Danke für die Erläuterung
Ja, das sehe ich dann auch so.Somit steht und fällt die verfassungsrechtliche Beurteilung mit der Frage, ob das Verfassungsgericht die religiös motivierte Beschneidung als mit der Würde des Menschen vereinbar sieht oder nicht.
Wenn ja, dann wird die Beschneidung erlaubt sein, wenn nein, wird die Beschneidung trotz Artikel 4 GG verboten sein.
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04.07.2012, 09:23
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Apprenti
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04.07.2012, 09:23
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Dem muss ich enrnsthaft widersprechen. Weshalb soll eine Reiligionsgemeinschaft seine Regeln ändern, nur weil es die Mehrheit der Bricom-User es so fordern?
Ich sehe nicht, dass irgendein Artikel der Menschenrechte Vorrang vor anderen haben sollte - sie sind in meinen Augen gleichwertige Rechte. Einen Vorrang zu behaupten ist verfassungsrechtlich falsch. Deshalb gehört die Entscheidung eines Landgerichtes vor das Verfassungsgericht. Ein Urteil eines einzelnen Gerichtes in einem Einzelfall kann niemals Verfassungsrecht sein - so gerne das auch viele Leute, vielleicht sogar die Mehrheit der Deutschen es sehen würde.
Anerkannte Religionsgemeinschaften aufzufordern, sich bitteschön ganz dringend zu reformieren, ist eine absurde Forderung in meinen Augen. Das können sie nur aus sich heraus, nicht weil Außenstehende das so wollen.
Ich weiß, man wird auf mir gleiche rumprügeln, aber gerade Juden in Deutschland, die sich in hohen Maße im 19. und 20. Jahrhundert an die Gesellschaftsordnung angepasst haben, Verantwortung und Pflichten übernommen haben, zum Teil sich sogar haben taufen lassen, aufzufordern, sie sollten ihre Religion modernisieren und anpassen, empfinden das als Verhöhnung. Es hat ihnen nichts im Dritten Reich genutzt.
Das soll bitte das Verfassungsgericht selbst klären, alles andere ist Spökenkiekerei:Zitat von BT_auf_Besuch
Das Grundgesetz folgt einer Systematik. Die Reihenfolge der Verfassungsartikel ist kein Zufall.
Man kann das selbst erkennen, wenn man sich die Verfassungsartikel im Überblick ansieht:Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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04.07.2012, 09:26
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04.07.2012, 09:26Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
"Wir" reformieren nicht "die", das müssen die schon selbst machen. Wir leben aber alle in einer Demokratie und da gibt es nun mal Gesetze.
Der ADAC ist auch grundsätzlich gegen Tempolimits ... Interessensabwägung ist ja gerade Aufgabe des Gesetzgebers.
Wobei wirklich zu fragen ist, welches Interesse mit überflüssigen Ritualen wie der Beschneidung vertreten werden - von den Religionsgemeinschaften oder von Gott selbst - da darf man wohl auch mal von außen fragen, wo der Sinn sein soll. Aber da kriegt man keine vernünftige Anwort, und das ist ja auch nicht gewollt. Vernunft soll ja außen vor bleiben
man ist ja dem Gehorsam verpflichtet und nicht seinem Verstand.
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04.07.2012, 09:28Inaktiver User
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04.07.2012, 09:28
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04.07.2012, 09:34
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Korrekt. Vor dem Hintergrund der Toleranz in unserer Demokratie und unserem Grundgesetz wäre es aber richtig gewesen zu sagen: es gibt da ein Problem. Wie lösen wir das GEMEINSAM?
Mit der richterlichen Entscheidung hat man einen Teil der Menschen in diesem Land vor vollendete Tatsachen gestellt und sie in einer für sie sehr entscheidenden und fundamentalen Frage .... ja entmündigt.
Und da ist es meines Erachtens völlig piep, ob 56% der Bevölkerung das Urteil begrüßen.
Du magst darin ein überflüssiges Ritual sehen ... aber deine Meinung ist nicht entscheidend. Ich ... sorry ... lese aus dieser Aussage eine ganz gehörige Portion Arroganz.Wobei wirklich zu fragen ist, welches Interesse mit überflüssigen Ritualen wie der Beschneidung vertreten werden - von den Religionsgemeinschaften oder von Gott selbst - da darf man wohl auch mal von außen fragen, wo der Sinn sein soll. Aber da kriegt man keine vernünftige Anwort, und das ist ja auch nicht gewollt. Vernunft soll ja außen vor bleiben
man ist ja dem Gehorsam verpflichtet und nicht seinem Verstand.
Apprenti
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04.07.2012, 09:44Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Geht's auch ein bisschen weniger polemisch?
Wir diskutieren hier zwar in der Bricom, aber betreffen tut diese Frage die gesamte Gesellschaft.
Über diese Aussage wundere ich mich.Anerkannte Religionsgemeinschaften aufzufordern, sich bitteschön ganz dringend zu reformieren, ist eine absurde Forderung in meinen Augen. Das können sie nur aus sich heraus, nicht weil Außenstehende das so wollen.
Du siehst doch in unserer Gesellschaft an allen Ecken und Enden, dass deine Vorstellung der absoluten Geltung von Artikel 4 GG falsch ist.
Ernsthaft: glaubst du wirklich, dass z.B. ein etwaiges religiös begründetes Züchtigungsrecht des Mannes durch Artikel 4 GG (Religionsfreiheit) auch nur ansatzweise legitimiert werden könne? Oder die Polygamie?
Beides sind Verstöße gegen Artikel 1 GG und daher trotz Artikel 4 GG illegal. Das ist völlig unstrittig. Ob sich die Glaubensgemeinschaft damit freudig oder mit Zähneknirschen abfindet, geht uns nichts an. Sie hat sich daran zu halten und basta.
Abgesehen davon, dass ich diese Aussage off-topic finde, ist eines gleichwohl richtig:Ich weiß, man wird auf mir gleiche rumprügeln, aber gerade Juden in Deutschland, die sich in hohen Maße im 19. und 20. Jahrhundert an die Gesellschaftsordnung angepasst haben, Verantwortung und Pflichten übernommen haben, zum Teil sich sogar haben taufen lassen, aufzufordern, sie sollten ihre Religion modernisieren und anpassen, empfinden das als Verhöhnung. Es hat ihnen nichts im Dritten Reich genutzt.
über der Beurteilung der Beschneidungs-Frage schwebt das Dritte Reich gleichsam als Damoklesschwert - wie ich ja auch gestern sagte, und was du gestern bestritten hast.
Hast du das Zitat in meinem Posting nicht verstanden? Das HAT das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden. Strittig sind also ganz andere Fragen als die Frage des Vorrangs von Artikel 1.Das soll bitte das Verfassungsgericht selbst klären, alles andere ist Spökenkiekerei:
.Geändert von Inaktiver User (04.07.2012 um 10:30 Uhr)
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04.07.2012, 09:48
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Die Ewigkeitsgarantie betrifft die Art. 1 - 20 GG.
Artikel 79 Abs. 3 GG lautet:
„Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.“Geändert von Opelius (04.07.2012 um 09:57 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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04.07.2012, 09:54Inaktiver User




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