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  1. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Hierzu verweise ich außerdem auf einen Artikel, der Details der Aktion bekannt gibt.
    Aus diesem Artikel:
    Die US-Behörden informierten die pakistanischen Behörden nach Angaben eines US-Regierungsvertreters zunächst nicht über ihre Erkenntnisse. "Wir haben die geheimdienstlichen Erkenntnisse über die Residenz (in der sich der Qaida-Chef aufhielt) mit keinem anderen Land geteilt, auch nicht mit Pakistan", sagte der Regierungsvertreter in einer Telefonkonferenz. Die Verletzung der pakistanischen Souveränität sei durch die "moralische Pflicht zum Handeln" geboten gewesen.

    Für mich stellt diese Aktion etwas dar, was im weiteren Sinne rechtlich mit der Befreiung der Geiseln in Mogadischu zu vergleichen ist. Nur das in diesem Fall nicht die Befreiung von Geiseln vorgesehen war, sondern den Täter (von11/09) zu ergreifen ... ergo: Polizei-Aktion.

    Für mich stellt die Tatsache, dass daraus rechtlich vorauseilend eine Militär-Aktion gemacht wurde, letztendlich Rechtsbeugung dar. Rechtsbeugung durch einen Staat, der sich dies "leisten kann".

  2. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von boriba Beitrag anzeigen
    Ein Held oder ein Märtyrer kann man aber nur werden, wenn jene die dies nun Kundtun - sich mit dem Wirken des "Helden oder Märtyrers" identifizieren.
    Das sehe ich nicht zwingend. Es kann sein, dass eine ablehnende Haltung unter solchen Umständen umschlägt. Die dafür Zuständigen sind dann die Aggressoren und werden zum neuen Feindbild.

  3. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Aus diesem Artikel:
    Die US-Behörden informierten die pakistanischen Behörden nach Angaben eines US-Regierungsvertreters zunächst nicht über ihre Erkenntnisse. "Wir haben die geheimdienstlichen Erkenntnisse über die Residenz (in der sich der Qaida-Chef aufhielt) mit keinem anderen Land geteilt, auch nicht mit Pakistan", sagte der Regierungsvertreter in einer Telefonkonferenz. Die Verletzung der pakistanischen Souveränität sei durch die "moralische Pflicht zum Handeln" geboten gewesen.

    Für mich stellt diese Aktion etwas dar, was im weiteren Sinne rechtlich mit der Befreiung der Geiseln in Mogadischu zu vergleichen ist. Nur das in diesem Fall nicht die Befreiung von Geiseln vorgesehen war, sondern den Täter (von11/09) zu ergreifen ... ergo: Polizei-Aktion.

    Für mich stellt die Tatsache, dass daraus rechtlich vorauseilend eine Militär-Aktion gemacht wurde, letztendlich Rechtsbeugung dar. Rechtsbeugung durch einen Staat, der sich dies "leisten kann".
    Dass die pakistanischen Behörden über die Residenz nicht im Vorfeld informiert wurden, ist selbstverständlich, denn es gab immer wieder Zeichen der Zusammenarbeit zwischen Teilen des pakistanischen Geheimdienstes und al-Qaida.

    Das ändert aber nichts daran, dass die pakistanische Regierung mit den USA gegen die al-Qaida offiziell verbündet ist und die Präsenz der US-Truppen in Pakistan genehmigt hat, so dass die USA keineswegs zum ersten Mal von Pakistan aus militärische Aktionen gegen die al-Qaida ausführten. Nur wenn zu viele zivile Opfer dabei zu beklagen waren, hat die pakistanische Regierung protestiert. - Und das kann man hier ja offensichtlich ausschließen.

    Polizeigewalt hingegen kann immer nur die Polizei eines Landes selber haben, niemals ausländische Verbündete - egal wie präsent sie militärisch sein mögen.
    Hätte man die Aktion auf polizeilicher Ebene durchführen wollen, was eine Riesendummheit gewesen wäre, dann hätte man es dabei belassen müssen die pakistanischen Behörden über die Residenz zu informieren und zu hoffen, dass pakistanische Polizisten bei Gelegenheit das Gelände aufsuchen und Bin Laden festnehmen.


    In dem Artikel heißt es auch:

    Pakistan bezeichnete die Tötung von Bin Laden als "erheblichen Rückschlag" für die weltweit aktiven Terrororganisationen. Der Einsatz des US-Spezialkommandos sei "in Übereinstimmung mit der erklärten US-Politik erfolgt", hieß es in einer am Montag vom pakistanischen Außenministerium veröffentlichten Mitteilung. Der Tod des Qaida-Chefs zeige die Entschlossenheit der internationalen Gemeinschaft, darunter Pakistan, den Terrorismus zu bekämpfen.


    Wie gesagt: wegen al-Qaida ist der NATO-Bündnisfall ausgerufen und der Krieg gegen Afghanistan begonnen worden. Es wäre völlig absurd, wollte man in diesem Rahmen zwar militärische Aktionen gegen Dritte, aber nicht gegen den Kopf der Terrororganisation billigen.
    .
    Geändert von Inaktiver User (02.05.2011 um 16:31 Uhr)

  4. User Info Menu

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Ein kleiner Artikel aus dem Jahr 2001 dokumentiert die schon damals verschiedenen Ansichten:

    Nato-Bündnisfall: Es gibt kein Recht auf Rache - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Politik

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  5. User Info Menu

    Beitrag AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    ... Für mich stellt die Tatsache, dass daraus rechtlich vorauseilend eine Militär-Aktion gemacht wurde, letztendlich Rechtsbeugung dar. Rechtsbeugung durch einen Staat, der sich dies "leisten kann".
    Zustimmung.
    Die USA schnitzen sich ihr Recht nach Bedarf und manipulieren die Öffentlichkeit, wie sie es gerade brauchen. Während die (aufgeklärteren, mutigeren) Deutschen im Zweiten Weltkrieg die "Feindsender" hörten, um die Wahrheit zu erfahren, kann man mittlerweile bei offiziellen Informationen der USA keinesfalls mehr davon ausgehen, dass es sich um Wahrheit handelt - und das leider schon weit vor George W. Bush.
    Dabei spielen Menschenrechte und ähnliches immer nur dann eine Rolle, wenn es den aktuellen geostrategischen Interessen der USA dient. Wenn nicht, paktiert man gerne auch mal mit Verbrechern und Diktatoren.
    Die Politik der USA ist seit Jahrzehnten dominiert von Wirtschafts- und in der Folge von Kultur-Imperialismus. Wen wundert es da, dass es Menschen gibt, die die Amerikaner nicht als Freunde betrachten...

  6. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Polizeigewalt hingegen kann immer nur die Polizei eines Landes selber haben
    Wie erklärst Du dir dann den Einsatz der GSG9 z.B. in Mogadischu .... GSG ist Polizei, Bundespolizei?!

    Ich bin übrigens durchaus der gleichen Meinung wie der Regierungssprecher: das moralische Recht besassen die USA durchaus, Bin Laden da raus zu holen, oder von mir aus auch zu töten.
    Dieses moralische Recht würde ich aber auch Eltern gegenüber einem Mörder zubilligen, der ihr Kind oder ihre Kinder tötete.

    Über diesem moralischen Recht befindet sich aber sowohl in den USA als auch in Deutschland der Rechtsstaat. Und das sollte doch eigentlich ein echter Rechtsstaat sein ... und nicht ein Rechtsstaat per Einzelfallbetrachtung.

  7. User Info Menu

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Ich finde die Diskussion hier sehr spannend - danke Euch!
    Bis auf Weiteres a.D.

  8. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wie erklärst Du dir dann den Einsatz der GSG9 z.B. in Mogadischu .... GSG ist Polizei, Bundespolizei?!
    Zum einen gehört die GSG nicht zur Polizei, sondern zum Bundesgrenzschutz. Zum anderen ging es um die Befreiung von bundesdeutschem Territorium - eben der Landshut.
    Ob die Vorgehensweise an den somalischen Behörden vorbei völlig legal war, weiß ich nicht. Vielleicht, vielleicht auch nicht. Aber die Somalier wollten selber das Flugzeug stürmen - was ein furchtbares Blutbad gegeben hätte.
    Man hat sie also ein wenig überrumpelt und ihren Ärger mit Entwicklungshilfeprojekten besänftigt.
    Geändert von Inaktiver User (02.05.2011 um 21:23 Uhr)

  9. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Es wird sicherlich auch spannend sein wer Bin Laden nachfolgt und das Ganze nur noch schlimmer wird.....

  10. Inaktiver User

    AW: Osama bin Laden ist tot.

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Zum einen gehört die GSG nicht zur Polizei, sondern zum Bundesgrenzschutz.
    Der Bundesgrenzschutz ist Teil der Bundespolizei, nicht der Bundeswehr.

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