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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Rotfuchs Beitrag anzeigen

    Banal gesagt: Wenn ich ein kleines Kind mutwillig verletze, werde ich wegen Kindesmißhandlung angeklagt und vermutlich auch verurteilt. Wieso sollte das für Juden nicht gelten? Wegen religiöser Tradition?
    Brilliant! Genau den Punkt möchte ich auch einmal erklärt bekommen!

  2. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    ...

    Wie ist das eigentlich unter Juristen? - Wenn das BVG nach Prüfung ein Gesetz als verfasungskonform erklärt, sprechen dann Juristen mglw. auch weiterhin davon, dass solch ein Gesetz verfassungswidrig ist, oder das sich das BvG mit der Entscheidung sozusagen 'vertan' hat?

    ...
    Klar doch! Man kann ja immer noch alles dran setzen, dass das BVerfG seine Auffassung ändert.

  3. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Analuisa Beitrag anzeigen
    Es geht aber doch in dieser Debatte u.a. auch darum, was für eine Konsequenz ein Verbot ritueller Beschneidungen für viele Juden in diesem Land hätte.
    Vor allem geht es darum, welche Konsequenz ein Verstoß gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte von Artikel 2 GG zugunsten einer (möglicherweise künftig) schrankenlosen Religionsausübung für uns alle hätte.
    Wie will man die Frage des Vorrangs der Grundrechte über die Scharia, der Schulpflicht für muslimische Schülerinnen, des Verhältnisses von Mann und Frau gemäß Grundgesetz / gemäß Heiliger Bücher patriarchalischer Religionen sowie andere elementare gesellschaftspolitische Fragen in Zukunft beantworten, wenn man allen Ernstes zulässt, dass in der Frage der Beschneidung die Religionsfreiheit alle anderen Grundrechte dominiert?

    Ich kann nur davor warnen, das Primat unserer Grundrechte zugunsten von Religiösen aller Couleur zur Disposition zu stellen. Die Geister, die man damit riefe, würde man nicht mehr so schnell los werden.


    Jüdische Familien könnten, und werden wohl auch, wenn das Verbot kommt, sich gezwungen fühlen zu gehen.
    (...) aber wer unter den gegebenen Bedingungen sagt: Ich bin für ein sofortiges Verbot - der nähme einen Exodus in Kauf. In welchem Ausmaß, das vermag ich nicht zu beurteilen.
    Das ist doch nur Bluff und Polemik.
    Ein solches Verhalten widerspräche dem gesunden Menschenverstand.
    Nicht dass Religion viel mit gesundem Menschenverstand zu tun hätte, aber ich bezweifle sehr, dass Menschen, die in Deutschland ein auskömmliches Leben haben und respektiert werden, plötzlich alle Zelte abbrechen, weil sie zur rituellen Kindesmisshandlung, von der sie partout nicht ablassen wollen, blöderweise nach Polen reisen müssten und das nicht in Köln erledigen könnten.
    .
    Geändert von Inaktiver User (26.07.2012 um 21:06 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ...

    Ich kann nur davor warnen, das Primat unserer Grundrechte zugunsten von Religiösen aller Couleur zur Disposition zu stellen.


    ...
    Das Dumme ist nur, die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist auch grundrechtlich geschützt.

  5. Moderation

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Pflub Beitrag anzeigen
    Ich persönlich halte die körperliche Unversehrtheit von Babies und Kindern für schützenswerter als die religiösen Gefühle erwachsene Menschen, auch wenn es sich um Frauen handelt.
    Aber man wird es diesen Frauen und ihren Männern überlassen müssen, ob sie an dem Ritual festhalten. Ein Teil würde es sicher trotz Verbots. Und wenn es der letzte Tribut an die grausige Vergangenheit in Deutschland ist, dann sollte das künftige Gesetz im Sinn der Kinder und Babys so gestaltet sein, dass das Ritual zwar erlaubt bleibt, aber nur unter klinischen Bedingungen ausgeübt werden darf.

    Es ist doch unfassbar, dass überhaupt wieder Juden in unserem Land leben möchten. Für mich nicht auszudenken, wenn sie es erneut nicht mehr könnten. Aber diesen Schritt in Richtung "medizinischer Fortschritt" müssten sie tun. Die Gemäßtigten und Reformbereiten sollten ihre Fundis dahingehend bearbeiten. Ein Volk, das so viel überlebt hat, wird das doch auch noch hinkriegen.

    Das heißt ja nicht, dass religiöser Vorstellung egal welcher Art Tür und Tor geöffnet ist. Im Sinne von, wenn die das dürfen, dürfen wir was anderes auch. Für so klug halte ich die Verfassungsrichter schon, dass sie den Sonderstatus und das besondere Verhältnis von Deutschen und Deutschen jüdischen Glaubens in ihrem Urteil juristisch nicht angreifbar oder dehnbar gestalten.
    *
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  6. VIP

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Ich meine: wer wie du (und auch andere) so auf das Grundgesetz pocht, der müsste dann ja am Ende, sofern die Beschneidung weiter erlaubt wird, sagen, dass er sich getäuscht hat mit der eigenen Rechtsauffassung.
    Ich habe kein Problem damit, zuzugeben, wenn ich mich geirrt oder getäuscht habe.

    Dass ein subjektives Rechtsempfinden nicht zwangsläufig mit dem gesprochenen Recht konform geht, dürfte auch jeder schon mal erlebt haben.

    Bis zur Entscheidung verharre ich somit stur in dem Glauben, dass in Deutschland gleiches Recht für alle gilt und Kindesmißhandlung eben Kindesmißhandlung ist, egal, mit welchem Motiv sie stattfindet.
    Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)



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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Klar doch! Man kann ja immer noch alles dran setzen, dass das BVerfG seine Auffassung ändert.
    Gut, okay.
    Heißt das dann nicht in der Konsequenz aus dem 'juristischen Blickwinkel' betrachtet: heute ist so und morgen ist es vielleicht wieder anders?
    Salopp ausgedrückt unter dem Motto: anders geht es aber auch nicht, weil man sich ja zwischenzeitlich an irgendwas halten muss - ist das so im Grunde genommen?

    VanDyck
    Es gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
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    American Beauty
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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Dumme ist nur, die Glaubens- und Gewissensfreiheit ist auch grundrechtlich geschützt.
    Glauben und Gewissen- ich kann glauben, ich darf mein Kind misshandeln und dabei noch ein gutes Gewissen haben - aber ich darf keine Gewalt gegenüber Kindern ausüben, schon gar nicht am Geschlechtsteil etwas abscheiden, von dem ich glaube, es sei sowieso überflüssig......

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    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Ja, verstehe ich, wie du es meinst.

    Nehmen wir nun mal an, das Bundesverfassungsgericht würde dann am Ende irgendwann feststellen, dass ein mögliches Gesetz, welches Beschneidungen (unter bestimmen Bedingungen) weiterhin in Deutschland erlaubt.
    Was dann?
    Wie denkst du dann über das Grundgesetz? Wäre dann für dich das Grundgesetz sozusagen grundgesetzwidrig und die Verfassungsüter gleich noch mit dazu?
    Ich meine: wer wie du (und auch andere) so auf das Grundgesetz pocht, der müsste dann ja am Ende, sofern die Beschneidung weiter erlaubt wird, sagen, dass er sich getäuscht hat mit der eigenen Rechtsauffassung.
    Für mich ist es jedenfalls klar: sollte wider Erwarten irgendwann das BVG die Beschneidungen als verfassungswidrig erklären, dann wüsste ich jedenfalls, dass ich falsch gelegen habe.

    Wie ist das eigentlich unter Juristen? - Wenn das BVG nach Prüfung ein Gesetz als verfasungskonform erklärt, sprechen dann Juristen mglw. auch weiterhin davon, dass solch ein Gesetz verfassungswidrig ist, oder das sich das BvG mit der Entscheidung sozusagen 'vertan' hat?

    VanDyck
    Kennst Du ein einziges Urteil das es zulässt, dass das Recht des Einen Zivilbürgers soweit gehen lässt, dass es das Recht eines Anderen beschneidet?

    Ein solches Urteil wäre ein Novum, dass den Rechtsstaat ad absurdum führt.

  10. Inaktiver User

    AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen

    Zitat Zitat von VanDyck Beitrag anzeigen
    Nehmen wir nun mal an, das Bundesverfassungsgericht würde dann am Ende irgendwann feststellen, dass ein mögliches Gesetz, welches Beschneidungen (unter bestimmen Bedingungen) weiterhin in Deutschland erlaubt.
    Was dann?
    Wie denkst du dann über das Grundgesetz? Wäre dann für dich das Grundgesetz sozusagen grundgesetzwidrig und die Verfassungsüter gleich noch mit dazu?
    Ich meine: wer wie du (und auch andere) so auf das Grundgesetz pocht, der müsste dann ja am Ende, sofern die Beschneidung weiter erlaubt wird, sagen, dass er sich getäuscht hat mit der eigenen Rechtsauffassung.
    Für mich ist es jedenfalls klar: sollte wider Erwarten irgendwann das BVG die Beschneidungen als verfassungswidrig erklären, dann wüsste ich jedenfalls, dass ich falsch gelegen habe.
    Wenn das Bundesverfassungsgericht (abgekürzt: BVerfG) erklären würde, dass die Religionsfreiheit über allen anderen Grundrechten stehe, dann wüsste ich, dass die Verfassungsrichter sich dem politischen Druck gebeugt haben.

    Das würde nicht meine Meinung über die Säuglingsbeschneidung ändern, auch nicht meine Meinung über das Grundgesetz, wohl aber meine Meinung über das BVerfG.

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