Das Strafrecht kennt den Tatbestand der Bedrohung und eine solche ist selbstverständlich strafbar.
Natürlich würde niemand ein flapsiges "dem könnt ich eine reinhauen" als Bedrohung qualifizieren. Und genau genommen ist das auch keine Absichtserklärung.
Wenn Du Deinem Nachbarn aber glaubwürdig signalisierst, dass Du die Absicht hast, ihm "die Zähne einzuschlagen und die Eier einzutreten", wenn er sich nicht schleunigst eine andere Wohnung sucht, dann ist eine solche Äußerung strafbar. Natürlich.
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17.11.2011, 14:44Inaktiver User
AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"
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17.11.2011, 15:04Inaktiver User
AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"
Dann müsste nachzuweisen sein, in wiefern die Verweigerung der Staatsbürgerschaft ein Verbrechen darstellt. Daran wird es hapern.
Es steht die Absicht im Raum die Staatsbürgerschaft zu verweigern. Das wird schwerlich als Androhung eines Verbrechens zu werten sein, da bereits eine (andere) Staatsbürgerschaft besteht.
Zudem ist es "nur" die Ausweitung des bereits gehandhabten Abstammungsprinzips:
"Das Kind erwirbt die Staatsbürgerschaft der Eltern mit der Geburt (Realakt), unabhängig vom Land in dem es geboren ist. Dabei vermittelt oft jeder Elternteil gleich stark diesen Bezug. In manchen Rechtsordnungen werden Abstammungszweifel dadurch gelöst, dass das Kind die Staatsbürgerschaft der Mutter erwirbt. In anderen Staaten vermittelt bei miteinander verheirateten Eltern zumeist der Vater als Familienoberhaupt die Staatsbürgerschaft."
(Quelle: Wikipedia)
Diese Typen warten doch nur drauf, um dann mit Hilfe ihrer anwaltlichen Helfershelfer das genüsslich zu zerpflücken.
Versteh mich nicht falsch, ich könnte auf das Pack liebend gerne verzichten. Allerdings muss man mit demokratischen und rechtlichen Kräften dagegen vorgehen und nicht verbieten nach dem Motto: was ich nicht sehe, existiert nicht.Geändert von Inaktiver User (17.11.2011 um 15:09 Uhr)
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17.11.2011, 15:25Inaktiver User
AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"
Damit hast Du natürlich Recht. Die Forderung nach der Rückkehr zum früheren Staatsbürgerschaftsrecht wird man beim besten Willen nicht als Androhung einer Straftat werten können. Darauf kann man keinen Verbotsantrag aufbauen.
Nüchtern betrachtet ist es auch klar, dass das Parteiprogramm der NPD keine Passagen enthalten wird, die explizit auf die Abschaffung der rechtsstaatlichen Ordnung zielen oder sonst wie juristisch angreifbar sind. Dafür haben Parteien ihre Rechtsexperten, die die offiziellen Verlautbarungen gegenlesen und wasserdicht machen.
Die entscheidende Frage wird wahrscheinlich sein, ob die NPD faktisch Kontakte zu kriminellen rechtsextremistischen Organisationen hat und diese bei ihren Gewalttaten unterstützt.
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17.11.2011, 15:59
AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"
Nein, DIE Frage ist WER ist die NPD!
WENN tatsächlich bis zu 100 Mitarbeiter des Verfassungsschutzes im Umfeld der Partei tätig sind, dann müssen diese ja Meinungsbildend, per Abstimmung, durch Teilnahme an Veranstaltungen und Mitgliedsbeiträge auch unterstützend gewirkt haben.
Das Bundesverfassungsgericht hat genau DAS aber bemängelt. Ein Mitarbeiter des Verfassungsschutzes kann nicht eine Entscheidung oder ein Parteiprogramm ausarbeiten - und dann als Staatsvertreter ein Verbot wegen NICHT-Verfassungsgemässem Handeln erwirken.
Was hätte denn ein Verbotsverfahren für Konsequenzen
-alle Mitarbeiter des Verfassungsschutzes müssen sich aus dem Umfeld der Partei zurückziehen, etwaige Ämter abgeben, aus der Partei austreten und keinen Kontakt mehr halten
-da kann sich die NPD eine schöne Liste anlegen, parallel Veranstaltungen mit Präsenzpflicht einberufen - und schön die dann Fernbleibenden abhaken
-wenn die Partei dann verboten wird sind alle VS-Mitarbeiter enttarnt und bei der sicher folgenden Untergrundarbeit nicht mehr vertreten
Bei aller Empörung und Forderung der Politk: Einzig und allein das Bundesverfassungsgericht entscheidet über Verbotsanträge von Parteien - und diese Verbote wurden nicht zuletzt auf Grund der erleichterten Parteiverbote im Deutschen Reich und in der DDR SEHR streng ausgelegt. Da reicht keine Ausdeutung von Forderungen oder Verbrechen Einzelner!
DER Gau wäre natürlich ein Verbotsverfahren, der Abzug sämtlicher VS-Leute und DANN das Scheitern des Verfahrens!
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17.11.2011, 16:01Inaktiver User
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17.11.2011, 18:25Inaktiver User
AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"
... und es muss der NPD als Organisation nachgewiesen werden!
Es reicht nicht aufzuzeigen, dass einzelne Mitglieder der Partei Kontakte mit Kriminellen und Verfassungsfeinden hatten: Man wird ja auch nicht eine konventionelle Partei (war es die CDU oder die SPD?) dafür haftbar machen, dass einer der Mandatsträger sich intensiv mit Kinderpornographie beschäftigt hat.
Wie ich oben schon schrieb: Es dürfte leichter sein, Verbindungen zwischen Verfassungsschutz und gewalttätigen Rechten gerichtsfest nachzuweisen als Verbindungen dieser mit der NPD!
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17.11.2011, 18:49
AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"
Bei einigen oder vielen vollmundigen Bekenntnissen aus der Politik hat man den Eindruck, das genau das der Grund für ihre Äusserungen war. Eine rasche "Lösung" des Problems mit diesen Morden und der Verstrickung des VS darin, ist das Verbot der NPD.
Kein Nachdenken darüber, dass die NPD offiziell nicht gemordet hat, keine Nachforschung, ob Kontakt der mutmasslichen Tätern zu dieser Partei bestand, kein Gedanke daran, dass ein Verbot schon einmal gescheitert ist.
Einfach in die Mikrofone reintröten oder dem Journalisten ins Notebook ein paar markige Sätze diktieren.
Wenn die NPD verboten ist, - was ja anscheinend für solche Schnelldenker kein Problem zu sein scheint - dann ist nach deren Denken alles im Lot und die Braunen sind weg. Und alle haben ein Problem weniger.
Es ist ein Skandal, dass das Verbot dieser rechten Partei marginalisiert wird durch solche tumben Äusserungen.
Das Verbot der NPD sollte in einem regelmässig tagenden Ausschuss immer wieder auf Konsistenz und Machbarkeit geprüft werden.Körperlich Distanz
Sozial zusammen
You'd have to be here
I'm seeing a garden, a place I keep longing to show to you
It's northerly facing and close to an open fjord
The wind that was moving the rhubarb moved through my childhood, too
Calling so slowly from summer's before
Kari Bremnes
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17.11.2011, 18:55
AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"
Körperlich Distanz
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17.11.2011, 19:04Inaktiver User
AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"
Ich bin zwiespältig ... einerseits isses natürlich gut, diese Gruppierung als Partei zusammengefasst, mit all ihren Netzwerkern im Blick zu haben ... andererseits passt mir das demokratisch legitimierte Symbol als Partei auf- und antreten zu können, nicht wirklich.
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17.11.2011, 20:51
AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"
Genau das sehe ich mit als Grund dafür, warum manche (oder viele?) die NPD gerne belassen möchten,
und Tausend Scheingründe (er)finden, warum man die NPD nicht verbieten kann.
Offen traut sich das aus der sogenannten Mitte niemand zugeben.
Diese Drohkulisse aufrecht zu erhalten, überlässt man dann gerne den Rechten.
Wie kann jemand, der in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, nichtdeutscher Herkunft sein?
Zusatz:
Hab nachgelesen.
Menschen das Deutsch-sein abzuerkennen ist nicht eine Wahlkampfforderung, das steht in deren Parteiprogramm und steht bei jeder Wahl zur Disposition.3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und...
Das ist schon nochmal eine Stufe höher als eine Wahlkampfforderung.
Das Aberkennen der deutschen Staatsbürgerschaft aufgrund der Rasse und Abstammung - die Abschaffung eines Grundrechtes also - ist durch die Zulassung dieses Parteiprogrammes offiziell zur Disposition gestellt.
Wer sich per deutschen Pass als Deutscher bezeichnen darf,
der MUSS uneingeschränkt als Deutscher behandelt und auf Lebzeiten als solcher behandelt und geschützt werden.Geändert von Streuner (17.11.2011 um 21:03 Uhr)



Das Strafrecht kennt den Tatbestand der Bedrohung und eine solche ist selbstverständlich strafbar.
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