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  1. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    ...Wahrscheinlicher ist es das sich in absehbarer Zeit das BVerfG damit befassen wird.
    ... um was zu tun? Ein Basisgetz zu ändern?

    (sorry, aber ich bin in der Hinsicht unwissend)

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Wahrscheinlicher ist es das sich in absehbarer Zeit das BVerfG damit befassen wird.
    Ich hab die Woche wirklich viel Zeitung gelesen und davon nichts mit bekommen. Wie kommst du darauf? Nur Vermutung?

    Ich denke übrigens nicht, dass das BVG anders entscheiden würde. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Höchstens müsste die Politik Gesetze ändern (meine Vermutung).

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ist ja alles ganz schlüssig. Wenn das so ist, könnte man einen doch recht weitreichenden Eingriff (der in vielerlei Hinsicht letztendlich nicht risikolos ist), dem erwachsenen Menschen überlassen !
    Na, das ist doch aber u.a. das Wesen von Religion (aber nicht nur von Religion): es soll sozusagen dem Kind eben NICHT überlassen bleiben, sich selbst zu entscheiden.
    Das Kind SOLL ja ausdrücklich zum Christen oder Muslim oder Juden erzogen werden ... mit allem was dazu gehört.

    Eltern nehmen für sich das Recht in Anspruch, ihr Kind so zu erziehen, wie sie es für richtig halten - das Kind soll in Grundzügen so werden, wie Eltern das für richtig halten, OHNE dass das Kind gefragt wird.
    So ist eben der normale Gang der Dinge.
    Es soll dem Kind eben NICHT überlassen werden, wie es werden wird/soll.

    Und wenn die Religion eben sagt, Beschneidung gehört dazu, dann wird es eben gemacht.
    Gilt genauso für die Taufe - da sagen die Eltern ja auch nicht: das überlassen wir dem Kind, bis es sich selbst entscheidet.
    Ja, ich weiß, dass Taufe ne andere Nummer ist - doch aus einem bestimmten Blickwinkel ist es im Grunde das gleiche.

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ... um was zu tun? Ein Basisgetz zu ändern?

    (sorry, aber ich bin in der Hinsicht unwissend)
    Nun, der Hauptkonflikt besteht ja in der Abwägung verschiedener durch das Grundgesetz geschützter Güter.
    Zum einen sind das die Artikel 1 (Menschenrechte, Menschenwürde, Grundrechtsbindung) und Art. 2 (hier körperliche Unversehrtheit Art.2 (2)) und die Art. 4 (2) (Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung) und Art. 6, der das Recht der Eltern auf Erziehung garantiert. Dazu gehört natürlich auch die religiöse Erziehung.

    Es ist m.E. unausweichlich das hier in nicht zu ferner Zukunft eine grundsätzliche Klärung welches dieser Grundrechte vorrang vor dem anderen hat.

    Die Politik ist meiner Auffassung nach im Moment in keinster Weise gefordert, da die Schaffung eines Gesetzes diesen Konflikt nicht lösen würde.
    Würde man z.B. die Beschneidung per Gesetz verbieten, würden sich diejenigen benachteiligt sehen, die sich auf die Art. 4 und 6 berufen. Im anderen Fall die, die sich auf Art. 1 und 2 berufen.
    Ergo, würde auch ein Gesetz aller Wahrscheinlichkeit nach ebenfalls in Karlsruhe geprüft werden.

    Es ist absehbar das sich jetzt öfter Gerichte mit dieser Problematik auseinandersetzen müssen. Und da wird es eben m.E. unausweichlich sein das es dann irgendwann beim BVerfG landen wird(muß).

    Há gente que fica na história
    Da história da gente


    Ja zur EU

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Frank13 Beitrag anzeigen
    Ich hab die Woche wirklich viel Zeitung gelesen und davon nichts mit bekommen. Wie kommst du darauf? Nur Vermutung?
    Vermutung, Erfahrung, ein Gefühl. Warum beschreibe ich einen Beitrag höher.

    Ich denke übrigens nicht, dass das BVG anders entscheiden würde. Die Gesetzeslage ist eindeutig. Höchstens müsste die Politik Gesetze ändern (meine Vermutung).
    Das ist der Punkt. Die Gesetzeslage ist eben in diesem Punkt überhaupt nicht eindeutig.

    Und bzgl. Gesetzesänderungen, auch s.o.
    Das würde den Konflikt nicht ohne weiteres lösen.

    Há gente que fica na história
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    Ja zur EU

  6. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen


    Danke, Mr. Collins!

    ja, da gibt es wirklich Widersprüche, die aufgelöst werden müssen. (doch ich befürchte, nach dem, was jetzt schon in manchen Kreisen "los" ist, dass das Auflösen der Widersprüche bzw. die Priorisierung von Grundgesetzen unweigerlich zu Protest, Demonstrationen usw führen wird)

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Danke, Mr. Collins!

    ja, da gibt es wirklich Widersprüche, die aufgelöst werden müssen. (doch ich befürchte, nach dem, was jetzt schon in manchen Kreisen "los" ist, dass das Auflösen der Widersprüche bzw. die Priorisierung von Grundgesetzen unweigerlich zu Protest, Demonstrationen usw führen wird)
    Letzteres mag sein. Aber zum Glück hat unser Bundesverfassungsgericht sich zu keiner Zeit durch äussere Einflüsse beeindrucken lassen.
    Es ist ja seine Aufgabe genau solche Entscheidungen zu treffen.

    Tatsächlich ist unser BVerfG eine wunderbare Einrichtung um die uns so manches Land beneidet, aber auch schon so manche Regierung in anderen EU Ländern ins schwitzen gebracht.
    Es hat sich mittlerweile rumgesprochen das dieses Gericht nicht nur die Macht hat Verträge und Gesetze zu stoppen, sondern dieses sogar tut wenn es das für Recht erkennt.

    Há gente que fica na história
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    Ja zur EU

  8. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Na, das ist doch aber u.a. das Wesen von Religion (aber nicht nur von Religion): es soll sozusagen dem Kind eben NICHT überlassen bleiben, sich selbst zu entscheiden.
    Das Kind SOLL ja ausdrücklich zum Christen oder Muslim oder Juden erzogen werden ... mit allem was dazu gehört.

    Eltern nehmen für sich das Recht in Anspruch, ihr Kind so zu erziehen, wie sie es für richtig halten - das Kind soll in Grundzügen so werden, wie Eltern das für richtig halten, OHNE dass das Kind gefragt wird.
    So ist eben der normale Gang der Dinge.
    Was sollen Eltern denn sonst tun? Sie sind nun mal Menschen mit bestimmten Wertvorstellungen und die werden sie ihrem Kind auch vermitteln. Wenn sie ihr Kind nicht taufen (oder beschneiden) lassen, dann ändert das doch nichts daran, dass sie
    ihm ihre Sicht der Dinge vermitteln. So lange das Kind klein ist, ist das wohl auch kaum vermeitbar.
    Erst wenn es älter wird kann man damit anfangen zu relativieren, z.B. indem man dem Kind klarmacht, dass Menschen unterschiedliche Werte und Meinungen haben können und das das im Prinzip auch ok ist.
    Ein Mensch, der in einer pluralistischen Gesellschaft aufwächst, wird ohnehin früher oder später auf die Idee kommen, die von den Eltern vermittelten Lebenseinstellungen zu hinterfragen - und das ist natürlich gut so.
    Wir haben z.B. unsere Kinder nicht taufen und ohne konfessionelle Bindung aufwachsen lassen, was bedeutete, dass sie sich
    irgendwann entscheiden mussten, ob sie dabei bleiben wollten oder nicht. Hätten wir sie taufen und in konfessionellen Bindungen aufwachsen lassen hätten sie sich auch irgendwann entscheiden müssen. So what?

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Was einmal abgschnitten wurde, läßt sich aber nicht wieder annähen.

    Ich finde es haarsträubend, daß man das Schneiden an den Genitalien von Kleinkindern im Namen der Religion oder Tradition billigen kann.

    Da es sich um einen medizinisch unnötigen, mit Schmerzen und Gesundheitsrisiko verbundenen chirurgischen Eingriff handelt, der ohne Zustimmung des Betroffenen ausgeübt wird, müßte man das als Körperverletzung ahnden.

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Zum einen sind das die Artikel 1 (Menschenrechte, Menschenwürde, Grundrechtsbindung) und Art. 2 (hier körperliche Unversehrtheit Art.2 (2)) und die Art. 4 (2) (Gewährleistung der ungestörten Religionsausübung) und Art. 6, der das Recht der Eltern auf Erziehung garantiert. Dazu gehört natürlich auch die religiöse Erziehung.
    Die körperliche Unversehrtheit hat selbstverständlich Priorität über die Religionsausübung.

    Bei einer Religion, die einem Kind dieses Recht nicht zugesteht, besteht GANZ DRINGENDER Reformierungsbedarf.

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