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  1. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Dass es dazu erst eines BGH-Urteils bedurfte, ist aber schon schräg.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Dass es dazu erst eines BGH-Urteils bedurfte, ist aber schon schräg.
    In der Tat. Bislang hat man leider die Mütter diesbezüglich zu sehr gepampert.

    Há gente que fica na história
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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja, nee, ist klar.
    Und was, wenn die Frau den Namen wirklich nicht kennt?
    Darum ging es in dem fall nicht. Wenn eine Frau definitiv nicht weiß, wie der Mann heißt, von dem sie schwanger ist, so wird sie das Kind ohne Unterhaltszahlungen großziehen müssen.

    Hier hat aber die Frau einen Mann benannt, Unterhaltszahlungen kassiert, obwohl sie wusste, dass auch ein anderer als Vater in Frage kam. Die bisherige Rechtslage war, dass ein einmal festgestellter, da benannter Vater zahlungspflichtig ist und auch ein vom ihm eingebrachter Gegenbeweis (z.B. vergleichender Gentest) illegal war.
    Geändert von Opelius (10.11.2011 um 11:45 Uhr)
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Darum ging es in dem fall nicht. Wenn eine Frau definitiv nicht weiß, wie der Mann heißt, von dem sie schwanger ist, so wird sie das Kind ohne Unterhaltszahlungen großziehen müssen.
    So isses.

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hm, wieso macht man dann nicht einfach einen Gentest? Dann weiß man doch, wenn man nicht der Vater ist. Oder musste "Mann" dann etwa trotzdem zahlen?
    Ich denke ja, zumindest habe ich mal sowas gelesen. Der Artikel ist auch sehr interessant, schau mal hier.

    Väter (echte und auf Verdacht) hatten bisher erschreckend wenig Rechte sich gegen untergeschobene Kinder zu wehren. Es wird Zeit, dass sich da was tut.
    "Es ist oft produktiver, einen Tag lang über sein Geld nachzudenken, als einen Monat für Geld zu arbeiten.”
    (John D. Rockefeller)

  6. gesperrt

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Finde ich aber auch! Zumal ich einer Frau, die sich einen "Zahlvater" sucht auch zutraue, dass unter mehreren "Bewerbern" der finanziell potenteste der Glückliche sein dürfte

  7. Inaktiver User

    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Hier hat aber die Frau einen Mann benannt, Unterhaltszahlungen kassiert, obwohl sie wusste, dass auch ein anderer als Vater in Frage kam. Die bisherige Rechtslage war, dass ein einmal festgestellter, da benannter Vater zahlungspflichtig ist und auch ein vom ihm eingebrachter Gegenbeweis (z.B. vergleichender Gentest) illegal war.
    Das ist natürlich ein Hammer!

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Blila3 Beitrag anzeigen
    Finde ich aber auch! Zumal ich einer Frau, die sich einen "Zahlvater" sucht auch zutraue, dass unter mehreren "Bewerbern" der finanziell potenteste der Glückliche sein dürfte
    ... oder der, mit dem sie vielleicht doch zusammen leben wollte.

  9. gesperrt

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    ...ts-ts

  10. gesperrt

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    AW: Mütter müssen Namen des Kindsvaters preisgeben BGH Urteil

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Und was, wenn die Mutter sagt, sie weiß den Namen nicht? Kind von Unbekannt? Sie erinnert sich nicht mehr? Wie will man das erzwingen?

    Haben Frauen denn dermassen oft intimen Verkehr mit verschiedenen Männern ?

    Falls sie sich nicht erinnert, sollte man ihr die Fähigkeit absprechen, ein Kind erziehen zu können und dieses in eine Pflegefamilie bringen.

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