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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein. Der Knabe willigt durch seine Eltern in seine Beschneidung ein, der Knabe übt seine Grundrecht der Religionsfreiheit durch seine Eltern aus.
    Das ist doch absurd. Erziehungsrecht bedeutet nicht, mit seinen Kindern machen zu können, was einem beliebt- jedenfalls nicht, wenn nicht das Wohl des Kindes im Vordergrund steht. Wenn ein Kind verletzt wird, einem Infektionsrisiko ausgesetzt wird und ihm furchtbare Schmerzen zugefügt werden, könnte kein richtiger Jurist, selbst wenn er sich auskennt, eine Rechtfertigung für derlei Misshandlungen konstruieren.

  2. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Wohl dem. Absurde Juristerei selbst an Excellenzclustern.

  3. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Rotfuchs Beitrag anzeigen
    Ja. Frag mich bitte nicht, warum.
    Pure Bequemlichkeit. Ich bin einfach nur nicht ausgetreten.
    Ist bei mir genauso, ich hab aber festgestellt, dass wenn ich mich ernsthaft damit auseiandersetze auszutreten ein heftiges Gefühlschaos in mir ausbricht. Das ist definitv mehr als nur Bequemlichkeit.

    Inzwischen habe ich auch ein ganz egoistisches Motiv, es auch weiterhin nicht zu tun.
    Ist schon okay, ich wollte nur darauf raus, dass selbst als Erwachsener Mensch es sehr schwierig ist sich aus diesem Gefängnis zu befreien, wie soll das dann ein Jugendlicher machen, der in einem Familiensystem aufwächst welches ihn gefangenhält?

  4. gesperrt

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist bei mir genauso, ich hab aber festgestellt, dass wenn ich mich ernsthaft damit auseiandersetze auszutreten ein heftiges Gefühlschaos in mir ausbricht. Das ist definitv mehr als nur Bequemlichkeit.

    Ist schon okay, ich wollte nur darauf raus, dass selbst als Erwachsener Mensch es sehr schwierig ist sich aus diesem Gefängnis zu befreien, wie soll das dann ein Jugendlicher machen, der in einem Familiensystem aufwächst welches ihn gefangenhält?
    Ging mir ebenso: ich bin erst ausgetreten als ein mir sehr liebes Familienmitglied, dem es wichtig war, das ich Kirchenmitglied bin, verstorben war.

    Ich war damals erst 17, und mir einer Sache gefühlsmäßig sehr sicher. Trotzdem war ich ein bissch aufgeregt, ob ich wirklich, wirklich das Richtige tue. Schliesslich wae doch mein geliebtes, geschätztes Familienmitglied auch religiös, vielleicht war ja es ja doch falsch auszutreten... Und manchmal trifft man ja auch heute noch Menschen, die eine abergläubische Angst bekommen, wenn man mal einen religösen Witz macht, oder einfach nur erzählt, dass man nicht gläubig ist. In solchen Situationen spürt man dann die Macht und Nachhaltigkeit kindlicher Manipulation.

    Und prinzipiell weiss doch auch jeder.
    Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.
    Und was Hänschen gelernt hat, bekommt er meist nur schwer wieder los.
    Und das heisst eben, die Kinder so früh wie möglich in die gewünschte Richtung zu manipulieren.

    Es geht ja vor allem auch um Macht und Einfluss.

  5. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Lukulla Beitrag anzeigen
    Die Religionsmündigkeit ist in den Statuten der jeweiligen Religionen festgelegt.
    Die Religonsmündigkeit ist in Deutschland nicht dem Gutdünken von Religionsgemeinschaften überlassen, sondern in einem Bundesgesetz festgelegt:

    Gesetz über die religiöse Kindererziehung
    .
    Geändert von Inaktiver User (06.08.2012 um 09:17 Uhr)

  6. gesperrt

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wohl dem. Absurde Juristerei selbst an Excellenzclustern.
    Könntest Du mal ein paar Namen von Exzellenzclustermitgliedern nennen, die Deine "absurde" juristische Position unterstützen. Ich nehme doch nicht an, dass Du von Dir selbst sprichst.

    Also Namen bitte, und kein Rauch.

  7. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Frage der Entscheidungsfähigkeit bezüglich weltanschaulicher Dinge ist in Deutschland nicht dem Gutdünken von Religionsgemeinschaften überlassen, sondern in einem Bundesgesetz, im Gesetz über die religiöse Kindererziehung festgelegt.
    Unabhängig davon ist ein Gesetz ein Gesetz, nur die Richter sitzen nicht 24h in der Familie.

    Und vor allem bei Religionsgemeinschaften wie dem Judentum und dem Islam ist dieses Gesetz ein netter Gag, sonst nichts.

    Eltern, die selbst so verwurzelt in ihrer Religion sind werden kaum hergehen und ihren Kindern mit Anbruch der Religionsmündigkeit erzählen: Du ab jetzt darfst Du selbst entscheiden welche Religion Du wählen möchtest.

    (Vor allem wenn ein Kind über Jahre hinweg auf eine Religion geprägt wurde von den Eltern, um sich wirklich frei entscheiden zu können muss man verschiedene Religionen kennenlernen, die Eltern, die das ihren Kindern ermöglichen sind auch jene, die bei diesen Ritualen nicht mitmachen)
    Geändert von Inaktiver User (06.08.2012 um 09:20 Uhr)

  8. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Stecher, gegen ein Dogma kann man nicht argumentieren. Das ist das Wesen eines Dogmas. Wortschöpfungen wie "Sozialadäquanz" sollen uns nur den Eindruck vermitteln, man könnte das Thema rational diskutieren. Kann man aber nicht.
    Wortschöpfungen wie "Sozialadäquanz" sollen rationales und widerspruchsfreies Denken und Argumentieren ersetzen.

    An der Argumentation von tom57 rund um Soldaten & Wehrdienst / Säuglinge & Persönlichkeitsrechte kann man das gut erkennen: statt zu erklären, in welchem Verhältnis die Religionsfreiheit der Eltern zum Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit des Kindes stehen, wird behauptet, dass Gebräuche über den elementarsten Grundrechten stünden (!)

    Das nennt tom57 dann "Sozialadäquanz" und schert sich nicht darum, dass er damit die Grundrechte in ihrer universellen Gültigkeit zur Beliebigkeit herabwürdigt.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Unabhängig davon ist ein Gesetz ein Gesetz, nur die Richter sitzen nicht 24h in der Familie.

    Und vor allem bei Religionsgemeinschaften wie dem Judentum und dem Islam ist dieses Gesetz ein netter Gag, sonst nichts.

    Eltern, die selbst so verwurzelt in ihrer Religion sind werden kaum hergehen und ihren Kindern mit Anbruch der Religionsmündigkeit erzählen: Du ab jetzt darfst Du selbst entscheiden welche Religion Du wählen möchtest.

    (Vor allem wenn ein Kind über Jahre hinweg auf eine Religion geprägt wurde von den Eltern, um sich wirklich frei entscheiden zu können muss man verschiedene Religionen kennenlernen, die Eltern, die das ihren Kindern ermöglichen sind auch jene, die bei diesen Ritualen nicht mitmachen)
    Genauso ist es. Darum muss die Freiheit eben geschützt werden, da wo es geht. Insbesondere die körperliche Unversehrtheit, und zwar nicht gestaffelt nach Geschlecht. Ich bin da sehr zuversichtlich.

  10. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die Einbringung des Begriffes "Sozialadäquanz" ermöglicht, so scheint es mir als juristischer Laie, eher der Schlüssigkeit mit einem argumentum ad populum aus dem Wege zu gehen.

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