Ich frage mich gerade folgendes: Wie will man in der Praxis eigentlich überprüfen, ob jemand einer bestimmten Religion angehört oder nur religiöse Motive vorschiebt? Im Islam ist der Glaube ja z.B. überhaupt nicht an eine Kirchenzugehörigkeit gebunden.
Was passiert also, wenn z.B. ein Amerikaner oder nach D kommt und sein Kind aus ästhetisch-hygienischen Gründen beschneiden lassen will, weil das in den USA Tradition hat. Woher weiß der Arzt, ob der Mann wirklich Moslem ist?
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18.07.2012, 18:14Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Geändert von Inaktiver User (18.07.2012 um 18:25 Uhr)
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18.07.2012, 18:16Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
[editiert]
Ich glaube in der Tat, dass das Problem in erster Linie bei den Juden liegt.
Und das aus vielen Gründen:
Nicht nur wegen des Erpressungspotenzials der Holocaust-Vergleiche,
sondern auch deshalb, weil die Juden absolut keine Verhandlungsbereitschaft erkennen lassen,
z.B.
- die ärztliche Versorgung und die Narkose vorzuschreiben,
- den Eingriff in seinem Ausmaß zu begrenzen,
- die orale Blutabsaugung zu verbieten und
- Altersvorgaben festzulegen, die dem fragilen Organismus des Kindes Rechnung tragen.
Die Muslime beschneiden zwar auch, aber die Beschneidung ist offensichtlich vorislamisch und eher Tradition als belegbare religiöse Vorschrift. Deshalb gibt es bei ihnen eine größere Variationsbreite, was Alter des Kindes und Ausführung der Prozedur betrifft.
Außerdem - seien wir doch ehrlich: die Muslime sind Kummer gewohnt. Diese Gesellschaft toleriert (zumindest derzeit) nicht das Fernbleiben vom Biologie- oder Schwimmunterricht, die "mit Nachdruck arrangierte" Hochzeit mit dem Sohn/der Tochter von Bekannten oder Verwandten, die Durchsetzung des Kopftuches für alle anständigen Musliminnen und die Disziplinierung der Ehefrau gemäß Scharia.
Dies alles unter der Prämisse, es sei von ihnen die Integration in die westliche Wertegemeinschaft einzufordern, was auch immer das sein soll.
Aber das wird sich möglicherweise demnächst um 180 Grad drehen.
Denn wie ein Gesetz beschaffen sein kann, das verfassungsrechtlich belastbar den einen religiös begründeten Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Artikel 2 GG mit Verweis auf Elterliches Sorgerecht und Religionsfreiheit erlaubt, andere aber nicht - da darf man wahrlich gespannt sein.
.Geändert von Lukulla (18.07.2012 um 22:28 Uhr) Grund: Unterstellung zur Moderation gelöscht
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18.07.2012, 18:20Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Vielleicht liegen die Probleme aber auch hier, und auch in unserer Vergangenheit.
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18.07.2012, 18:21Inaktiver User
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18.07.2012, 18:23Inaktiver User
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18.07.2012, 18:31Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Jetzt hast du meinen ursprünglichen Beitrag schon zitiert, Mist.

Mir war es nämlich tatsächlich nicht ganz klar, wie es vor dem Kölner Urteil mit nicht-religiös motivierten Beschneidungen war.
Die Abgrenzung von religiösen und nicht-religiösen Motiven dürfte in der Praxis aber wirklich ein Problem sein, wenn diese Gesetzesänderung durchkommt. Beschneidung aus religiösen Gründen erlaubt ... aber wie beweist man, dass man religiös ist? Ich kann ja glauben, woran ich will und muss nicht zwangsläufig irgendeinem religiösen Verein beitreten.
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18.07.2012, 18:56
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Für alle, die sich einen schnellen Überblick über die derzeitige Argumentationslage verschaffen wollen:
Religiöse Beschneidung - Recht oder Unrecht?
mit guten Links zu ausführlicheren Artikeln.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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18.07.2012, 19:14
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Tja. Seltsame Vorstellung, dass Frau Künast und Herr Beck uns dann auch erklären, gar kein Problem "die Beschneidung sei nicht schmerzhafter als ein Mückenstich." (Falls das denn stimmt, dass sie das verkünden).
Oder dass Frau Dr. Merkel von einem Ägyptenbesuch zurückkehrt mit dem erklärten Willen: «Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Schafiiten, Malikiten, Hanafiten und Hanbaliten nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.»"...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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18.07.2012, 19:18Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Die wussten es halt nicht besser. Ich hatte zu Beginn dieser Strangdiskussion auch so gut wie null Ahnung, worum es überhaupt geht - von den juristischen und gesellschaftspolitischen Implikationen ganz zu schweigen.
Man kann nur hoffen, dass sie sich informieren und daraus Schlüsse ziehen.
Falls sie das wirklich so gesagt haben sollte - heilige Einfalt!Oder dass Frau Dr. Merkel von einem Ägyptenbesuch zurückkehrt mit dem erklärten Willen: «Ich will nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, in dem Schafiiten, Malikiten, Hanafiten und Hanbaliten nicht ihre Riten ausüben können. Wir machen uns ja sonst zur Komiker-Nation.»
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18.07.2012, 19:19Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Auch wenn ich bei dem Thema prinzipiell auf deiner Linie liege, hat das mit den Juden nichts zu tun. Jede Interessengruppe wird bei Bedarf auch abstruse Argumente vorlegen.
Es liegt in erster Linie bei den Deutschen. Es gibt einfach Dinge, die mit dem GG nicht kompatibel sind und deswegen nicht erlaubt sein dürfen, für niemanden.
Punkt.
Egal, wer das fordert. Da muss man sich trotz eines wie auch immer gearteten Erpressungspotenzials durchsetzen und auf Beachtung des GG drängen, egal, ob es um Beschneidungen oder Schächtungen oder andere Verhaltensweisen geht. Wer damit nicht leben kann, ist frei, zu gehen. Dafür dürfen dann die kommen, die dem religiösen Druck in der Heimat entgehen möchten.Geändert von Lukulla (19.07.2012 um 02:48 Uhr) Grund: Zitat angepasst


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