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17.07.2013, 16:10Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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17.07.2013, 16:17
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Wenn die Ärzte in christlichen Einrichtungen sagen würden, §1631d BGB hin oder her: Wir sind schließlich Ärzte und nicht die Erfüllungsgehilfen von Alt-Abrahamistischen Religionsgemeinschaften und wir führen Beschneidungen nur dann durch, wenn so ein Leiden geheilt oder gelindert werden kann, dann würde ich vielleicht sogar wieder Kirchensteuer zahlen. Das hätte ein gewisses Rückgrat für mich.
Tun sie aber nicht."...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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17.07.2013, 16:20Inaktiver User
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17.07.2013, 16:22
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17.07.2013, 16:27Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Naja, aber wir wissen ja, dass die christlichen Krankenhäuser nicht von Kirchensteuern bezahlt werden, und auch Krankenhäuser überhaupt ja nicht in erster Linie von Steuern bezahlt werden, sondern Wirtschaftsunternehmen sind und sich aus KK-Leistungen etcpp. finanzieren. Da müsstest Du schon aus Deiner Krankenkasse austreten.
Und:
Selbst Jesus war vermutlich beschnitten.
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17.07.2013, 16:36
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17.07.2013, 16:37
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17.07.2013, 16:38
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ne, ich glaub, wer auf dem Wasser gehen kann, kann sich schlecht damit waschen.
Normal ist das ja nicht.
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17.07.2013, 16:41
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
christliche Institutionen bekommen allerdings Steuergelder ohne die Bedingung sich an das Grundgesetz zu halten.
Hüben wie drüben, Religion gehört nicht in den Rechtsstaat.
entweder es werden Beschneidungen in der einen erlaubt
oder ein inexistenter Artikel3 in der anderen.
Religion und Rechtsstaat gehen nicht zusammen (und auch nicht über Wasser)
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17.07.2013, 16:43Inaktiver User





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