Das wird unterschiedlich gehandhabt. Benötigt z.B. die Mutter Unterhaltsvorschuss, so kann das Jugendamt versuchen den Vater zu ermitteln, um den in Regress zu nehmen. Das Kind hat sowieso einen generellen Unterhaltsanspruch, den allerdings muss die Mutter für das Kind durchsetzen. Und nach diesem Urteil halt auch der Kuckucksvater.
Antworten
Ergebnis 51 bis 60 von 60
-
10.11.2011, 17:47
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
10.11.2011, 17:47Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
-
10.11.2011, 17:55Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Damit bin ich ganz einverstanden. Aber um die Lebenslüge aus der Welt zu schaffen, genügt es ja, wenn der Mann davon erfährt, dass das Kind nicht von ihm stammt. Wer der Rivale ist, ist in diesem Zusammenhang eigentlich egal.
So betrachtet ist bei diesem Urteil doch der finanzielle Aspekt ausschlaggebend.
-
10.11.2011, 19:38
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Es geht ausschliesslich ums Geld. Die Mutter wusste nicht dass der Andere der Vater ist, der Kindsvater (naja, Vaterschaftstest steht noch aus aber er hat es akzeptiert) zahlt in der Zwischenzeit an das Kind. Die Mutter wollte nur nicht dem wuetenden Ex sagen wer es nun aus. Es ging nur um die Frage ob aufgrund einer ehemaligen Lebensgemeinschaft ein eine erhoehte Auskunftspflicht besteht aufzuzegen gegen wen man nun Regress verlangen kann. Der Exfreund haette auch von IHR das Geld verlangen koennen. Hat er aber nicht, er will wissen wer ihm da Hoerner aufgesetzt hat.So betrachtet ist bei diesem Urteil doch der finanzielle Aspekt ausschlaggebend.
-
10.11.2011, 19:54
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ich mach es mal an einem anderen Beispiel: Du bist Nachbarin und siehst dass der Brieftraeger im Nebenhaus ein und ausgeht und das Baby diesem immer aehnlicher wird. Der Ehemann schoepft keinen Verdacht. Spaeter kommt es raus das Kind ist nicht von ihm, er hat daher einen Ersatzanspruch gegen den Vater. Auf ner Party sagst du zu jemandem du wuesstest schon wer der Vater ist. Dem Ehemann kommt dies zu Ohren und er will dich zwingen ihm den Namen preiszugeben. Du kannst dich weigern weil dein Persoenlichkeitsrecht ( das Recht da nicht reingezogen werden zu wollen) ueber seinem Recht steht. Ihr habt auch keine besondere Verbindung.
Nun hat er aber die KM Mutter verklagt und aus dieser ehemaligen Verbindung hat der BGH eine andere Abwaegung der beiden Persoenlichkeitsrechte getroffen, eben weil sie mal verbunden waren.
Es geht in dem Urteil weder um das Recht des Kindes noch um die Frage ob er einen Ersatzanspruch hat, beides ist unbestritten. Es geht ausschliesslich um das Innenverhaeltnis der Expartner und ob da noch eine besondere Treuepflicht besteht die ein Persoenlichkeitsrecht anders werten laesst.
-
11.11.2011, 05:20
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Das ist so nicht richtig.
Der Unterhalt ist für das Kind und nicht für die Mutter und der Unterhalt ist verbraucht.
Somit besteht nur ein Schadenersatzanspruch gegen den leiblichen Vater, nicht die Mutter und nicht gegen das Kind.
Anders verhält es sich, wenn die Mutter wusste, dass er nicht der leibliche Vater ist und den Ex bewusst getäuscht hat, dann hätte sie sich den Unterhalt erschlichen, in betrügerischer Absicht, dann wäre der Schadenersatz gegen sie gegeben.
-
11.11.2011, 07:59Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Sehe ich auch so.
Denn was ist sonst damit gemacht?
Für die Beziehung ist es wohl nicht sehr förderlich bzw kittet sie wohl auch nicht mehr und ob dem Kind damit geholfen ist wage ich auch zu bezweifeln.
Es schont den Geldbeutel des gehörnten Vaters, hoffen wir, dass er nicht woanders auch ein Kuckuckskind hat und der Mann dort nichts ahnt....
-
11.11.2011, 09:55
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Nicht ganz richtig.Der Unterhalt ist für das Kind und nicht für die Mutter und der Unterhalt ist verbraucht.
Somit besteht nur ein Schadenersatzanspruch gegen den leiblichen Vater, nicht die Mutter und nicht gegen das Kind.
Das Kind hat einen Anspruch auf Unterhalt gegen den Vater. Hier hat ein Scheinvater gezahlt. Der Anspruch des Kindes (fuer die Vergangenheit) geht daher an den Scheinvater ueber der sich Regress holen kann. Es ist eine Anspruchsuebertragung, kein Schadensersatz. Der Scheinvater kann, so er denn will, diesen Anspruch weiter uebertragen. Z.B. an die Mutter, an deren Eltern etc..er muss nur WOLLEN. Zahlt die Mutter ihm das Geld zurueck erloescht dies. Zahlen ihre Eltern erloescht dies, sie haben dann allerdings die Ansprueche.
Da das Urteil nicht im Volltext bisher veroeffentlicht ist wissen wir nicht ob er diesen Weg gegangen ist und/oder ob die Mutter kein Geld hat, alles was wir wissen ist dass er nun wissen wollte wer ihm da Hoerner aufgesetzt hat und er will von diesem sein Geld.
-
11.11.2011, 11:26
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Etwas verwirrend.
Grundsätzlich hat das Kind einen Anspruch gegenüber dem Vater. Das Kind wird von der Mutter vertreten.
Egal, ob wir nun von Kind oder Mutter sprechen, solange es nicht volljährig ist.
Wenn die Mutter bewusst von einen andern Mann und nicht vom tatsächlichen Vater das Geld fordert und behält oder nur behält und ihm in dem Glauben lässt, er sei der Vater, dann ist das eine Täuschungshandlung und somit ist der daraus entstehende Schaden zu begleichen.
Daraus ergibt sich eine Haftungsgemeinschaft des tatsächlichen Kindsvaters (Sowiesokosten) und der Mutter, die diese Täuschungshandlung vorgenommen hat.
Diese beiden haften also gegenüber dem Scheinvater für den zu Unrecht gezahlten Unterhalt.
Hat die Mutter „unbewusst“ den falschen Vater abkassiert, dann ist nur der tatsächliche Vater schadenersatzpflichtig.
Bisher haben die Mütter immer behauptet, (Schutzbehauptung) sie haben es unbewusst getan und hatten auch keine Pflicht den tatsächlichen Vater zu benennen, somit war der Klageweg zu Ende und der Scheinvater hatte Pech.
Das wurde jetzt geändert, die Mutter wird kann sich weiterhin hinter der Schutzbehauptung verstecken und vom Schadenersatz freistellen, muss aber den Vater benennen, andernfalls richtet sich der Schadenersatz gegen sie, aus der verweigerte Auskunft.
-
11.11.2011, 13:30
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Frank, geh mal vom Gedanken des Schadensersatzes weg. Es ist kein " Schadensersatz", das haette boese Folgen fuer den Scheinvater wenn der echte Vater es nicht wusste. Es ist eine Art der Anspruchs"abtretung". Wie du richtig sagtest hat das Kind einen Anspruch gegen den leiblichen Vater. Und dieser Anspruch wird dem "unbewussten" Zahler uebertragen. Ansprueche kannst du aber abtreten, verkaufen, etc.
Natuerlich hat der Scheinvater keinen direkten Anspruch gegen die Mutter da es der Anspruch des Kindes gegen den VATER ist.
Kann er nachweisen dass die Mutter ihn getaeuscht hat hat er unter Umstaenden einen Anspruch gegen sie, aber das wiederum ist eine andere Grundlage und hat mit der Abtretung nichts zu tun.
Ein Scheinvater hatte diese Rechte schon immer, da ist das Urteil nicht neu.
Was neu ist ist die Auskunftspflicht der Mutter. Sie hat ein Persoenlichkeitsrecht, sie muss nicht jedem Kreti und Pleti sagen mit wem sie Sex hat, das geht niemanden was an. Und bisher wurde ihr Persoenlichkeitsrecht hoeher gestellt als das Geldbegehren des Scheinvaters. So wie in meinem Beispiel oben wo du Nachbarin bist. Nur das hat sich jetzt geaendert. Und wie schwer sie sich damit gemacht haben siehst du dass sie den § 242 BGB bemuehen mussten und eine "besondere" Rechtsbeziehung daraus konstruiert haben.
Sagt die Mutter nun nichts, weigert sich also, richtet sich nicht automatisch der Anspruch gegen sie sondern sie muss selber verklagt werden.
HIER ist das wohl kein Problem, es gibt wohl einen Ersatzzahler. Die Mutter kann also einen Namen nennen. Nur ist da wiederum das Problem dass da die Vaterschaft noch nicht feststeht.
Falls nun ( spinnen wir einfach mal weiter) diese zweite arme Socke auch nicht der Vater ist und die Mutter nun in einem Prozess sagen wuerde, sie koenne sich nicht mehr erinnern, da war ne betrunkene Nacht mit Rudelbumsen kann der Vater seinen Anspruch sich an die Wand haengen und jeden Tag bitter draufschauen.
Das Urteil aendert nur ganz wenig, bisher konnten die Frauen sagen: "sag ich nicht, geht dich nichts an"...heute sind sie besser damit bedient sich "nicht zu erinnern"
Insofern ist die Ueberschrift des Artikels in der Zeit falsch. Nicht Muetter muessen einen Namen preisgeben sondern diese Mutter die ihn weiss muss ihn preisgeben.



Zitieren