Nennt man das Ausziehen bzw. die "Aufforderung zum Sex" auch Exhibitionismus und sexuelle Belästigung, wenn sich beide z.B. gemeinsam in seinem Hotelzimmer oder in ihrem häuslichen Schlafzimmer aufhalten?
Was die Einwilligung angeht, sprichst du freilich einen wunden Punkt an. Einen sehr wunden.
Siehe Fall Assange.
Dort lagen die beiden - nach geklärter, allerdings leider nicht schriftlicher Einwilligung - gemeinsam im Bett und hatten auch einvernehmlichen Sex miteinander, was die Dame nicht davon abhielt, ihn anschließend wegen Vergewaltigung anzuzeigen. Er habe sich an ihr vergangen, während sie schlief. Die Freundin sekundierte: außerdem habe er absichtlich das Kondom zum Platzen gebracht, was auch sie im Nachhinein als Vergewaltigung interpretierte.
Ich glaube, Halbmast war es, der in der Assange-Diskussion anregte die Einwilligung notariell beurkunden zu lassen. Vielleicht hat jemand eine Idee für einen Formbrief.
Am besten mit Feldern zum Ankreuzen.
Sicher ist sicher.
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Thema: Strauss-Kahn
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07.07.2011, 12:41Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
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07.07.2011, 13:37
AW: Strauss-Kahn
Dieses ständige schamlose Verbiegen der Realität a la "ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt" nervt gewaltig. Du weisst doch ganz genau, dass Assange nicht angeklagt wurde, weil er im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen hat, sondern weil er ganz bestimmte sexuelle Dinge gegen den ausdrücklichen Willen der Frau getan hat.
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07.07.2011, 14:14Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Dafür nerven mich deine inhaltsschwachen Kurzkommentare.
Wenn du der Meinung bist, ich hätte "die Realität verbogen" und das auch noch "ständig" sowie "schamlos", dann Butter bei die Fische:Du weisst doch ganz genau, dass Assange nicht angeklagt wurde, weil er im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen hat, sondern weil er ganz bestimmte sexuelle Dinge gegen den ausdrücklichen Willen der Frau getan hat.
Was entspricht denn deiner Realität bzw. deiner Information?
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07.07.2011, 14:39Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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07.07.2011, 14:44
AW: Strauss-Kahn
Ist es für Dich auch sexuelle Belästigung wenn eine Frau das tut? Wenn ja, wäre die Love Parade eine riesen sexuelle Belästigung für Dich gewesen.
In meinen Urlauben sah ich am Strand (kein FKK Strand!) oft nackte Männer und Frauen. Sollte ich mich deswegen sexuell belästigt fühlen?
Wenn der Alk Pegel stieg, forderten mich auch einige zum Sex auf. Nackte Männer wie nackte Frauen.
Sollte ich die alle (auch die Love Parade!) anzeigen oder reicht mein ablehnen?Sie verwechseln Ehrlichkeit und Toleranz, mit Oberflächlichkeit und Arroganz...
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Schau auf deine Haut und lies
Such wo meine Zunge war
Such mein Lied in deinem Haar
Willst Du mein Gefühl verstehen
Mußt Du Dich in Dir ansehen
Schließ die Augen und Du siehst ich bin in Dir
(c) ASP
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07.07.2011, 14:50
AW: Strauss-Kahn
Leseschwäche?
wie von Dir behauptetnicht angeklagt wurde, weil er im Schlaf sexuelle Handlungen vorgenommen hat,
, sondern weil er ganz bestimmte sexuelle Dinge gegen den ausdrücklichen Willen der Frau getan hat.
Details kannst Du Medien sowie dem zugehörigen Strang entnehmen, hier ist nicht der Platz dafür.
Schamlos und widerlich einseitig und doppelmoralisch ist das herabsetzen möglicher Verbrechensopfer incl. Bemerkungen des Inhaltes wie "die sollen sich mal nicht so anstellen" ohne das Dir irgendwelche belastbare Fakten vorliegen, das Diffamieren möglicher Opfer bei gleichzeitigem moralaposteligem hochhalten wollen der Unschuldsvermutung gegenüber dem Angeklagten.
Ich find's unerträglich, da muss ich mir zwischendrin mal Luft machen.
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07.07.2011, 15:04
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07.07.2011, 15:06Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Kann doch ich nicht wissen. Warst du denn schon beim Arzt?
Wirklich sehr bequem: eine derartig nachdrückliche Beschuldigung einzuwerfen, ich würde Realitäten absichtlich und schamlos verdrehen, wie es mir gefällt.Details kannst Du Medien sowie dem zugehörigen Strang entnehmen, hier ist nicht der Platz dafür.
Und wenn man nachfragt, ist bereits die Luft raus.
Kein Problem.Ich find's unerträglich, da muss ich mir zwischendrin mal Luft machen.
Ein Bäuerchen ist gesund, heißt es.
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07.07.2011, 15:31
AW: Strauss-Kahn
Nur, weil Du die Antwort ignorierst, - bewusst wohl, Leseschwäche streitest Du ja ab -
heisst das nicht, dass ich sie Dir nicht für alle gut nachlesbar gegeben hätte, sondern zeigt nur, das Dir zum Verdrehen der Realität wirklich nix zu blöd ist.
Du schriebst, Assange hätte mit einer schlafenden Frau Sex gehabt mit der er im Bett lag, und sei dafür der Vergewaltigung angeklagt worden. Ich stellte das richtig, da er natürlich eben nicht deshalb angeklagt wurde, sondern weil er bestimmte sexuelle Handlungen gegen den Willen der Frau (Sex ohne Kondom) vornahm.
Hier nun Ende zum Thema Assange.
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07.07.2011, 15:58Inaktiver User
AW: Strauss-Kahn
Dazu interessehalber eine Frage: Kann jemand einschätzen, ob und wann es als Vergewaltigung oder Nötigung gewertet werden kann, wenn jemand mit einer schlafenden Frau den Geschlechtsverkehr beginnt?
Wenn zwei Personen, die keine intime Beziehung miteinander haben, im selben Zimmer übernachten und die Frau davon wach wird, dass der Mann in sie eindringt, dann kann man vermutlich mit Fug und Recht von einer Vergewaltigung oder Nötigung ausgehen. (Dasselbe ist übrigens richtig, wenn eine Frau in derselben Situation einen Mann oral oder manuell stimuliert. Es ist mindestens ein Fall bekannt, in dem eine Frau nach einer solchen Situation verurteilt wurde. Die Rollen von Mann und Frau sind also eigentlich austauschbar. Man kann sich auch zwei Personen des gleichen Geschlechts vorstellen.)
Bei einem Paar, das im selben Bett übernachtet, würde man es im allgemeinen nicht als kriminelle Handlung ansehen, wenn der eine sich dem schlafenden Partner nähert.
Aber wenn man länger darüber nachdenkt, ist selbst diese Einschätzung nicht so eindeutig. Wenn man sich ein schwules Pärchen vorstellt, das nach einem üblen Krach im gemeinsamen Bett nächtigt: Dem einen Mann ist völlig klar, dass sein Partner in der Situation keinen Verkehr will. Trotzdem dringt er ohne Vorwarnung in den Schlafenden ein. Ist das eine Vergewaltigung?
Und angenommen, der eine zieht sich darauf zurück, er hätte nicht wissen können, dass die Annäherung in dem Moment unerwünscht war. Wie müsste man das werten?



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