Gar nichts hat die Mutter zu entscheiden,sondern sich ausschließlich für das Wohl eines Kindes sich einzusetzen!!!Sie verstoßen grade gegen das geltene Grundgesetz über das Wissen der Herkunft!
Ob ein Kontakt zu wem auch immer entsteht entscheidet auch nicht die Mutter außer Sie vertuscht die Wahrheit!Was interessiert denn ein Urlaubsflirt und das Leben der Erzeugerin,wenn es um das Kind geht in seinen Grundrechten?![]()
Antworten
Ergebnis 21 bis 30 von 73
Thema: Unfassbares EMGR Urteil
-
26.03.2012, 11:55
AW: Unfassbares EMGR Urteil
-
26.03.2012, 11:58
-
26.03.2012, 12:00
-
26.03.2012, 12:13Inaktiver User
AW: Unfassbares EMGR Urteil
Ärzte gehen bei der Berechnung der Schwangerschaftsdauer stur von 40 Wochen= 40*7 Tagen= 10Monate *28 Tage aus. Wobei sich dann das Kind doch nicht daran hält. Wodurch sicher noch die eine oder andere Woche aus Sicherheitsgründen draufgeschalgen werden müsste. Soviel zur Biologie.
Man darf doch durchaus mal die Konsequenzen eines solchen Gesetzes durchgehen, wobei das Wohl des Kindes für mich im Mittelpunkt stehen sollte.
Angenommen das Kind ist bei einem ONS entstanden. Der leibliche Vater lehnt das Kind ab und und hat sogar eher auf eine Abtreibung bestanden. Muss die Mutter den Kindesvater nennen vor dem Gesetzgeber?
-
26.03.2012, 12:20Inaktiver User
-
26.03.2012, 12:22Inaktiver User
-
26.03.2012, 12:32
AW: Unfassbares EMGR Urteil
Richtig erkannt Vaterschaftstest nach der Geburt ohne wenn und aber!
Das Recht ein Kind zu bekommen hat jede Mutter und sie kann auch entscheiden Abbruch oder nicht, das stelle ich nicht in Abrede, ebenfalls kann die Mutter entscheiden ob sie denn mit dem Bettgenossen so wie der Mann hier genannt wird, noch eine Beziehung leben möchte oder nicht.
Es geht um das Kind und nicht um die Willlür der Mütter oder sozialen Väter, das Kind hat das Recht auf Identität und das Recht zu erfahren wer ist mein Erzeuger!
Wenn sie denn meint, sie müsse nicht aussagen, wer der Erzeuger ist, kann sie in Beugehaft genommen werden
"Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Rechte von Scheinvätern gestärkt, die Unterhalt für ein fremdes Kind gezahlt haben. Haben sie die Vaterschaft erfolgreich angefochten, muss die Mutter den Namen des tatsächlichen Vaters nennen, wie der BGH entschied. Damit kann der vermeintliche Vater vom tatsächlichen Vater den irrtümlich gezahlten Unterhalt zurückverlangen. ".
-
26.03.2012, 12:32
AW: Unfassbares EMGR Urteil
Ein Kind hat das Grundrecht zu wissen wer sein Erzeuger ist und auch das Umgangsrecht kann man besprechen in einem sozialen Team zum Wohle des Kindes.Selbst wenn der Erzeuger dieses Kind ablehnt wird ein neuer Partner die Vaterrolle gerne übernehmen,dieses nennt man einen Sozialen Vater.
Belügt man ein Kind wird es kein Vertrauen zu seinen Erziehungsberechtigten aufbauen können...
-
26.03.2012, 12:35
-
26.03.2012, 12:37Inaktiver User
AW: Unfassbares EMGR Urteil
Sicher. Ich kann nur nicht ganz folgen: ich bekomme ein Kind und nenne den Vater nicht. Will keinen Unterhalt vom Staat und muß den Namen des Vater trotzdem nennen?
Was mache ich wenn es ein ONS war, ich völlig blau und den Namen nicht kenne? Nur mal so theoretisch - immerhin leben wir ja in einer Demokratie



Zitieren
Ich bin ganz entspannt und im übrigen trage ich Titulatur
Jedes Adoptierte Kind hat ein Recht darauf zu wissen woher es stammt und adoptierende Eltern über das "Amt"müssen viele Vorschriften einhalten...