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    Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Der BGH hat das Schweigerecht von Müttern eingeschränkt: Wenn Männern ein Kind untergeschoben wurde, muss die Mutter den Namen des wahren Erzeugers preisgeben.

    Mütter können sich bei der Beantwortung der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre berufen und schweigen. Männer haben das Recht, zu erfahren, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind, entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit Männer, denen Frauen wahrheitswidrig ein Kind zuordneten.
    BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben | Gesellschaft | ZEIT ONLINE
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  2. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Das war auch überfällig.

  3. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Und was, wenn die Mutter sagt, sie weiß den Namen nicht? Kind von Unbekannt? Sie erinnert sich nicht mehr? Wie will man das erzwingen?

  4. Moderation

    User Info Menu

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Ach sooo, es geht um "untergeschobene" Kinder. Ich dachte es ginge darum, dass Muetter den Namen ueberhaupt angeben muessen - in erster Line zum Wohl des Kindes, damit es einmal den Vater kontaktieren kann, wenn es das wuenscht. Ich wunderte mich schon, weil ich meine, DAS (also dass die Mutter nicht einfach den Vater nicht nennen kann) sei schon lange Gesetz.

    Ja klar, die neue Regelung muss natuerlich auch sein, geht doch nicht, dass ein so getaeuschter Mann einfach zahlen muss(te) und dann Pech gehabt hat. Das ist doch logisch, dass dann - ueberfaelligerweise - der echte Erzeuger in die Pflicht genommen wird. Ich schreibe jetzt auf einer rein sachlich-finanziellen Ebene, vom Menschlichen mag ich in solchen Konstellationen gar nicht erst anfangen.

    tilbage, da es hier in erster Linie um finanzielle Gerechtigkeit geht, denke ich schon, dass man da die Daumenschrauben anziehen kann, z.B. die Mutter heranziehen, den getaeuschten Mann zu entschaedigen. Wenn sie bewusst taeuscht, wird sie dann schon lieber den echten Vater nennen als selbst zu zahlen, nehme ich an.

    Wie gesagt, menschlich ist das alles nicht das Gelbe vom Ei.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was, wenn die Mutter sagt, sie weiß den Namen nicht? Kind von Unbekannt? Sie erinnert sich nicht mehr? Wie will man das erzwingen?
    Erzwingen kann man soetws nicht, aber sie muss zumindestest angegeben können, dass sie während der Empfängniszeit mit anderen Männern GV hatte (z.B. Karneval). Irgendeinen Man angeben, um den Kindesunterhalt zu bekommen, ist nicht berechtigt.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  6. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Hm, wieso macht man dann nicht einfach einen Gentest? Dann weiß man doch, wenn man nicht der Vater ist. Oder musste "Mann" dann etwa trotzdem zahlen?

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Ein gutes und schon lange überfälliges Urteil.



    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was, wenn die Mutter sagt, sie weiß den Namen nicht? Kind von Unbekannt? Sie erinnert sich nicht mehr? Wie will man das erzwingen?
    Es gibt ja durchaus die Möglichkeit von Ordnungsmitteln, wie z.B. Beugehaft etc.. Man könnte das durchaus auch auf solche Fälle anwenden. Wahrscheinlich sogar ohne weitere Gesetze, bzw. Gesetzesänderungen.
    So ein bisschen Haft kann die Erinnerung unter Umständen anregen.

    Há gente que fica na história
    Da história da gente


    Ja zur EU

  8. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Es gibt ja durchaus die Möglichkeit von Ordnungsmitteln, wie z.B. Beugehaft etc.. Man könnte das durchaus auch auf solche Fälle anwenden. Wahrscheinlich sogar ohne weitere Gesetze, bzw. Gesetzesänderungen.
    So ein bisschen Haft kann die Erinnerung unter Umständen anregen.

    Ja, nee, ist klar.
    Und was, wenn die Frau den Namen wirklich nicht kennt?

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hm, wieso macht man dann nicht einfach einen Gentest? Dann weiß man doch, wenn man nicht der Vater ist. Oder musste "Mann" dann etwa trotzdem zahlen?
    Er wollte zu Recht, was im ja nun auch vom BGH bestätigt wurde, vom Kindsvater ca. 4.500 EUR zurück die er schon bezahlt hatte.

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    Ja zur EU

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, nee, ist klar.
    Und was, wenn die Frau den Namen wirklich nicht kennt?
    Ich meine natürlich die Fälle in denen Frauen es bewusst verschweigen, so wie hier.

    Da fände ich das durchaus angebracht.

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