Vielleicht hättest du die Postings lesen sollen. Hier nochmal zitiert aus Posting # 38:
Und hier aus Posting # 49:Zitat von Inaktiver User
Zitat von Inaktiver User
Okay. Endlich kommt von dir ein Argument, mit dem man etwas anfangen kann.Zitat von Frank13
Ob es valide ist, weiß ich nicht. Kann durchaus sein, v.a. in Verbindung mit Posting # 113.
Glaubst du das tatsächlich? Dann hast du die Postings nicht genau gelesen. Ich habe mindestens 3x in diesem Strang betont, dass der FDP-Entwurf nicht identisch sei mit dem Schweizer Entwurf, dass der FDP-Entwurf eine Mogelpackung ist, weil darin kein Verbot von Begrüßungsgeldern und Abfindungen enthalten ist. Nur du hast ständig und ausschließlich vom FDP-Entwurf gesprochen; alle anderen User von der Schweizer Abstimmung.Eigentlich müssten doch bei jedem sozial Eingestellten die Alarmglocken läuten, wenn die FDP mal einen Gesetzesvorschlag befürwortet. Versteh nicht warum so viele hier auf die FDP reinfallen.
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Thema: Managergehälter
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19.03.2013, 08:49Inaktiver User
AW: Managergehälter
Geändert von Inaktiver User (19.03.2013 um 09:00 Uhr)
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19.03.2013, 09:14
AW: Managergehälter
@BT
Was ich versuche zu sagen ist, dass es gegen jede noch so clevere gesetzliche Regelung immer 100 neue Schlupflöcher gibt. Denkst du die Fantasie von DAX-Unternehmen ist so gering?
Wenn Abfindungen verboten werden, dann wird eben stattdessen z.B. eine 10-jährige bezahlte Beratungstätigkeit nach dem Ausscheiden vereinbart.
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19.03.2013, 13:11
AW: Managergehälter
Richtig.
wir unterscheiden also
Frage 1, Was wollten wir erreichen, was wollten wir vermeiden ?
(der konjunktiv soll den Idealwunsch zum Ausdruck bringen)
Frage 2, Wie können wir wieviel vom Wunschergebnis zu 1. wirkungsvoll umsetzen ?
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Der Schwerpunkt der öffentl. Diskussion liegt bisher auf Frage 1.
Die Ansage wie klar zu regeln ist, wurde schon vor langer Zeit gemacht, findet sich sicher längst hier im Strang
und ist von der LINKEN sich zu eigen gemacht worden:
Keiner in einem Laden, sei er noch so groß, verdient je Zeiteinheit mehr als das 20fache des Geringsten dort.
und zwar inclusive aller Boni, Zuwendungen, Aktienoptionen etc pp und was immer sich eine Heerschar an noch so cleveren Cleverlies auszudenken vermöchte.
Es zählt einfach was am Ende ankommen darf beim Empfänger und basta.
Begrüßungsgeld zählt da genauso mit wie Abfindungen, Betriebsrentenansprüche etc.
Falls es nötig, ist noch eine explizite Regelung für die Zeit nach Ausscheiden nachzuschieben.
So wird man eine Formel finden, die in Abhängigkeit der Beschäftigungsdauer und des zeitlichen Abstands nach Ausscheiden, die Gesamtzuwendungen ebenfalls wirkungsvoll deckelt.
Zu verhandeln wäre bei dem ganzen allenfalls der Faktor, also ob er 20, 30, oder auch 10 oder 15 heissen soll?
Ausblick 1:
Noch weiter gedacht auf dieser Basis könnte man zur Überzeugung gelangen eine absolute nationale Deckelung einzuführen, mit dem gesetzl. Mindestlohn als Basis.
Sage 200hx10€x20= 40.000€ p.M. als zu versteuerndes Kanzlersalär.
Und schon dürfte sich sogar auch Herr Steinbrück als Kanzler adäquat besoldet fühlen.
Darüber darf natürlich kein "Verdienst" kommen.
Erstens weil es maximal selten&schwer Kanzler zu werden;
zweitens wegen maximaler Verantwortung;
drittens wegen Höchstrisiko den Job zu verlieren;
Ausblick 2:
Wie wären Einkommen aus Kapital diesbezüglich einzureihen ?
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19.03.2013, 13:11
AW: Managergehälter
Das ist ein recht albernes Argument, mit dem man jede gesetzliche Regelung von allem für unsinnig erklären kann.
In der Schweiz steht es nun in der Verfassung, dass es verboten ist, und das auch die Umgehung strafbar ist. Das entscheidet dann ein Gericht, ob dieser Beratervertrag rechtens ist, oder ein paar Jahre Gefängnis anstehen, für einen ganzen Kreis von Personen die dann involviert wären, und alle diese Gesetzesumgehung mit tragen müssten, von denen jeder bereit sein müsste es drauf ankommen zu lassen.
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19.03.2013, 13:16
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19.03.2013, 13:20
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19.03.2013, 13:30
AW: Managergehälter
Ich teile nicht deinen Optimismus, Ahab, hinsichtlich der Wirksamkeit der Schweizer Methode.
Das Klarste ist noch das Verbot von Handgeld, Abfindung.
Jedoch wirst du SO nicht verhindern können, daß im weiten Dunstkreis eines DAX-Unternehmens-Kosmos
ausreichend hohe Geldflüße perfekt verschleiert werden.
Denk doch nur mal an die milliardenschweren Schwarzgeldkassen, von denen noch nichtmal der Vorstandvorsitzende wusste! ...was wohl da erst möglich wäre, wenn er wissen dürfte?
Im Ernst:
der zu Beschenkende gründet ein kl. Enterprise oder wird Teilhaber eines bestehenden, das in bester Geschäftsverbindung mit dem DAX-Ungetier steht, und das glücklicherweise unbegrenzt hohe Gewinne vermelden darf, gerade in der Schweiz sogar ohne allzuschlimm von Steuerlast bedroht zu werden.
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Daß nun Aktionäre über die Vorstandsgehälter formell bestimmen sollen, mag für die Schweiz ein kleiner Fortschritt sein (?), für die deutschen DAX Konzerne wäre das schon mehr als zu bezweifeln, wie hier bereits aufgezeigt.
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Fazit: Deutsche Gründlichkeit könnte in diesem Gesetzgebungsfall mit Leichtigkeit die der Schweizer übertrumpfen, muss es sogar, wenn es was werden soll.
Dem Schweizer Volksentscheid gebührt nichtsdestotrotz der Ruhm des ersten Schrittmachers
Geändert von hombre (19.03.2013 um 13:35 Uhr)
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19.03.2013, 13:34
AW: Managergehälter
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19.03.2013, 13:40Inaktiver User
AW: Managergehälter
Die Vergütung eines Managers sollte idealerweise mit seiner Leistung zu tun haben - und NUR mit seiner Leistung, und ganz sicher nicht damit, was Putzleute und Hilfsarbeiter in seinem Unternehmen oder anderswo verdienen.
Das Argument der Linkspartei, mit einer Koppelung von Managementvergütungen an den niedrigsten Einkommensstufen könne am besten gesichert werden, dass die unteren Gehälter angehoben werden, ist doppelt blöde:
1. weil die Leistung (oder Wertschöpfung) von ostdeutschen Friseuren, Wachleuten und unterqualifizierten Arbeitern mit der Leistung (oder Wertschöpfung) eines Vorstandes eines Industriekonzerns null nix nada zu tun hat.
2. weil eine Anhebung der niedrigsten Gehälter (z.B. der Putztruppe, Packarbeiter etc) zu einer Ungerechtigkeit gegenüber den qualifizierten Mitarbeitern führen würde (zu geringer Lohnabstand zwischen qualifizierten und unqualifizierten Arbeitskräften) und
3. weil höhere Gehälter ohne Bezug zur Wertschöpfung nur zu höheren Preisen führen und nicht zu höherer Kaufkraft, und weil daher am Ende nur einer gewonnen hat: der ausländische Konkurrent im Exportgeschäft.Geändert von Inaktiver User (19.03.2013 um 13:51 Uhr)
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19.03.2013, 13:40
AW: Managergehälter



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