Aber mir - bei diesem Deinem Ton - Frechheit und Distanzlosigkeit vorwerfen.
Nö, so kommt man ja weder miteinander ins Gespräch noch zu irgendwelchen Lösungen (okay, wir entscheiden das ohnehin nicht, bilden uns ja aber eine Meinung).
Ich verstehe Deine Vehemenz auch nicht. Das Thema mag umtreiben oder aufwühlen, aber "um sich schlagen" macht den eigenen Standpunkt weder klarer noch überzeugender.
Wenn Du in irgendeiner Weise selbst konkret betroffen bist, wäre es sinnvoller dazu etwas zu erläutern, als andere für dumm zu erklären.
Was daran verkehrt sein soll, sich die Textstellen anzuschauen, auf die die Religionsgemeinschaften sich vermutlich beziehen, erschließt sich mir auch nicht.
Außenstehende werde diese Texte kaum überzeugen, aber es scheint mir nicht verkehrt zu wissen, was sich das Gegenüber dabei denkt.
Klar scheint mir, daß die Eltern keine bösen Sadisten sind, die ihren Kindern schaden wollen.
Genauso, daß eine Auseinandersetzung aus Sachebene nicht unmittelbar wirkt, religiöse Überzeugungen abzulegen.
lg lenita
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05.08.2012, 18:03
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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05.08.2012, 18:06
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05.08.2012, 18:07Inaktiver User
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05.08.2012, 18:14
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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05.08.2012, 18:22
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
So sehr ich die zwangsweise Beschneidung ablehne, als "Verstümmelung" würde ich sie dennoch nicht bezeichnen, solange sie fachgerecht ausgeführt wird. Wenn ein Junge aus medizinisch notwendigen Gründen von einem Chirurgen beschnitten wird, dann ist er ja auch nicht "verstümmelt".
Ich würde es aber als Körperverletzung einstufen, ähnlich als wenn andere Körperteile entfernt werden, ohne daß dafür eine medizinische Indikation besteht. Die Verletzung besteht auch dann, wenn keine Verstümmelung daraus resultiert.
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05.08.2012, 18:29Inaktiver User
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05.08.2012, 18:36
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05.08.2012, 18:42
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Naja, bevor ein Arzt sich daranmacht, ein Bein zu amputieren, muß aber erstmal eine medizinische Indikation vorliegen. Die könnte z. B. dann vorliegen, wenn der Amputationsfetischist sich sein Kniegelenk vorsorglich mit einer Schußwaffe zertrümmert hat, so daß den Chirurgen nur noch die Amputation bleibt, um das Leben des Verletzten zu retten.
Auch das ist ein Extremfall, für den es eine medizinische Indikation gibt, wenn z. B. schon die Großmutter, Mutter, die Tante und die Schwester an einem besonders aggressiven Brustkrebs gestorben sind und das Risiko der Vererbung extrem hoch ist.
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05.08.2012, 18:45Inaktiver User
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05.08.2012, 20:06
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Also gut. Dann verstehe ich Dich so, dass Du davon ausgehst, dass der Bundestag oder das Bunderverfassungsgericht vor der Beschneidungs-Lobby einknicken wird, wenn es um die Beschneidung minderjähriger Jungen geht, aber das ist für Dich solange tolerabel, solange das strikte Verbot der Beschneidung minderjähriger Mädchen nicht angetastet wird.
Vor der Tatsache, dass es offenbar a) "medizinische fachgerechte" Beschneidungen "ohne unnötige Schmerzen" die b) ausdrücklich mit einschlägigen religiösen Vorgaben vereinbar sind im Prinzip auch bei Mädchen geben könnte, verschliesst Du daher fest die Augen bzw. versuchst jedem in die Waden zu beissen, der auf diesen Umstand hinweist.
Anstatt also gerade aus Deiner Erfahrung mit den Mädchen deutlich für ein Beschneidungsverbot einzutreten, entscheidest Du Dich lieber für protegierende Rückgratlosgkeit gegenüber der Beschneidungs-Lobby und religiösen Hardlinern. Glückwunsch."...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')



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