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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich finde das Urteil in Ordnung, das der EMGR schliesslich kein Grundsatzurteil fällte, sondern in zwei Einzelfällen entschied ... und das sollte es auch immer bleiben: Einzelfallentscheidungen!

    Es wurde also gesagt, das Umgangsrecht kann den biologischen Vätern nicht abgesprochen werden. Aber da in beiden Fällen die Kinder in einem funktionierenden Familienverband aufwachsen, eben im Interesse der Kinder da kein Änderungsbedarf besteht.

    Nee ... im Interesse der Kinder würde ich (in den beiden Fällen) sagen: don't rock the boat!
    Wer Einzelfallentscheidungen für gut heißt, sollte sich dann aber auch mit diesen Einzelfällen tiefergehender befassen. Beide Fälle sind nur dadurch ermöglicht worden, dass sich zwei Paare durch Straftaten (Personenstandsfälschung) ein Vater-Mutter-Kind-Verhältnis erschlichen haben. Dieses hat sich, nachdem die Gerichte dies nicht erkannt haben über 6 (!) Jahre als stabiler Familienverbund manifestiert. Hier liegt der Hase im Pfeffer! Dass es nach so langer Zeit natürlich schwer ist, diesen aufzubrechen zugunsten des leiblichen Vaters ist auch für mich ersichtlich. Das Signal, das von dem Urteil ausgeht - und EGMR-Urteile sind nur auf den ersten Blick Einzelfallentscheidungen sondern haben weitreichende Wirkung, denn selbst unsere Bundesjustizministerin fühlte sich zu einem Kommentar bemüßigt - ist folgendes: Die rechtliche Vaterschaft muss von Anfang an an die biologische gekoppelt werden. Der §1592 Nr.1 BGB muss deshalb lauten: Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat. Die gesamte jetzige Gesetzgebung zur Vaterschaft stammt noch aus einer Zeit, in der eine sichere Vaterschaftsfeststellung unmöglich war. Als Notbehelf wurden diese juristischen Krücken geschaffen und die Fiktion des juristischen Vaters erfunden. Heute, wo die biologische Vaterschaft problemlos geklärt werden kann, ist die juristische Vaterschaft abzuschaffen. Erst damit wird die Vaterschaft in der Behandlung der Mutterschaft gleichgestellt. Wenn vom Gesetzgeber nur derjenige als Vater anerkannt würde, der mittels eines Vaterschaftstests nachweist, dass er es auch gezeugt hat, hätte der ganze Kuckucksmütter-Spuk sofort ein Ende. Alle anderen Fälle würden dann unter das Adoptionsrecht fallen, wo sie auch systematisch hingehören.

    It's high time to rock the boat!
    Geändert von hansscheinvater (25.03.2012 um 20:54 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von hansscheinvater Beitrag anzeigen
    Die rechtliche Vaterschaft muss von Anfang an an die biologische gekoppelt werden. Der §1592 Nr.1 BGB muss deshalb lauten: Vater eines Kindes ist der Mann, der es gezeugt hat.
    Nach der Geburt wird also solange getestet, bis der biologische Vater gefunden wird. Die Mutter hat gegebenenfalls alle Sexpartner der letzten 10 Monate anzugeben.
    Und was, wenn die Mutter das aus bestimmten Gründen nicht möchte, oder der biologische Vater nicht ausfindig zu machen ist?
    Dann hat das Kind (und der Staat) Pech gehabt?

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nach der Geburt wird also solange getestet, bis der biologische Vater gefunden wird. Die Mutter hat gegebenenfalls alle Sexpartner der letzten 10 Monate anzugeben.
    Und was, wenn die Mutter das aus bestimmten Gründen nicht möchte, oder der biologische Vater nicht ausfindig zu machen ist?
    Dann hat das Kind (und der Staat) Pech gehabt?

    Es gibt für eine Mutter keine bestimmten Gründe!
    Sie darf nicht entscheiden wer Vater sein darf und wer nicht. Genau aus diesem Grund sollte der §1592 geändert werden: Vater eines Kindes ist der Mann der es gezeugt hat.
    Der biologische Vater wird wohl ausfindig zu machen sein, ich weiss mit wem ich im Bett war!
    Erschrekend diese Denke
    Geändert von Marta5912 (26.03.2012 um 11:43 Uhr)

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Und Du bist sicher, dass ein Kuckuckskind immer spürt, dass etwas mit seiner Abstammung nicht stimmt.
    Das erinnert mich an den sauerländischen Spruch, dass Kinder ihren Erzeuger immer auf Anhieb erkennen. Schöne Märchenwelt.




    Wer stigmatisiert den Vater?
    Wie kommen Sie dazu,für betroffene Kinder zu sprechen ohne deren Empfindungen zu kennen?
    Seit wann ersetzen"Sprüche"einen DNA-Test?

    K-Kinder spüren und erleben wie man als Aussenseiter aufwächst und oft werden Sie mißhandelt...es ist absolut nicht in Ordnung mit Sprüchen zu glänzen,wenn ein Kind grade Opfer von Mißhandlungen wird!!!!

    Ein Kind findet nur mit viel Glück die Wahrheit und jenes erst im Erwachsenen Alter und jenes sollte "Pech"gehabt haben,wenns den wahren Erzeuger nicht findet und eine Erklärung für den Umstand der Mißhandlungen erkennt ,um sich endlich dagegen zu wehren?

    Wer ist denn hier bitt schön mit dem Klammerbeutel gepudert worden?Um mit solch unverfrorenen Äußerungen um sich zu schmeißen?

    Ein biol.Erzeuger ist unverzichtbar in der Entwicklung eines Kindes...Gott spielen tun Diejenigen die über Leib und Seele derjenigen herrschen.Es ist im übrigen ein Straftatbestand die Identität eines Kindes zu verschweigen/vertuschen

  5. Inaktiver User

    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Marta5912 Beitrag anzeigen

    Es gibt für eine Mutter keine bestimmten Gründe!
    Sie darf nicht entscheiden wer Vater sein darf und wer nicht. Genau aus diesem Grund sollte der §1592 geändert werden: Vater eines Kindes ist der Mann der es gezugt hat.
    Der biologische Vater wird wohl ausfindig zu machen sein, ich weiss mit wem ich im Bett war!
    Erschrekend diese Denke
    Hmm ich sehe das nicht so.

    Als Mutter entscheide ich wohl selbst darüber ob mein Kind einen Vater bekommt oder nicht. Wieviele Frauen wollen nur das Kind und nicht den Mann dazu?

    Wenn ich als Mutter angebe, Vater unbekannt - werde ich dann gezwungen ihn anzugeben?

    Und wie ist das wenn auch einer Vergewaltigung ein Kind entsteht?

    Ich glaube übrigens auch nicht, das ein Kind "ahnt" das sein Vater nicht sein Erzeuger ist!!

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Na ja ,dann lass Dich mal nich erwischen!!!!

    Diese Entscheidung trifft dann der Richter

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nach der Geburt wird also solange getestet, bis der biologische Vater gefunden wird. Die Mutter hat gegebenenfalls alle Sexpartner der letzten 10 Monate anzugeben.
    Und was, wenn die Mutter das aus bestimmten Gründen nicht möchte, oder der biologische Vater nicht ausfindig zu machen ist?
    Dann hat das Kind (und der Staat) Pech gehabt?
    Man kann natürlich immer alles überspitzen! Zunächst wäre es hilfreich und biologisch korrekt das Ganze auf den Empfängniszeitraum zu begrenzen! Achtung, Biologieunterricht! Zusätzlich kann man davon ausgehen, dass der "Täterkreis" in den meisten Fällen begrenzt genug ist und dass die Mütter sehr genau wissen wer in Frage kommt. Gründe dafür, die Vaterschaft zu verschweigen stehen ihr ganz einfach nicht zu, denn es ist schlichtweg das Recht des Kindes zu wissen, woher es stammt und das Recht des Vaters von einer Vaterschaft Kenntnis zu erhalten und sie leben zu dürfen. Eine Erklärung an Eides statt würde in den Fällen, wo die Erinnerung aussetzt vielleicht auf die Sprünge helfen...Ansonsten muss die Vaterschaft der Mutterschaft gleichgestellt werden, ohne Wenn und Aber! Man stelle sich umgekehrt einmal einen Vater mit Sorgerecht vor, der kindeswohlkonform eine andere Frau heiratet und so die leibliche Mutter zugunsten der „rechtlichen“ ausbootet. Wenn das auch nur einer einzigen biologischen Mutter wiederfahren wäre, würde die ganze Republik vor Entsetzen aufschreien und sofortige Maßnahmen einleiten. Jetzt stellt sich die Frage: Warum geschieht das nicht für Väter?

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Marta5912 Beitrag anzeigen

    Es gibt für eine Mutter keine bestimmten Gründe!
    Sie darf nicht entscheiden wer Vater sein darf und wer nicht. Genau aus diesem Grund sollte der §1592 geändert werden: Vater eines Kindes ist der Mann der es gezugt hat.
    Der biologische Vater wird wohl ausfindig zu machen sein, ich weiss mit wem ich im Bett war!
    Erschrekend diese Denke
    Doch das Recht hat jede Mutter. Sie allein entscheidet, ob sie ein Kind zur Welt bringen möchte oder nicht, das gilt sogar für Minderjährige.
    Erschreckend an Deiner Denke ist, dass nicht akzeptiert werden kann, dass werdende Mütter nach einem Urlaubsflirt oder nach Trennungen oder schweren Auseinandersetzung mit dem Vater des Kindes sich entscheiden, ob sie noch eine Beziehung zu dem Bettgenossen haben möchten.

    In letzter Konsequenz Deiner Überlegungen müsste man von jedem neugeborenen Baby eine DNA ziehen und von allen vermutlichen zeugungsfäigen Männer aus dem Umfeld der Mutter ebenfalls. Muss das sein?
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hmm ich sehe das nicht so.

    Als Mutter entscheide ich wohl selbst darüber ob mein Kind einen Vater bekommt oder nicht. Wieviele Frauen wollen nur das Kind und nicht den Mann dazu?

    Wenn ich als Mutter angebe, Vater unbekannt - werde ich dann gezwungen ihn anzugeben?

    Und wie ist das wenn auch einer Vergewaltigung ein Kind entsteht?

    Ich glaube übrigens auch nicht, das ein Kind "ahnt" das sein Vater nicht sein Erzeuger ist!!
    Na bei sowas ist klar,das ein Kind vernachlässigt wird und der Erzeuger durch eine Frau ersetzt wird Jedes Adoptierte Kind hat ein Recht darauf zu wissen woher es stammt und adoptierende Eltern über das "Amt"müssen viele Vorschriften einhalten...
    Da kommt dann z.b.Agathe Schneckensch... und meint:Für mich gelten die Gesetze nix...

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    AW: Unfassbares EMGR Urteil

    Zitat Zitat von 1Piepmatz Beitrag anzeigen
    Na bei sowas ist klar,das ein Kind vernachlässigt wird und der Erzeuger durch eine Frau ersetzt wird Jedes Adoptierte Kind hat ein Recht darauf zu wissen woher es stammt und adoptierende Eltern über das "Amt"müssen viele Vorschriften einhalten...
    Da kommt dann z.b.Agathe Schneckensch... und meint:Für mich gelten die Gesetze nix...
    Wobei festgestellte Väter, wenn sie sich um den Unterhalt des Kindes drücken, selbstverständlich das Kind nicht vernachlässigen.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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