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Ergebnis 61 bis 68 von 68
Thema: Todesstrafe
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14.10.2011, 00:11
AW: Todesstrafe
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14.10.2011, 12:33
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16.10.2011, 23:45
AW: Todesstrafe
Zeige den Menschen die Realität und sie werden dich beschimpfen, dich schlagen, dich verachten, dich ignorieren...
Zeige ihnen eine Lüge, an der sie kaputt gehen und du bist ihr Gott...
Am 13.juli 2013 hab ich nach
6 jahren meinen 5000.beitrag geschrieben.viele
Mädels schaffen das bei der BRI an einem Tag
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17.10.2011, 00:01
AW: Todesstrafe
Zeige den Menschen die Realität und sie werden dich beschimpfen, dich schlagen, dich verachten, dich ignorieren...
Zeige ihnen eine Lüge, an der sie kaputt gehen und du bist ihr Gott...
Am 13.juli 2013 hab ich nach
6 jahren meinen 5000.beitrag geschrieben.viele
Mädels schaffen das bei der BRI an einem Tag
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gesperrt
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18.10.2011, 15:07Inaktiver User
AW: Todesstrafe
Ich stimme Dir da zu.
Persönlich hätte ich in einzelnen Fällen (z.B. dem Massenmörder von Norwegen) noch nicht einmal ein großes moralisches Problem mit der Todesstrafe.
Generell halte ich aber das Risiko von Fehlurteilen z.B. bei Indizienprozessen einfach für zu hoch. Grade in den USA ist das nachweislich leider schon zu oft vorgekommen.
Womit ich aber auch ein Problem habe, ist die möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung nach 15 Jahren, wenn keine besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde.
Meiner Ansicht nach sind die Strafen für Gewaltdelikte (auch im Wiederholungsfall) leider viel zu niedrig.
Wer vorsätzlich, aufgrund niederer Beweggründe tötet, hat sich selbst zuzuschreiben, wenn er wirklich bis zum Ende seines Lebens hinter Gittern sitzt.
Das betrifft meiner Ansicht nach vor allem auch Triebtäter oder psychisch gestörte Mörder.
Selbst wenn ihr Verhalten krankhaft ist und sie sich das nicht ausgesucht haben, muss der Schutz der Gesellschaft immer Vorrang haben.
Traurig finde ich auch, dass in den Medien häufig die - ach so schwierige - Kindheit der Täter beleuchtet wir, in den seltensten Fällen kümmert man sich aber um Opfer und deren Hinterbliebene.
Das ist vermutlich nicht spektakulär genug.
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20.10.2011, 23:28
AW: Todesstrafe
Ich wiederhole es gerne. Es gibt keinen Automatismus um nach 15 Jahren auf Bewährung aus der Haft zu kommen.
Jeder Einzelfall wird dazu geprüft. Völlig unabhängig ob die besondere Schwere der Schuld festgestellt wurde oder nicht.
Die besondere Schwere der Schuld schließt lediglich aus, daß eine erste Prüfung nach bereits 15 Jahren ausgeschlossen ist.
Und für Mord gibt es nur eine einzige vorgesehene Strafe, lebenslänglich. Das was du beschreibst, ich zitiere dich "Wer vorsätzlich, aufgrund niederer Beweggründe tötet", das ist Mord und hat nur dieses eine Strafmaß zur Folge.
Abstufungen gibt es nur beim Totschlag.
Auch dein Ansatz die Gesellschaft dauerhaft vor bestimmten Tätern zu schützen, ist ja auch Ziel von Politik und Justiz.
Stichwort Sicherheitsverwahrung.
Das es da leider handwerkliche Fehler der Politik in der Vergangenheit gab, ist schlimm, wird aber hoffentlich bald bereinigt.
Bei den Psychopatischen Tätern liegt die Problematik ganz woanders.
Natürlich kann ich nur jemanden bestrafen wenn er tatsächlich schuldfähig ist.
Das heißt aber noch lange nicht das diese dann locker davonkommen. Mitnichten, in solchen Fällen ist die Einweisung in die Psychatrie die Maßnahme.
Und da kommt man viel schwerer wieder raus als aus dem Justizvollzug.
Dein letzte Satz geht ja nun wirklich ausschließlich in Richtung Medien. Das ist nicht Aufgabe der Justiz.
Natürlich beleuchte ein Gericht alle Umstände die zu einer Tat geführt haben. Und natürlich auch alle Facetten der Persönlichkeit des Täters. Aber es ist unwahr das eine "schlechte Kindheit" zu einer milderen Bestrafung führt.
Das die Medien sich dermaßen auf derartige Details stürzen, ist wohl der menschlichen Neugier geschuldet.
Menschen sind eher an den morbiden Abgründen eines Täters interessiert als an den Opfern. Jeder Krimi, die beliebteste Form des Films und Romans, funktioniert so.
Há gente que fica na história
Da história da gente
Ja zur EU
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21.10.2011, 12:29Inaktiver User
AW: Todesstrafe
Das ist mir durchaus klar, ebenso wie der juristische Unterschied zwischen "Mord" und "Totschlag". Deswegen sprach ich ja von einer "Möglichkeit" einer vorzeitigen Entlassung.
Das diese handwerklichen Fehler bald bereinigt werden, wage ich mal zu bezweifeln. Zumal die juristischen, nationalen Möglichkeiten ja auch mit dem EU-Recht konform gehen müssen.Auch dein Ansatz die Gesellschaft dauerhaft vor bestimmten Tätern zu schützen, ist ja auch Ziel von Politik und Justiz.
Stichwort Sicherheitsverwahrung.
Das es da leider handwerkliche Fehler der Politik in der Vergangenheit gab, ist schlimm, wird aber hoffentlich bald bereinigt.
Stimmt, in diesen Fällen gehen sie in die Psychatrie. Ob bzw. wie lange sie dort bleiben, ist aber häufig von der beurteilung der Gutachter abhängig.Bei den Psychopatischen Tätern liegt die Problematik ganz woanders.
Natürlich kann ich nur jemanden bestrafen wenn er tatsächlich schuldfähig ist.
Das heißt aber noch lange nicht das diese dann locker davonkommen. Mitnichten, in solchen Fällen ist die Einweisung in die Psychatrie die Maßnahme.
Und da kommt man viel schwerer wieder raus als aus dem Justizvollzug.
Da man aber nach wie vor nicht sicher beurteilen kann, ob die betreffende Person weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit arstellt, gibt es leider nach wie vor Fehleinschätzungen, die gelegentlich tragische Folgen für Unschuldige haben.
So meinte ich das auch nicht.Natürlich beleuchte ein Gericht alle Umstände die zu einer Tat geführt haben. Und natürlich auch alle Facetten der Persönlichkeit des Täters. Aber es ist unwahr das eine "schlechte Kindheit" zu einer milderen Bestrafung führt.
In Deutschland gilt aber nach wie vor (vor allem bei Jugendlichen) das vorrangige Ziel der Resozialisierung. Das ist auch grundsätzlich ok, wenn es sich um jugendliche Straftäter geht, die erstmalig eine minderschwere Straftat begangen haben. Kein Verständnis habe ich aber dafür das z.T. schwerkriminelle Wiederholungtäter immer wieder glimpflich davonkommen. Das gilt meines Wissens nach (korrigier mich ggf.) auch für schwere Straftaten unter alkohol- bzw. Drogeneinfluss.
Warum wird gelegentlich selbst bei volljährigen Tätern - die ja auch alle entsprechenden Rechte eines Erwachsenen haben - das Jugendstrafrecht angewendet?
Da hast Du wohl leider recht.Das die Medien sich dermaßen auf derartige Details stürzen, ist wohl der menschlichen Neugier geschuldet.
Menschen sind eher an den morbiden Abgründen eines Täters interessiert als an den Opfern. Jeder Krimi, die beliebteste Form des Films und Romans, funktioniert so.
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21.10.2011, 17:15
AW: Todesstrafe
Der behandelnde Psychiater gibt - falls er eine Entlassung aus der Psychatrie vorschlägt - das erste Gutachten ab. Da er befangen sein könnte (oder auch endlich mal eine erfolgreiche Behandlung anstrebt), sind zwei weitere Gutachten zu erstellen. Diese Gutachten dürfen nur von Psychiatern erstellt werden, die bisher nichts mit dem Patienten zu tun hatten und nicht in der betreffenden Anstalt arbeiten. Damit sind sogenannte Gefälligkeitsgutachten ausgeschlossen.Stimmt, in diesen Fällen gehen sie in die Psychatrie. Ob bzw. wie lange sie dort bleiben, ist aber häufig von der beurteilung der Gutachter abhängig.
Da man aber nach wie vor nicht sicher beurteilen kann, ob die betreffende Person weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit arstellt, gibt es leider nach wie vor Fehleinschätzungen, die gelegentlich tragische Folgen für Unschuldige haben.
Das ist mit der Herabsenkung des Volljährigkeit von 21 Jahren auf 18 Jahren im Jahr 1974 so ins Jugendstrafrecht reingeschrieben worden. Darum hat es eine Riesendiskussion gegeben. Man geht davon aus, dass keineswegs alle Heranwachsenden (das ist die Altersgruppe 18 - 20) schon die volle Reife eines Erwachsenen haben *). Strafverfahren gegen sie werden daher immer vor dem Jugendgericht oder der Jugendstrafkammer verhandelt. Entweder das Jugendamt oder ein Psychologe gibt ein Gutachten über die Reife des Heranwachsenden ab. Dem kann das Gericht folgen, muss aber nicht.Warum wird gelegentlich selbst bei volljährigen Tätern - die ja auch alle entsprechenden Rechte eines Erwachsenen haben - das Jugendstrafrecht angewendet?
Entscheidend für die Anwendung des Jugendstrafrechtes ist nicht das aktuelle Alter des Angeklagten beim Termin, sondern das Alter bei der Straftat.
*)Entwicklungsrückstand (§ 105 Nr. 1 JGG)Geändert von Opelius (21.10.2011 um 17:23 Uhr)
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel




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