Zunächst kann man anerkennen, dass dieses Ritual vor allem im Judentum fest verankert ist und eine Bedingung für einen Knaben ist, um im Bund Gottes aufgenommen zu werden. Und für einen muslimischen Jungen ein Ritual ist, um in die Religionsgemeinschaft aufgenommen zu werden.
Dann kann man rechtlich feststellen, dass eine Beschneidung an einem Säugling oder sehr jungen Knaben eine schwere Körperverletzung darstellt und dem Recht der Eltern auf freie (Religions)erziehung entgegen steht.
Dann kann man darüber reden, auf welche Art dieses Ritual ausgeführt werden kann, damit dieser Bund mit Gott geschlossen werden kann und das Kind nicht geschädigt oder verletzt wird.
Das kann zum Einem, relativ unstrittig, herbei geführt werden, indem immer eine Narkose angewendet wird. Bei einem Säugling aufgrund der körperlichen Fragilität nur eine lokale.
Dann kann man darüber reden, ob es genügt, nur einen kleinen Teil, quasi symbolischen Teil der Vorhaut, ein Hautstückchen, einen Millimeter am Rand herauszuschneiden und keine komplette Abschneidung der ganzen Vorhaut.
Wäre das ein Einstieg in eine Diskussion mit allen Beteiligten?
Antworten
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17.07.2012, 19:33
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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17.07.2012, 19:46
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17.07.2012, 19:58Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
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Geändert von Inaktiver User (17.07.2012 um 19:59 Uhr) Grund: Man sollte immer erst lesen, dann kommentieren.
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17.07.2012, 20:07Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
So, jetzt habe ich es nochmals gelesen und hätte meine ursprüngliche Stellungnahme doch stehen lassen können: In dieser Studie werden die Todesursachen von männlichen Säuglingen in den ersten vier Lebenswochen verglichen. Erschreckend erscheint dabei, dass Tod infolge von Komplikationen nach der Zirkumzision noch vor dem so gefürchteten plötzlichen Kindstod rangiert. Dabei hätte aber erwähnt werden müssen, dass der plötzliche Kindstod zwar die häufigste Todesart bei Säuglingen (also im ersten Lebensjahr) ist, und zwar auch in den USA und daher für die Eltern DAS Schreckensszenario schlechthin darstellt - Todesfälle in den ersten vier Lebenswochen aufgrund von SIDS aber extrem selten vorkommen (Quelle: Neueste Forschungen zum Pltzlichen Kindstod).
Dabei finde ich - trotz der sehr hohen Zahl an Beschneidungen in den USA, die derzeit etwa 50 % der männlichen Säuglinge eines Jahrgangs ausmacht - die Zahl von 117 Todesfällen aufgrund von Komplikationen bei bzw. nach der Beschneidung hoch, ich will das gar nicht relativieren.
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17.07.2012, 20:18
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Was mich allerdings wundert, ist dass hier noch kein Aufschrei erfolgt, dass das Absaugen des blutenden Penis als mögliche Vergewaltigung gesehen werden kann. Könnte man diese alten Männer als pädophil ansehen? Hat diese Aktion als erste Oral-Erfahrung auch einen sexuellen Hintergrund?
Man möge mich jetzt mit Worten steinigen, aber wenn ein alter Mann einem Säugling am Penis leckt/saugt, kräuseln sich mir die Nackenhaare
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17.07.2012, 20:18Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
Das finde ich allerdings auch erschreckend, und mir war das nicht bewußt.
Und ich frage mich wie man das verantworten können will.
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17.07.2012, 20:24Inaktiver User
AW: Kölner Urteil zu Beschneidungen
@Sintonia
Ich glaube, dass hier mit Vorurteilen gearbeitet wird. Wie ja auch die Mär der Ritualmorde.
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17.07.2012, 20:30
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17.07.2012, 20:37
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17.07.2012, 20:43Inaktiver User


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