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  1. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Streuner Beitrag anzeigen
    Wahlplakate in Berlin - Strafanzeige gegen NPD-Chef

    Offensichtlich legen die es darauf an, bis knapp über den Mittelstrich der Grauzone der rechtlichen Grenze zu gehen. Hier hätte es doch jeder Richter leicht, seiner eigenen Gesinnung freien Lauf zu lassen, ohne selbst belangt werden zu können, so er denn eine irgendwie geartete Gesinnung hätte.

    Man hat hier eine Möglichkeit gefunden, auf legale Weise die Juden zu beleidigen.
    Müssen wir uns das bieten lassen?!!
    Da sitzt ein Mann auf einem Motorrad und titelt "Gas geben". Der vordergründige Zusammenhang zwischen Bild und Text kann heißen: "freie Fahrt für freie Bürger", gemäß ADAC-Slogan, oder: "mit uns geht's endlich voran". Mehrdeutigkeit allein reicht nicht aus, um Wahlplakate zu verbieten. Auch die Zahl 88 lässt sich nicht verbieten.

    Blöd nur, dass ihre Klientel eher auf handfeste Argumente steht, und so wird dieses Plakat kaum einen potenziellen Wähler beeindruckt haben. Die Wirkung des Plakates ist also höchstens indirekt: "seht her, wie schlau wir sind und wie wir die etablierten Parteien und die Gutmenschen verarschen."
    Jedes Mal, wenn man sich darüber aufregt und es in Erinnerung bringt, ist das ein Punkt, der an die NPD geht.

    Das solltest du bedenken, wenn du dieses Plakat immer wieder hervorholst.
    Geändert von Inaktiver User (16.11.2011 um 19:14 Uhr)

  2. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Streuner Beitrag anzeigen
    Durch massenhafte Einbürgerungen wird das deutsche Staatsbürgerrecht aufgeweicht und das Existenzrecht des deutschen Volkes in Frage gestellt. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, muß das ursprüngliche, auf dem Abstammungsprinzip fußende Staatsbürgerschaftsrecht wieder eingeführt werden.
    DAS allein müsste für ein Verbot schon reichen.
    Dadurch muss sich jeder in Deutschland lebende Mensch mit dunkler Hautfarbe und jeder, der nicht per Gen-Test nachweisen kann, ein reinrassiger Deutscher zu sein, in seiner Existenz bedroht fühlen.
    Das ist Fakt und kein bisschen übertrieben!

    Das ist der Kern der Sache, um den es geht!
    Mal langsam. Das Abstammungsprinzip war und ist Teil des Staatsbürgerschaftsrechts.

    Das Abstammungsprinzip führt dazu, dass das Kind von Deutschen auch dann deutsch ist, wenn es im Ausland geboren wird.
    Und es führte zu der Aufnahme von Flüchtlingen, Aussiedlern und Spätaussiedlern aus Osteuropa, die deutsche Wurzeln hatten.

    Das Abstammungsprinzip im Staatsbürgerschaftsrecht wurde aber längst ergänzt durch weitere Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft, und darum geht es.

    Die Wahlkampfforderung, zum ausschließlichen Abstammungsprinzip zurückzukehren, richtet sich z.B. gegen diejenigen, die in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen, aber nichtdeutscher Herkunft sind.
    Denen würde aber auch so mancher in der sogenannten Mitte der Gesellschaft gern die Staatsbürgerschaft streitig machen.

    Man muss schon ein bisschen aufpassen. Die meisten NPD-ler sind zwar dumm wie Brot, aber diejenigen, die offizielle Programme und Texte verfassen, sind es nicht. Daher wird zwar stramm rechts und sehr auf Kante, aber nicht verfassungswidrig formuliert.
    Wäre es anders, hätte man diese Partei schon längst verbieten können - ganz unabhängig von eingeschleusten V-Leuten.
    Geändert von Inaktiver User (16.11.2011 um 18:47 Uhr)

  3. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Streuner Beitrag anzeigen
    Glaubst Du eigentlich selber was Du sagst?
    Du meinst, man kann keine kriminellen Gruppen verbieten?
    Das wäre ja fürchterlich
    Da müsste sich der Einzelne nur noch in einer Gruppe verstecken, und könnte dann machen was er will.

    Aber zum Glück ist es nicht so.
    Kuck mal: Hells-Angels-Verbot (nur als Beispiel)


    Das ist ein eigentlich ein schlechtes Beispiel . Denn das wurde auch schon unzählige Male mit allen möglichen Mitteln ausgetestet und ist bisher , so weit ich weiss jedenfalls , immer gescheitert . In dem von dir genannten Fall ist es nur ein Beschluss vom Innenministerium nur haben wir glücklicherweise in Deutschland
    ( noch ) die Gewaltenteilung . Wenn du den Bericht gelesen hast geht es wirklich nur um die genannte Gruppe da nach Ermittlungen der Polizei die Mitglieder ellenlange Stafregister haben allerdings kann das bei der selben Gruppe im Nachbarort die nicht ganz so viele Strafen oder gar keine haben völlig anders sein sprich den könnte man nicht verbieten . OK also was machen jetzt die die von einem Verbot betroffen sind ? Hmmm ......................Richtig ! Und was machen wir dann ? Wie gesagt Sippenhaft funktioniert eben nicht .

    Ausserdem ist das wiederum kein Vergleich mit einer Partei um deren Verbot es hier geht und ausserdem was hat die NPD mit den Straftaten der Personen zu tun die verdächtigt sind mordend und brandschatzend durch die Republik gezogen zu sein . Nichts habe ich in der Richtung gelesen ehrlich gesagt .

    Also melden sich jetzt wieder die Berufsbetroffenen um persönlich und eigennützig Kapital aus der Geschichte zu schlagen , sich zu profilieren .

  4. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Also melden sich jetzt wieder die Berufsbetroffenen um persönlich und eigennützig Kapital aus der Geschichte zu schlagen , sich zu profilieren .
    Ja, es ist schon recht interessant, wer alles auf den Zug aufspringt.

  5. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Streuner Beitrag anzeigen
    DAS allein müsste für ein Verbot schon reichen.
    Dadurch muss sich jeder in Deutschland lebende Mensch mit dunkler Hautfarbe und jeder, der nicht per Gen-Test nachweisen kann, ein reinrassiger Deutscher zu sein, in seiner Existenz bedroht fühlen.
    Das ist Fakt und kein bisschen übertrieben!
    gut, dann kann ja jeder, der mal so eben äussert "dem könnt ich eine reinhauen" auch angezeigt werden.
    Eine Absichtserklärung ist nicht strafbar. Und das Recht auf freie Meinungsäusserung ist im GG festgelegt.
    Ich bin schon manchmal erstaunt, wie sich manche eine Demokratie vorstellen.

    Lösen sich durch das Verbot der NPD die Nebel in den beklopppten Nazi-Gehirnen? Gibts dann keine Nazis mehr, weil man sie nicht mehr sieht?? Mit Sicherheit nicht. Und wir wollen das Pack doch nicht auch noch zu "Märtyrern" machen.
    Mir ist lieber ich sehe offen, was die braunen Ratten vorhaben!

  6. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Da sitzt ein Mann auf einem Motorrad und titelt "Gas geben". Der vordergründige Zusammenhang zwischen Bild und Text kann heißen: "freie Fahrt für freie Bürger", gemäß ADAC-Slogan, oder: "mit uns geht's endlich voran". Mehrdeutigkeit allein reicht nicht aus, um Wahlplakate zu verbieten. Auch die Zahl 88 lässt sich nicht verbieten.

    Blöd nur, dass ihre Klientel eher auf handfeste Argumente steht, und so wird dieses Plakat kaum einen potenziellen Wähler beeindruckt haben. Die Wirkung des Plakates ist also höchstens indirekt: "seht her, wie schlau wir sind und wie wir die etablierten Parteien und die Gutmenschen verarschen."
    Ja, dieses Plakat war insofern geschickt gemacht, das man nicht wußte, ob die jetzt so doof sind, das ihnen die naheliegende Assoziation nicht auffällt, oder ob gerade dies die gezielte Provokation war.

    Aber die Türkenplakate waren ein ganz anderes Kaliber - und genau das, auf das die typische braune Dumpfbacke anspringt.
    Geändert von Inaktiver User (17.11.2011 um 10:31 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"

    Nun, ich denke man sollte sich von der Idee verabschieden, dass vor allem die Drahtzieher doof sind.
    Doof sind ev diejenigen mit den Glatzköpfen, die sich auf den Strassen exponieren und verheizen lassen und dafür im Notfall ins Gefängnis wandern oder sich möglicherweise vielleicht sogar noch umbringen.
    Aber die Formulierungen sind zu subtil und geschliffen für Dumpfbacken, da steckt schon ein Konzept dahinter.

  8. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Dönerbuden-Morde"

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    gut, dann kann ja jeder, der mal so eben äussert "dem könnt ich eine reinhauen" auch angezeigt werden.
    Eine Absichtserklärung ist nicht strafbar. Und das Recht auf freie Meinungsäusserung ist im GG festgelegt.
    Ich bin schon manchmal erstaunt, wie sich manche eine Demokratie vorstellen.
    Ich auch Was du nämlich übersiehst, ist die Funktion politischer Parteien als Organe der öffentlichen Meinungsbildung sowie als Organe der politischen Einflussnahme.

    Da bedeutet eine "Absichtserklärung" natürlich ganz was anderes als eine private Verwünschung.


    Lösen sich durch das Verbot der NPD die Nebel in den beklopppten Nazi-Gehirnen? Gibts dann keine Nazis mehr, weil man sie nicht mehr sieht??
    Deren Hirne bleiben so vernebelt wie heute. Aber dann gäbe es keine rechtsradikale politische Partei mehr, deren Plakate, Veranstaltungen und sonstigen Umtriebigkeiten vom Steuerzahler finanziert werden. Dann gäbe es auch keine NPD-Abgeordneten mehr in den Landtagen oder gar im Bundestag.

    Eine politische Partei ist doch kein Häkelverein. Sie gibt sich Organisationsstrukturen, baut Verbindungen auf, tritt an die Öffentlichkeit, beeinflusst (kommunale) Politik. Allein diese Organisationsstrukturen und verfassungsrechtlich gesicherten Einflussmöglichkeiten zu zerschlagen, ist eine Menge wert.


    Und wir wollen das Pack doch nicht auch noch zu "Märtyrern" machen.
    Wenn du glaubst, dass ein Verbot rechtswidriger Organisationen deren Mitglieder zu Märtyrern macht, sehen wir uns einem ganzen Heer solcher "Märtyrer" gegenüber:
    in Gestalt islamistischer Hetzprediger, in Gestalt der gewalttätigen PKK sowie in Gestalt von sogenannten Wehrsportgruppen.

    Ihre "Märtyrer" hat die rechte Szene sowieso: das sind nämlich die rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilten "Türkenklatscher" und Brandstifter.
    Kommt eben noch die NPD als Ganzes dazu. Na und.
    Geändert von Inaktiver User (17.11.2011 um 14:01 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aber die Formulierungen sind zu subtil und geschliffen für Dumpfbacken, da steckt schon ein Konzept dahinter.
    Soweit würde ich nicht gehen, ihre Formulierungen als "subtil" und "geschliffen" zu bezeichnen, zumal sie sich für offizielle Formulierungen wohl einfach nur von rechtsradikalen Juristen wie diesen Horst Mahler beraten lassen.

    Deine positive Bewertung passt nicht zum Konzept, das hinter diesen vordergründig verfassungsgemäßen Aussagen steckt:
    nämlich Jugendliche, Frustrierte und zu kurz Gekommene gegen Ausländer aufzuhetzen, Feindschaften innerhalb der bundesdeutschen Gesellschaft zu schüren und zu pflegen und die Politik rechtsnationalistisch zu beeinflussen.

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    AW: NPD-Verbot - "Neo-Nazi-Morde"

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....

    Wie viele Parteien wurden denn bisher in der Bundesrepublik bereits verboten? - ....
    Die erste Partei die verboten wurde war die SRP (Sozialistische Reichspartei), die eine direkte Nachfolgepartei der NSDAP war.

    Die KPD folgte dann 1956.

    Der SRP folgte dann die NPD und der KPD die DKP, beide bisher nicht verboten.

    Há gente que fica na história
    Da história da gente


    Ja zur EU

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