Antworten
Seite 26 von 369 ErsteErste ... 1624252627283676126 ... LetzteLetzte
Ergebnis 251 bis 260 von 3687
  1. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ich komme noch einmal auf mein erstes Posting zum Thema zurück:

    Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Beschneidung hängt voraussichtlich davon ab, wie dieser Vorgang medizinisch zu bewerten ist.

    Selbst ein irreversibler Eingriff wird wohl als mit der Menschenwürde vereinbar zu bewerten sein, wenn damit keine wirklichen Einschränkungen verbunden sind.

    Die medizinische Beurteilung wiederum ist anscheinend strittig. Sehen die einen einen aggressiven Akt, der für den Betreffenden mit beachtlichen Risiken und einer Beeinträchtigung der sexuellen Empfindungsfähigkeit verbunden ist, so sehen die anderen darin einen harmlosen und eher nützlichen denn schädlichen Eingriff.

    Die medizinischen Gutachter werden also letztlich entscheidend sein.
    Und deren Auswahl bzw. Würdigung wird möglicherweise nicht ganz unabhängig davon sein, welchen Ausgang das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund politischer Auswirkungen anstrebt ...

    Hoffentlich täusche ich mich; hoffentlich geht das BVerfG völlig neutral an die Sache heran.
    In diesem Fall bin ich auch mit jedem, wie auch immer gearteten, Urteil einverstanden.

  2. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Entweder ist dieser Hinweis für die Beurteilung einer verfassungsrechtlichen Frage irrelevant
    oder es trifft zu, dass die klare juristische Beurteilung von diesem historischen Aspekt überschattet wird.
    Gut, kann man so sehen.
    Ich denke: das Verfassungsgericht besteht aus Menschen. Eine "klare juristische Beurteilung" funktioniert im Grunde genommen niemals aus 'sich selbst heraus' - mglw. gibt es sie in diesem Sinn auch gar nicht.
    Und daher können (!) historische Aspekte durchaus eine (kleine) Rolle spielen, wenn Menschen darüber entscheiden müssen, ob etwas mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht.

    In diesem Fall müssten Rechtsgüter gegeneinander abgewogen werden - diejenigen, die das tun, müssen auch persönliche Maßstäbe haben; und diese Maßstäbe sind nicht nur von juristischen Kategorien beeinflusst.
    Das Grundgesetz selbst ist ja auch nur deshalb entstanden, WEIL persönliche Maßstäbe eine Rolle gespielt haben - nämlich von denjenigen, die das Grundgesetz gemacht haben.

    Es ist sehr sehr unwahrscheinlich, dass die Müttter und Väter der Verfassung bei der Ausarbeitung und Verabschiedung des Grundgesetzes beabsichtigt haben, künftigen in Deutschland lebenden jüdischen Generationen, ein bedeutendes Ritual ihrer Religion zu verbieten.
    Das wäre mit dem Geist des Grundgesetzes und seinem speziellen historischen Auftrag, den es eben auch in sich trägt, völlig unvereinbar.
    Und genau das wissen auch die Richter am Bundesverfassungsgericht. Und daher wird es auch niemals dazu kommen, dass das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, welches ein bedeutendes Ritual jüdischer Religion in Deutschland einschränkt oder gar verbietet.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  3. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ich denke: das Verfassungsgericht besteht aus Menschen. Eine "klare juristische Beurteilung" funktioniert im Grunde genommen niemals aus 'sich selbst heraus' - mglw. gibt es sie in diesem Sinn auch gar nicht.
    Und daher können (!) historische Aspekte durchaus eine (kleine) Rolle spielen, wenn Menschen darüber entscheiden müssen, ob etwas mit der Verfassung vereinbar ist oder nicht.
    Dass es so ist, dem stimme ich zu. Ob es so sein sollte, ist hingegen Ansichtssache.

    Jedenfalls erklärt sich so, weshalb es nie ein Problem war, dass Juden schächten, aber seit den Leuten klar ist, dass Muslime das ebenfalls tun, findet man es bedenklich.

    Ähnlich war es nie ein Problem, dass die englische Rechtsprechung innerhalb des Rahmens weltlicher Gesetze religiöse jüdische Schiedsgerichte akzeptiert, während es als Anzeichen eines kurz bevorstehenden Weltuntergangs gewertet wurde, dass Muslime diese Regelung ebenfalls in Anspruch nehmen wollen.

    Aus dem gleichen Grund wird sich das BVerfG davon leiten lassen, dass nicht "nur" Muslime ihre Söhne beschneiden lassen wollen, sondern dass Juden das ebenfalls tun.

    Letztlich stehen bei einer diesbezüglichen Entscheidung nicht nur die Verfassungsgrundsätze, sondern die Historie im Raum. Das zumindest befürchte ich (und hoffen andere).
    Ich hätte es gern anders: nämlich auf Basis der medizinischen Erkenntnisse, die für Artikel 1 (Würde des Menschen) und den darauf basierenden Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) sowie für die Abwägung gegenüber Artikel 4 (Freie Religionsausübung) maßgeblich sein sollten.
    .
    Geändert von Inaktiver User (04.07.2012 um 11:55 Uhr)

  4. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Letztlich steht vor und über einer diesbezüglichen Entscheidung nicht oder nicht nur die Religionsfreiheit, sondern die Historie. Das zumindest befürchte ich (und hoffen andere).
    Ich hätte es gern anders: nämlich allein auf Basis der medizinischen Erkenntnisse, die ihrerseits für Artikel 1 (Würde des Menschen) und Artikel 2 (Recht auf körperliche Unversehrtheit) maßgeblich sein dürften.
    .
    Ja, letzteres wäre mir im Grunde auch lieber.
    Doch Rechtssprechung findet eben sozusagen nicht (nur) im luftleeren Raum statt.
    Im Übrigen wird ein mögliches Urteil des Verfassungsgerichtes auch evtl. von der Überlegung beeinflusst sein, den Rechtsfrieden in Deutschland zu wahren.

    Und noch eine Überlegung von mir: im Grunde müssten sich all diejenigen, die sich gegen die Beschneidung von kleinen Jungs wenden mit der Begründung, die werden ja nicht gefragt, auch für ein Abtreibungsverbot einsetzen.
    Wenn das eine verboten sein soll, kann das andere ja wohl kaum erlaubt sein.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  5. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Und noch eine Überlegung von mir: im Grunde müssten sich all diejenigen, die sich gegen die Beschneidung von kleinen Jungs wenden mit der Begründung, die werden ja nicht gefragt, auch für ein Abtreibungsverbot einsetzen.
    Wenn das eine verboten sein soll, kann das andere ja wohl kaum erlaubt sein.
    Dieser Vergleich wird auch beim Thema Todesstrafe gern verwendet.
    Aber er ist falsch, und zwar deshalb, weil die Rechtsfähigkeit *) des Menschen anders definiert ist: sie beginnt mit "Vollendung der Geburt" und endet mit dem Tod. § 1 BGB.
    Somit gilt Artikel 1 GG nur eingeschränkt, wenn überhaupt, für Föten.


    *) Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, selbstständig Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Die Rechtsfähigkeit des Menschen ist Ausdruck seiner personalen Würde. Siehe Wikipedia
    .
    Geändert von Inaktiver User (04.07.2012 um 12:12 Uhr)

  6. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Worin liegt eigentlich das Problem, die Beschneidung auf ein späteres Lebensalter zu verschieben? Wenn ein Jude oder ein Moslem das will, kann er es doch auch später tun.

    Obwohl ich mir nicht so ohne weiteres vorstellen kann, dass ein Erwachsener das freiwillig macht...

    Vielleicht liegt auf der Ebene das eigentliche Problem. Ein wehrloses Baby muss es über sich ergehen lassen. Bei Erwachsenen haben die religiösen Eiferer weniger Einfluss drauf.

  7. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Dani Beitrag anzeigen
    Worin liegt eigentlich das Problem, die Beschneidung auf ein späteres Lebensalter zu verschieben? Wenn ein Jude oder ein Moslem das will, kann er es doch auch später tun.
    Das hat, soviel ich weiß, unterschiedliche Gründe.

    Im Judentum ist es so, dass mit der Beschneidung der Junge den Bund mit Gott eingeht und damit ein Mitglied der Gemeinde wird. Es ist eines der höchsten Gebote überhaupt im Judentum.

    Ferner ist eine Beschneidung als Erwachsener deutlich schmerzhafter und mit weitaus mehr Komplikationen (wegen häufigerer Erektionen) verbunden.

    Obwohl ich mir nicht so ohne weiteres vorstellen kann, dass ein Erwachsener das freiwillig macht...

    Vielleicht liegt auf der Ebene das eigentliche Problem. Ein wehrloses Baby muss es über sich ergehen lassen. Bei Erwachsenen haben die religiösen Eiferer weniger Einfluss drauf.
    Die Brit Mila, die Beschneidung eines jüdischen Jungen am 8. Tag nach seiner Geburt, gehört zu den elementaren Geboten des Judentums. Oft gibt es zu Fragen des religiösen Gesetzes, der Halacha, divergierende Meinungen. Was ist an einem Shabbat erlaubt? Wie streng müssen Speisevorschriften befolgt werden? Bei der Beschneidung jedoch sind sich orthodoxe wie liberale Juden einig: Über sie kann nicht verhandelt werden. Und auch unter säkularen Juden ist die Beschneidung weitgehend üblich. Sie macht einen wesentlichen Teil jüdischer Identität aus. Deutschlandfunk

    Ferner habe ich gelesen (finde es gerade nicht), dass in Israel nahezu 100% der männlichen Bevölkerung beschnitten sind. Bei den Muslimen sind es weltweit ca. 90%.

    Ja, ja ... die Welt ist voller religiöser Eiferer ... wie kennen uns aus
    Apprenti

  8. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Dani Beitrag anzeigen
    Worin liegt eigentlich das Problem, die Beschneidung auf ein späteres Lebensalter zu verschieben? Wenn ein Jude oder ein Moslem das will, kann er es doch auch später tun.
    Wie ich schon schrieb: das ist eben auch das Wesen von religiöser Erziehung ... die Kinder SOLLEN nicht gefragt werden.
    Das ist zusagen volle Absicht in diesem Fall; es soll absichtlich etwas irreversibles geschehen.
    Mit der Beschneidung soll den männlichen Kindern etwas mit auf den Lebensweg gegeben werden, dem sie sich nicht mehr entziehen können sollen.
    Das ist doch offensichtlich.

    Was davon zu halten ist, das steht auf einem anderen Blatt ...

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  9. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich komme noch einmal auf mein erstes Posting zum Thema zurück:

    Die verfassungsrechtliche Beurteilung der Beschneidung hängt voraussichtlich davon ab, wie dieser Vorgang medizinisch zu bewerten ist.

    Selbst ein irreversibler Eingriff wird wohl als mit der Menschenwürde vereinbar zu bewerten sein, wenn damit keine wirklichen Einschränkungen verbunden sind.
    Wohl eher nicht. Denn, anders als man früher annahm, als man Säuglinge auch in anderen Fällen ohne Narkose operierte da man davon ausging, dass Säuglinge schmerzunempfindlich seien, weiss man heute, dass sie Schmerz sehr wohl spüren. Damit bleibt nur ein operativer Eingriff unter Narkose, der wie alle Operationen insbesondere bei Säuglingen ein sehr hohes Risiko birgt. Ohne medizinische Notwendigkeit wird das Ergebniss in Deutschland ähnlich aussehen wie in Schweden.

  10. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Ahab Beitrag anzeigen
    Ohne medizinische Notwendigkeit wird das Ergebniss in Deutschland ähnlich aussehen wie in Schweden.
    Wenn ich das richtig sehe, ist den Eltern in Schweden per Gesetz doch völlig freie Hand gegeben worden, sofern das Baby noch nicht zwei Monate alt ist - oder?

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

Antworten
Seite 26 von 369 ErsteErste ... 1624252627283676126 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •