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    Unfassbares EMGR Urteil

    Hallo seit langem beschäftige ich mit mit der Thematik Kuckucksinder/Väter
    Nun ist nach vielen Jahren Kampf um Gerechtigkeit zweier Väter das Urteil gesprochen worden, ein unfassbares und wie ich finde haltloses Urteil.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Klagen der beiden Fälle der biologischen Väter abgewiesen. In beiden Fällen so sei zwar Ihnen ein Umgang mit dem Kind zu gewähren, jedoch zielten diese darauf ab, eine bestehende rechtliche Vaterschaft in einem bestehenden Familienverband zu ersetzen. Dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen.
    Wie sehen Sie es?
    Erfahrungsberichte von Betroffenen Kindern und Vätern finden sie unter anderem dort:
    Kuckucksvater.Wordpress.com
    Unser Kommentar zum EGMR-Urteil | kuckucksvater

  2. User Info Menu

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Nach deutschen Recht hat lediglich das Kind (vertreten durch die Mutter, solange es minderjährig ist) das recht, eine Vaterschaftsklage einzureichen.
    Mir ist nicht klar, weshalb angebliche leibliche Väter ein Recht auf nachträgliche Vaterschaftsfeststellung haben sollten. Für sie gibt es zwei Möglichkeiten als Väter anerkannt zu werden: sie heiraten die Mutter oder sie anerkennen die Vaterschaft schon bei Feststellung der Schwangerschaft.

    Wir hatten hier vor Jahren schon einmal einen sehr langen Strang zu dem Problem der "Kuckuckskinder". Ich hatte immer den Verdacht, dass insbesondere Nicht-EU-Bürger die nachträgliche Vaterschaftsklage einreichen, damit sie in den Genuss der Einreise nach Deutschland kommen.

    Der gescheiterte Kläger aus Willich darf aufgrund der engen Beziehung zwischen dem Kind und seinem "rechtlichen Vater" auch keinen Bluttest zur Klärung der Vaterschaft fordern. Es habe nie eine enge Beziehung zwischen dem Kläger und seiner möglichen Tochter bestanden. Die deutsche Regelung verstoße auch nicht gegen das Diskriminierungsverbot. Der Gesetzgeber habe entschieden, einem festen Familienverband zwischen dem Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem angeblichen oder wirklichen leiblichen Vater.
    Quelle
    Wenn eine gute Beziehung in der Familie zwischen "rechtlichem" Vater und der Mutter und dem Kind bestehen, weshalb sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem biologischen Vater die Möglichkeit einräumen, eine Familie zu zerstören?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Die biologische Vaterschaft ist ein von der Natur in den Erbinformationen festgeschriebener Fakt, welcher denjenigen zum Vater macht, der es gezeugt hat. Dem Vater wird somit vom EGMR das Recht, welches er naturgegeben bereits hat, aberkannt und er erhält es nur durch eine Heirat vor Geburt oder durch die Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung seitens der Kindesmutter zurück. Somit wird das Kind zu ihrem Eigentum, über welches sie bestimmen darf und es wird ihr das Recht auf die willkürliche Bestimmung des Vaters garantiert. Es bestätigt sich, dass alle Rechte alleine bei der Mutter liegen. Das Spannende an diesem Urteil ist, was die Richter unter einem “bestehenden Familienverband” verstehen. Es geht mitnichten um § 1592 Abs. 1 BGB, wonach der “Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist”. Die Mütter der Kinder waren zum Zeitpunkt der Geburt mit den rechtlichen Vätern nämlich gar nicht verheiratet. Eine der beiden ist es bis heute nicht. Damit kommt der grundgesetzliche Schutz von Ehe und Familie (Artikel 6 Abs. 4 GG) hier gar nicht in Betracht. Wenn vom Gesetzgeber nur derjenige als Vater anerkannt würde, der mittels eines Vaterschaftstests nachweist, dass er es auch gezeugt hat, hätte der ganze Kuckucksmütter-Spuk sofort ein Ende. Alle anderen Fälle würden dann unter das Adoptionsrecht fallen, wo sie auch systematisch hingehören. Denn die von einem Mann wissentlich eingegangene soziale und rechtliche Vaterschaft ist nichts anderes als das, was eine Adoption ausmacht. Mit dieser Regelung würde es dann nicht mehr so weit kommen, dass ein Vater sich über 6 Jahre hinweg durch alle Instanzen bis zum EGMR durchklagen muss, um dann zu hören, dass nach diesen vielen Jahren mittlerweile sein Kind in einer inzwischen “gefestigten sozial-familiären” Situation lebe. Wenn man hier vom "Zerstören" einer Familie spricht, so hat man nicht verstanden, dass diese "Familie" nur dadurch entstehen konnte, dass der Staat den Müttern einen gesetzlichen Schutzraum erhält, hinter dem sie sich jahrelang unbehelligt versteckt halten können, um unumkehrbare Fakten zu schaffen.
    Geändert von hansscheinvater (25.03.2012 um 11:53 Uhr)

  4. User Info Menu

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Die Unterstellung das Nicht EU-Bürger die nachträgliche Vaterschaftsklage einreichen, damit sie in den Genuss der Einreise nach Deutscland kommen, finde ich ziemlich daneben!
    Es ging den Vätern um die rechtliche Stellung zu ihren Kindern. Wie was innerhalb der Beziehungen abgelaufen ist, kann nur vermutet werden. Ebenso kann nur vermutet werden, wie es tatsächlich innerhalb der "intakten" Familien aussieht, der biologische Vater wird als "Störenfried" angesehen.
    Zu dem geht es ebenso um Identitätsraub am Kind! Und um Personenstandsfälschung!!
    Eine Änderung des §1592 BGB der auch den §169 StGb nach sich zieht ist unumgänglich, was mutet der EMGR den Vätern da zu?

    Die Gesellschaftliche Weiterentwicklung findet in der deutschen Rechtssprechung keine Entwicklung!
    Hier noch ein interessanter Beitrag
    http://kuckucksvater.wordpress.com/2...sabine-niesen/
    Geändert von Marta5912 (25.03.2012 um 12:22 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wenn eine gute Beziehung in der Familie zwischen "rechtlichem" Vater und der Mutter und dem Kind bestehen, weshalb sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem biologischen Vater die Möglichkeit einräumen, eine Familie zu zerstören?
    Die Familie ist bereits zerstört durch den Vertrauensbruch der Mutter, die einen Mann hat, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist aber meint es zu sein.

    Die rechtliche Ebene ist das eine aber es gibt noch die Ebene bei der das Kind instinktiv spürt, dass in der Familie etwas nicht stimmt. Es spürt instinktiv, dass es auf der Suche ist weiss aber nicht warum. Der Grund ist der, dass Kinder immer ihre Wurzeln suchen, ihre Herkunft. Das entzieht sich dem Ratio. Bei Adoptivkindern weiss man das.

    Es ist eine Sauerei wenn ein Kind mit einer Lüge aufgezogen wird, hauptsache der Schein wird gewahrt!

    Die Regelung, dass der Vater pauschal als Vater gilt wenn er es anerkannt hat oder die Mutter geheiratet hat, hat weniger das Kindeswohl im Blick als den Staat, der nicht für ein uneheliches Kind finanziell aufkommen möchte. Altruistische Gründe wie sie immer wieder angeführt werden (Kindeswohl) behaupte ich sind nur vorgeschoben.

    Es ist sogar so, dass der Schaden, der für das Kind entsteht viel höher ist wenn es seine leiblichen Eltern nicht kennt. Vielleicht nicht auf der materiellen Ebene aber auf der seelisch geistigen mit Sicherheit.


    Und schon erstaunlich wie man argumentieren kann, dass das Gemeinwohl des Kindes gefährdet wäre wenn es seinen leiblichen Vater kennen würde.
    Ziemlich pervers den Vater zu stigmatisieren weil angeblich das Selbstbestimmungsrecht des Kindes dadurch verletzt wird. Sowas kann auch nur Außenstehenden einfallen. Eher das Gegenteil ist der Fall!
    Geändert von Inaktiver User (25.03.2012 um 12:34 Uhr)

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Die rechtliche Ebene ist das eine aber es gibt noch die Ebene bei der das Kind instinktiv spürt, dass in der Familie etwas nicht stimmt. Es spürt instinktiv, dass es auf der Suche ist weiss aber nicht warum. Der Grund ist der, dass Kinder immer ihre Wurzeln suchen, ihre Herkunft. Das entzieht sich dem Ratio.Es ist eine Sauerei wenn ein Kind mit einer Lüge aufgezogen wird, hauptsache der Schein wird gewahrt!
    Und Du bist sicher, dass ein Kuckuckskind immer spürt, dass etwas mit seiner Abstammung nicht stimmt.
    Das erinnert mich an den sauerländischen Spruch, dass Kinder ihren Erzeuger immer auf Anhieb erkennen. Schöne Märchenwelt.


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen

    Ziemlich pervers den Vater zu stigmatisieren weil angeblich das Selbstbestimmungsrecht des Kindes dadurch verletzt wird. Sowas kann auch nur Außenstehenden einfallen. Eher das Gegenteil ist der Fall!
    Wer stigmatisiert den Vater?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  7. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und Du bist sicher, dass ein Kuckuckskind immer spürt, dass etwas mit seiner Abstammung nicht stimmt.
    Das erinnert mich an den sauerländischen Spruch, dass Kinder ihren Erzeuger immer auf Anhieb erkennen. Schöne Märchenwelt.
    Kennst Du die Märchenwelt? Menschen, die diese Situation nicht kennen wissen gar nicht von was sie da reden. Mit Ratio hat das wenig zu tun.

    Wer stigmatisiert den Vater?
    Diejenigen, die verhindern, dass der leibliche Vater von der Existenz seines Kindes erfährt.

  8. gesperrt

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Marta5912 Beitrag anzeigen
    Hallo seit langem beschäftige ich mit mit der Thematik Kuckucksinder/Väter
    Nun ist nach vielen Jahren Kampf um Gerechtigkeit zweier Väter das Urteil gesprochen worden, ein unfassbares und wie ich finde haltloses Urteil.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Klagen der beiden Fälle der biologischen Väter abgewiesen. In beiden Fällen so sei zwar Ihnen ein Umgang mit dem Kind zu gewähren, jedoch zielten diese darauf ab, eine bestehende rechtliche Vaterschaft in einem bestehenden Familienverband zu ersetzen. Dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen.
    Wie sehen Sie es?
    Erfahrungsberichte von Betroffenen Kindern und Vätern finden sie unter anderem dort:
    Kuckucksvater.Wordpress.com
    Unser Kommentar zum EGMR-Urteil | kuckucksvater
    Ich teile die Empörung über dieses Urteil mit Dir.
    Dass ausgerechnet auch noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sich ermächtigt wähnt, einem Kind die Identität rauben zu dürfen, und einem Kind vorschreibt, mit einer Lüge leben zu müssen, empört mich noch mehr.
    Dieses Urteil, eine per Gesetz verordnete Lüge, trägt (wieder mal) erheblich dazu bei, dass einige Väter unserem Rechtssystem misstrauen und meinen, das Gesetz selber in die Hand nehmen zu müssen, indem sie die offensichtliche Diskrepanz zwischen Recht und Gerechtigkeit eigenmächtig zurecht rücken.

    Dieses Urteil hat so ein Geschmäckle von 'Gott spielen'.
    Würde mich nicht wundern, wenn sich in nächster die Fälle von Kindesentführungen durch Väter, die diese Ungerechtigkeit nicht fassen können, und deren Liebe zu ihrem Kind größer ist als der Respekt vor dem Gesetz, häufen würden.

    Wir hatten hier vor Jahren schon einmal einen sehr langen Strang zu dem Problem der "Kuckuckskinder". Ich hatte immer den Verdacht, dass insbesondere Nicht-EU-Bürger die nachträgliche Vaterschaftsklage einreichen, damit sie in den Genuss der Einreise nach Deutschland kommen.
    Das ist eine pauschale, böswillige und verleumderische Unterstellung.
    Indiskutabel!

    Wenn eine gute Beziehung in der Familie zwischen "rechtlichem" Vater und der Mutter und dem Kind bestehen, weshalb sollte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dem biologischen Vater die Möglichkeit einräumen, eine Familie zu zerstören?
    Wer garantiert denn, dass diese momentane gute Beziehung ein Leben lang eine gute Beziehung bleiben wird?
    Was, wenn aus der guten Beziehung im Laufe des Lebens ein Horror wird?
    Greift man dann doch lieber zurück auf den biologischen Reserve-Vater?

    ____________________________________

    Im Übrigen möchte ich mal darauf hinweisen,
    dass sich wieder mal bestätigt, dass auch dieses Gebot, 'Du sollst nicht Ehe brechen', wie auch die anderen neun Gebote nicht einfach so ein Daher-Gelabere ist, sondern durchaus seinen Sinn und Zweck erfüllt.
    Aber... das gehört hier nicht her, ich weiß. Hat ja mit dem alltäglichen Leben nichts zu tun [Ironie].

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und Du bist sicher, dass ein Kuckuckskind immer spürt, dass etwas mit seiner Abstammung nicht stimmt.
    Das erinnert mich an den sauerländischen Spruch, dass Kinder ihren Erzeuger immer auf Anhieb erkennen. Schöne Märchenwelt.

    Aber so was von sicher, ein K-Kind spürt immer das etwas nicht stimmt!! Und mit Märchenwelt hat das nichts zu tun, finde ich anmaßend, solch eine Äußerung! Es geht hier auch um Identitätsraub und Personenstandsfälschung. Die Kindesmutter ist die Seilzieherin, sie entscheidet wer Vater sein darf und wer nicht
    Die Macht liegt bei der Mutter, in allen Fällen!

  10. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Marta5912 Beitrag anzeigen
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute die Klagen der beiden Fälle der biologischen Väter abgewiesen. In beiden Fällen so sei zwar Ihnen ein Umgang mit dem Kind zu gewähren, jedoch zielten diese darauf ab, eine bestehende rechtliche Vaterschaft in einem bestehenden Familienverband zu ersetzen. Dies würde nicht dem Kindeswohl entsprechen.

    Ich finde das Urteil in Ordnung, das der EMGR schliesslich kein Grundsatzurteil fällte, sondern in zwei Einzelfällen entschied ... und das sollte es auch immer bleiben: Einzelfallentscheidungen!

    Es wurde also gesagt, das Umgangsrecht kann den biologischen Vätern nicht abgesprochen werden. Aber da in beiden Fällen die Kinder in einem funktionierenden Familienverband aufwachsen, eben im Interesse der Kinder da kein Änderungsbedarf besteht.

    Also ... ich kann dem folgen, denn für mich steht bei solchen Entscheidungen immer nur das Kind im Vordergrund. Das auf einen derzeit funktionierenden Familienverband keine Garantie auf absolute Dauerhaftigkeit ausgesprochen werden kann, versteht sich von selbst. Aber dass der biologische Vater sich auch tatsächlich als guter Vater erweisen würde, ist bis dahin auch lediglich eine Absichterklärung.

    Nee ... im Interesse der Kinder würde ich (in den beiden Fällen) sagen: don't rock the boat!

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