Das ist genau der Punkt, den ich nicht verstehe.
Das Kind hat gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Unterhaltszahlung. Eventuell hat die Mutter gegenüber dem biologischen Vater einen Anspruch auf Betreuungsunterhalt in der Kleinkindphase.
Sicherlich hat die Mutter gegenüber dem Kuckucksvater überhaupt keine Ansprüche. Indem sie ihn als Vater benannt hat, hat sie also einen Betrug begangen und sich Unterhaltszahlungen erschlichen. Warum begründet dieser Betrug einen Anspruch des vermeindlichen gegen den wirklichen Vater? Ich hätte spontan gedacht, er müsste das Geld von derjenigen Person zurückfordern, die den Betrug begangen hat. Also in diesem Fall von der Frau.
(Es sei denn, der biologische Vater hätte davon Kenntnis gehabt, dass seinem Rivalen das Kind untergeschoben wird. Dann wäre er an der Täuschung beteiligt gewesen.)
Naja, der BGH wird es wissen. Aber für den juristischen Laien ist es überraschend.
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10.11.2011, 17:23Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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10.11.2011, 17:32Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Hier die Pressemitteilung des BGH
Der "Scheinvater" hat einen eigenen Regressanspruch gegen den wirklichen Vater. Ich gehe davon aus, dass hierbei auch berücksichtigt wird, dass sich nach allgemeiner Lebenserfahrung Ansprüche gegen das Kind oder die Mutter wirtschaftlich schwer durchsetzen lassen, so dass der Scheinvater im biologischen Vater einen tendenziell solventeren Schuldner hat.
Mit dem "Betrug" der Mutter hat der Regressanspruch nur insofern zu tun, als dadurch klar geworden ist, dass der Scheinvater das geleistet hat, was der wirkliche Vater hätte leisten müssen, also quasi dessen Verbindlichkeiten irrtümlich erfüllt hat.
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10.11.2011, 17:32
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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10.11.2011, 17:32Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Dieses Thema wird in dem Artikel auch gestreift:
Wobei man daraus eigentlich die Konsequenz ziehen müsste, anonyme Samenspenden zu verbieten.Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht den Kindern das Recht zugestanden, die Wahrheit über ihre Väter zu erfahren. Der Anspruch des Kindes wurde höher bewertet als das Recht der Mütter, dieses Wissen für sich zu behalten.
Man kann das Urteil aber wahrscheinlich nicht so deuten, dass staatliche Stellen die Mutter zwingen könnten, den Namen des Vaters preiszugeben. Oder doch?Zweitens würde es eventuell von Bedeutung, wenn das Kind in eine Notlage kommt und -bei unbekanntem Vater- der Staat mit Sozialleistungen einspringen müsste. Da ist es wohl recht und billig, wenn hier zuallererst der Kindsvater in die Pflicht genommen wird.
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10.11.2011, 17:34Inaktiver User
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10.11.2011, 17:36Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Auskunftsansprüche können durch Ordnungsgeld und Erzwingungshaft durchgesetzt werden. Die Daumenschrauben darf man allerdings nicht anlegen.
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10.11.2011, 17:40Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ich finde das Urteil doof.

Wäre ich absoluter Souverän im Lande, dann würde ich folgendermaßen urteilen: Der biologische Vater muss dem vermeindlichen Vater den Unterhalt erstatten, braucht aber seinen Namen nicht zu nennen.
Das Geld wird in kleinen Scheinen in eine zerrissene Plastiktüte gelegt. Die Übergabe findet an einer Autobahnraststätte statt. Der Überbringer darf eine Strumpfhose über sein Gesicht stülpen, um seine Anonymität zu wahren.
Unsere Gerichte sind einfach zu unkreativ.
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10.11.2011, 17:42Inaktiver User
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10.11.2011, 17:44
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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10.11.2011, 17:46
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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Der Adler fängt keine Mücken.
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