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09.07.2012, 16:51
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
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09.07.2012, 17:00
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Wieviel Zivilcourage passt auf eine Vorhaut? - Nachrichten Print - DIE WELT - Kultur (Print DW) - WELT ONLINEDie Intensität der Reaktionen auf das Kölner Urteil könnte aber auch einen anderen Grund haben: die Unkenntnis der Urteilsbegründung. Da heißt es nämlich unter anderem: "Die Frage der Rechtmäßigkeit von Knabenbeschneidungen aufgrund Einwilligung der Eltern wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet. Es liegen, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, Gerichtsentscheidungen vor, die, wenn auch ohne nähere Erörterung der wesentlichen Fragen, inzident von der Zulässigkeit fachgerechter, von einem Arzt ausgeführter Beschneidungen ausgehen, ferner Literaturstimmen, die sicher nicht unvertretbar die Frage anders als die Kammer beantworten."
Ins Alltagsdeutsch übersetzt bedeutet das: Das Gericht hat nach bestem Wissen und Gewissen ein Urteil gesprochen. Andere Gerichte haben nach bestem Wissen und Gewissen anders geurteilt. Die Kölner Richter sind sich der Tatsache bewusst, dass man die Frage nach der Zulässigkeit der Beschneidung auch "anders als die Kammer beantworten" kann. Normaler Juristenalltag also. Es kommt täglich vor, dass Juristen sich nicht einig sind und dass ein höheres Gericht das Urteil einer niedrigeren Instanz aufhebt. Das Kölner Urteil ist zwar rechtskräftig, aber nicht bindend.
Zumindest gibt es weder unter Juristen noch in den Medien eine einheitliche Meinung.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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09.07.2012, 17:12
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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09.07.2012, 17:14
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09.07.2012, 17:16
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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09.07.2012, 17:21
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09.07.2012, 17:24
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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09.07.2012, 17:26
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Nein ganz gewiss nicht.
Wir haben das hier schon tausendfach diskutiert. Es geht nur um die Rituale von anerkannten Religionsgemeinschaften.
Christliche Kirchen in Deutschland. die jüdische Kultusgemeinden, die muslimischen Moscheen (die untereinander zum Teil heftig zerstritten sind) und die Zeugen Jehovas (die den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erworben haben).
Es ist keineswegs so, dass z.B. Menschenopfer geduldet werden, obwohl es das noch geben soll:
bei den Muti-Tötungen in Afrika,
von Menschen mit Albinismus in Tansania,[24]
bei den Aymara-Indianern im Bergland Perus
einigen indischen Anhängern des (vom tantrischen Buddhismus zu unterscheidenden) Tantrismus; eine geringe Zahl von ihnen praktiziert noch das reale Menschenopfer. Meist werden aber entweder Tieropfer oder symbolische Opfer in effigie dargebracht.
Sati (Witwenverbrennung) in Teilen Indiens.
Auch bei Vielweiberei und Kindesmibrauch kann sich niemand auf Religionsfreiheit berufen.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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09.07.2012, 17:28Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Nicht nur das. Sogar Haareschneiden kann juristisch als Körperverletzung gewertet werden.
Maßgeblich ist also die Einwilligung.
Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.[1] Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. - Wikipedia.
Fragt sich somit, ob die Eltern rechtswirksam für ihren Sohn in eine Amputation der Penisvorhaut einwilligen können. Wenn nicht, handelt es sich selbstverständlich um Körperverletzung. Wenn doch, dann ist die Beschneidung juristisch keine Körperverletzung.
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09.07.2012, 17:29
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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Zitieren
) unterschreiben, das ich mit der geplanten Körperverletzung (die OP) einverstanden bin.
