Wenn der Wahlvorgang als solcher korrekt war, wird das mit dem "Rückgängig machen" schwierig.
Das Verhalten der anderen Parteien, also das sie für den Herrn stimmten, ist mMn nicht tragbar und ich würde mich da holzkantes Forderung anschließen- wenn die Wahl nicht geheim war, dann weiß ja keiner, wer es nun war.
Eine andere Frage ist: Warum gab es keine Alternative? Das sollten auch alle anderen Parteien mal beantworten.
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Ergebnis 1.631 bis 1.640 von 2332
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08.09.2019, 10:03
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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08.09.2019, 10:38
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
"Die Entscheidung in Altenstadt ist unfassbar und mit nichts zu rechtfertigen. Sie muss sofort rückgängig gemacht werden", verlangte der Generalsekretär der Bundespartei.“
Hammer! eine nicht genehme wahl mal eben rückgängig (machen wollen)Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom.
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08.09.2019, 11:06Inaktiver User
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Jedes Kommunalparlament hat die Möglichkeit, per Änderungs- oder Aufhebungsbeschluss seine Entscheidungen rückgängig zu machen, und das kommt auch immer wieder vor.
Allerdings finde ich es überlegenswert, die Wahl der Ortsbeiräte, die den NPD-Funktionär in sein Amt gehievt haben, rückgängig zu machen, was am einfachsten ginge, wenn die Herrschaften den Anstand hätten zurückzutreten. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher und wird aus der Mitte des Ortsbeirates von diesem gewählt. Quelle Daraus schließe ich mal, dass die anderen acht Mitglieder des Ortsbeirates (je drei von CDU und SPD und zwei von der FDP, Quelle) wohl gerade keinen Bock auf diesen Posten hatten.
Weiß übrigens jemand, ob Ortsvorsteher in Hessen einen Amtseid auf die Verfassung anglegen müssen?
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08.09.2019, 11:32Inaktiver User
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Das denke ich nicht, da sie lediglich ehrenamtlich tätig sind:
(2) 1Die Mitglieder des Ortsbeirats sind ehrenamtlich Tätige im Sinne der §§ 24 bis 26 und des § 27; Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Aufsichtsbehörde. 2§ 35 Abs. 1 und § 35a gelten entsprechend.
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08.09.2019, 11:40
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Gib dem Leben Farbe, bring dich ein mit einem Wort, einem Lächeln.
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08.09.2019, 12:22
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Vermutlich wollte keiner ein Ehrenamt annehmen. Ehrenamt heisst ja, man bekommt kein Geld. Wie blamabel für diese Stadt
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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08.09.2019, 12:43Inaktiver User
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08.09.2019, 15:12
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
LEBE LIEBER UNGEWÖHNLICH
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08.09.2019, 18:22Inaktiver User
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Ich denke, die Rücktritts-Begründung des vorherigen Amtsinhabers könnte da Aufschluss geben:
"Der Grund der Funktionsniederlegung ist die politische Wirkungslosigkeit des Gremiums Ortsbeirat, da hier keinerlei Entscheidungsbefugnis besteht, und durch viele Beispiele belegt, die Unterstützung des Gemeindevorstandes oder gar der Gemeindevertretung nicht gegeben ist. Herr Dietrich verzichtet auf eine detaillierte Darstellung der Ihn bewegenden Problematik, bringt aber deutlich zum Ausdruck, dass der Ortsbeirat Waldsiedlung kein nörgelndes, ständig kritisierendes Organ der Verwaltung war und ist, sondern für den Ortsteil und seine Bürger die Stimme erhoben hat." Quelle
Die Begründung ist zum Teil wirklich abenteuerlich:Warum haben alle für deisen Mann gestimm? Das ist doch der Skandal, nicht dass er versucht hat, den Posten zu bekommen.
"Wir arbeiten für die Bürger, nicht für die Parteien", begründet Norbert Szielasko (CDU) am Sonntag seine Wahl für den NPD-Mann Jagsch. Dieser habe sich immer für die Bürger des Ortsteils engagiert und etwa bei Müllsammlungen mitgemacht. Dass Jagschs Name mehrfach in den vergangenen Jahren im hessischen Verfassungsschutzbericht auftauchte, interessiert den 71-Jährigen nicht.
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Er sei von der Wahl etwas überrascht worden, ursprünglich habe er mit einem anderen Kandidaten gerechnet, habe aber dann aus Mangel an Alternativen für Jagsch gestimmt: "Ich kenne ihn schon lange und habe nie ein Problem mit ihm gehabt." Im Nachhinein habe er sich allerdings geärgert, dass er sich zu der Wahl habe hinreißen lassen: "Ich bin seit Jahrzehnten Sozialdemokrat, das passt eigentlich nicht zusammen."
Er hat bei Müllsammlungen mitgemacht und war eigentlich ein ganz netter Kerl. Wenn das mal kein Grund ist, jemanden zu wählen, der den etablierten Parteien 2013 vorwarf, mit ihrem Verhalten den Volkstod fördern und teilweise auch noch öffentlich propagieren." und zu dieser Aussage auch heute noch steht. Quelle
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15.09.2019, 23:03
AW: Politik- und Gesellschaftstalk
Wo bleibt hier die verfassungsmäßig garantierte Menschwürde?
Das Jobcenter (Antragsgegner) erlegte dem Antragsteller die Verpflichtung auf, sich monatlich fünfmal um eine Arbeitsstelle zu bewerben, seine Eigenbemühungen zu dokumentieren und jeweils zum 3. des Folgemonats nachzuweisen. Er erfüllte diese Verpflichtung nicht. Grundsätzlich sei er der Auffassung, sich nicht um eine Arbeitsstelle bemühen zu müssen, da er das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ablehne. Der Antragsgegner minderte daraufhin seinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für drei Monate um 100 % und hob die vorangegangene Bewilligung insoweit auf. Der Antragsteller legte Widerspruch ein und beantragte zugleich die Anordnung der aufschiebenden Wirkung desselben.
LSG erklärt Sanktionsbescheid für rechtmäßig
Die gegen den ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Aachen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.
Blog: - 100% Sanktion erlaubt! ǀ Sozialgericht fallt "Todesurteil fur Hartzer" — der Freitag
Ein Skandalurteil, wie ich finde.


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