Eine strafrechtliche Verurteilung könnte keinen Bestand haben. Es wäre auf die Sachrüge insoweit aufzuheben. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner grundlegenden Entscheidung (Bd. 23, 127, 134) zur Bemessung von Sanktionen gegen anerkannte Kriegsdienstverweigerer, die auch den Ersatzdienst ablehnen, ausgeführt, das Grundrecht der Gewissensfreiheit wirke sich im Bereich der Strafzumessung gegenüber Gewissenstätern als "Wohlwollensgebot" aus. Abzuwägen seien einerseits die objektive Bedeutung des Verhaltens des Ersatzdienstverweigerers für die Rechtsordnung insgesamt und die Einrichtung des Ersatzdienstes, andererseits die innere Situation des Täters und die Motive seines Handelns. Eine solche Abwägung setze nach Umfang und Intensität der Sanktion von Verfassungs wegen eine Grenze, die sich daraus ergebe, daß die Substanz der Persönlichkeit nicht zerstört werden dürfe, mit anderen Worten, es sei unzulässig, eine Sanktion so hoch anzusetzen, daß damit die Persönlichkeit des Gewissenstäters "gebrochen" werde oder werden solle. Diese Situation hielte ich vorliegend auch gegeben, da K. quasi gottergeben zum Wohl seines Kindes handelt. Das wäre meine Argumentation als Strafverteidiger.
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27.07.2012, 13:09Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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27.07.2012, 13:09
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27.07.2012, 13:13
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ja, das sehe ich eigentlich genauso.
Ein Scheinargument, das vorgeschoben wird und das ich zudem inhaltlich bezweifele.
Und das außerdem nicht das Beschneiden vor der Geschlechtsreife begründen kann.
Es wird aber doch von den Befürworten mit schöner Regelmäßigkeit angebracht.
lg lenita
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27.07.2012, 13:17
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Es mag an meinem nicht vorhanden juristischen Wissen liegen, aber ich sehe den Zusammenhang nicht.
Wem hat ein Kriegsdienstverweigerer körperlichen Schaden zugefügt? Er sollte gezwungen werden etwas zu tun, was seinem Gewissen widerspricht, nämlich unter umständen anderen körperlichen Schaden zuzufügen....
Hier soll körperlicher Schaden vermieden werden, an Abhängigen.----------------------------------------------------------------------------
...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
Dass andere ganz anders als wir glauben...(Ringelnatz)
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27.07.2012, 13:17
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Mich erschreckt bei der ganzen Diskussion abseits der Sachargumente die Macht, die Religionen nach wie vor in unserer Gesellschaft haben.
Neulich las ich im Zuge der Einführung des konfessionellen Islamunterricht im ersten deutschen Bundesland (war es NRW?), dass die Einflussnahme der Kirchen auf den Religionsunterricht in der Verfassung verankert ist.
AHA.
Und offenbar steht diese Macht der Kirchen/Religionen auch über den Rechten auf Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit.
Erschreckend und rückständig in meinen Augen.
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27.07.2012, 13:18
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Geändert von lenita (27.07.2012 um 13:24 Uhr)
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27.07.2012, 13:19Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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27.07.2012, 13:19
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27.07.2012, 13:22
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27.07.2012, 13:22Inaktiver User


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