Der Mohel (Singular): das ist derjenige, der die Beschneidung durchführt.
"und das Blut der Wunde von alten Männern ablecken zu lassen", das impliziert in der Aussage, dass da geile Männer (Plural) nach Blut lechzen. So lese ich es.
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18.07.2012, 11:28Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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18.07.2012, 11:35Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Was dieses vielsagende Ritual der orthodoxen Juden für Folgen haben kann, sieht man übrigens hier:
Neuer und informativerer Link: New York Times
( Ursprünglicher Link: "Baby's Death From Circumcision-Related Rite", New Yewish Week )
Offenbar sind in New York 3 Babys an Geschlechtsherpes erkrankt, eines davon ist gestorben.
Das sind Tragödien! Am Tragischsten daran ist aber die Reaktion der jüdischen Gemeinde:
ihre Entrüstung über die "Einmischung" der New Yorker Gesundheitsbehörde, die den Beschneider aus dem Verkehr ziehen wollte, der diese drei Fälle von Herpes zu verantworten hat.
Und das Insistieren der Gemeinde darauf, dass die Gesundheitsbehörde sich in diese "innerreligiösen Angelegenheiten" nicht einzumischen habe.
Dabei handelt es sich auch "nicht nur" um drei Fälle, wie dieser Link zeigt.
Während man gespannt auf die Formulierung des von jüdischen und muslimischen Zentralräten bei der deutschen Politik in Auftrag gegebenen Gesetzes wartet, das die "ungestörte" Ausübung der Beschneidungsriten der Juden und Muslime "sicherstellen" soll, kann man sich ja folgende Aussage aus dem letztgenannten Link durch den Kopf gehen lassen:
However, although Rav Yosef Dov Soloveitchik also generally prohibited metzitza be’peh with direct oral contact, he did not ban it by those who insisted upon it,...". The sefer Mitzvas Hametzitzah[32] by Rabbi Sinai Schiffer of Baden, Germany, states that he is in possession of letters from 36 major Russian (Lithuanian) rabbis that categorically prohibit Metzitzah with a sponge and require it to be done orally. Among them is Rabbi Chaim Halevi Soloveitchik of Brisk.
Da kann man ja nur hoffen, dass das BVerfG ein Einsehen hat und dieses Treiben stoppt.
Von den Politikern, die sich derzeit so eilfertig bemühen, der Forderung nach dem bestellten Gesetz nachzukommen, ist das nämlich nicht zu erwarten.
Und man kann nur beten, dass solche Mohels bis zu einem entsprechenden höchstrichterlichen Urteil keinen Herpes o.a. Krankheiten übertragen.
.Geändert von Inaktiver User (18.07.2012 um 13:37 Uhr) Grund: Neuer Link - der alte funktioniert plötzlich nicht mehr
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18.07.2012, 11:39Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
nun ja, wenn selbst orthodoxe Juden dies als ersten Blowjob bezeichnen (da blieb mir das Lachen stecken) : ich finde es es auch nicht appetitlich bzw steril.
Genausowenig kann ich Hundefreunde ab, die es toll finden, wenn ihr Hund sie oder andere abschleckt.
In einer feierlichen Zeremonie finde ich das nur archaisch.
Übrigens: in einem Land wie die USA ist es schon ne sexuelle Straftat (begangen von einem Minderjährigen!), wenn der Bruder die Schwester öffentlich beim Pinkeln hilft, sprich hochhält.
Aber halt nicht religiös motiviert.
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18.07.2012, 11:49
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Allerdings.
Mag ja sein, daß das vom Entstehungszusammenhang nicht (oder jedenfalls nicht direkt) sexuell konnotiert ist.
Hygienisch ist das jedenfalls ganz sicher nicht - und das, wo doch die Befürworter immer die hygienischen Vorteile anführen (was ja mindestens auch strittig ist, falsche Sicherheiten vorgibt und aufgrund der Verbesserung sanitärer Standards seit der Pharaonenzeit mindestens teilweise überholt ist).
Mich wundert auch, daß die Praktik offenbar in den USA möglich ist - wo man doch sonst betreffend " unangemessenem Verhalten" eher zur Hysterie neigt.
lg lenita
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18.07.2012, 11:51Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
"Nach Blut lechzen" ? - aus welcher meiner Formulierungen entnimmst du das?
Nein, ich glaube nicht, dass sie "nach Blut lechzen".
Aber (ich zitiere mich)
den Fundamentalismus, der beinhaltet Taglinge ohne Betäubung genital zu beschneiden und das Blut der Wunde von alten Männern ablecken zu lassen
den darf ich doch mit deiner gütigen Erlaubnis ansprechen?
.Geändert von Inaktiver User (18.07.2012 um 12:11 Uhr)
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18.07.2012, 12:04Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
"unangemessenem Verhalten"
kringelig lache: wie war das noch mit MonicaL und Bill(-ygoat) Clinton?
Die Logik ist klar: Seit der Mayflower sind die USA ein regiöser Staat (d.H. Schutz der Religion hat Vorrecht über die anderen Gesetze).
bei uns ist es eben andersrum. Und das finde ich gut so.
Wobei es sicher (aber schriftzlich fixierte) Ausnahmen gibt. Man denke z.B an die Arbeitnehmerschutzgesetze (Tom: bitte reg Dich nicht über mein Unwissen der jeweiligen juristischen Namen und Nummern auf,danke!)
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18.07.2012, 12:09Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Ach ja? Woraus entnimmst du das?
Im Augenblick sieht es nicht danach aus. Ganz im Gegenteil.
Alle Parteien sind aufs Eifrigste bemüht zu erklären, man wolle die ungestörte Ausübung der religiösen Beschneidungszeremonien sicher stellen.
Alle, bis auf die Linkspartei, die als einzige soviel gesunden Menschenverstand hat mit der freudigen Zustimmung wenigstens zu warten, bis der Gesetzentwurf tatsächlich vorliegt.
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18.07.2012, 12:20Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Danke für diesen Link. Tatsächlich sehr interessant.
Knobloch ist also "nicht bereit, nur ein Jota jüdischer Identität aufzugeben".
Soso.
Interessant auch das:
Bernd Tillig, ein leitender Chirurg bei Vivantes und stellvertretender Präsident der Gesellschaft für Kinderchirurgie hatte in einer Stellungnahme nach dem Kölner Urteil eine Beschneidung ohne Narkose als „Kindesmisshandlung“ bezeichnet. Auch hatte er sich kritisch über den Eingriff im Allgemeinen geäußert: Die Entfernung der Vorhaut sei nicht „gänzlich unbedenklich“. Die Hauptrisiken seien Nachblutungen und Wundinfektionen, auch könnten Verengungen (Stenosen) bei der Beschneidung von Babys auftreten. „Die Beschneidung ohne medizinische Indikation ist Genitalverstümmelung“, sagte Tillig. Die Vorhaut habe wichtige Funktionen als Gleitgewebe für Erektion und Koitus. Auch liege die größte Sensibilität im inneren Vorhautblatt, und dieser Körperteil sei wichtig für die zelluläre Abwehr und die Entsendung von Sexualstoffen.
@ Tom57 u.a.:
[editiert]
Ich zitiere nur den stellvertretenden Präsidenten der deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie.
Der darf das.
Hoffe ich.Geändert von Lukulla (18.07.2012 um 22:30 Uhr) Grund: Unterstellung zur Moderation gelöscht
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18.07.2012, 12:26Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Du redest von einer drohenden Zukunft, ich von der Gegenwart.
Rechtssicherheit halte ich auch für wichtig. Ich glaube aber nicht, daß ein deutsches Parlament so einfach das GG ändern kann. Da sind noch etliche (rechtliche ) Hürden zu nehmen. Nicht ohne Gegenwehr hoffe ich.
Ne einstweilige Verfügung (Name sicher auch nicht korrekt) schon eher. Mit der Hoffnung, dass sie sich auf ewig breit macht.
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18.07.2012, 12:44
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das wäre leider nicht das erste mal *grml*
Zumal die breite Zustimmung, über die Parteigrenzen, wohl "hilfreich" sein wird. Zumal, wenn ich das richtig verstanden habe, das BverfG nur tätig wird, wenn geklagt wird. Da muss man dann wohl auf die Linke hoffen... was mir schwer fällt.
Ich hoffe echt, das viele Ärzte da mal richtig Radau machen. Unübersehbaren, Radau.Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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