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  1. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Deine Meinung ist auch nicht entscheidend. Was soll das?
    Warum diskutieren wir das denn?
    weil es gleichere Meinungen gibt?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  2. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Warum diskutieren wir das denn?
    weil es gleichere Meinungen gibt?
    Ich verwahre mich gegen das Argument "deine Meinung ist nicht entscheidend". Denn unser aller Meinung ist gleich nicht-entscheidend, wir sind ja nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern nur freie Menschen in einem freien Land, die frei ihre Meinung äußern

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Deine Meinung ist auch nicht entscheidend. Was soll das?
    Wir diskutieren hier über wie ich finde ganz fundamentale Fragen zweier Weltreligionen vor dem Hintergrund unserer deutschen Gesetzgebung. Ich finde es daher etwas "übergriffig" und vermessen zu behaupten: "das ist ein überflüssiges Ritual" und gehört deshalb abgeschafft / den Strafverfolgungsbehörden überlassen". Du magst es so sehen ... es ist aber nicht entscheidend, ob du es überflüssig findest oder nicht.

    Weil das gar nicht Gegenstand der öffentlichen Debatte ist.
    Apprenti

  4. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ich darf durchaus der Meinung sein, dass ein Ritual überflüssig ist. Und ob das mit dem Thema zu tun hat, entscheidest du nicht.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich verwahre mich gegen das Argument "deine Meinung ist nicht entscheidend". Denn unser aller Meinung ist gleich nicht-entscheidend, wir sind ja nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern nur freie Menschen in einem freien Land, die frei ihre Meinung äußern
    Das sollten wir dennoch in einem respektierlichem Ton tun ... und nicht etwas für manche Menschen enorm Wichtiges mit "überflüssigem Ritual" betiteln
    Apprenti

  6. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich darf durchaus der Meinung sein, dass ein Ritual überflüssig ist.
    Klar darfst du, aber das ist irrelevant. Denn verboten wird vom Grundgesetz bzw. vom Bundesverfassungsgericht nicht das, was "überflüssig" ist, sondern das, was gegen Grundrechte bzw. gegen Artikel 1 GG verstößt.

    Stell dir vor, es wäre alles verboten, was "überflüssig" ist ...
    die Welt wäre eine andere, und ganz sicher keine bessere.

  7. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt eine Menge Beispiele, die zeigen, dass "religiöse Gründe" nicht ausreichend sind, um daraus Gesetze abzuleiten, und dass die Religion nicht zugrunde geht, wenn bestimmte Dinge schlicht nicht erlaubt sind. Menschenopfer gehören dazu, auch Ohrfeigen etc.

    Dass körperliche Unversehrtheit eine hohe Priorität besitzt, sieht man z. B. daran, dass Folter in jeder Form verboten ist. Mit dem Verbot körperlicher Strafen wird das Elternrecht und das Recht auf freie Religionsausübung begrenzt.
    Zustimmung.
    Letzteres ist außerdem ein weiteres gutes Beispiel dafür, dass die Grundrechte einer Priorisierung unterliegen - jedenfalls in Bezug auf Artikel 1 GG (Menschenwürde). Siehe Zitat aus Wikipedia: jedes Grundrecht (auch das auf Elterliche Sorge oder Freie Religionsausübung) findes dort seine Grenze, wo Artikel 1 GG verletzt wird.

  8. User Info Menu

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Abgesehen davon, dass ich diese Aussage off-topic finde, ist eines gleichwohl richtig:
    über der Beurteilung der Beschneidungs-Frage schwebt das Dritte Reich gleichsam als Damoklesschwert - wie ich ja auch gestern sagte, und was du gestern bestritten hast.
    WENN denn in dieser Frage das 'dritte Reich' tatsächlich als Damoklesschwert in die Diskussion eingeführt würde, dann wäre das sicherlich nicht okay.
    Aber ein kleiner Hinweis am Rande ist durchaus mal gestattet - und so habe ich Opelius auch verstanden.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
    dann durchfluten sie mich wie Regen ...
    American Beauty
    Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
    Daniel Kahneman

  9. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    WENN denn in dieser Frage das 'dritte Reich' tatsächlich als Damoklesschwert in die Diskussion eingeführt würde, dann wäre das sicherlich nicht okay.
    Aber ein kleiner Hinweis am Rande ist durchaus mal gestattet
    Entweder ist dieser Hinweis für die Beurteilung einer verfassungsrechtlichen Frage irrelevant
    oder es trifft zu, dass die klare juristische Beurteilung von diesem historischen Aspekt überschattet wird.
    Geändert von Inaktiver User (04.07.2012 um 10:51 Uhr)

  10. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Die Ewigkeitsgarantie betrifft die Art. 1 - 20 GG.

    Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:

    „Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“
    Nicht ganz richtig: die Ewigkeitsgarantie betrifft nicht Artikel 1 bis 20, sondern Artikel 1 und 20.
    (Artikel 1: Würde des Menschen; Artikel 20: Demokratie).

    Die Ewigkeitsgarantie erfasst zwar auch weitere Grundrechte, aber nur, sofern sie direkt aus Artikel 1 GG ableitbar sind.

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