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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Schiefe Zähne werden nicht durch schmerzhafte Operationen gerichtet, sondern durch die Spange
    Und das ist nicht schmerzhaft? Aha.

    Was die abstehenden Ohren angeht - die werden nicht im frühen, sondern im späten Kinderalter angelegt. Und diese Korrektur ist tatsächlich völlig schmerzlos, da sie unter Narkose vorgenommen wird.
    Soweit ich weiß, unter Vollnarkose.
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Was für ein Quatsch, es werden doch bei Säuglingen und Kleinkindern keine Schönheitsoperationen durchgeführt.
    Du solltest sorgfältig lesen. Mein Beitrag bezog auf den Umstand, dass eine Userin geschrieben hatte, dass Eltern keine Veränderungen an ihren Kindern herbeiführen sollten, wenn der Gott an den sie glauben, sie doch so geschaffen hat.

    Aber danke für die Aufklärung, dass bei Säuglingen keine Zähne gerichtet werden.
    Apprenti

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Du solltest sorgfältig lesen. Mein Beitrag bezog auf den Umstand, dass eine Userin geschrieben hatte, dass Eltern keine Veränderungen an ihren Kindern herbeiführen sollten, wenn der Gott an den sie glauben, sie doch so geschaffen hat.

    Aber danke für die Aufklärung, dass bei Säuglingen keine Zähne gerichtet werden.

    Gern geschehen. Gerne nochmal: Du hattest inhaltlich den Vergleich hergestellt zwischen Beschneidung und Ohrenanlegen, obwohl es um die Beschneidung von Säuglingen und Kleinkindern ging, an denen solche Schönheitsoperationen gar nicht durchgeführt werden. Der Vergleich ist also keiner.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ihr müsste euch einfach auf den Blickwinkel einigen, aus dem heraus ein Vergleich gezogen werden soll.

    Ist der Blickwinkel ein medizinischer, ist ein Vergleich zwischen Beschneidung von kleinen Jungs mit schiefe Zähne richten nicht angebracht, weil Kleinkindern eben nicht die Zähne gerichtet werden.
    Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
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    Daniel Kahneman

  5. gesperrt

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Apprenti Beitrag anzeigen
    Und das ist nicht schmerzhaft? Aha.



    Soweit ich weiß, unter Vollnarkose.

    Meine Güte.

    Zahnfehlstellungen haben auf Dauer negative gesundheitliche Folgen und sind dringend zu behandeln.

    Ohren anlegen macht nicht jeder, aber diejenigen, die deswegen Komplexe haben lassen das sehr gerne machen, alles freiwillig.

    Und noch etwas zu deinem mehr als hinkenden Vergleich:

    Die Maßnahmen sind nicht religiös motiviert und wenn man es nicht tut, gehört man dennoch zum Club.

  6. gesperrt

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ihr müsste euch einfach auf den Blickwinkel einigen, aus dem heraus ein Vergleich gezogen werden soll.

    Ist der Blickwinkel ein medizinischer, ist ein Vergleich zwischen Beschneidung von kleinen Jungs mit schiefe Zähne richten nicht angebracht, weil Kleinkindern eben nicht die Zähne gerichtet werden.
    Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.

    VanDyck
    Nein, stimmt nicht. Da entscheidet der Arzt ja wohl noch mit.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ihr müsste euch einfach auf den Blickwinkel einigen, aus dem heraus ein Vergleich gezogen werden soll.

    Ist der Blickwinkel ein medizinischer, ist ein Vergleich zwischen Beschneidung von kleinen Jungs mit schiefe Zähne richten nicht angebracht, weil Kleinkindern eben nicht die Zähne gerichtet werden.
    Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.

    VanDyck
    Wenn eine medizinische Indikation vorliegt, ist hier wohl kaum einer gegen eine Beschneidung. Schiefe Zähne sind ja nicht in erster Linie ein kosmetisches Problem.
    Ohrloch stechen bei Kleinkindern und Säuglingen gehört nach meinem Erachten auch zur Körperverletzung. Dort wird der Geschmack der Eltern dem Kind oktroyiert.
    ----------------------------------------------------------------------------
    ...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
    Dass andere ganz anders als wir glauben.
    ..(Ringelnatz)




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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ihr müsste euch einfach auf den Blickwinkel einigen, aus dem heraus ein Vergleich gezogen werden soll.

    Ist der Blickwinkel ein medizinischer, ist ein Vergleich zwischen Beschneidung von kleinen Jungs mit schiefe Zähne richten nicht angebracht, weil Kleinkindern eben nicht die Zähne gerichtet werden.
    Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.

    VanDyck
    Erstens ist das nicht vergleichbar, weil medizinisch notwendige Eingriffe eben schlicht medizinisch notwendig sind. Und bei Schönheitsoperationen muss der der Wunsch wohl auch vom Jugendlichen ausgehen - und ein Mediziner die Gründe für nachvollziehbar halten. Es geht dabei um Jugendliche die mit der Fehlstellung ihrer Ohren nicht zurechtkommen, wenn die auch aus Medizinersicht als "Fehlstellung" oder "Missbildung" kategorisiert werden, - und nicht um Eltern, die ihrer Tochter den Busen machen lassen wollen. Schon klar, oder?

    Gegen Jugendliche die sich im Einverständnis mit ihrer Eltern beschneiden lassen wollen, gab es hier aber doch gar keine Opposition. Im Gegenteil, gerade das wurde gefordert.

    Wobei die Vorhaut dann eben nur aus kultureller Sicht ein Missbildung dastellt, und nicht aus medizinischer, weshalb das aus meiner Sicht immer noch grenzwertig ist. Aber nichtmehr in der Kategorie "Misshandlung", in der ich Taglingsbeschneidung einordne, sondern eher bei der Fragestellung ob 14 jährige sich tätowieren lassen dürfen oder nicht. Nicht meine Meinung, aber auch kein echter Aufreger.

  9. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ich schliesse mich denen an, die ein Verbot von sehr frühen Beschneidungen befürworten. Es ist ein irreversibler Eingriff, der m.E bei keinem noch nicht äusserungsfähigen Dritten gerechtfertigt ist.

    Ich selbst wurde im Kindesalter aus medizinischen Gründen beschitten (Vorhautverengung; etwa Kindergartenalter oder Grundschule). Ich erinnere mich an nervige Reibungsschmerzen der Eichel am Textil der Unterwäsche, die irgendwann aufhörten. Eine zeitlang tat das echt weh.
    An den Eingriff selbst erinnere ich mich gar nicht.
    Angeblich soll auch erhöhte Unempfindlichkeit bei sexuellen Reizen die Folge sein ("Hornhautbildung" der freiliegenden Eichel), da fehlt mir natürlich der Vergleich.
    Allerdings reicht mir die Kindheitserfahrung für das Plädieren gegen eine Beschneidung ohne echte medizinische Notwendigkeit.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ist der Blickwinkel der, dass Eltern auch anderweitig über körperliche Veränderungen bei ihren Kindern entscheiden, dann ist ein Vergleich zwischen Beschneidung und Zähne richten durchaus zulässig.

    VanDyck
    Und genau darum ging es. Aber es lässt sich ja so famos diskutieren und argumentieren, wenn man Zitate aus dem Zusammenhang reißt oder den Vergleich erst gar nicht versteht.
    Apprenti

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