Es wird ihnen in dieser Community genau das entgegenschlagen, was anderen Frauen und Männern auch entgegenschlägt. Warum meinst Du erwachsene Frauen vor Meinungsentgegenschlägen schützen zu müssen? Warum meinst Du, dass sie Deines Schutzes bedürfen.
Ich nehme doch an, dass Du von erwachsenen muslimische und jüdischen Frauen sprichst.
Ich persönlich halte die körperliche Unversehrtheit von Babies und Kindern für schützenswerter als die religiösen Gefühle erwachsene Menschen, auch wenn es sich um Frauen handelt.
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26.07.2012, 20:19
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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26.07.2012, 20:24Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ich habe nach 'routine circumcison' gegooglet, um mich über amerikanische nichtreligiöse Beschneidung zu informieren. Da poppt das als erstes hoch, vielleicht hilft Dir das weiter.Zitat von Tikvah Beitrag anzeigen
Könnte mir bitte jemand die Quelle zu dem verlinkten Lehrvideo nennen? Vielleicht habe ich sie ja übersehen, aber ich finde sie nicht.
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26.07.2012, 20:28
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Na, ihnen schlägt das entgegen, was Männern auch entgegen schlägt. Komische Geschlechtsseperation die Du da vornimmst, noch merkwürdiger, weil sich die Frage ja nicht auf die Bricom, sondern auf den gesellschaftlichen Diskurs insgesamt bezog.
Und ihnen schlüge die Frage entgegen, wieso es keine Konsequenzen für ihre Einschätzung dieses Rituals hat, dass das Schmerzempfinden von Neugeborenen bislang völlig falsch eingeschätzt wurde.
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26.07.2012, 20:28
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Zwei interessante Artikel.
Ich zitiere aus dem einen:
Diese Frage ist natürlich hochinteressant. Hätte ich zum Beispiel – wenn ich eine Religion gründen sollte, deren Götter das verlangen – das Recht, mein Kind über und über mit dem Spruch "Dies ist das Zeichen Unseres ewigen Bundes mit Alan und seinen Nachfahren" tätowieren zu lassen? Und wenn nein, warum nicht?
Etwas in der Art wurde schon vielfach hier von Beschneidubgsgegnern vorgebracht.
Kein Beschneidungsbefürworter ist bisher darauf eingegangen.
Vielleicht nimmt ja einer der Beschneidungsbefürworter diese Frage ernst, wenn sie von einem jüdischen Mann kommt?
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26.07.2012, 20:36Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Wie bereits erwähnt, hat der Juristische Dienst des Bundestags in seiner Expertise anscheinend bereits festgestellt, dass das Kölner Urteil geltendes Recht darstellt.
Die Justizministerin hält es für schwierig, ein Gesetz zur Säuglingsbeschneidung an Jungen so zu formulieren, dass es im Hinblick auf Artikel 1, 2 und 3 GG nicht verfassungswidrig ist.(Nebenbei bemerkt, trifft das sowieso nicht zu: Die allermeisten Grundrechte schützen Individuen vor Eingriffen des Staates, d.h. der Staat hat sich an das Grundgesetz zu halten, nicht das Individuum - das soll allerdings wiederum nicht gegen einfachgesetzliche Strafnormen verstoßen, die ihrerseits grundgesetzkonform sein müssen.)
Deshalb brauche ein solches Gesetz Zeit, sagte sie.
Hoffentlich ist das auch Bedenkzeit für diejenigen Abgeordneten, die sich so ungebührlich beeilten, der Vorhaut-Amputation an Kindern einen parlamentarischen Freibrief zu erteilen.Geändert von Inaktiver User (26.07.2012 um 20:40 Uhr)
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26.07.2012, 20:40
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Auszug Art. 2 (2): "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit".
Art. 3 (1): Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Wieso sollte das für Menschen jüdischen Glaubens nicht gelten?
Ich hoffe, dass das in absehbarer Zeit ganz eindeutig geklärt wird.
Banal gesagt: Wenn ich ein kleines Kind mutwillig verletze, werde ich wegen Kindesmißhandlung angeklagt und vermutlich auch verurteilt. Wieso sollte das für Juden nicht gelten? Wegen religiöser Tradition?
Es wird m.W. auch niemand mehr ans Kreuz genagelt. Zumindest wäre das hierzulande im Jahre 2012 ein Straftatbestand.
Wenn sie deutsche Staatsbürger sind, haben sie sich selbstverständlich an das Grundgesetz zu halten. Ebenso wie Du und ich. Wie kommst Du auf die Idee, das könnte anders sein?Daher kann nicht argumentiert werden, auch Juden und Muslime hätten sich an das Grundgesetz zu halten.
Dem entnehme ich:Nebenbei bemerkt, trifft das sowieso nicht zu: Die allermeisten Grundrechte schützen Individuen vor Eingriffen des Staates, d.h. der Staat hat sich an das Grundgesetz zu halten, nicht das Individuum - das soll allerdings wiederum nicht gegen einfachgesetzliche Strafnormen verstoßen, die ihrerseits grundgesetzkonform sein müssen.
Gesetze, an die das Individuum sich halten muss, basieren auf dem Grundgesetz.
Davon ging ich allerdings schon immer aus.
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)
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26.07.2012, 20:43
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ein Leserbrief hierzu, dem ich mich in seiner Meinung anschließe:
1. Was will der Autor sagen???
"Wenn man Riads Geschichte von missbrauchten Schutzbefohlenen und kindlichem Rassismus gelesen hat, kommt einem die Debatte hierzulande noch hysterischer vor als ohnehin schon."
?!?! Der Satz vergisst klar zu machen, wem hier "Hysterie" zugeschrieben wird, allerdings deutet der Kontext - und sollte ich das fehlinterpretieren, so entschuldige ich mich, muss aber darauf hinweisen, dass es an der unklaren Aussage liegt - darauf hin, dass "nur Beschneidung" doch nicht so schlimm sein sollte, was im Buch erst richtig schlimm ist, sind die anderem weiteren Missbräuche von Schutzbefohlenen und der kindliche Rassismus.
Sollte das die Aussage sein, muss man sich verwundert die Augen reiben: Man muss schlimmen Dinge nur schlimmere Dinge an die Seite stellen, und schon werden aus den schlimmen Dingen weniger schlimme Dinge?! Ist das die Billigkeit des gezogenen Schlusses?
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...Und es ist gar nicht Großmut zu verzeihn,
Dass andere ganz anders als wir glauben...(Ringelnatz)
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26.07.2012, 20:44Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ich habe hier übrigens schon einige Videos von Betroffenen verlinkt, in denen Pro und Contra zu Wort kamen und die auch moderne, unorthodoxe Leute zeigen. Hier nochmal:
https://www.youtube.com/watch?v=O_lLUXUo3Wk
https://www.youtube.com/watch?v=13mvKdv65BQ
https://www.youtube.com/watch?v=U5kaEEckXmU
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26.07.2012, 20:45Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Und trotzdem können die grundrechtliche geschützte Gewissensfreiheit und das positive Recht in einem Spannungsverhältnis stehen. Es würde jetzt zu weit führen, aus einer preisgekrönten Habilitationsschrift (Matthias Herdegen, Gewissensfreiheit) die einschlägigen Passagen zu referieren. Ganz so einfach ist es nicht mit der gleichen Geltung des positiven Rechts für alle.
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26.07.2012, 20:50
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ja, verstehe ich, wie du es meinst.
Nehmen wir nun mal an, das Bundesverfassungsgericht würde dann am Ende irgendwann feststellen, dass ein mögliches Gesetz, welches Beschneidungen (unter bestimmen Bedingungen) weiterhin in Deutschland erlaubt.
Was dann?
Wie denkst du dann über das Grundgesetz? Wäre dann für dich das Grundgesetz sozusagen grundgesetzwidrig und die Verfassungsüter gleich noch mit dazu?
Ich meine: wer wie du (und auch andere) so auf das Grundgesetz pocht, der müsste dann ja am Ende, sofern die Beschneidung weiter erlaubt wird, sagen, dass er sich getäuscht hat mit der eigenen Rechtsauffassung.
Für mich ist es jedenfalls klar: sollte wider Erwarten irgendwann das BVG die Beschneidungen als verfassungswidrig erklären, dann wüsste ich jedenfalls, dass ich falsch gelegen habe.
Wie ist das eigentlich unter Juristen? - Wenn das BVG nach Prüfung ein Gesetz als verfasungskonform erklärt, sprechen dann Juristen mglw. auch weiterhin davon, dass solch ein Gesetz verfassungswidrig ist, oder das sich das BvG mit der Entscheidung sozusagen 'vertan' hat?
VanDyckEs gibt so viele schöne Momente im Leben; ich sollte mich entspannen,
dann durchfluten sie mich wie Regen ...
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Nothing in life is as important as you think it is, while you are thinking about it.
Daniel Kahneman



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