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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Doch das Recht hat jede Mutter. Sie allein entscheidet, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht, das gilt sogar für Minderjährige.
    Erschreckend an Deiner Denke ist, dass nicht akzeptiert werden kann, dass werdende Mütter nach einem Urlaubsflirt oder nach Trennungen oder schweren Auseinandersetzung mit dem Vater des Kindes sich entscheiden, ob sie noch eine Beziehung zu dem Bettgenossen haben möchten.

    In letzter Konsequenz Deiner Überlegungen müsste man von jedem neugeborenen Baby eine DNA ziehen und von allen vermutlichen zeugungsfäigen Männer aus dem Umfeld der Mutter ebenfalls. Muss das sein?

    Gar nichts hat die Mutter zu entscheiden,sondern sich ausschließlich für das Wohl eines Kindes sich einzusetzen!!!Sie verstoßen grade gegen das geltene Grundgesetz über das Wissen der Herkunft!
    Ob ein Kontakt zu wem auch immer entsteht entscheidet auch nicht die Mutter außer Sie vertuscht die Wahrheit!Was interessiert denn ein Urlaubsflirt und das Leben der Erzeugerin,wenn es um das Kind geht in seinen Grundrechten?

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von 1Piepmatz Beitrag anzeigen
    Gar nichts hat die Mutter zu entscheiden,sondern sich ausschließlich für das Wohl eines Kindes sich einzusetzen!!!Sie verstoßen grade gegen das geltene Grundgesetz über das Wissen der Herkunft!
    Ob ein Kontakt zu wem auch immer entsteht entscheidet auch nicht die Mutter außer Sie vertuscht die Wahrheit!Was interessiert denn ein Urlaubsflirt und das Leben der Erzeugerin,wenn es um das Kind geht in seinen Grundrechten?
    Genau dieser aggressive Ton, den man auch auf den Väterseiten liest, macht Euer Anliegen nicht verständlicher!
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Wobei festgestellte Väter, wenn sie sich um den Unterhalt des Kindes drücken, selbstverständlich das Kind nicht vernachlässigen.
    Ich bin ganz entspannt und im übrigen trage ich Titulatur

  4. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von hansscheinvater Beitrag anzeigen
    Man kann natürlich immer alles überspitzen! Zunächst wäre es hilfreich und biologisch korrekt das Ganze auf den Empfängniszeitraum zu begrenzen! Achtung, Biologieunterricht! Zusätzlich kann man davon ausgehen, dass der "Täterkreis" in den meisten Fällen begrenzt genug ist und dass die Mütter sehr genau wissen wer in Frage kommt. Gründe dafür, die Vaterschaft zu verschweigen stehen ihr ganz einfach nicht zu, denn es ist schlichtweg das Recht des Kindes zu wissen, woher es stammt und das Recht des Vaters von einer Vaterschaft Kenntnis zu erhalten und sie leben zu dürfen. Eine Erklärung an Eides statt würde in den Fällen, wo die Erinnerung aussetzt vielleicht auf die Sprünge helfen...Ansonsten muss die Vaterschaft der Mutterschaft gleichgestellt werden, ohne Wenn und Aber! Man stelle sich umgekehrt einmal einen Vater mit Sorgerecht vor, der kindeswohlkonform eine andere Frau heiratet und so die leibliche Mutter zugunsten der „rechtlichen“ ausbootet. Wenn das auch nur einer einzigen biologischen Mutter wiederfahren wäre, würde die ganze Republik vor Entsetzen aufschreien und sofortige Maßnahmen einleiten. Jetzt stellt sich die Frage: Warum geschieht das nicht für Väter?
    Ärzte gehen bei der Berechnung der Schwangerschaftsdauer stur von 40 Wochen= 40*7 Tagen= 10Monate *28 Tage aus. Wobei sich dann das Kind doch nicht daran hält. Wodurch sicher noch die eine oder andere Woche aus Sicherheitsgründen draufgeschalgen werden müsste. Soviel zur Biologie.
    Man darf doch durchaus mal die Konsequenzen eines solchen Gesetzes durchgehen, wobei das Wohl des Kindes für mich im Mittelpunkt stehen sollte.

    Angenommen das Kind ist bei einem ONS entstanden. Der leibliche Vater lehnt das Kind ab und und hat sogar eher auf eine Abtreibung bestanden. Muss die Mutter den Kindesvater nennen vor dem Gesetzgeber?

  5. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von 1Piepmatz Beitrag anzeigen
    Na bei sowas ist klar,das ein Kind vernachlässigt wird und der Erzeuger durch eine Frau ersetzt wird Jedes Adoptierte Kind hat ein Recht darauf zu wissen woher es stammt und adoptierende Eltern über das "Amt"müssen viele Vorschriften einhalten...
    Da kommt dann z.b.Agathe Schneckensch... und meint:Für mich gelten die Gesetze nix...
    Und du meinst, wenn ich den Namen des Vaters nicht nenne komme ich ins Gefängnis? Wohl nicht!

    Und wer will mich zwingen?

  6. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Angenommen das Kind ist bei einem ONS entstanden. Der leibliche Vater lehnt das Kind ab und und hat sogar eher auf eine Abtreibung bestanden. Muss die Mutter den Kindesvater nennen vor dem Gesetzgeber?

    das kind hat dann ein recht wie sein/ihr leiblicher vater zu seinem/ihrem entstehen stand? oder muss er/sie (kind) davon in kenntnis gesetzt werden? wo fängt eben der schutz des kindes an?

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Doch das Recht hat jede Mutter. Sie allein entscheidet, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht, das gilt sogar für Minderjährige.
    Erschreckend an Deiner Denke ist, dass nicht akzeptiert werden kann, dass werdende Mütter nach einem Urlaubsflirt oder nach Trennungen oder schweren Auseinandersetzung mit dem Vater des Kindes sich entscheiden, ob sie noch eine Beziehung zu dem Bettgenossen haben möchten.

    In letzter Konsequenz Deiner Überlegungen müsste man von jedem neugeborenen Baby eine DNA ziehen und von allen vermutlichen zeugungsfäigen Männer aus dem Umfeld der Mutter ebenfalls. Muss das sein?
    Richtig erkannt Vaterschaftstest nach der Geburt ohne wenn und aber!
    Das Recht ein Kind zu bekommen hat jede Mutter und sie kann auch entscheiden Abbruch oder nicht, das stelle ich nicht in Abrede, ebenfalls kann die Mutter entscheiden ob sie denn mit dem Bettgenossen so wie der Mann hier genannt wird, noch eine Beziehung leben möchte oder nicht.
    Es geht um das Kind und nicht um die Willlür der Mütter oder sozialen Väter, das Kind hat das Recht auf Identität und das Recht zu erfahren wer ist mein Erzeuger!

    Wenn sie denn meint, sie müsse nicht aussagen, wer der Erzeuger ist, kann sie in Beugehaft genommen werden
    "Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Scheinvätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt haben. Haben sie die Vaterschaft erfolgreich angefochten, muss die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen, wie der BGH entschied. Damit kann der vermeintliche Vater vom tatsächlichen Vater den irrtümlich gezahlten Unterhalt zurückverlangen. ".

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ärzte gehen bei der Berechnung der Schwangerschaftsdauer stur von 40 Wochen= 40*7 Tagen= 10Monate *28 Tage aus. Wobei sich dann das Kind doch nicht daran hält. Wodurch sicher noch die eine oder andere Woche aus Sicherheitsgründen draufgeschalgen werden müsste. Soviel zur Biologie.
    Man darf doch durchaus mal die Konsequenzen eines solchen Gesetzes durchgehen, wobei das Wohl des Kindes für mich im Mittelpunkt stehen sollte.

    Angenommen das Kind ist bei einem ONS entstanden. Der leibliche Vater lehnt das Kind ab und und hat sogar eher auf eine Abtreibung bestanden. Muss die Mutter den Kindesvater nennen vor dem Gesetzgeber?
    Ein Kind hat das Grundrecht zu wissen wer sein Erzeuger ist und auch das Umgangsrecht kann man besprechen in einem sozialen Team zum Wohle des Kindes.Selbst wenn der Erzeuger dieses Kind ablehnt wird ein neuer Partner die Vaterrolle gerne übernehmen,dieses nennt man einen Sozialen Vater.
    Belügt man ein Kind wird es kein Vertrauen zu seinen Erziehungsberechtigten aufbauen können...

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und du meinst, wenn ich den Namen des Vaters nicht nenne komme ich ins Gefängnis? Wohl nicht!

    Und wer will mich zwingen?
    Schon mal was von Beugehaft gehört?

  10. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Marta5912 Beitrag anzeigen
    Schon mal was von Beugehaft gehört?
    Sicher. Ich kann nur nicht ganz folgen: ich bekomme ein Kind und nenne den Vater nicht. Will keinen Unterhalt vom Staat und muß den Namen des Vater trotzdem nennen?

    Was mache ich wenn es ein ONS war, ich völlig blau und den Namen nicht kenne? Nur mal so theoretisch - immerhin leben wir ja in einer Demokratie

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