BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben | Gesellschaft | ZEIT ONLINEDer BGH hat das Schweigerecht von Müttern eingeschränkt: Wenn Männern ein Kind untergeschoben wurde, muss die Mutter den Namen des wahren Erzeugers preisgeben.
Mütter können sich bei der Beantwortung der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre berufen und schweigen. Männer haben das Recht, zu erfahren, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind, entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit Männer, denen Frauen wahrheitswidrig ein Kind zuordneten.
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 60
-
10.11.2011, 09:57
Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
10.11.2011, 10:24Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Das war auch überfällig.
-
10.11.2011, 10:25Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Und was, wenn die Mutter sagt, sie weiß den Namen nicht? Kind von Unbekannt? Sie erinnert sich nicht mehr? Wie will man das erzwingen?
-
10.11.2011, 10:38
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ach sooo, es geht um "untergeschobene" Kinder. Ich dachte es ginge darum, dass Muetter den Namen ueberhaupt angeben muessen - in erster Line zum Wohl des Kindes, damit es einmal den Vater kontaktieren kann, wenn es das wuenscht. Ich wunderte mich schon, weil ich meine, DAS (also dass die Mutter nicht einfach den Vater nicht nennen kann) sei schon lange Gesetz.
Ja klar, die neue Regelung muss natuerlich auch sein, geht doch nicht, dass ein so getaeuschter Mann einfach zahlen muss(te) und dann Pech gehabt hat. Das ist doch logisch, dass dann - ueberfaelligerweise - der echte Erzeuger in die Pflicht genommen wird. Ich schreibe jetzt auf einer rein sachlich-finanziellen Ebene, vom Menschlichen mag ich in solchen Konstellationen gar nicht erst anfangen.
tilbage, da es hier in erster Linie um finanzielle Gerechtigkeit geht, denke ich schon, dass man da die Daumenschrauben anziehen kann, z.B. die Mutter heranziehen, den getaeuschten Mann zu entschaedigen. Wenn sie bewusst taeuscht, wird sie dann schon lieber den echten Vater nennen als selbst zu zahlen, nehme ich an.
Wie gesagt, menschlich ist das alles nicht das Gelbe vom Ei.
-
10.11.2011, 11:17
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
10.11.2011, 11:30Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Hm, wieso macht man dann nicht einfach einen Gentest? Dann weiß man doch, wenn man nicht der Vater ist. Oder musste "Mann" dann etwa trotzdem zahlen?
-
10.11.2011, 11:31
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ein gutes und schon lange überfälliges Urteil.
Es gibt ja durchaus die Möglichkeit von Ordnungsmitteln, wie z.B. Beugehaft etc.. Man könnte das durchaus auch auf solche Fälle anwenden. Wahrscheinlich sogar ohne weitere Gesetze, bzw. Gesetzesänderungen.
So ein bisschen Haft kann die Erinnerung unter Umständen anregen.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
-
10.11.2011, 11:33Inaktiver User
-
10.11.2011, 11:37
-
10.11.2011, 11:39


Zitieren
