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Thema: Strauss-Kahn
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07.07.2011, 17:42Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
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07.07.2011, 17:58
AW: Strauss-Kahn
Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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07.07.2011, 18:00Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Ich nehme an, Blautanne ist wie alle anderen hier der Meinung, dass jedem natürlich das sexuelle Selbstbestimmungsrecht nicht aberkannt werden soll oder kann.
Aber dass ein Mann durch den sexuellen Übergriff einer Frau mit der er sich gemeinsam in ein Bett legte, langwierige psychische Probleme mit diesem Erlebnis erleidet, erscheint ihr wohlmöglich leicht übertrieben. Speziell eben in einer Gesellschaft die allein durch die Medien tagtäglich mit sexuellen Schlüsselreizen überflutet wird, ohne dass dagegen sich wahrnehmbarer Widerstand zeigt.
Sicherlich ist das Verhalten der Frau zu verurteilen, und auch das Recht des Mannes, dies anzuzeigen ist unbestritten. Die Frage aber ist: kann man das tatsächlich als Vergewaltigung werten, und dies dann NUR mit einer Geldstrafe belegen?! Wird dadurch die Bezeichnung Vergewaltigung (die ja in der Regel mit einen hohen Einsatz von Gewalt erzwungen wird) nicht auch irgendwo ungewollt relativiert?
Wir hatten dieses Problem schon bei der Diskussion um die Missbrauchsfälle im Zusammenhang mit der katholischen Kirche und den Erziehern diverser schulischen Einrichtungen. Auch da wurde der Begriff Missbrauch viel zu häufig nicht ausreichend spezifiziert.
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07.07.2011, 18:13
AW: Strauss-Kahn
Strafrecht [Bearbeiten]Von Vergewaltigung (synonym: Stuprum, veraltet: Notzucht) spricht man, wenn eine Person eine andere gegen ihren Willen unter Anwendung von Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzung einer Lage, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, zum Vollzug des Beischlafs (vaginale, orale oder anale Penetration) nötigt oder andere besonders erniedrigende sexuelle Handlungen vornimmt oder vom Opfer an sich vornehmen lässt, die mit dem Eindringen in den Körper (orale Penetration oder andere sexuelle Handlungen) verbunden sind (qualifizierte sexuelle Handlungen). Dabei kommt es nicht darauf an, ob in den Körper des Opfers oder den des Täters eingedrungen wird. Danach wird beispielsweise auch der gewaltsame erzwungene Mundverkehr, bei dem der Täter den Penis des Opfers in den Mund aufnimmt, als Vergewaltigung qualifiziert. Der Strafbestand der Vergewaltigung wird in § 177 Abs. StGB geregelt.Die Nötigung mit den bei der Vergewaltigung beschriebenen Mitteln zu sonstigen sexuellen Handlungen (einfache sexuelle Handlungen) ist als sexuelle Nötigung strafbar.
Maßgeblich für die eventuelle Feststellung eines Strafbestandes ist der Wille des Opfers. Abwehrhandlungen des Opfers sind für das Vorliegen einer Vergewaltigung nicht zwingend erforderlich. Die für die Strafbarkeit erforderliche Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB wendet der Täter dann an, wenn das Opfer mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist und er geleisteten oder erwarteten Widerstand seines Opfers mit körperlicher Kraftentfaltung überwindet beziehungsweise verhindert. In diesen Fällen kommt eine Strafbarkeit wegen Vergewaltigung nur dann in Betracht, wenn der Täter dem Opfer entweder mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben droht (§ 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB) oder dessen schutzlose Lage ausnutzt (§ 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
Quelle: Wiki
Ein schlafender Mensch ist einem andern tatsächlich schutzlos ausgeliefert. WEnn sie ihn oral stimuliert ist der Tatbestand des Eindringens gegeben, also gälte es nach deutschem Strafrecht als Vergewaltigung.
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07.07.2011, 18:23Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Aus dem Artikel geht aber nicht hervor, dass beide gemeinsam in einem Bett gelegen haben. Ich kenne die Details in dem Fall nicht, aber ich dachte spontan eher an eine Gruppe von jungen Erwachsenen, die sich beispielsweise ein Zimmer in einer Jugendherberge geteilt haben.
In einer solchen Situation braucht der junge Mann aus meiner Sicht nicht damit zu rechnen, dass die Frau ihn "angrabbelt".
Man kann aber aus den gesellschaftlichen Schamgrenzen nicht auf die persönlichen Schamgefühle eines Einzelnen schließen. Dass in unserer Gesellschaft der Besuch einer gemischten Sauna oder das Nacktbaden nicht als anrüchig gilt, ist an und für sich erfreulich.Speziell eben in einer Gesellschaft die allein durch die Medien tagtäglich mit sexuellen Schlüsselreizen überflutet wird, ohne dass dagegen sich wahrnehmbarer Widerstand zeigt.
Gleichwohl gibt es ohne Zweifel Menschen, die mit Nacktheit durchaus ein Problem haben und sich nicht zum FKK durchringen können. Mit der persönlichen Einstellung zum Fremdgehen oder zu spontanen One-Night-Stand sieht es ähnlich aus. Die Bandbreite ist sicher groß.
(Alles kann, nichts muss.
)
Die Frau ist sogar zu einer Haftstrafe (auf Bewährung) verurteilt worden. Die Zahlungen bezogen sich nur auf das Schmerzensgeld.Sicherlich ist das Verhalten der Frau zu verurteilen, und auch das Recht des Mannes, dies anzuzeigen ist unbestritten. Die Frage aber ist: kann man das tatsächlich als Vergewaltigung werten, und dies dann NUR mit einer Geldstrafe belegen?! Wird dadurch die Bezeichnung Vergewaltigung (die ja in der Regel mit einen hohen Einsatz von Gewalt erzwungen wird) nicht auch irgendwo ungewollt relativiert?
In Deutschland wäre der Fall (da kein Eindringen in den Körper) nicht als Vergewaltigung gewertet worden. *) Aber darüber kann man schwer diskutieren, weil die juristischen Termini in Norwegen möglicherweise völlig anders sind.
Ich habe mich schlicht und ergreifend über Blautannes Polemik "alle miteinander nicht ganz dicht", "kriminalisiert und skandalisiert" geärgert. Das klingt nämlich tatsächlich so, als wollte man dem Mann (oder einer Frau in einer vergleichbaren Situation) das Recht absprechen, Anzeige zu erstatten. Diese Einschätzung ist mir unverständlich.
Edit: *) Ich sehe gerade im Beitrag von Andalusiana, dass diese Einschätzung verkehrt ist. Es ist also egal, in wessen Körper eingedrungen wird.Geändert von Inaktiver User (07.07.2011 um 18:29 Uhr)
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07.07.2011, 18:26Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Ich muss mich noch berichtigen: das Strafmass war doch keine Geldstrafe sondern Haft ... bei der genannten Summe handelte es sich um den Schadenersatz.
Letztendlich gibt der Bericht aber vieles einfach nicht her. Zum Beispiel den Tagesablauf und Art und Weise des gemeinsamen Umgangs in der Zeit bevor man sich gemeinsam in ein Bett legte.
Möglicherweise ging die Frau ja davon aus, sie würde ihm sogar einen grossen Gefallen tun ... so nach dem Motto: selbst wenn ich schlafe, kann sie nicht die Finger von mir lassen.
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07.07.2011, 18:33Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Das kann durchaus sein.
Arouet wird bei Kenntnisnahme des Falles erst in spontane Freudenschreie ausgebrochen sein, dann aber muss ihm die Kinnlade heruntergefallen sein.
Freudenschreie deshalb, weil das Argument "großer Gefallen" bei vertauschten Rollen auch nicht verfangen hätte.
Kinnlade deshalb, weil die Haftstrafe nur wenige Monate betrug.
Ganz sicher hat er den Fall als ein Beispiel für feministische Willkürjustiz archiviert.
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07.07.2011, 18:41Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Natürlich nicht ... ich wollte nicht damit sagen, dass SIE das damit hätte entschuldigen können.
Das sexuelle Selbstbestimmungsrecht, sagte ich ja schon, ist unbestritten.
Zu einer echten Bewertung der Situatiion fehlt wie gesagt, einfach zuviel an Information ... wie üblich im Moment, egal über welchen Fall wir aktuell diskutieren ...
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07.07.2011, 20:50
AW: Strauss-Kahn
Das war mein Post im Originalwortlaut Satyr. Wo ist dein Problem? Schreibe ich irgendwo ganz generell dass ich mich belästigt fühle, wenn sich ein Mann vor mir auszieht? Der springende Punkt ist die Einwilligung. Wenn sich mein Partner auszieht stört mich das nicht. Wenn es jemand tut, mit dem ich nicht intim bin oder werden möchte schon. Es ging in meinem Post ganz klar um Clinton, der sich einer Wahlhelferin gegenüber entblösste und Oralverkehr vorschlug, immer gemäss den Aussagen dieser Wahlhelferin. Das finde ich ein unangemessenes Verhalten. Ist das für dich so verständlicher?
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07.07.2011, 21:15



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