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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Bisher hat aber nur das Kölner Landgericht und die Mehrheit der Bricom-User festgestellt, dass Beschneidungen schädlich sind.
    Das Urteil wurde und wird ja in einigen Medien diskutiert. Auch dort ist der Tenor meist, das es diese Körperverletzung nicht braucht. Selbst im Blog von Alice Schwarzer (Die das alles nicht so schlimm findet).
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Die Intensität der Reaktionen auf das Kölner Urteil könnte aber auch einen anderen Grund haben: die Unkenntnis der Urteilsbegründung. Da heißt es nämlich unter anderem: "Die Frage der Rechtmäßigkeit von Knabenbeschneidungen aufgrund Einwilligung der Eltern wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich beantwortet. Es liegen, wie sich aus dem Vorstehenden ergibt, Gerichtsentscheidungen vor, die, wenn auch ohne nähere Erörterung der wesentlichen Fragen, inzident von der Zulässigkeit fachgerechter, von einem Arzt ausgeführter Beschneidungen ausgehen, ferner Literaturstimmen, die sicher nicht unvertretbar die Frage anders als die Kammer beantworten."

    Ins Alltagsdeutsch übersetzt bedeutet das: Das Gericht hat nach bestem Wissen und Gewissen ein Urteil gesprochen. Andere Gerichte haben nach bestem Wissen und Gewissen anders geurteilt. Die Kölner Richter sind sich der Tatsache bewusst, dass man die Frage nach der Zulässigkeit der Beschneidung auch "anders als die Kammer beantworten" kann. Normaler Juristenalltag also. Es kommt täglich vor, dass Juristen sich nicht einig sind und dass ein höheres Gericht das Urteil einer niedrigeren Instanz aufhebt. Das Kölner Urteil ist zwar rechtskräftig, aber nicht bindend.
    Wieviel Zivilcourage passt auf eine Vorhaut? - Nachrichten Print - DIE WELT - Kultur (Print DW) - WELT ONLINE

    Zumindest gibt es weder unter Juristen noch in den Medien eine einheitliche Meinung.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Zumindest gibt es weder unter Juristen noch in den Medien eine einheitliche Meinung.
    Und genau das, verstehe ich noch immer nicht. Körperverletzung ist strafbar. Religion soll hier aber höher gewertet werden. Und ich frage mich noch immer, wo da die Grenze ist und wieweit sich Religion über strafbare Handlungen setzen darf. Vor allem... jede Religion?
    Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Und genau das, verstehe ich noch immer nicht. Körperverletzung ist strafbar. Religion soll hier aber höher gewertet werden. Und ich frage mich noch immer, wo da die Grenze ist und wieweit sich Religion über strafbare Handlungen setzen darf. Vor allem... jede Religion?
    Die Frage scheint mir eher, ob die Beschneidung Körperverletzung ist oder nicht.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Die Frage scheint mir eher, ob die Beschneidung Körperverletzung ist oder nicht.
    Natürlich. Der Körper wird verletzt. Ergo Körperverletzung.
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Natürlich. Der Körper wird verletzt. Ergo Körperverletzung.
    Dann wäre doch aber jede Schönheits-OP letztlich Körperverletzung.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Dann wäre doch aber jede Schönheits-OP letztlich Körperverletzung.
    Ist sie doch auch, wenn sie bei Kleinkindern gemacht wird, ohne medizinischen Grund.
    Ich musste bei all meinen OP's die letzten Jahre (nicht wenige. Ok, schön gemacht hat keine ) unterschreiben, das ich mit der geplanten Körperverletzung (die OP) einverstanden bin.
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Satyr Beitrag anzeigen
    Und genau das, verstehe ich noch immer nicht. Körperverletzung ist strafbar. Religion soll hier aber höher gewertet werden. Und ich frage mich noch immer, wo da die Grenze ist und wieweit sich Religion über strafbare Handlungen setzen darf. Vor allem... jede Religion?
    Nein ganz gewiss nicht.
    Wir haben das hier schon tausendfach diskutiert. Es geht nur um die Rituale von anerkannten Religionsgemeinschaften.
    Christliche Kirchen in Deutschland. die jüdische Kultusgemeinden, die muslimischen Moscheen (die untereinander zum Teil heftig zerstritten sind) und die Zeugen Jehovas (die den Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts erworben haben).

    Es ist keineswegs so, dass z.B. Menschenopfer geduldet werden, obwohl es das noch geben soll:
    bei den Muti-Tötungen in Afrika,
    von Menschen mit Albinismus in Tansania,[24]
    bei den Aymara-Indianern im Bergland Perus
    einigen indischen Anhängern des (vom tantrischen Buddhismus zu unterscheidenden) Tantrismus; eine geringe Zahl von ihnen praktiziert noch das reale Menschenopfer. Meist werden aber entweder Tieropfer oder symbolische Opfer in effigie dargebracht.
    Sati (Witwenverbrennung) in Teilen Indiens.

    Auch bei Vielweiberei und Kindesmibrauch kann sich niemand auf Religionsfreiheit berufen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  9. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Dann wäre doch aber jede Schönheits-OP letztlich Körperverletzung.
    Nicht nur das. Sogar Haareschneiden kann juristisch als Körperverletzung gewertet werden.

    Maßgeblich ist also die Einwilligung.

    Eine Körperverletzung ist der Eingriff in die körperliche Unversehrtheit einer Person in Form einer körperlichen Misshandlung oder einer Gesundheitsschädigung.[1] Auch jede ärztliche Behandlung zu Heilzwecken, bei der auf irgendeine Weise in den Körper des Patienten eingedrungen wird, ist nach herrschender Meinung eine Körperverletzung, die nur dann nicht rechtswidrig ist, wenn in sie (auch konkludent) eingewilligt wird oder ein rechtfertigender Notstand vorliegt. - Wikipedia.

    Fragt sich somit, ob die Eltern rechtswirksam für ihren Sohn in eine Amputation der Penisvorhaut einwilligen können. Wenn nicht, handelt es sich selbstverständlich um Körperverletzung. Wenn doch, dann ist die Beschneidung juristisch keine Körperverletzung.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Auch bei Vielweiberei und Kindesmibrauch kann sich niemand auf Religionsfreiheit berufen.
    Und da wüsste ich gerne den juristischen Grund und weshalb dieser nicht bei der Beschneidung von Jungs gelten soll.
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