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  1. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wir haben das hier schon tausendfach diskutiert. Es geht nur um die Rituale von anerkannten Religionsgemeinschaften.
    (...)
    Auch bei Vielweiberei und Kindesmibrauch kann sich niemand auf Religionsfreiheit berufen.
    Obwohl es sich beim Islam um eine anerkannte Religionsgemeinschaft handelt, darf kein Mann jene im Koran erwähnten 4 Frauen heiraten.
    Weil diese religiöse Vorschrift dem Grundgesetz widerspricht.
    Und dabei ist es völlig egal, ob die Religion, die 4 Ehefrauen erlaubt, als Religionsgemeinschaft anerkannt ist oder nicht.

  2. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Fragt sich somit, ob die Eltern rechtswirksam für ihren Sohn in eine Amputation der Penisvorhaut einwilligen können. Wenn nicht, handelt es sich selbstverständlich um Körperverletzung. Wenn doch, dann ist die Beschneidung juristisch keine Körperverletzung.
    Und das scheint mir nun nicht so eindeutig zu sein, wie es Satyr hier darstellt.

  3. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Und da wüsste ich gerne den juristischen Grund und weshalb dieser nicht bei der Beschneidung von Jungs gelten soll.
    Der juristische Grund des Verbotes von Polygamie ist Artikel 1 GG - Würde des Menschen.
    Niemand kann sich auf ein Grundrecht (z.B. Artikel 4 GG - Religionsfreiheit) berufen, wenn er dabei zugleich Artikel 1 GG verletzt.
    Aber das haben wir nun wirklich ausführlichst diskutiert.

  4. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Und da wüsste ich gerne den juristischen Grund und weshalb dieser nicht bei der Beschneidung von Jungs gelten soll.
    ich bin kein Jurist, aber bis zum Kölner Urteil hat Justiz sich dieser Frage bisher nicht angenommen. Jetzt wird es diskutiert.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  5. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Obwohl es sich beim Islam um eine anerkannte Religionsgemeinschaft handelt, darf kein Mann jene im Koran erwähnten 4 Frauen heiraten.
    Weil diese religiöse Vorschrift dem Grundgesetz widerspricht.
    Und dabei ist es völlig egal, ob die Religion, die 4 Ehefrauen erlaubt, als Religionsgemeinschaft anerkannt ist oder nicht.
    Und in der Türkei seit Atatürk die Vielehe verboten ist. In Marokko und Tunesien ebenfalls (da kommen ja wohl die meisten Muslime her). Nur so nebenbei!
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ich hab es ja schon mal vorhin in meinem Beitrag geschrieben, Körperverletzung ist auch nicht gleich Körperverletzung. Und das Gericht sieht in der Beschneidung "nur" eine einfache Körperverletzung. Und damit zeigt es ja auch schon eine gewisse Tendenz auf.

  7. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Und das scheint mir nun nicht so eindeutig zu sein, wie es Satyr hier darstellt.
    Letztlich ist es das, was das Gericht zu entscheiden hat: können die Eltern rechtswirksam für ihren Säugling entscheiden, dass ihm die Penisvorhaut amputiert wird oder nicht.
    Dabei werden Artikel 1, 2 GG gegen Artikel 4 GG abzuwägen sein.

    Wobei anzunehmen ist, dass sich das BVerfG der "Logik" derer nicht wird entziehen können, die glauben, man dürfe den Juden nach NS-Zeit und Holocaust das "Recht" auf diese Amputation bei ihren Söhnen nicht verwehren. Aber auch das hatten wir schon ausführlich diskutiert.

    Wir kommen hier nicht weiter und können nichts weiter zur Klärung dieser verfassungsrechtlichen Frage beitragen.

    Diejenigen, für die "Tradition" kein hinreichendes Argument ist an kleinen Buben herumzuschnippeln, müssen m.E. was ganz anderes tun, als diese fruchtlose Diskussion noch und noch mit den gleichen Argumenten zu führen - nämlich darauf hinwirken, dass diese barbarische Handlung auch von aufgeschlossenen Juden und Muslimen hinterfragt wird.

    Weil nämlich nur so eine Änderung des öffentlichen Bewusstseins und somit Wahlfreiheit für Eltern entsteht, sich einer Barbarei zu verweigern, die bisher praktisch nie hinterfragt worden ist.

  8. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und in der Türkei seit Atatürk die Vielehe verboten ist. In Marokko und Tunesien ebenfalls (da kommen ja wohl die meisten Muslime her). Nur so nebenbei!
    Es geht also !

  9. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Mal sehen, vielleicht ist das Thema auch recht schnell wieder verraucht. Wie es ein Leserbriefschreiber der StZ beschrieben hat: für den letzten Juchtenkäfer im Schlossgarten gehen die Stuttgarter zu Tausenden auf die Straße, wenn es aber drum geht, beispielsweise vor Geschäften sich aufzustellen, die "Beschneidungsuniformen" ausstellen/verkaufen, dann wird sich da höchstwahrscheinlich keiner finden......
    Ist doch auch kein Wunder. Die Beschneidung ist ein umstrittenes Thema, bei dessen Bekämpfung man das Risiko eingeht, sich Feinde zu machen. Das überlegt man sich schon besser, als wenn man für eine seltene Käferart demonstriert.

  10. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Sonderzeichen Beitrag anzeigen
    Ist doch auch kein Wunder. Die Beschneidung ist ein umstrittenes Thema, bei dessen Bekämpfung man das Risiko eingeht, sich Feinde zu machen. Das überlegt man sich schon besser, als wenn man für eine seltene Käferart demonstriert.
    Das ist wenig plausibel, denn an Themen wie Günter Grassens Israel-Kritik, Kopftuch/Minarette, Sarrazin etc. kann man sehen, dass sich kaum jemand scheut kontroverse Meinungen zu vertreten.

    Es ist außerdem ein Trugschluss, es hätte jemals irgendwer für eine seltene Käferart demonstriert.
    Es ging bei "Käferdemos" nie um Käfer, sondern immer um Stuttgart21.

    Mit anderen Worten: die Menschen setzen sich vorwiegend dann ein, wenn sie a) eigene Interessen vertreten oder wenn sie sich b) emotional betroffen fühlen.

    Den meisten Menschen ist die Beschneidung egal, weil sie das einerseits nicht betrifft und weil sie andererseits nicht sehen, was daran so schlimm sein sollte - zumal sich der Vorgang im Privaten abspielt und sich daher der allgemeinen Anschauung für gewöhnlich entzieht.

    Deshalb ist es so wichtig, dass die Menschen eine Vorstellung davon bekommen, was die Beschneidung konkret bedeutet, auf welche Weise sie vorgenommen wird und mit welchen Folgen sie verbunden ist.
    .
    Geändert von Inaktiver User (10.07.2012 um 09:11 Uhr)

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