Gesetze, die mit unseren weltlichen Gesetzen nicht zu vereinbaren sind. Ich vermute, dass aus diesem Grund auch die Kirchen sich ablehnend zu diesem Urteil geäußert haben.
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Was ich allerdings für absolut fatal halte, ist dass das Gericht ein Urteil gefällt hat, ohne Juden und Muslime ins Boot zu holen und somit über ihren Kopf hinweg entschieden hat, dass sie in einer fundamental wichtigen Frage ihre Religion nicht ausüben können.
    Tja nun, Deutschland ist ein Land, in dem Gesetze entscheiden, was erlaubt ist und was nicht. Und nicht irgendwelche Religionen.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Doch doch ... aber es geht in dem Urteil (und diesem Thread) NICHT um Genitalverstümmelungen bei Mädchen. Es geht um Beschneidungen bei Jungen. Und es geht auch NICHT um Handamputationen.

    Wie bereits in diesem Tread mehrfach erwähnt ...
    Doch, doch, es geht sehr wohl darum.

    Wer argumentiert, daß die Komplikationslosigkeit eines medizinisch unsinnigen Eingriffs diesen Eingriff rechtfertigt, der muß diesen Gedanken konsequent zuende denken.

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