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05.08.2012, 14:11
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
Dass andere ganz anders als wir glauben...(Ringelnatz)
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05.08.2012, 14:20
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Schade Tom, ich hatte mir von dir mehr erhofft, als nur den von mir gefundenen Text zu wiederholen. Ich hatte ja auch um einige Erklärungen gebeten. Lesen kann ich nämlich selber, sogar meist verstehend.
Daher noch mal, diesmal mit Hervorhebungen
Gerade das zum Schluss, dass Rechtsgelehrte zu dermaßen unterschiedlichen Beurteilungen kommen, macht mich schon sehr betroffen. Es stützt ja weder die eine noch die andere Seite.Ein Verstand, der einmal
durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
kehrt niemals
zu seiner ursprünglichen Form zurück.
[Oliver Wendell Holmes]
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05.08.2012, 14:24
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ja, und das zeigt man dann am besten umständlich und wiederholt mit fragwürdigen Mohammed-Texten, die hier die meisten sowieso nicht einordnen können, anwesende Moslems ohne Schriftenstudium wahrscheinlich eingeschlossen, und beschwört eine hier nicht in der Breite ansässige Sozialadäquanz, die man sowieso nicht haben will als juristische Argumentation. Tolle Wurst.
Grundgesetz, Menschenrechte, WHO, bestehende Gesetzgebungen und gesetzliche Vorhaben reichen offensichtlich nicht aus.
Du hast es oben in einem Satz auf den Punkt gebracht.
Warum genügt das nicht?
Noch mal auf die andere (Befürworter-)Seite geschaut:
Wer ist das eigentlich genau? User Tom?
Das was in D am Häufigsten praktiziert wird, ist die Jungsbeschneidung, also wird durchaus nach Jungs und Mädchen differenziert.
Warum eigentlich? Was steckt dahinter? Wie ist das heute 2012 zu sehen?
Wer will was genau, wer legt was, wie, aus 2012?
Warum lassen wir das nicht dort diskutieren und uns die Antworten von Betroffenen liefern?
Für hier ist die Lage derweils eigentlich glasklar, sogar so klar, dass man darüber keine Volksabstimmung machen müsste. Vom Können und Dürfen abgesehen, da will ich mal keine juristische Diskussion anzetteln.
Bis das in trockenen juristischen Tüchern ist, wird es noch eine Weile dauern, aber klar ist es.
Und dass es nicht die Aufhebung bzgl. der Mädchenbeschneidung bedeutet, ist auch klar.
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05.08.2012, 14:32
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05.08.2012, 14:52
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Kubis, Du redest ein wenig wirr.
Ich hinterfrage die Bedeutung und Authentizität der Hadite für die Ausübung der islamischen Religion so wenig wie die Bedeutung und Authentizität der Torah für die Ausübung der jüdischen Religion oder die Bedeutung und Authentizität der Bibel für die Ausübung der christlichen Religion.
Das ist Deine subjektive Sicht. Sozialadäquanz stellt aber auf das Milleu der Betroffenen ab.
Doch, der Begriff Sozialadäquanz ist ein juristischer Strohhalm der Befürworter von Beschneidung Minderjähriger.
Vielleicht kannst Du uns einmal aufklären, wofür Grundgesetz, Menschenrechte, WHO, bestehende Gesetzgebungen und gesetzliche Vorhaben Deiner Meinung nach eigentlich ausreichen sollten, Danke.
Du vertrittst also auch die Auffassung, wenn Jungen im Rahmen der Ausübung des elterlichen Erziehungsrechtes öfters eine Ohrfeige kassieren, als Mädchen, dann wäre eine Gesetzgebung, die das Schlagen von Jungen erlaubt, das Schlagen von Mädchen aber verbietet, mit Deiner Auffassung von Grundrechten - insbesondere Artikel 3 GG - vereinbar, oder?"...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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05.08.2012, 14:56
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Jeder diskutiert halt anders. Das die Texte fragwürdig sind, IST ja ein Argument gegen die Beschneidung.
Dem Bundestag leider nicht...Grundgesetz, Menschenrechte, WHO, bestehende Gesetzgebungen und gesetzliche Vorhaben reichen offensichtlich nicht aus.
Weil der Satz nur meine Meinung wiederspiegelte. Jeder Mensch hat - berechtigterweise - aber eine eigene.Du hast es oben in einem Satz auf den Punkt gebracht.
Warum genügt das nicht?
Weil die Betroffenen 8 Tage alte Babys sein können. Die Antworten, in dem sie schreien. Das scheint aber der Politik nicht zu reichen.Warum lassen wir das nicht dort diskutieren und uns die Antworten von Betroffenen liefern?
Grade deshalb finde ich es wichtig, das die Diskussion überall geführt wird. Damit die Politik sieht, das es im Volk eine andere Meinung gibt.
Wieso? Ich habe Dich mehrfach gefragt, warum die Arten der leichten (nur die!) Beschneidung bei Mädchen nicht vergleichbar sind. Leider hast Du mir keine Antwort gegeben.Und dass es nicht die Aufhebung bzgl. der Mädchenbeschneidung bedeutet, ist auch klar.
Denn diese Arten müssten legalisiert werden, will man die Jungsbeschneidung legalisieren.
Sonst wäre das ein heftiger Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
(Nich falsch verstehen. Ich will beides nicht legalisiert haben. Aber solange eine Form legal ist, kann man nicht davon ausgehen das es die andere nicht auch wird.)Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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05.08.2012, 15:09
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das aus dem von Dir eingestellten Gesetzestexten zu schlussfolgern, halte ich für sehr gewagt. Meiner Ansicht nach steht folgendes dagegen:
Ich zitiere aus Deinem Beitrag und setze die Worte in blau, damit sie wieder zitiert werden können und markiere Sätze, die ich als wichtig erachte:
Definition des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG im Lichte des Art. 1 Abs. 1 GG.68 Die Auslegung führt zu einer Begrenzung der elterlichen Befugnis. Sie steht unter der Prämisse der kindeswohlkonformen Erziehung, d.h.: Nur im Falle einer dem Kindeswohl entsprechenden Entscheidung ist überhaupt der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG eröffnet. Dem Terminus „Kindeswohl“ kommt damit de facto Verfassungsrang zu.
…
Bei näherer Betrachtung tritt jedoch ein weiteres Grundrecht hinzu, das in der Debatte bislang vernachlässigt worden ist. Es ist dies das Grundrecht des betroffenen Kindes auf Religionsausübung (Art. 4 Abs. 2 GG). Dieses Recht steht dem Kind ab der Geburt zu. Es kann dieses Recht allerdings bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit nicht selbst ausüben. Insoweit treten die Eltern an seine Stelle. Dies folgt – einfachgesetzlich – aus einem Gegenschluss zu § 5 S. 2 KErzG. Die Eltern haben im mutmaßlichen Interesse des Kindes die bis zum Eintritt der Religionsmündigkeit anstehenden Fragen zu regeln – z.B. diejenige, ob das Kind getauft und gefirmt wird oder ob es einen bestimmten Religionsunterricht besuchen soll (vgl. Art. 7 Abs. 2 GG). Hierfür spricht auch, dass in § 1666 Abs. 1 BGB vom körperlichen, geistigen und seelischen Wohl des Kindes die Rede ist, das die Eltern zu wahren haben.Geändert von Lukulla (05.08.2012 um 15:38 Uhr) Grund: wichtige Ergänzung
Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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05.08.2012, 15:14
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Leider nicht ganz so wirr wie du.
Ich kann deiner unterstellenden Schlussfolgerungen nicht folgen:
Diese Diskussion läuft um der Diskussion Willen, soviel habe ich verstanden und will weiter nicht stören in der angestammten Redundanz.Du vertrittst also auch die Auffassung, wenn Jungen im Rahmen der Ausübung des elterlichen Erziehungsrechtes öfters eine Ohrfeige kassieren, als Mädchen, dann wäre eine Gesetzgebung, die das Schlagen von Jungen erlaubt, das Schlagen von Mädchen aber verbietet, mit Deiner Auffassung von Grundrechten - insbesondere Artikel 3 GG - vereinbar, oder?
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05.08.2012, 15:25
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
"...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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05.08.2012, 15:33Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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Gottseidank kleinere Gemeinschaft. Wie unfassbar schrecklich ist das?
Ich hörte von (kleinen) Religionsgemeinschaften in denen es Sitte ist, das in der Nacht vor einer Hochzeit der Vater die Tochter entjungfert und damit sie quasi reif für die Sexualität in der Ehe macht.
Müssen wir jetzt Frauenbeschneidung gegen Männerbeschneidung stellen?
Ne, oder?
Beliebtes Argument bei Missbrauch - die Grenzen sind natürlich fließend.Nun gibt es in D aber das Verbot von Inzest. Sozialadäquat dürfte dieses Verbot in dem Fall nicht wirken. Die Eltern haben ja entschieden, das ihre Tochter entschieden hat, "es so zu wollen".
Und in einem religiösen-familiären Konglomerat extrem vermischt.
Provokant - selbstredend nicht. Wer Babies und ihre Entwicklung verfolgt: Hallo, kommt mal klar! Die sind null komma null alt genug, irgendwas entscheiden zu können! Die lernen gerade die Welt kennen!Oder einfacher... was ist wenn Eltern ihr Baby ständig sexuell missbrauchen. Können sie dann argumentieren, es war die Entscheidung des Kindes, ausgeübt durch die Eltern?
Und das sollten sie so unbefangen wie unbehelligt [sic!] wie irgend möglich tun dürfen!



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