oh, das gibt es in UK auch (ich glaube aber nur lokal und im Versuch): Der Einsatz der Scharia bei Familienangelegenheiten.
Hab dazu aber keine Quellen und kenne den derzeitigen Stand nicht.
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18.07.2012, 16:23Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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18.07.2012, 16:36
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Es gibt auch in Deutschland islamische "Schlichter", die bei Konflikten innerhalb von Familien versuchen zu vermitteln.
Das ist aber aus gutem Grund ziemlich umstritten, denn wie man sich vorstellen kann, ist das meist konservativ geprägt.
So werden scheidungswillige Frauen zu weiteren Versuchen genötigt und vermutlich auch junge Mädchen entsprechend zur Anpassung an die Wünsche der Familie orientiert.
Das ist aber inoffiziell, die Schlichter sind ja nicht vom Staat berufen.
lg lenitaGeändert von lenita (18.07.2012 um 17:03 Uhr)
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18.07.2012, 16:40Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das wurde mehrmals in Kopftuchsträngen u.ä. diskutiert und verlinkt.
Es gibt in Großbritannien die Erlaubnis jüdische bzw. muslimische Schiedstellen einzurichten, die gewisse Angelegenheiten gemäß jüdischem oder islamischem Recht regeln.
Allerdings ist ein Schiedspruch einer solchen Schiedstelle nur dann gültig, wenn er sich im Rahmen geltender Gesetze bewegt.
Und das heißt: im Rahmen der für alle Bürger gleichermaßen geltenden Gesetze.Geändert von Inaktiver User (18.07.2012 um 16:43 Uhr)
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18.07.2012, 16:54Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Die Scharia ist vielleicht ja schon in Deutschland angekommen. Upps. Dabei lehrte mich mal das Internationale Privatrecht, dass es noch einen ordre public, nämlich einen Vorbehalt zugunsten des Landesrechts bei fundamentalen Rechtsprinzipien, gibt.
Und nach den Vorstellungen einiger könnte sogar die Strafgerichtsbarkeit in Teilen nichtstaatlich werden. Islamische Friedensrichter.
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18.07.2012, 17:07Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Hierzu ein Zitat:
Seit dem Urteil zerbrechen sich die Experten im Justizministerium den Kopf, auf welchem Wege die Legalisierung der Beschneidung möglich ist. (...)
Eine weitere Frage ist, ob nur religiöse Beschneidungen legalisiert werden sollen, oder ob die Entfernung der Vorhaut auch aus hygienischen, kulturellen oder ästhetischen Gründen erlaubt wird. So lassen sich in den USA wohl drei Viertel aller Männer beschneiden, die Vorhautentfernung ist auch bei in Deutschland lebenden Senegalesen oder Kongolesen Tradition.
Weil diese Abwägung komplex ist, braucht ein solches Gesetz Zeit. "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem Bayerischen Rundfunk.
Das Gesetz muss (...)zwar die Ansprüche des Gleichheitsgebotes nach Artikel 3 des Grundgesetzes erfüllen, nach dem niemand etwa aufgrund seines Geschlechts oder seiner Religion diskriminiert werden darf. Aber ein nicht eindeutig formuliertes Gesetz könnte ungewollte Auswirkungen haben. "Niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen", sagte die Justizministerin.
Quelle
Die Justizministerin sieht also - ebenso wie ich und viele andere - durchaus eine gewisses Problem darin, dass ein Gesetz zur Beschneidung von Jungen automatisch die Beschneidung von Mädchen beinhalten könnte. Was ja "niemand" will.
Denn es heißt im Grundgesetz Artikel 3:
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Tatsächlich wird es ein schöner Eiertanz werden, das Gesetz so zu formulieren, dass sich aus Afrika stammende Bürger bezüglich ihrer Töchter nicht darauf berufen können.
Und: es so zu formulieren, dass es "nur" Artikel 2 GG (Allgemeines Persönlichkeitsrecht) mit Füßen tritt, und nicht bei dieser Gelegenheit auch noch Artikel 3 GG (Gleichheitsgrundsatz).
Denn wie hier bereits in aller Ausführlichkeit diskutiert wurde, gibt es nicht "den" Beschneidungsritus, den man einfach nur entsprechend im Gesetz beschreiben müsste. Er variiert sehr - je nachdem, ob Jude oder Moslem, ob traditionell / fundamentalistisch oder modern.
Und ebenso ist es selbstredend möglich, gewisse Beschneidungsformen an Mädchen anatomisch mit den Beschneidungsformen für Jungen zu vergleichen:
Gemeint ist die Beschneidungsform "Typ Sunna", Quelle, welche die vollständige oder teilweise Entfernung der Klitorisvorhaut beinhaltet.
Sie kommt z.B. in Ägypten, Äthiopien, Somalia, Kenia, Tansania sowie (seltener) in einigen arabischen Ländern vor.
Es gibt sie mit und ohne Entfernung der Klitoris, somit also teilweise direkt vergleichbar mit der Jungenbeschneidung von Juden und Muslimen, die wir hier diskutieren.
Wie möchte man den liebenden Eltern klar machen, dass zwar die Beschneidung des Sohnes bei uns juristisch "in Ordnung" ist, aber nicht die Beschneidung der Tochter, obwohl (und falls) die Vorgänge anatomisch vergleichbar sind?
Frage:
Werden wir in einem Jahr hier sitzen und darüber diskutieren, dass man auch speziell angepasstes Recht für afrikanischstämmige Mädchen brauche, deren liebevolle und besorgte Eltern aus traditionellen und/oder religiösen Gründen ihre Töchter zu heiratsfähigen und begehrenswerten, weil beschnittenenen Frauen umoperieren lassen wollen?
Und das alles womöglich nur (oder überwiegend) deshalb, um den hiesigen Juden entgegen zu kommen, die "kein Jota" ihrer religiösen Traditionen aufgeben wollen, wie Frau Knobloch verkündete?
.Geändert von Inaktiver User (19.07.2012 um 08:45 Uhr) Grund: Sunna: Ergänzung
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18.07.2012, 17:17
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Da scheint es auch Unterschiede zu geben:
Keine der vier sunnitischen Rechtsschulen (Madhhab) spricht sich explizit gegen die Mädchenbeschneidung aus, denn sie findet Erwähnung in den Überlieferungen. Die Schafiiten halten sie sogar für eine religiöse Pflicht.[83] In den Ländern des Nahen Ostens und Ostafrikas, in denen die schafiitische Rechtsschule dominiert, ist sie deshalb auch allgemein verbreitet. Auch einer überlieferten hanbalitischen Position zufolge ist die Mädchenbeschneidung Pflicht. Die Malikiten sehen die Beschneidung von Mädchen als Prophetentradition (sunna) und dementsprechend als empfehlenswerte Tat an. Die Hanafiten wie auch manche Hanbaliten halten sie für lediglich ehrenhaft (makruma).[84]"...und gibt's auch kein Wiedersehn, einmal war es doch schön."
(Peter Kreuder et al, Sag beim Abschied leise 'Servus')
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18.07.2012, 17:19
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18.07.2012, 17:23Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Geändert von Inaktiver User (18.07.2012 um 17:26 Uhr)
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18.07.2012, 17:26
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18.07.2012, 17:51Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ich will bewußt das Thema eigentlich emotional von mir etwas fernhalten, daher würde ich dieses Video wohl eher nicht ansehen, damit mir das auch gelingt.
Mir geht es eher um die Frage: Will man ein Sonderrecht, das ein Grundrecht in gewisser Weise aushebelt? Würde es das überhaupt, es aushebeln? Wie ist das alles zu bewerten, und wenn regeln, dann wie, usw.
Daß dahinter auch Leid steht, ist für mich klar, möglicherweise sogar denjenigen und für diejenigen, die beschneiden oder beschneiden lassen. Aber in Mitleid verfallen bringt nicht weiter meiner Meinung nach, es nutzt niemandem, schädigt nur den Mitleidenden auch noch. Heißt natürlich nicht, daß man Leid nicht sehen oder wahrnehmen soll! Und Mitgefühl ist auch noch mal was anderes, finde ich, das sollte man immer haben.
Warum ich das schreibe? Lollettas Beitrag 1118 hat mich etwas aufgewühlt, glaube ich. Und das halte ich nicht für hilfreich bei einer solchen Sache. Obwohl es natürlich auch zu denken geben kann, wenn es jemand Unbeteiligten derart berührt.
Naja, es ist ein weites Feld. Ich bin irgendwie froh, daß ich da nicht entscheiden muß.


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