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  1. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal die Taufe. Da steht ein alter Mann, ein Pfaffe, vor einem Becken mit Wasser, genügend Wasser, um einen Säugling zu ertränken. Der Säugling hat Angst, der alte Mann, sowieso im Verdacht, pädophil zu sein, nimmt sich den Knaben, und benetzt das Haupt mit heiligem "Taufwasser" und murmelt unverständliches Zeug. Oma und Opa sind glücklich. Das Kind plärrt. Und fühlt sich körperlich misshandelt. Nie und nimmer sozialadäquat.
    Deine Postings werden immer seltsamer.

  2. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Deine Postings werden immer seltsamer.
    Ja, gell!

  3. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wieso sehen sich die Einen berufen (mir fällt gerade kein anderes Wort ein) gegen ein Ritual auf die Strasse zu gehen, Andere (die z.Tl. selbst betroffen waren) hingegen nicht?

    Da muss es also bei den Betroffenen möglicherweise ähnliche Auslöser geben, sich nicht die Mühe zu machen, lautstark dagegen zu protestieren, wie eben auch ein grosser Teil der Nicht-Betroffenen die Beschneidung von Jungen als nicht so dramatisch ansieht dagegen die Stimme (laut) zu erheben.

    Vielleicht handelt ja sogar die Mehrheit der männlichen Bevölkerung immer noch nach dem Motto: ein Indianer kennt keinen Schmerz ... und die Frauen sagen sich (was ich durchaus verstehen könnte): also ... Jungs, wenn ihr das nicht wollt, macht gefälligst selbst die Klappe auf!
    Die weibliche Beschneidung ist zweifellos um Quanten schlimmer als die männliche Beschneidung, aber beide Arten der Beschneidung stehen dem Recht auf Unversehrtheit gegenüber. Manche Bewegungen brauchen auch einfach ihre Zeit. Ich könnte mir denken, dass zumindest in den Industrienationen der Widerstand gegen die männliche Beschneidung spürbar wachsen wird.

  4. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nehmen wir mal die Taufe. Da steht ein alter Mann, ein Pfaffe, vor einem Becken mit Wasser, genügend Wasser, um einen Säugling zu ertränken. Der Säugling hat Angst, der alte Mann, sowieso im Verdacht, pädophil zu sein, nimmt sich den Knaben, und benetzt das Haupt mit heiligem "Taufwasser" und murmelt unverständliches Zeug. Oma und Opa sind glücklich. Das Kind plärrt. Und fühlt sich körperlich misshandelt. Nie und nimmer sozialadäquat.
    Deswegen ist mein Sohn auch nicht getauft.
    Dennoch: Auch wenn man eine Taufe als bizarr empfinden mag, verstößt sie nicht gegen das Gebot der Unversehrtheit.

  5. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Deswegen ist mein Sohn auch nicht getauft.
    Dennoch: Auch wenn man eine Taufe als bizarr empfinden mag, verstößt sie nicht gegen das Gebot der Unversehrtheit.
    Wie bitte? Wasser ins Gesicht? Psychischer Schaden! Vor allem, wenn von so einem alten Bock!

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die weibliche Beschneidung ist zweifellos um Quanten schlimmer als die männliche Beschneidung, ...
    Offenbar nicht jede:
    Die Menschenrechtsorganisation fürchtet eine Mitlegalisierung einiger Formen von weiblicher Genitalverstümmelung und fordert deshalb einen eigenen Straftatbestand, wie es ihn in vielen europäischen Staaten wie Italien oder Österreich bereits gibt.
    Schamlippenverkleinerungen beispielsweise werden ja auch als Schönheitsoperation angeboten und freiwillig in Anspruch genommen.
    "...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
    (Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')

  7. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie bitte? Wasser ins Gesicht? Psychischer Schaden! Vor allem, wenn von so einem alten Bock!
    Tom Du hast nicht geringste Ahnung, bei der Taufe wird dem Täufling kein Wasser ins Gesicht gespritzt.

    Aber in diesem Thread wundert mich garnichts mehr.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  8. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Tom Du hast nicht geringste Ahnung, bei der Taufe wird dem Täufling kein Wasser ins Gesicht gespritzt.

    Aber in diesem Thread wundert mich garnichts mehr.
    So habe ich das ja auch nicht gemeint. Gemein, gell?

  9. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie bitte? Wasser ins Gesicht? Psychischer Schaden! Vor allem, wenn von so einem alten Bock!
    Lächerlichmachung der Persönlichkeitsrechte aus Artikel 2 GG

    Genau so stelle ich mir eine juristische Argumentation vor, der mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes steht.
    .
    Geändert von Inaktiver User (04.08.2012 um 11:56 Uhr)

  10. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Einsehbar: http://www.bundestag.de/dokumente/an...Strafrecht.pdf
    Spannend, weil ausführliche juristische Begründung gegen das Urteil: http://www.zis-online.com/dat/artikel/2012_7_685.pdf
    Beschneidung: Urteile des Amtsgerichts 2011 und des Landgerichts 2012 » Savoir ou se faire avoir
    Die Sozialadäquenz ist ja nicht unumstritten in diesem Fall, sonst hätte so ein Urteil gar nicht zustande kommen können.
    Nach richtiger Auffassung kommt der Sozialadäquanz neben dem Erfordernis tatbestandspezifischer Verhaltensmissbilligung keine selbstständige Bedeutung zu. Die Sozialadäquanz eines Verhaltens ist vielmehr lediglich die Kehrseite dessen, dass ein rechtliches Missbilligungsurteil nicht gefällt werden kann. Ihr kommt nicht die Funktion zu, ein vorhandenes Missbilligungsurteil aufzuheben (vgl. Freund in: Münchener Kommentar zum StGB, 2. Aufl., vor §§ 13 ff. Rn. 159; im Ergebnis ebenso: Fischer, StGB, 59. Aufl., § 223 Rn. 6 c, anders noch bis zur 55. Aufl., § 223 Rnr. 6 b; wie hier ferner: Herzberg, JZ 2009, 332 ff.; derselbe Medizinrecht 2012, 169 ff.; Putzke NJW 2008, 1568 ff.; Jerouschek NStZ 2008, 313 ff.; a.A. auch: Rohe JZ 2007, 801, 802 und Schwarz JZ 2008, 1125 ff.).
    3.Quelle
    Könnte mir das ein Jurist mal übersetzen?

    Fateh-Moghadam legt in seinem im Jahr 2010 erschiene- nen Artikel45 zunächst dar, dass die von Putzke und Herzberg vorgenommene – positive – Bestimmung des Kindeswohls im Wege einer Abwägung der Vorteile gegen die Nachteile der Beschneidung im Ergebnis zu einer „Erziehungskonkur- renz“ von Eltern und Staat führe, weil dann kein elterliches Ermessen bestehe.46 Diese Lesart sei jedoch mit dem Verfas- sungsrecht, konkret: mit dem Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihres Kindes, unvereinbar. Dem Staat komme nicht die Rolle als „parens patriae“ zu, sondern er müsse sich mit einer „Unvertretbarkeitskontrolle“ begnügen und dürfe das Kindeswohl lediglich negativ bestimmen.47 Der Staat könne in das Erziehungsrecht der Eltern nur im Falle gröbli- cher Verletzung des kindlichen Wohls eingreifen. Ein eviden- ter Missbrauch in diesem Sinne sei erst dann anzunehmen, wenn die Entscheidung unter keinem Gesichtspunkt mit dem Wohl des Kindes vereinbar sei.48
    2. Quelle, S. 342 re
    Das Kölner Gericht bringt ja auch noch§ 1631 Abs. 2 Satz 1 BGB ins Spiel.
    Auch hier bitte: Eine Übersetzung für Ottilie- Normalmensch.

    Die Grenze sei daher bei Beschneidungen – gleich aus welcher Motivation heraus – nicht als überschritten anzuse- hen, vorausgesetzt das Kind lege kein Veto gegen die Ent- scheidung ein.50 Dieses Vetorecht – das er von Ulsenheimer51 adaptiert52 – gehe über die Einwilligungsfähigkeit des Kindes hinaus und trage dessen Selbstbestimmungsrecht Rechnung. Darüber hinaus müsse die Beschneidung lege artis durchge- führt werden, und sie dürfe nicht durch entwürdigende Be- gleitumstände geprägt sein.53
    2. Quelle, S. 343 li
    Öhm, wie soll ein Säugling ein Veto einlegen - außer durch schreien? Bitte erklären.


    Und darf ich noch ne blöde Frage stellen? Ich tus einfach:
    Vereinfachte Darstellung bitte beachten: Putzke geht davon aus, dass die Eltern ihre Religion (unzulässig) über das Kind ausleben, während die anderen (oben zitiert 2. Quelle) davon ausgehen, dass die Eltern im (vermuteten) Sinne ihres Kindes entscheiden. Hab ich das so ansatzweise richtig verstanden?

    Jursitische Laiin, aber ich würde es gerne verstehen. Nicht umsonst kommt es durch so diametrale Auslegungen zu Sprüche wie: Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand!
    Ein Verstand, der einmal
    durch eine neue Idee über sich hinaus wuchs,
    kehrt niemals
    zu seiner ursprünglichen Form zurück.

    [Oliver Wendell Holmes]

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