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06.07.2012, 17:09
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Apprenti
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06.07.2012, 17:17
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Du solltest sorgfältig lesen. Mein Beitrag bezog auf den Umstand, dass eine Userin geschrieben hatte, dass Eltern keine Veränderungen an ihren Kindern herbeiführen sollten, wenn der Gott an den sie glauben, sie doch so geschaffen hat.
Aber danke für die Aufklärung, dass bei Säuglingen keine Zähne gerichtet werden.Apprenti
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06.07.2012, 17:28
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Gern geschehen. Gerne nochmal: Du hattest inhaltlich den Vergleich hergestellt zwischen Beschneidung und Ohrenanlegen, obwohl es um die Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern ging, an denen solche Schönheitsoperationen gar nicht durchgeführt werden. Der Vergleich ist also keiner.
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06.07.2012, 17:42
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ihr müsste euch einfach auf den Blickwinkel einigen, aus dem heraus ein Vergleich gezogen werden soll.
Ist der Blickwinkel ein medizinischer, ist ein Vergleich zwischen Beschneidung von kleinen Jungs mit schiefe Zähne richten nicht angebracht, weil Kleinkindern eben nicht die Zähne gerichtet werden.
Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
American Beauty
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Daniel Kahneman
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06.07.2012, 17:53
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Meine Güte.
Zahnfehlstellungen haben auf Dauer negative gesundheitliche Folgen und sind dringend zu behandeln.
Ohren anlegen macht nicht jeder, aber diejenigen, die deswegen Komplexe haben lassen das sehr gerne machen, alles freiwillig.
Und noch etwas zu deinem mehr als hinkenden Vergleich:
Die Maßnahmen sind nicht religiös motiviert und wenn man es nicht tut, gehört man dennoch zum Club.
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06.07.2012, 17:54
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06.07.2012, 18:03
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, ist hier wohl kaum einer gegen eine Beschneidung. Schiefe Zähne sind ja nicht in erster Linie ein kosmetisches Problem.
Ohrloch stechen bei Kleinkindern und Säuglingen gehört nach meinem Erachten auch zur Körperverletzung. Dort wird der Geschmack der Eltern dem Kind oktroyiert.----------------------------------------------------------------------------
...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
Dass andere ganz anders als wir glauben...(Ringelnatz)
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06.07.2012, 18:15
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Erstens ist das nicht vergleichbar, weil medizinisch notwendige Eingriffe eben schlicht medizinisch notwendig sind. Und bei Schönheitsoperationen muss der der Wunsch wohl auch vom Jugendlichen ausgehen - und ein Mediziner die Gründe für nachvollziehbar halten. Es geht dabei um Jugendliche die mit der Fehlstellung ihrer Ohren nicht zurechtkommen, wenn die auch aus Medizinersicht als "Fehlstellung" oder "Missbildung" kategorisiert werden, - und nicht um Eltern, die ihrer Tochter den Busen machen lassen wollen. Schon klar, oder?
Gegen Jugendliche die sich im Einverständnis mit ihrer Eltern beschneiden lassen wollen, gab es hier aber doch gar keine Opposition. Im Gegenteil, gerade das wurde gefordert.
Wobei die Vorhaut dann eben nur aus kultureller Sicht ein Missbildung dastellt, und nicht aus medizinischer, weshalb das aus meiner Sicht immer noch grenzwertig ist. Aber nichtmehr in der Kategorie "Misshandlung", in der ich Taglingsbeschneidung einordne, sondern eher bei der Fragestellung ob 14 jährige sich tätowieren lassen dürfen oder nicht. Nicht meine Meinung, aber auch kein echter Aufreger.
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06.07.2012, 18:45Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ich schliesse mich denen an, die ein Verbot von sehr frühen Beschneidungen befürworten. Es ist ein irreversibler Eingriff, der m.E bei keinem noch nicht äusserungsfähigen Dritten gerechtfertigt ist.
Ich selbst wurde im Kindesalter aus medizinischen Gründen beschitten (Vorhautverengung; etwa Kindergartenalter oder Grundschule). Ich erinnere mich an nervige Reibungsschmerzen der Eichel am Textil der Unterwäsche, die irgendwann aufhörten. Eine zeitlang tat das echt weh.
An den Eingriff selbst erinnere ich mich gar nicht.
Angeblich soll auch erhöhte Unempfindlichkeit bei sexuellen Reizen die Folge sein ("Hornhautbildung" der freiliegenden Eichel), da fehlt mir natürlich der Vergleich.
Allerdings reicht mir die Kindheitserfahrung für das Plädieren gegen eine Beschneidung ohne echte medizinische Notwendigkeit.
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06.07.2012, 18:59



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