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21.07.2012, 14:49Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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21.07.2012, 14:51
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21.07.2012, 14:58
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Und unsere Rechtssprechung muss sich am Mainstream orientieren?
Seltsame Auffassung.
An dieser (wachsendenen) Minderheit sieht man aber, dass auch die jüdische Religion soweit reformfähig ist, dass sie mit dem GG kompatibel ist, wie die christliche und die islamische auch. Obwohl da auch noch einiges im Argen liegt.
Warum sollte unsere Gesetzgebung Ausnahmen zum GG verkorksen, die Tür und Tor öffnen für alle möglichen anderen Ausnahmen, wenn der Zug in der jüdischen Religion sowie so auch hier in die aufgeklärte Richtung fährt.
Rechtssprechung muss stringent sein.
Wer entscheidet für welche Religionsgemeinschaft Ausnahmen zum GG gemacht werden?
DU?
Auf welcher Basis?
Und schon gar keinen Grund einer bestimmten Richtung im Judentum auf Kosten des Grundgesetzes Zugeständnisse zu machen, wenn es nachgewiesermassen innerhalb des Judentums schon Gruppen gibt, die grundgesetzkompatibel sind.
Würdest DU denn für sämtliche Gruppierungen innerhalb anderer Religionen diese Ausnahmen machen?
Wenn DU persönlich zu entscheiden hättest, würdest DU wegen des Holocaust ausschliesslich für die jüdische Religion Ausnahmen zm GG zulassen, und anderen Religionen sagen:
Kein Holocaust, keine Sonderrechte?
Mit Recht würden alle anderen Relgionsgemeinschafter auf die Barrikaten gehen!
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21.07.2012, 15:01Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Um meine Aussage, dass sich Juden aller religiösen Richtungen für die Beschneidung aussprechen, noch etwas zu unterfüttern, möchte ich gerne die Presseerklärung hier einstellen, die die Union Progressiver Juden am 28. Juni diesen Jahres veröffentlich hat.
Nähere Informationen zur UPJ und die Quellenangabe findet man hier.
Deutsches Gericht verbietet die religiöse Beschneidung
28.06.2012
Die World Union for Progressive Judaism, die 1,8 Millionen Juden in 45 Ländern und 1.200 Gemeinden auf sechs Kontinenten weltweit vertritt, drückt ihr Entsetzen und ihre Empörung über die jüngste Entscheidung eines deutschen Gerichts aus, die die Praxis der Beschneidung aus religiösen Gründen gesetzlich verbietet.Seit der Herrschaft des assyrisch-griechischen Königs Antiochius Epiphanes um 165 v.d.Z. haben zahlreiche Regierungen den Bann über die Beschneidung ausgesprochen im Versuch, die jüdische Religionspraxis auszulöschen oder zu delegitimieren. Der Umstand, daß nicht einmal 70 Jahre nach dem Holocaust Deutschland sich in diese unheilige Allianz einreiht, ist schlicht erschreckend.
Die Vorstellung, daß Eltern nicht das Recht dazu haben, ihre Kinder in die heiligen Riten ihrer jeweiligen Religionen einzuführen, ist ein Affront gegenüber der Freiheit des Menschen. Dies umso mehr, wenn eine religiöse Praxis dem Kind nachweislich signifikante gesundheitliche Vorteile verschafft.
Die Gesundheit, der sich viele Millionen beschnittener Juden seit jeher erfreuen, macht das gerichtliche Argument absurd, wonach die Beschneidung irreparable körperliche Schäden anrichtet. Noch dazu ist es medizinisch klar erwiesen, daß die Beschneidung signifikante gesundheitliche Vorteile mit sich bringt: niedrigere HIV-Raten, geringere Risiken für Infektionen des Urinaltrakts, geringeres Aufkommen von Genitalkrebs, und weit niedrigere Raten an Gebärmutterhalskrebs bei Frauen, deren Sexualpartner beschnitten worden sind.
Seit 4000 Jahren ist die männliche Beschneidung ein wesentlicher Bestandteil unseres Bundes mit dem Ewigen. Wir bitten die Gerichte und die Regierung Deutschlands eindringlich, diese Entscheidung zügig wieder rückgängig zu machen und damit die fundamentale Bedrohung, die sie für die Grundfesten unserer religiösen Überzeugungen darstellt.
Rabbi Stephen Lewis Fuchs, Präsident
Michael Grabiner, Präsidium
Leslie Bergman, Präsident, European Union for Progressive Judaism (EUPJ)
Dr. Philip Bliss, Vorsitzender des Rechtsausschusses
Sonja Guentner, Vorsitzende, Union progressiver Juden in Deutschland
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21.07.2012, 15:03
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21.07.2012, 15:09
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Du hast als Frau ja auch keinen Vergleich.
Is ja schön und gut, aber jetzt wirds tautologisch, so nennt man das glaub ich; denn du ARGUMENTIERST wieder.Sie haben lediglich die Erfahrung, dass sie mit der Beschneidung leben können. Das ist aber trotzdem kein Grund, sie einem Kind anzutun.
Deswegen schrieb ich ja:
jeder jüdische und muslimische Vater würde einen Teufel tun, und seinen Sohn beschneiden lassen, wenn er nicht genau AUS EIGENER ERFAHRUNG wüsste, dass die Sache sozusagen kein Problem ist.
Und gegen diesen Erfahrungswert jüdischer und muslimischer Väter wird es sehr sehr schwer sein, dagegen zu argumentieren.
Das ist eben auch das Problem: eine nicht-muslimische und nicht-jüdische Frau debattiert mit einem nicht-muslimischen und nicht-jüdischen und nicht-beschnittenen Mann über einen muslimischen Vater, der beschnitten ist.
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21.07.2012, 15:09Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Dieser Satz
macht es extrem schwierig, eine Diskussion auf sachlicher Ebene zu führen.Der Umstand, daß nicht einmal 70 Jahre nach dem Holocaust Deutschland sich in diese unheilige Allianz einreiht, ist schlicht erschreckend.
Die Argumente, die auf deutscher Seite zum Beschneidungsverbot führen, werden überhaupt nicht gewürdigt.
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21.07.2012, 15:14
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Diese ganze Argumentation wurde ja nun hier bereits auf 156 Seiten diskutiert und ist so offensichtlich in weiten Teilen nicht ganz richtig, bzw. nicht sehr stichhaltig. Im Übrigen wurde hier kein Bann der Beschneidung im Versuch der Auslöschung der jüdischen Religionspraxis an sich ausgesprochen sondern ein Bann der Körperverletzung ohne medizinische Indikation an Säuglingen. Die Eltern dürfen die Kinder auch nach wie vor in die Riten der jeweiligen Religion einführen, sie dürfen lediglich keine Körperteile amputieren in einem Alter in dem das Kind überhaupt nicht in der Lage ist irgendwelche Riten auch nur annähernd zu verstehen, geschweige denn zu äußern, dass es diese Riten nicht lernen möchte.
Das von diesem Gerichtsurteil betroffene Kind mußte meines Wissens trotz von einem Mediziner durchgeführten Ritus mehrmals in Narkose gelegt werden, alleine schon für die notwendigen Verbandswechsel. Narkosen im Säuglingsalter sind durchaus heikler als die im Jugendlichen- oder Erwachsenenalter, traumatisch dürfte das alles auf jeden Fall gewesen sein, Ich bezweifle, dass die Eltern ein weiteres Kind beschneiden lassen würden.
Wie progressiv die Union ist kann ich nicht beurteilen, besonders gut informiert ist sie jedenfalls nicht. Und dieses Schreiben weckt erneut eine tiefe Dankbarkeit in mir für die Trennung von Religion und Gesetz in diesem Staat. Das Grundgesetz zu ändern wegen eines Ritus der aus einer, gelinde gesagt, nicht besonders aufgeklärten Zeitrechnung stammt finde ich ein wenig merkwürdig. Wenn ich dieser Argumentation folgen wollte könnte man dann wieder die Opferung von Menschen fordern, ein noch älterer biblischer Ritus.
Ich verstehe die Problematik für diese Menschen durchaus, erwarte aber auch, dass die juristische Problematik des betreffenden Staates zumindest mal kurz berücksichtigt wird, zusammen mit den medizinischen Fakten.Geändert von Tatra (21.07.2012 um 15:22 Uhr)
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21.07.2012, 15:14
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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Mußt Du Dich in Dir ansehen
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21.07.2012, 15:14Inaktiver User



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