Antworten
Seite 24 von 28 ErsteErste ... 142223242526 ... LetzteLetzte
Ergebnis 231 bis 240 von 271
  1. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    #ina

    Die Firma Siemens hat an einen mir bekannten Mann ein 4-faches Jahresgehalt an Abfindung bezahlt. Ähnlich hohe Abfindungen zahlt die Telekom für übernommene, hochverdienende Beamte - für die aber kein adäquater Arbeitsplatz mehr besteht. "Niedrigere" Tätigkeiten müssen diese aber nicht mehr ausführen, also ist og. Abfindung sogar günstiger als ein Aussitzen in einer Beschäftigungsgesellschaft ohne Beschäftigung aber mit vollem Gehalt.

    WENN es absolut kein Problem ist, das sich ein AG von einem AN trennt - warum dann nicht eine transparente, einfache und für beide lukrative Lösung?

    Gem. Kündigungsschutzgesetz gibt es übrigens einen gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch!

    Allerdings wird in der Praxis dann doch der Weg vor das Gericht gewählt - wo dann in 90 % der Fälle in 1. Instanz eine Einigung erfolgt. WARUM wird diese praktische Einigung also nicht "vorgezogen"?

    Dann gäbe es kein Streit um eine Kündigung, also auch kein Anlass für die von dir genannten Auswüchse, AG und AN sparen sich die Anwalts- und Gerichtskosten (zahlt in der 1. Instanz jeder, egal ob Vergleich, Sieg oder Niederlage), der AG kann sofort mit einem neuen Mitarbeiter planen, der AN erhält sofort seine Abfindung ...

    Was soll die Statistik mit den "befristeten" Verträgen? Rechne mal ALLE Azubis und die normalen Probezeiten - die ja auch eine Befristung darstellen - aus deiner Statistik raus ...

    Die ganze Welt beneidet uns um die duale Ausbildung - aber von linker Seite wird dies verdreht in be

    Übrigens hat sich in den letzten 10 Jahren die durchschnittliche Beschäftigungsdauer nicht verändert. DAS ist ein Fakt - alles andere die verzweifelte Suche nach statistischen Teilaspekten um Gründe für das Dauerjammern. Jammere mal den Spaniern, den Griechen, den Franzosen, den Osteuropäern oder AN in BRIC-Staaten dein Standartrepertoire vor ...

  2. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von boriba Beitrag anzeigen

    Gem. Kündigungsschutzgesetz gibt es übrigens einen gesetzlich geregelten Abfindungsanspruch!
    Gibt es nicht, das ist eine gern behauptete Legende, die keineswegs der Wahrheit entspricht. Anspruch auf Abfindung hat nur derjenige, der sich seinen Arbeitsplatz sozusagen abkaufen lässt, sprich, eigentlich nicht gekündigt werden dürfte. Oder der nach gewonnenem Kündigungsprozess nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren will.

    Wenn man jemanden loswerden will läuft das doch in der Regel so: Man hat ihn auf dem Kieker, man konstruiert Abmahnungsgründe und kündigt ihn dann personenbedingt. Oder man schickt eine Kündigung ohne Begründung. Das darf man durchaus. Da schreibt man dann einfach rein "Ich kündige sie fristgemäss zum..." Dann hat der Gekündigte drei Wochen Zeit, gegen die Kündigung vorzugehen. Tut er das nicht, war es das schon. Ziel erreicht Personalkosten gespart. Ich denke mal, in der grössten Zahl der Fälle läuft das auch so. Gewerkschaftsmitglied ist heute niemand mehr, eine Arbeitsrechtsschutzversicherung hat auch niemand. Wer eine hat klagt nicht, weil ein Kündigungsschutzprozess die Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz noch eher verkleinert als eine Kündigung. Der Buschfunk funktioniert zuverlässig. Man sieht sich immer zweimal im Leben. Und man ist ganz schnell auf der schwarzen Liste. Dann kriegt man nie mehr einen Job. Meinst du wirklich, dass jemand, der bei Siemens medienwirksam mit vier Jahresgehältern rausgeklagt wurde, irgendwo wieder eingestellt wird? Never ever. Da kann der die eierlegende Wollmilchsau sein. Den nimmt keiner mehr.

    Allerdings wird in der Praxis dann doch der Weg vor das Gericht gewählt - wo dann in 90 % der Fälle in 1. Instanz eine Einigung erfolgt. WARUM wird diese praktische Einigung also nicht "vorgezogen"?
    Wenn der Gekündigte dagegen vorgehen will, MUSS er klagen. Eine andere Möglichkeit bleibt ihm nicht. Allerdings ist der erste Termin immer ein Gütetermin. Das ist VOR der ersten Instanz. Einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich, z. B. auf eine Abfindung in Höhe eines halben Monatslohns pro Beschäftigungsjahr, dann ist der Prozess auch schon zu Ende bevor er überhaupt angefangen hat. Aber das wollen viele AG nicht. Sie wollen den AN auf Biegen und brechen loswerden und möglichst noch das letzte halbe Jahr Lohn einbehalten.
    Und bei der herrschenden Arbeitsmarktlage ist AN nicht zu verdenken, wenn sie an ihrem Arbeitsplatz kleben und ihn nicht kampflos aufgeben wollen.

    Ich sass selbst mal auf der anderen Seite. Die meisten Arbeitgeber haben ein einziges Ziel: Gewinnmaximierung durch Kosteneinsparung. Am leichtesten lassen sich Personalkosten einsparen. Dann kriegst du als Abteilungsleiter die Order, im nächsten Quartal zwei, vier, zehn AN einzusparen. Egal wie. Egal, ob du sie brauchst, ob du deine Arbeitsaufgabe noch erfüllen kannst. Sie müssen weg. Auf Biegen und Brechen. Oder du kriegst gleich von oben Abschusslisten. Der und der muss weg. Am Ende des Quartals will der GF ihn nicht mehr sehen. Dann musst du Kündigungsgründe erfinden. Und wenn du jemanden dafür abmahnst, dass er zwei firmeneigene Notizzettel für private Aufzeichnungen genommen hat. Oder mit dem firmeneigenen Kugelschreiber zwei Striche auf dem privaten Sudoku gemacht hat. Praktischerweise noch zwei Sekunden nach der Mittagspause. Oder seine Wasserflasche in der Werkstatt deponiert, statt im 20 Laufminuten entfernten Spind. Oder einen Aufkleber an seiner Werkzeugkiste angebracht hat. Man wird nicht mit allem durchkommen. Aber steter Tropfen höhlt den Stein. Irgendwann klappt es. Entweder er begreift, dass er nicht mehr erwünscht ist und geht von selbst oder er fliegt.

    Schaffst du das nicht, bist du selbst weg vom Fenster. Für leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nämlich nicht.

  3. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von boriba Beitrag anzeigen
    ....
    Ich bin für eine richtige Auszahlung von H4-Geldern.

    ALSO

    364,00 € Standartsatz
    224,00 € Krankenversicherung
    350,00 € Mietkosten
    80,00 € Mietnebenkosten
    100,00 € Aufwendungen für Soziale Zusatzleistungen (Sozialticket, Umzug, Ersteinrichtung Wohnung, kostenloser Kiga-Platz etc.)
    100,00 € Aufwendung des Staates für Rentenversicherung, da Anspruch auf lebenslange Mindestrente anfällt

    ergibt ein "Bruttosozialhilfegehalt von € 1218,00. DANN können die Ausgaben wieder verteilt werden - vielleicht hört dann das lächerlich "runterrechnen" auf den Standartsatz auf! Dies entspricht dann einem umgerechneten (bei 150 Std./Mo) Nettostundenlohn von € 8,12/h - und man benötigt keine Arbeitskleidung, muss diese nicht Reinigen, hat keine Fahrtkosten, hat Zeit für Nebenbeschäftigungen ...
    Diese Rechnung stimmt in keinster Weise.
    Miet -und Mietnebenkosten sind variabel, können durchaus mehr oder auch weniger sein.
    Die 100 € Aufwendungen für soziale Leistungen gibt es nicht.
    Zum einen gibt es nicht überall ein Sozialticket und dort wo es das gibt, ist es meistens aus dem Regelsatz vom Bezieher selbst zu zahlen.
    Dann gibt es bei einem alleinlebenden wohl kaum einen kostenlosen Kindergartenplatz. Auch eine Ersteinrichtung und ein Umzug sind eher die Ausnahme als die Regel.

    Die Aufwendungen für die Rentenversicherung werden seit dem 01.01.2011 nicht mehr gezahlt.

    Ich finde dieses "hochrechnen" wesentlich lächerlicher.

  4. gesperrt

    User Info Menu

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    #cour-de-Leon

    Bei JEDEM Arbeitnehmer wird das Bruttogehalt "hochgerechnet" und danach und daraus die Ausgaben getätigt. Findest du es auch bei AN lächerlich - oder willst du einfach nicht mit der tatsächlichen Aufwandsgrösse konfrontiert werden?

    Nochmal einige Aufwendungen des Staates für soziale Zusatzleistungen: Wenn ein "normales" Ticket 50 € und ein Sozialticket 20 € kostet, dann entstehen 30 € staatliche Zusatzleistung. Wenn eine H4-Familie für ihr Kind keinen Kiga-Beitrag bezahlen muss, dann entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Wenn der Staat die vom Alg2-Bezieher nicht gezahlte Miete an den Vermieter überweist, die Kosten aber beim überschuldeten Alg2-Mieter nicht mehr eintreiben kann oder will - entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Den Eigenanteil bei Aufwendungen für Kuren, Reha oder Leistungen gem. Pflegegesetz - übernimmt für Alg2-Empfänger ebenfalls der Staat - und zwar inkl. Fahrtkosten zur Kur. Wenn das Kind einer Alg2 Familie den weit entfernt wohnenden Vater alle 2 Wochen besucht - übernimmt der Staat die Fahrtkosten. Bei fehlender Bekleidung erhält ein Alg2 Empfänger eine Erstausstattung an Bekleidung ohne Anrechnung auf den Regelsatz. Die bei einem Auszug fällige Renovierung der Wohnung übernimmt ebenfalls die Sozialgemeinschaft - ebenso wie das Stellen einer Kaution inkl. Gebühr. Alg 2-Empfänger erhalten eine Gehaltserhöhung bei Schwangerschaft, Behinderung und Krankheit - auch soziale Zusatzleistungen von denen Geringverdiener nur Träumen können ...

    ABER Cour-de-Leon sagt: Es gibt keine sozialen Zusatzleistungen! Mal sehen was passieren würde, wenn man og. Leistungsbeispiele streichen würde ...

  5. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von boriba Beitrag anzeigen
    #cour-de-Leon

    Bei JEDEM Arbeitnehmer wird das Bruttogehalt "hochgerechnet" und danach und daraus die Ausgaben getätigt. Findest du es auch bei AN lächerlich - oder willst du einfach nicht mit der tatsächlichen Aufwandsgrösse konfrontiert werden?

    Nochmal einige Aufwendungen des Staates für soziale Zusatzleistungen: Wenn ein "normales" Ticket 50 € und ein Sozialticket 20 € kostet, dann entstehen 30 € staatliche Zusatzleistung. Wenn eine H4-Familie für ihr Kind keinen Kiga-Beitrag bezahlen muss, dann entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Wenn der Staat die vom Alg2-Bezieher nicht gezahlte Miete an den Vermieter überweist, die Kosten aber beim überschuldeten Alg2-Mieter nicht mehr eintreiben kann oder will - entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Den Eigenanteil bei Aufwendungen für Kuren, Reha oder Leistungen gem. Pflegegesetz - übernimmt für Alg2-Empfänger ebenfalls der Staat - und zwar inkl. Fahrtkosten zur Kur. Wenn das Kind einer Alg2 Familie den weit entfernt wohnenden Vater alle 2 Wochen besucht - übernimmt der Staat die Fahrtkosten. Bei fehlender Bekleidung erhält ein Alg2 Empfänger eine Erstausstattung an Bekleidung ohne Anrechnung auf den Regelsatz. Die bei einem Auszug fällige Renovierung der Wohnung übernimmt ebenfalls die Sozialgemeinschaft - ebenso wie das Stellen einer Kaution inkl. Gebühr. Alg 2-Empfänger erhalten eine Gehaltserhöhung bei Schwangerschaft, Behinderung und Krankheit - auch soziale Zusatzleistungen von denen Geringverdiener nur Träumen können ...

    ABER Cour-de-Leon sagt: Es gibt keine sozialen Zusatzleistungen! Mal sehen was passieren würde, wenn man og. Leistungsbeispiele streichen würde ...
    Es scheint sich zu lohnen ein Alg 2 Empfänger zu sein.

  6. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von B-i-m Beitrag anzeigen
    "Aufstocken" kannst du nur, wenn dein Nettogehalt unter dem ALG II - Satz ist. Wenn du genauso viel netto hast, wie du mit ALG II hättest, bekommst du keinen cent "aufgestockt" und auch keine Vergünstigungen.


    Nein. Sleepies Rechnung stimmt schon. Und die Miete bekommt auch nicht automatisch der Vermieter sondern kann dir sehrwohl auf dein Konto ausbezahlt werden. Nur damit du noch ein bißchen das Gefühl hast, ein wenig selbstständig und "unabhängig" zu sein....

    Angemessener Wohnraum für eine Person sind 45m². Das dürften ca. 380,- warm sein.
    Vielleicht handhaben das ja andere Bundesländer anders - aber in Berlin ist das nicht so.

    Es gibt in Berlin keine Regelung vom Jobcenter bezüglich der Quadratmeter, hier zählt nur die Miete (378 €)
    Also erhöhen die Vermieter für jede miese Mini-Wohnung die Miete auf exakt 378 €. Denn diese Miete wird vom Jobcenter garantiert, der Vermieter kann verlangen, dass sie direkt angewiesen wird.

    @ulina:
    Finanziell lohnt es sich für Geringverdiener sicher, eher von ALG II zu leben.
    Ich find's auch blöd.

  7. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    boriba, du scheinst noch nie in deinem Leben mit einem ALG II Empfänger gesprochen zi haben.

    Mietnebenkosten extra? Gibts nicht. Als alleinlebender darfst du 380 Euro Miete ausgeben. WARM. Alles, was es mehr kostet ist dein Vergnügen. Übernahme von Kaution, Maklergebühren, Renovierungskosten? Träum weiter. Du hast in den monatlichen 364 Euro ca. 50 Euro Ansparbetrag, der für solche Dinge gedacht ist. Für die kaputte Waschmaschine, für das verlorenene Monatsticket, für die abgelaufenen Schuhe und eben auch für fällige Renovierungs- und Maklerkosten. Wenn du noch nicht genug ansparen konntest, ist das ganz allein dein Problem. Kein Sachbearbeiter vom Bodensee bis Helgoland wird dir da was bewilligen. Fahrkosten zum Vater? Träum weiter. Du bekommst ja nicht mal die Fahrkosten ersetzt, wenn du jeden Tag zur ARGE zitiert wirst. Das ist im Regelsatz schon abgegolten. Diesen Satz hörst du sowieso jeden Tag fünfmal.

    Ich habe Kollegen, die eine sehr erfolgreiche Schulungsmassnahme abgebrochen haben, weil die ARGE es abgelehnt hat, die Fahrt-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für das notwendige Praktikum zu übernehmen. Es stünde ihnen zwar zu, aber die Bewilligung wird solange verschleppt, bis die Umschüler entnervt das Handtuch werfen, weil sie kein Geld mehr haben.

    Ich hab die 900 Euro brutto bzw. 711 Euro netto eben mal durch den ALG II Rechner gejagt. Bei dem Verdienst ist man als alleinlebender kinderloser durchaus noch beihilfepflichtig. Es werden 461 € angerechnet, bei einer Warmmiete von 380 € gibts also nochmal 283 € dazu.

    Und Boriba, du hast bei dem arbeitenden die Arbeitgeberanteile vergessen. Wer 900 € brutto hat, zahlt 188 € Sozialabgaben und bekommt 177 € vom Arbeitgeber dazu. plus Berufsgenossenschaft, was der Arbeitgeber alleine trägt.

    also
    900 € Gehalt
    177 € Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung
    ca. 8 € Beiträge zur Berufsgenossenschaft
    283 € Aufstockungsbetrag

    macht 1368 €

    Du hast keinen Cent Ahnung.Aber Hauptsache drauf.

  8. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von boriba Beitrag anzeigen
    .......

    Nochmal einige Aufwendungen des Staates für soziale Zusatzleistungen: Wenn ein "normales" Ticket 50 € und ein Sozialticket 20 € kostet, dann entstehen 30 € staatliche Zusatzleistung. Wenn eine H4-Familie für ihr Kind keinen Kiga-Beitrag bezahlen muss, dann entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Wenn der Staat die vom Alg2-Bezieher nicht gezahlte Miete an den Vermieter überweist, die Kosten aber beim überschuldeten Alg2-Mieter nicht mehr eintreiben kann oder will - entsteht wieder eine soziale Zusatzleistung. Den Eigenanteil bei Aufwendungen für Kuren, Reha oder Leistungen gem. Pflegegesetz - übernimmt für Alg2-Empfänger ebenfalls der Staat - und zwar inkl. Fahrtkosten zur Kur. Wenn das Kind einer Alg2 Familie den weit entfernt wohnenden Vater alle 2 Wochen besucht - übernimmt der Staat die Fahrtkosten. Bei fehlender Bekleidung erhält ein Alg2 Empfänger eine Erstausstattung an Bekleidung ohne Anrechnung auf den Regelsatz. Die bei einem Auszug fällige Renovierung der Wohnung übernimmt ebenfalls die Sozialgemeinschaft - ebenso wie das Stellen einer Kaution inkl. Gebühr. Alg 2-Empfänger erhalten eine Gehaltserhöhung bei Schwangerschaft, Behinderung und Krankheit - auch soziale Zusatzleistungen von denen Geringverdiener nur Träumen können ...

    ABER Cour-de-Leon sagt: Es gibt keine sozialen Zusatzleistungen! Mal sehen was passieren würde, wenn man og. Leistungsbeispiele streichen würde ...
    Als erstes mal heißt es Coeur-de-Leon und nicht Cour.

    Zu den Fakten.
    Alles was du aufzählst entspricht in keinster Weise den Tatsachen.
    Ina hat es schon geschrieben, es gibt nicht einen Cent für Kautionen oder Renovierungen.
    Und vergiß endlich mal diese verdammten Kindergartenkosten.

    Das Thema war ein alleinlebender ALG II Empfänger. Und der hat kein Kind im Kindergarten.

    Du erzählst Märchen ohne jede Ahnung. Seit dem ich Mitglied im Sozialauschuß bin, weiß ich genau wie es bei ALG II aussieht.

    Es ist richtig das manche Familie mit ALG II deutlich besser lebt als eine Familie mit einem Verdienst.
    Aber Singles im ALG II Bezug sind in keinster Weise auf Rosen gebettet.

    In einem hättest du Recht, dort wo es Sozialtickets gibt, zahlt die Kommune die Differenz.
    Aber im größten Ballungsgebiet, dem Rhein-Ruhr Raum, gibt es (noch)keine Sozialtickets. Und die Kosten für ein Ticket, zahlt jeder ALG II Bezieher von seinem Regelsatz ohne jeglichen Zuschuß.
    Bald soll es sie geben, der VRR hat es mit schwarz-grüner Mehrheit, gegen die SPD, beschlossen.


    Allerdings stimme ich durchaus mit allen überein die ein deutliches Lohnabstandsgebot fordern.
    Aber das kann mit Sicherheit nicht durch Senkungen des ALG II Geldes erfolgen, sondern nur durch angemessene Löhne.

    Es ist ein Skandal wenn jemand einen Vollzeitjob hat, nicht davon leben kann und aufstocken muß.
    Diese Mißbräuche durch einige Arbeitgeber müssen beendet werden.

    Allerdings zeigen mittlerweile neue Zahlen, die ich für den Bezirk der Bundesagentur für Arbeit im Raum Düsseldorf, daß es da bereits eine Trendwende zum besseren gibt.

  9. User Info Menu

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ina hat es schon geschrieben, es gibt nicht einen Cent für Kautionen oder Renovierungen.
    Immer wenn ich mal wieder in Frankreich bin, und vorm Käseregal stehe, muss ich an dich denken. Dort gibts eine Camembertsorte, die heißt "Coeur de Leon". Obs schmeckt, weiß ich nicht, mein Camembert hat einen anderen Namen.

    Zum Thema Kautionen: Ich habe einen guten Bekannten (erhält Hartz4), der musste Kaution zahlen, hatte aber nicht das nötige Kleingeld. Er bekam das Geld für die Kaution, aaaber: Erstens nur für 2 Monate, und nicht für 3 Monate, die er brauchte. Und zweitens muss er die Summe, die er bekommen hat, langsam wieder abstottern. Wieviel er monatlich zurückzahlen muss, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
    Ich bin, also denke ich

  10. Inaktiver User

    AW: Abgehängt - Armut in Deutschland

    Zitat Zitat von Wolfgang60 Beitrag anzeigen
    Immer wenn ich mal wieder in Frankreich bin, und vorm Käseregal stehe, muss ich an dich denken. Dort gibts eine Camembertsorte, die heißt "Coeur de Leon". Obs schmeckt, weiß ich nicht, mein Camembert hat einen anderen Namen.
    Den gibbet hier auch. Schmeckt nicht übel, aber auch nichts besonderes. Ich habe da auch eher andere die ich bevorzuge.

    Zum Thema Kautionen: Ich habe einen guten Bekannten (erhält Hartz4), der musste Kaution zahlen, hatte aber nicht das nötige Kleingeld. Er bekam das Geld für die Kaution, aaaber: Erstens nur für 2 Monate, und nicht für 3 Monate, die er brauchte. Und zweitens muss er die Summe, die er bekommen hat, langsam wieder abstottern. Wieviel er monatlich zurückzahlen muss, entzieht sich jedoch meiner Kenntnis.
    Das ist nicht ungewöhnlich. Es gibt einiges was nur als Darlehen ausgezahlt wird.

    Auch Zahlungen der Stadt für etwaige Mietrückstände werden z.B. in Düsseldorf nur als Darlehen gewährt.

Antworten
Seite 24 von 28 ErsteErste ... 142223242526 ... LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •