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  1. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Nein, es ist nicht ausreichend, da der Mann einen Anspruch gegen den wirklichen Vater hat.
    Das ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe.

    Das Kind hat gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Eventuell hat die Mutter gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt in der Kleinkindphase.

    Sicherlich hat die Mutter gegenüber dem Kuckucksvater überhaupt keine Ansprüche. Indem sie ihn als Vater benannt hat, hat sie also einen Betrug begangen und sich Unterhaltszahlungen erschlichen. Warum begründet dieser Betrug einen Anspruch des vermeindlichen gegen den wirklichen Vater? Ich hätte spontan gedacht, er müsste das Geld von derjenigen Person zurückfordern, die den Betrug begangen hat. Also in diesem Fall von der Frau.

    (Es sei denn, der biologische Vater hätte davon Kenntnis gehabt, dass seinem Rivalen das Kind untergeschoben wird. Dann wäre er an der Täuschung beteiligt gewesen.)

    Naja, der BGH wird es wissen. Aber für den juristischen Laien ist es überraschend.

  2. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Hier die Pressemitteilung des BGH

    Der "Scheinvater" hat einen eigenen Regressanspruch gegen den wirklichen Vater. Ich gehe davon aus, dass hierbei auch berücksichtigt wird, dass sich nach allgemeiner Lebenserfahrung Ansprüche gegen das Kind oder die Mutter wirtschaftlich schwer durchsetzen lassen, so dass der Scheinvater im biologischen Vater einen tendenziell solventeren Schuldner hat.

    Mit dem "Betrug" der Mutter hat der Regressanspruch nur insofern zu tun, als dadurch klar geworden ist, dass der Scheinvater das geleistet hat, was der wirkliche Vater hätte leisten müssen, also quasi dessen Verbindlichkeiten irrtümlich erfüllt hat.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe.

    Das Kind hat gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Eventuell hat die Mutter gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt in der Kleinkindphase.

    Sicherlich hat die Mutter gegenüber dem Kuckucksvater überhaupt keine Ansprüche. Indem sie ihn als Vater benannt hat, hat sie also einen Betrug begangen und sich Unterhaltszahlungen erschlichen. Warum begründet dieser Betrug einen Anspruch des vermeindlichen gegen den wirklichen Vater? Ich hätte spontan gedacht, er müsste das Geld von derjenigen Person zurückfordern, die den Betrug begangen hat. Also in diesem Fall von der Frau.
    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat die Frau gar nicht gewusst, dass das Kind von einem anderen Mann ist. Sie war von dem Ergebnis des Vaterschaftstests genauso überrascht. Demzufolge kann man ja auch kaum von Betrug sprechen.

  4. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Recht eines Kindes, zu erfahren, wer sein Vater ist. Das ist das eine.
    Dieses Thema wird in dem Artikel auch gestreift:
    Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.
    Wobei man daraus eigentlich die Konsequenz ziehen müsste, anonyme Samenspenden zu verbieten.

    Zweitens würde es eventuell von Bedeutung, wenn das Kind in eine Notlage kommt und -bei unbekanntem Vater- der Staat mit Sozialleistungen einspringen müsste. Da ist es wohl recht und billig, wenn hier zuallererst der Kindsvater in die Pflicht genommen wird.
    Man kann das Urteil aber wahrscheinlich nicht so deuten, dass staatliche Stellen die Mutter zwingen könnten, den Namen des Vaters preiszugeben. Oder doch?

  5. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat die Frau gar nicht gewusst, dass das Kind von einem anderen Mann ist. Sie war von dem Ergebnis des Vaterschaftstests genauso überrascht. Demzufolge kann man ja auch kaum von Betrug sprechen.
    Hoppla, das habe ich übersehen. In dem Fall kann man wirklich nicht von Betrug sprechen.

  6. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Auskunftsansprüche können durch Ordnungsgeld und Erzwingungshaft durchgesetzt werden. Die Daumenschrauben darf man allerdings nicht anlegen.

  7. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Ich finde das Urteil doof.

    Wäre ich absoluter Souverän im Lande, dann würde ich folgendermaßen urteilen: Der biologische Vater muss dem vermeindlichen Vater den Unterhalt erstatten, braucht aber seinen Namen nicht zu nennen.

    Das Geld wird in kleinen Scheinen in eine zerrissene Plastiktüte gelegt. Die Übergabe findet an einer Autobahnraststätte statt. Der Überbringer darf eine Strumpfhose über sein Gesicht stülpen, um seine Anonymität zu wahren.

    Unsere Gerichte sind einfach zu unkreativ.

  8. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Auskunftsansprüche können durch Ordnungsgeld und Erzwingungshaft durchgesetzt werden. Die Daumenschrauben darf man allerdings nicht anlegen.
    Haben staatliches Stellen generell einen solchen Auskunftsanspruch? Oder nur das Kind, respektive der Kuckucksvater?

  9. gesperrt

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat die Frau gar nicht gewusst, dass das Kind von einem anderen Mann ist. Sie war von dem Ergebnis des Vaterschaftstests genauso überrascht. Demzufolge kann man ja auch kaum von Betrug sprechen.
    jaja, sowas gibts

  10. Moderation

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Warum begründet dieser Betrug einen Anspruch des vermeindlichen gegen den wirklichen Vater? Ich hätte spontan gedacht, er müsste das Geld von derjenigen Person zurückfordern, die den Betrug begangen hat. Also in diesem Fall von der Frau.
    Eine gewisse "Teilschuld" hätte ich auch erwartet. Denn was ist, wenn der biologische Vater nicht zahlen kann?

    Das Gesetz war überfällig; es ist doch ein Unding, zwei Menschen eine Lebenslüge aufzubinden - dem Mann und dem Kind. Die Kosten sind für mich nur ein Teilaspekt.
    *
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