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10.11.2011, 14:10
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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10.11.2011, 14:27
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ist das dein Ernst? Das Kind bestrafen, nur weil die Mutter den Vater nicht nennen kann? Grausig.Haben Frauen denn dermassen oft intimen Verkehr mit verschiedenen Männern ?
Falls sie sich nicht erinnert, sollte man ihr die Fähigkeit absprechen, ein Kind erziehen zu können und dieses in eine Pflegefamilie bringen.
Naja, aber solange mein keinen Unterhalt will, darf man es ja gsd für sich behalten...
Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
Ist es wichtig?
Ist es wahr?
Und ist es besser, als die Stille?

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10.11.2011, 14:29
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Der Charakter eines Menschen läßt sich daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können. by courtesy of ravina
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10.11.2011, 14:32
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ich glaube nicht, dass eine Frau dermassen viele wechselnde Intimpartner hat, dass sie sich für den Zeitraum der Empfängnis nicht mehr erinnern kann, wer der Vater sein könnte.
Und wenn, dann hat sie in meinen Augen ne Schraube locker und das Kind sollte besser bei Pflegeeltern aufwachsen.
Denn diese Frau wird nach der Geburt ihren Lebenswandel kaum ändern und das Kind hat dann jeden Abend einen anderen "Papa" in der Wohnung.
Findest du das für ein Kind in Ordnung ?
Das glaube ich nicht.
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10.11.2011, 15:42Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ich verstehe den verlinkten Abschnitt formallogisch nicht ganz.
Dass der Mann ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob er der Kindsvater ist, erscheint mir nur richtig und angemessen. Aber dazu ist es doch überhaupt nicht erforderlich, dass der Name des anderen beteiligten Mannes genannt wird?
Im Prinzip wäre es doch ausreichend, wenn die Frau den Unterhalt zurückerstatten würde und die Nicht-Vaterschaft per Gentest bestätigt würde. Damit wäre der Kuckucksvater außen vor. Welches weitergehende Intersse besteht daran, dass der Name des biologischen Vaters aktenkundig wird?
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10.11.2011, 16:06
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Das ist mir schon klar. Aber um die Forderung durchsetzen zu können, muß der Name genannt werden, dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet und dann folgt der Rest.
Ich habe das durchaus alles verstanden.
Nein, es ist nicht ausreichend, da der Mann einen Anspruch gegen den wirklichen Vater hat.
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10.11.2011, 16:08Inaktiver User
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Es gibt ein Recht eines Kindes, zu erfahren, wer sein Vater ist. Das ist das eine.
Zweitens würde es eventuell von Bedeutung, wenn das Kind in eine Notlage kommt und -bei unbekanntem Vater- der Staat mit Sozialleistungen einspringen müsste. Da ist es wohl recht und billig, wenn hier zuallererst der Kindsvater in die Pflicht genommen wird.
Gruß, Elli
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10.11.2011, 16:14
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
Ja schon. Aber das Thema, das du ansprichst betrifft faktisch auch ein Recht des Kindes (auf Unterhalt). Es gibt noch ein weiteres Gebiet, auf dem das Kind aus finanziellen Gründen darauf angewiesen ist, den Namen seines Vaters zu kennen: das Erbrecht.
Exzellenz spricht dagegen das Recht des Mannes an, der bisher Unterhalt bezahlt hat. Ich glaube nicht, dass er ein Recht hätte, den Namen des echten Vaters zu erfahren, wenn er (von der Kindesmutter) eine Rückerstattung sämtlicher Unterhaltszahlungen erhalten hat.
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10.11.2011, 16:18
AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil
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10.11.2011, 16:40



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