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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Na, das soll schon mal vorkommen. Vor allem,weil der gesetzliche Empfängniszeitraum mehrere Wochen beträgt.

    Und hin und wieder soll es auch anonyme one-night stands geben. Hab ich mal gehört.
    Aber nur bei den Männern. Frauen machen so was nicht.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Haben Frauen denn dermassen oft intimen Verkehr mit verschiedenen Männern ?

    Falls sie sich nicht erinnert, sollte man ihr die Fähigkeit absprechen, ein Kind erziehen zu können und dieses in eine Pflegefamilie bringen.
    Ist das dein Ernst? Das Kind bestrafen, nur weil die Mutter den Vater nicht nennen kann? Grausig.

    Naja, aber solange mein keinen Unterhalt will, darf man es ja gsd für sich behalten...
    Bevor man anfängt zu reden, könnte man sich überlegen:
    Ist es wichtig?
    Ist es wahr?
    Und ist es besser, als die Stille?


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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Hier hat aber die Frau einen Mann benannt, Unterhaltszahlungen kassiert, obwohl sie wusste, dass auch ein anderer als Vater in Frage kam. Die bisherige Rechtslage war, dass ein einmal festgestellter, da benannter Vater zahlungspflichtig ist und auch ein vom ihm eingebrachter Gegenbeweis (z.B. vergleichender Gentest) illegal war.
    das ist ganz normaler betrug. bei betrug sollte doch wie üblich verfahren werden, oder? mindestens rückzahlung mit zinsen, dazu geldstrafe und ggfs. eben auch knast.

    wenn die frau keinen kindsvater angeben kann, muss sie eben selbst zahlen.
    Der Charakter eines Menschen läßt sich daran erkennen, wie er mit Leuten umgeht, die nichts für ihn tun können. by courtesy of ravina

  4. gesperrt

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von marylin Beitrag anzeigen
    Ist das dein Ernst? Das Kind bestrafen, nur weil die Mutter den Vater nicht nennen kann? Grausig.

    Naja, aber solange mein keinen Unterhalt will, darf man es ja gsd für sich behalten...

    Ich glaube nicht, dass eine Frau dermassen viele wechselnde Intimpartner hat, dass sie sich für den Zeitraum der Empfängnis nicht mehr erinnern kann, wer der Vater sein könnte.

    Und wenn, dann hat sie in meinen Augen ne Schraube locker und das Kind sollte besser bei Pflegeeltern aufwachsen.
    Denn diese Frau wird nach der Geburt ihren Lebenswandel kaum ändern und das Kind hat dann jeden Abend einen anderen "Papa" in der Wohnung.

    Findest du das für ein Kind in Ordnung ?

    Das glaube ich nicht.

  5. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Der BGH hat das Schweigerecht von Müttern eingeschränkt: Wenn Männern ein Kind untergeschoben wurde, muss die Mutter den Namen des wahren Erzeugers preisgeben.

    Mütter können sich bei der Beantwortung der Frage nach dem Namen des Kindsvaters nicht mehr auf ihre Privatsphäre berufen und schweigen. Männer haben das Recht, zu erfahren, ob sie der leibliche Vater eines Kindes sind, entschied der Bundesgerichtshof und stärkte damit Männer, denen Frauen wahrheitswidrig ein Kind zuordneten.
    BGH-Urteil: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben | Gesellschaft | ZEIT ONLINE
    Ich verstehe den verlinkten Abschnitt formallogisch nicht ganz.

    Dass der Mann ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob er der Kindsvater ist, erscheint mir nur richtig und angemessen. Aber dazu ist es doch überhaupt nicht erforderlich, dass der Name des anderen beteiligten Mannes genannt wird?

    Im Prinzip wäre es doch ausreichend, wenn die Frau den Unterhalt zurückerstatten würde und die Nicht-Vaterschaft per Gentest bestätigt würde. Damit wäre der Kuckucksvater außen vor. Welches weitergehende Intersse besteht daran, dass der Name des biologischen Vaters aktenkundig wird?

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von DerJunge82 Beitrag anzeigen
    Wobei es bei der Entscheidung des Gerichts jetzt erstmal nur darum ging, ob die Mutter einen Namen nennen muss oder nicht.

    Jetzt muss ja erstmal noch die Vaterschaft dieses genannten Mannes bewiesen werden.
    Das ist mir schon klar. Aber um die Forderung durchsetzen zu können, muß der Name genannt werden, dann wird ein Vaterschaftstest angeordnet und dann folgt der Rest.

    Ich habe das durchaus alles verstanden.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ich verstehe den verlinkten Abschnitt formallogisch nicht ganz.

    Dass der Mann ein Recht darauf hat, zu erfahren, ob er der Kindsvater ist, erscheint mir nur richtig und angemessen. Aber dazu ist es doch überhaupt nicht erforderlich, dass der Name des anderen beteiligten Mannes genannt wird?

    Im Prinzip wäre es doch ausreichend, wenn die Frau den Unterhalt zurückerstatten würde und die Nicht-Vaterschaft per Gentest bestätigt würde. Damit wäre der Kuckucksvater außen vor. Welches weitergehende Intersse besteht daran, dass der Name des biologischen Vaters aktenkundig wird?
    Nein, es ist nicht ausreichend, da der Mann einen Anspruch gegen den wirklichen Vater hat.

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  7. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ....Im Prinzip wäre es doch ausreichend, wenn die Frau den Unterhalt zurückerstatten würde und die Nicht-Vaterschaft per Gentest bestätigt würde. Damit wäre der Kuckucksvater außen vor. Welches weitergehende Intersse besteht daran, dass der Name des biologischen Vaters aktenkundig wird?
    Es gibt ein Recht eines Kindes, zu erfahren, wer sein Vater ist. Das ist das eine.

    Zweitens würde es eventuell von Bedeutung, wenn das Kind in eine Notlage kommt und -bei unbekanntem Vater- der Staat mit Sozialleistungen einspringen müsste. Da ist es wohl recht und billig, wenn hier zuallererst der Kindsvater in die Pflicht genommen wird.

    Gruß, Elli

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Recht eines Kindes, zu erfahren, wer sein Vater ist. Das ist das eine.

    Zweitens würde es eventuell von Bedeutung, wenn das Kind in eine Notlage kommt und -bei unbekanntem Vater- der Staat mit Sozialleistungen einspringen müsste. Da ist es wohl recht und billig, wenn hier zuallererst der Kindsvater in die Pflicht genommen wird.

    Gruß, Elli
    Ja schon. Aber das Thema, das du ansprichst betrifft faktisch auch ein Recht des Kindes (auf Unterhalt). Es gibt noch ein weiteres Gebiet, auf dem das Kind aus finanziellen Gründen darauf angewiesen ist, den Namen seines Vaters zu kennen: das Erbrecht.

    Exzellenz spricht dagegen das Recht des Mannes an, der bisher Unterhalt bezahlt hat. Ich glaube nicht, dass er ein Recht hätte, den Namen des echten Vaters zu erfahren, wenn er (von der Kindesmutter) eine Rückerstattung sämtlicher Unterhaltszahlungen erhalten hat.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Tsts Beitrag anzeigen
    J.......

    Exzellenz spricht dagegen das Recht des Mannes an, der bisher Unterhalt bezahlt hat. Ich glaube nicht, dass er ein Recht hätte, den Namen des echten Vaters zu erfahren, wenn er (von der Kindesmutter) eine Rückerstattung sämtlicher Unterhaltszahlungen erhalten hat.
    Richtig. Aber er hat ja nun einmal diesen Anspruch gegen den echten Vater und daher muß er wissen um wen es sich handelt.

    Und das schöne an einem BGH Urteil ist ja, es ist abschließend entschieden.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Michael_Collins Beitrag anzeigen
    Richtig. Aber er hat ja nun einmal diesen Anspruch gegen den echten Vater und daher muß er wissen um wen es sich handelt.

    Und das schöne an einem BGH Urteil ist ja, es ist abschließend entschieden.
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass man aus diesem Urteil nicht das generelle Recht eines zu Unrecht Unterhalt zahlenden Mannes ableiten kann, den Namen des (wahrscheinlich) echten Vaters zu erfahren.

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