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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Kannst du begründen, inwieweit Menschenwürde betroffen ist?

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von Duffeline Beitrag anzeigen
    Kannst du begründen, inwieweit Menschenwürde betroffen ist?
    Stand doch am Ende des Artikels ganz unübersehbar:

    Recht auf Nahrung
    Recht auf soziale Sicherheit
    Recht auf Gesundheit

    Ich frage mich, wie der Staat, jemandem mit einer 100% Sanktion, diese Rechte dennoch ermöglicht.

    Oder haben Menschenrechte und Menschenwürde Deiner Meinung nach etwa nichts miteinander zu tun und ich verwechsle da nur was?

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von Amerald Beitrag anzeigen
    Wo bleibt hier die verfassungsmäßig garantierte Menschwürde?

    Das Jobcenter (Antragsgegner) erlegte dem Antragsteller die Verpflichtung auf, sich monatlich fünfmal um eine Arbeitsstelle zu bewerben, seine Eigenbemühungen zu dokumentieren und jeweils zum 3. des Folgemonats nachzuweisen. Er erfüllte diese Verpflichtung nicht. Grundsätzlich sei er der Auffassung, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen, da er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne.Der Antragsgegner minderte daraufhin seinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für drei Monate um 100 % und hob die vorangegangene Bewilligung insoweit auf. Der Antragsteller legte Widerspruch ein und beantragte zugleich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung desselben.
    LSG erklärt Sanktionsbescheid für rechtmäßig

    Die gegen den ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Aachen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.


    Blog: - 100% Sanktion erlaubt! ǀ Sozialgericht fallt "Todesurteil fur Hartzer" — der Freitag

    Ein Skandalurteil, wie ich finde.
    der lehnt das Wirtschaftssystem der BRD ab, er erfüllt die Auflagen nicht, dann ist es nicht mehr als folgerichtig, ihn auf keine Weise damit zu belästigen.

    Er könnte ja auch gleich seinen Pass abgeben, wenn wir schon dabei sind.

    Es ist schon richtig, dass Leute in ihren Aussagen ernst genommen werden. und entsprechend behandelt werden.

    gruss, barbara

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von Amerald Beitrag anzeigen
    Oder haben Menschenrechte und Menschenwürde Deiner Meinung nach etwa nichts miteinander zu tun und ich verwechsle da nur was?
    Zwangsbeglückung mit etwas, das einer gar nicht will sondern ablehnt, gehört auf alle Fälle auch nicht zu den Menschenrechten.

    Gegebenfalls kann er es sich mit dieser Ablehnung ja noch einmal überlegen und dann die Sache von vorn aufrollen.

    gruss, barbara

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Nein,auch " Reichsbürgern" und Konsorten stehen die Grundrechte zu.
    Dafür sind es ja Grundrechte.
    Das mag einen ab und an ärgern;ist aber gut so.
    Eine 100 prozentige Kürzung des ALG 2 ist meines Wissens nach nicht zulässig.

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    Nein,auch " Reichsbürgern" und Konsorten stehen die Grundrechte zu.
    Dafür sind es ja Grundrechte.
    Das mag einen ab und an ärgern;ist aber gut so.
    Eine 100 prozentige Kürzung des ALG 2 ist meines Wissens nach nicht zulässig.
    ich bin der Auffassung, dass des Menschen Wille sein Himmelreich ist, und dass man sehr wohl auf einen Rechtsanspruch verzichten kann.

    Was man mit "ich lehne dieses Wirtschaftssystem ab und kooperiere deshalb nicht, indem ich keine Bewerbungen schreibe" tut - es ist eine sehr klare Willensäusserung. Warum sollte man erwachsene Leute nicht ernst nehmen in ihren Aussagen?

    Es gibt halt Dinge, die man nur im Paket nehmen oder lassen kann.

    Dieser Mann kann gegebenenfalls immer noch eine Bank überfallen, dafür ins Gefängnis kommen und dann dort den Staat ablehnen. Dann hat er auch wenigstens gute Gründe dafür.

    gruss, barbara

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von mono17 Beitrag anzeigen
    (...)Eine 100 prozentige Kürzung des ALG 2 ist meines Wissens nach nicht zulässig.
    Das ist doch gerade der Diskussionspunkt.

    Ich bin Baes Meinung. Wenn einer das gesamte System ablehnt, dann sollte man ihn ernst nehmen und auch nicht mit Sozialleistungen nerven.

    Mich interessiert, wie diejeingen dazu stehen, die hier Sozialleistungen für Asylbewerber, Geflüchtete, Migranten kritisieren.

    Kindergeld bspw für Gastarbeiter, für Geflüchtete, für Illegale in D. Das ist ja das Existenzminimum des Kindes, also in der Argumentation ein nicht zu veräußerndes Menschenrecht.

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    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Wobei ich mich korrigieren muss: Das ALG 2 kann komplett gekürzt werden,aber jedem wird geraten,dagegen Widerspruch einzulegen. Der geht auch meistens durch.
    Grundrechte sind Grundrechte. Auch wenn ich sie nicht haben will, ich werde sie nicht los. ..
    Ich finde das auch richtig.
    Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.

  9. Inaktiver User

    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Welches Grundrecht wird denn verletzt, wenn man jemandem, der nicht arbeiten WILL, kein Geld zahlt?

  10. Inaktiver User

    AW: Politik- und Gesellschaftstalk

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Welches Grundrecht wird denn verletzt, wenn man jemandem, der nicht arbeiten WILL, kein Geld zahlt?
    ich verstehe das auch nicht wirklich...

    irgendwie wird (gefühlt) jedem Geld gegeben... legal oder illegal eingereisten Menschen... Menschen mit Bleiberecht oder ohne... Menschen die unser System völlig ablehnen (und dazu zähle ich durchaus auch die sog. Reichsbürger)... Menschen, die auf Grund der Freizügigkeit hier sind, aber es nicht schaffen einen regulären Arbeitsplatz zu finden... Menschen, die unbedingt arbeiten wollen, aber keinen brauchbaren Job finden... Menschen, die gar nicht erst arbeiten wollen... Menschen, die in ihrem Job nicht genug verdienen... etc, etc...

    Ich frage mich manchmal wirklich, wie wir (also DE) das auf Dauer schaffen sollen... irgendwann ist doch auch mal "Ende Geld"...

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