In diesem Falle handelt es sich um ein Einzelfall-Urteil. Das wurde auch besonders betont. Das Diesterweg-Gymnasium ist sicherlich keine "Brennpunktschule". Aber es liegt nicht nur mitten im Wedding (einem Stadtteil mit besonders hohem Ausländeranteil), sondern wird dieser örtlichen Lage auch in seinen Zahlen gerecht: 70 % der Schülerinnen und Schüler haben Migrationshintergrund. Es werden 5 verschiedene Weltreligionen vertreten.
Es ist schon nicht ganz von der Hand zu weisen, dass eine größere Sensibilität in Bezug auf das Problem zwischen nicht nur Deutschen und sog. Ausländern herrscht, sondern - wie in Berlin seit einigen Jahren zu bemerken - auch zwischen verschiedenen Gruppen dieser. Dieser gerecht zu werden, finde ich eigentlich nicht schlecht.
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Ergebnis 31 bis 34 von 34
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01.12.2011, 19:01Inaktiver User
AW: Verbot ritueller Gebete in Schulen
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01.12.2011, 20:04
AW: Verbot ritueller Gebete in Schulen
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Segne die Gegenwart
Vertraue Deinem Selbst
Erwarte das Beste

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01.12.2011, 20:33Inaktiver User
AW: Verbot ritueller Gebete in Schulen
Der Raum war wohl nur vorübergehend frei.
Die Instanzen gingen folgendermaßen:
Die verschiedenen Instanzen kamen zu völlig gegensätzlichen Entscheidungen:
■März 2008: Das Verwaltungsgericht Berlin räumt Yunus M. per einstweiliger Anordnung das Recht auf sein Gebet ein. Die Schule stellt ihm einen Raum zur Verfügung. Journalisten belagern das Gymnasium.
■September 2009: Das Verwaltungsgericht Berlin bleibt bei seiner Auffassung und urteilt, die Schule müsse Yunus M. die Möglichkeit zum Beten geben. Er sei berechtigt, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich in der Schule sein islamisches Gebet zu verrichten. Es ist die erste Entscheidung eines deutschen Gerichts zu der Frage, wie weit das Recht von muslimischen Gläubigen auf die Ausübung ihrer Religion in staatlichen Einrichtungen geht. Die Berliner Senatsverwaltung für Bildung kündigt Berufung an.
■Mai 2010: Das Oberverwaltungsgericht Berlin kassiert die Entscheidung der Vorinstanz; die Schule darf das Gebet außerhalb des Religionsunterrichts verbieten. Begründung: Eine Einschränkung der Religionsfreiheit in der Schule sei gerechtfertigt, um andere Verfassungsgüter zu schützen - etwa die Glaubensfreiheit der anderen Schüler und den für den staatlichen Erziehungsauftrag notwendigen Schulfrieden. Die Vorsitzende Richterin verweist auf die zahlreichen Religionen, die an der Schule vertreten sind, und sagt, Konflikte würden sich verschärfen, wenn die Ausübung des muslimischen Gebets gestattet würde.
■November 2011: Das Bundesverwaltungsgericht prüft jetzt in der Revision, ob aus der vom Grundgesetz gewährleisteten Glaubensfreiheit ein Anspruch auf die Verrichtung des Gebets während des Schulbesuchs folgt. Sollte Yunus M. unterliegen, könnte er noch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn hingegen das Land Berlin verlöre, könnte es dagegen nichts unternehmen. Das Urteil wäre endgültig, die Schule müsste Yunus M. wieder beten lassen.
[Quelle]
Letzten Endes geht es wohl AUCH um gewisse Vorfälle an dieser Schule. Er darf ja beten, aber nicht auf eine Art und Weise, dass der Schulfriede gefährdet sei. Da er sich gerade auf das Abitur vorbereitet, dürfte sich sein Begehren auf natürliche Weise bald erledigt haben.
Allemal ein sehr interessanter Fall.
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02.12.2011, 10:25Inaktiver User
AW: Verbot ritueller Gebete in Schulen
Nun, man weiss wie immer mit der Presse sicher nicht alle Hintergründe.
Aber ich denke man darf die Dynamik, die ein anders lautendes Urteil gehabt hätte auf keinen Fall unterschätzen, und damit meine ich jetzt nicht nur den Islam.



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