Obwohl es sich beim Islam um eine anerkannte Religionsgemeinschaft handelt, darf kein Mann jene im Koran erwähnten 4 Frauen heiraten.
Weil diese religiöse Vorschrift dem Grundgesetz widerspricht.
Und dabei ist es völlig egal, ob die Religion, die 4 Ehefrauen erlaubt, als Religionsgemeinschaft anerkannt ist oder nicht.
Antworten
Ergebnis 441 bis 450 von 3687
-
09.07.2012, 17:32Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
-
09.07.2012, 17:33
-
09.07.2012, 17:35Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
-
09.07.2012, 17:36
-
09.07.2012, 17:42
-
09.07.2012, 17:43
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ich hab es ja schon mal vorhin in meinem Beitrag geschrieben, Körperverletzung ist auch nicht gleich Körperverletzung. Und das Gericht sieht in der Beschneidung "nur" eine einfache Körperverletzung. Und damit zeigt es ja auch schon eine gewisse Tendenz auf.
-
09.07.2012, 17:44Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Letztlich ist es das, was das Gericht zu entscheiden hat: können die Eltern rechtswirksam für ihren Säugling entscheiden, dass ihm die Penisvorhaut amputiert wird oder nicht.
Dabei werden Artikel 1, 2 GG gegen Artikel 4 GG abzuwägen sein.
Wobei anzunehmen ist, dass sich das BVerfG der "Logik" derer nicht wird entziehen können, die glauben, man dürfe den Juden nach NS-Zeit und Holocaust das "Recht" auf diese Amputation bei ihren Söhnen nicht verwehren. Aber auch das hatten wir schon ausführlich diskutiert.
Wir kommen hier nicht weiter und können nichts weiter zur Klärung dieser verfassungsrechtlichen Frage beitragen.
Diejenigen, für die "Tradition" kein hinreichendes Argument ist an kleinen Buben herumzuschnippeln, müssen m.E. was ganz anderes tun, als diese fruchtlose Diskussion noch und noch mit den gleichen Argumenten zu führen - nämlich darauf hinwirken, dass diese barbarische Handlung auch von aufgeschlossenen Juden und Muslimen hinterfragt wird.
Weil nämlich nur so eine Änderung des öffentlichen Bewusstseins und somit Wahlfreiheit für Eltern entsteht, sich einer Barbarei zu verweigern, die bisher praktisch nie hinterfragt worden ist.
-
09.07.2012, 17:50
-
10.07.2012, 01:26
-
10.07.2012, 08:55Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das ist wenig plausibel, denn an Themen wie Günter Grassens Israel-Kritik, Kopftuch/Minarette, Sarrazin etc. kann man sehen, dass sich kaum jemand scheut kontroverse Meinungen zu vertreten.
Es ist außerdem ein Trugschluss, es hätte jemals irgendwer für eine seltene Käferart demonstriert.
Es ging bei "Käferdemos" nie um Käfer, sondern immer um Stuttgart21.
Mit anderen Worten: die Menschen setzen sich vorwiegend dann ein, wenn sie a) eigene Interessen vertreten oder wenn sie sich b) emotional betroffen fühlen.
Den meisten Menschen ist die Beschneidung egal, weil sie das einerseits nicht betrifft und weil sie andererseits nicht sehen, was daran so schlimm sein sollte - zumal sich der Vorgang im Privaten abspielt und sich daher der allgemeinen Anschauung für gewöhnlich entzieht.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen eine Vorstellung davon bekommen, was die Beschneidung konkret bedeutet, auf welche Weise sie vorgenommen wird und mit welchen Folgen sie verbunden ist.
.Geändert von Inaktiver User (10.07.2012 um 09:11 Uhr)



Zitieren