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  1. Inaktiver User

    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Zu gewissen Zeioten wird Strom aus Frankreich importiert, also überwiegend Atomstrom. Zu anderen Zeiten importiert bereits Frankreich Strom.

    An der Börse in Leipzig werden die Spitzen der Produktion gehandelt, also zu extremen Preisen - entweder sehr billig (selten) oder sehr teuer (meistens) im Vergleich zu den Strommengen, die die Großabnehmer langfristig buchen.

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    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten


  3. Inaktiver User

    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Diese Nachricht macht mich fassungslos und wütend. Ab jetzt bin ich dafür, alle Atomenergielobbyisten sowie Vertreter dieser feinen Gesellschaften stante pede nach Fukushima zu schicken, bzw. ihnen die Auflage zu erteilen, mit dem erstrittenen Geld, falls sie es bekommen sollten, sich doch dann innerhalb der Sperrzone eine neue Heimstatt zu errichten. Platz genug ist ja nun dort... Aber hier keiner mehr für Leute, die angesichts einer solchen Katastrophe nur nach Geld stinkende F...ze loslassen können.
    Geändert von Inaktiver User (19.06.2011 um 17:52 Uhr)

  4. gesperrt

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    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Wie ist das, wenn ein Autohändler mit einem Autohersteller vertraglich vereinbart, von diesem über Jahre hinweg 1000 Autos zu beziehen, sich aber im Nachhinein heraus stellt, dass diese Autos nicht verkehrssicher sind, muss der Autohändler die Autos dann trotzdem nehmen und bezahlen?

    Wer ist hier wem zu Schadensersatz verpflichtet, der Händler dem Hersteller gegenüber für das entgangene Geschäft oder der Hersteller dem Händler gegenüber, ebenfalls für das entgangene Geschäft?

  5. Inaktiver User

    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    @ Streuner:

    Die Reaktorsicherheitskonferenz hat immer wieder bestätigt, dass alle deutschen Reaktoren den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen. Dein Vergleich hinkt also.

    Ob wir das Gefühl haben, dass trotzdem etwas passieren könnte, ist dabei völlig irrelevant: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

    Die Entscheidung zum Atomausstieg ist also eine politische Entscheidung, die in die Eigentumsrechte der Betreiber eingreift, also einer Enteignung gleich kommt. Und das bedeutet, dass die Eigentümer für diesen Verlust entschädigt werden müssen.

    Das Management der Stromproduzenten ist es seinen Eigentümern (den Aktionären einschließlich Baden-Württemberg) schuldig, diese Entschädigung, wenn sie nicht einvernehmlich zwischen Bundesregierung und Unternehmen ausgehandelt werden kann, vor Gericht einzuklagen.

    Wie ein Prozess ausgehen würde, kann natürlich heute niemand vorhersagen, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die Unternehmen Erfolg haben, ist in meinen Augen sehr groß.

    Egal ob man das jetzt gut findet oder nicht - unsere Gesetze, u.a. unser Grundgesetz, sollten schon Vorrang vor irgendwelchen politischen Entscheidungen haben.

    Klage der Energiekonzerne: Die Politik muss die Atombetreiber entschädigen - Nachrichten Debatte - Kommentare - WELT ONLINE

  6. gesperrt

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    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    @ Streuner:

    Die Reaktorsicherheitskonferenz hat immer wieder bestätigt, dass alle deutschen Reaktoren den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
    Genau das ist der springende Punkt!
    Spätestens seit Fukushima weiß man, dass diese gesetzlichen Sicherheitsstandarts den erforderlichen Sicherheitsanforderungen eben nicht genügen.

    Es ist nun zu klären, wer für diese Fehleinschätzung verantwortlich ist, wer diese Sicherheitsstandarts festgelegt hat und wer genau an dieser Reaktorsicherheitskonferenz beteiligt war.

    Wie man weiß, ist man immer noch dabei, den Kopf in den Sand zu stecken,
    indem man von den Stresstests die Möglichkeit von Flugzeugabstürzen und Terroranschlägen ganz einfach ausblendet. Davon wird diese Gefahr nicht kleiner.
    Spätestens diese Vorgehensweise kann man als grob fahrlässig, wenn nicht vorsätzliche Gefährdung der gesamten Bevölkerung ansehen.

    Dass Kernkraftwerke auch schon vor Fukushima Erdbeben, Flugzeugabstürzen und Terroranschlägen nicht standhielten, wusste man auch schon damals.
    Man hat sich einfach nur auf das Glück verlassen, dass schon nichts passieren wird.
    Und wir hatten Pech - nicht nur Japan.

    Ein weiterer Grund für den Ausstieg ist auch das Nicht-vorhanden-sein von Endlagerstätten für den Atommüll. Auch dieser Umstand war schon bekannt, bevor man Atomkraftwerke in Betrieb nahm.
    Das ist ebenfalls mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht vorsätzliche Gefährdung der Bevölkerung.

    Man stelle sich vor, jemand baut ein Hotel, sorgt aber nicht für die Entsorgung des anfallenden Mülls und geht erst auf die Suche nach einer Möglichkeit für die Müllentsorgung, wenn der Hotelbetrieb schon am Laufen ist...!


    Ob wir das Gefühl haben, dass trotzdem etwas passieren könnte, ist dabei völlig irrelevant: Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
    Das ist kein Gefühl, das sind Fakten und Tatsachen, die niemand leugnen kann.
    Oder glaubt jemand, Merkel würde aufgrund eines komischen Gefühls einen derartigen Schritt machen, ohne ihn ausreichend zu begründen?!

    Gesetzliche Vorschrift ist auch:
    Wer einen Schaden verursacht, muss für den Schaden aufkommen.

    Jeder Handwerksbetrieb würde sofort geschlossen werden, wenn er seinen Betrieb nicht gegen eventuelle Schäden, die durch diesen entstehen könnten, ausreichend versichern würde oder nachweisen könnte, dass er für einen möglichen Schaden aufkommen könnte.

    Im Falle der AKWs wird diese Vorschrift ganz einfach und offensichtlich auf strafbare Weise missachtet.
    Waaarum lässt man denen das durchgehen, frage ich mich!!!
    Gelten für DIE andere Gesetze als für den Rest der Welt?

    Und dafür wollen diese Banditen von Betreibern jetzt auch noch Schadensersatz!
    Geht's noch dreister???!!!

    ______________________________

    Es war klar und eindeutig vereinbart, dass die Atomkraft nur als Brückentechnologie verwendet wird.
    Wenn sich nun aufgrund der Ereignisse heraus stellt, dass diese Brücke schneller als geplant verlassen werden MUSS, dann kann es doch nicht sein, dass sich nun ein ganzes Volk von ein paar Privatleuten erpressen lassen muss.

    Gibt es nicht auch das Gesetz, welches die AKW-Betreiber nur zu gerne anwenden, wenn es um Enteignungen zugunsten der AKW-Standorte geht, 'Eigentum verpflichtet', bzw. 'Gemeinnutz geht vor Eigennutz'?

    Gilt dieser Grundsatz denn nicht auch, wenn die Sachlage mal andersrum liegt?

  7. Inaktiver User

    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    @ Streuner

    Was zählt, sind die gesetzlichen Regelungen. Und die sind in den Gesetzen zur Reaktorsicherheit definiert, und die sind durch den Bundestag verabschiedet worden, und zwar in allen denkbaren Farbkombinationen von Rot/Gelb über Rot/Grün undSchwarz/Rot bis Schwarz/Gelb. Niemals hat der Bundestag mehr gefordert als im Gesetz steht.

    Und die Untersuchungen zum Stresstest haben ja auch keine wirklich neuen relevanten Erkenntnisse gebracht: Weder Tsunamis noch schwere Erdbeben sind an den Standorten deutscher AKWs zu erwarten. Und Flugzeugabstürze sind von den Regierungen aller oben erwähnten Farbkombinationen als nicht realistisch betrachtet worden.

    Das Fehlen von Endlagern ist nicht in der Verantwortung der Unternehmen sondern der Regierungen - ebenfalls in allen Farbkombinationen: Nur Regierung und Parlament können den Ort für ein Endlager festlegen.

    Kein Unternehmen ist verpflichtet, eine Haftpflicht für alle Eventualitäten zu haben - meine alte Firma war für die meisten Bereiche "selbstversichert". Das gilt auch für den Handwerker und den Stromproduzenten. Im Extrem ist er pleite.

    Genau die Regelung im Grundgesetz "Eigentum verpflichtet", die Enteignungen zulässt, schreibt auch vor, dass bei einer Enteignung, wie sie hier geschehen würde, auch eine faire Entschädigung gezahlt wird.


    Es mag sein, dass das Gericht zu einer anderen Entscheidung kommt, aber in jedem Fall wird die Entscheidung auf der Grundlage der bestehenden Gesetze erfolgen.

  8. Inaktiver User

    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Zitat Zitat von Streuner Beitrag anzeigen
    Wie ist das, wenn ein Autohändler mit einem Autohersteller vertraglich vereinbart, von diesem über Jahre hinweg 1000 Autos zu beziehen, sich aber im Nachhinein heraus stellt, dass diese Autos nicht verkehrssicher sind, muss der Autohändler die Autos dann trotzdem nehmen und bezahlen?
    Kommt drauf an. Wenn es sich um einen Leasingvertrag handelt, kann das durchaus zu Problemen führern.

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    Ausstieg aus Atomkraft: Jetzt wirds umgesetzt

    Hallo,

    der Atomausstieg ist beschlossen und hier und da basteln die Kommunen fleißig an Alternativen für ihre zukünftige grüne Stromversorgung. In der Gemeinde von Bekannten von mir sind gerade solche Pläne im Gespräch: Wiesbadener Tagblatt - An Windkraft führt kein Weg vorbei

    Das heißt für die Bürger konkret eine Veränderung des Landschaftsbildes (Windpark, Photovoltaikanlagen, etc.), aber auch Potenziale. Der Energieausstieg kurbelt die Wirtschaft an und im Falle des eigenen Windparks könnte die Kommune sogar an ihrer grünen Energie verdienen. Meine Bekannten sehen das als Chance für die Kommune, einige Bürger hadern aber auch beim Gedanke an riesige Windräder im geliebten Wald.

    Ich denke in Zukunft müssen wir uns auf eine starke Veränderung der Landschaft in Deutschland einstellen! Aber das muss ja nicht schlecht sein. Oder wie seht ihr das? Stören euch Windräder auf den Feldern und silbrig-grau-glitzernde Dächer?

  10. gesperrt

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    AW: Ausstieg aus Atomkraft: Gestaltungsmöglichkeiten

    Schöne, einfache, grüne Welt ...

    Wie ist denn die Rentabilität von Windkraftanlagen im Binnenland, wird die genannte Biomasse derzeit etwa nicht genutzt (Deponierung ist verboten), liegen die Potenziale von Solarenergie nicht bei höchstens 3 - 5 %, wo bleibt die Grundlastversorgung, wo bleiben die Speichermedien ...

    Die Grünen "kalkulieren" einfach mal den rechnerischen Strombedarf einer Gemeinde (besteht aus kommunalem, gewerblichen und privaten Verbrauch) mit theoretischen Investitionsentscheidungen durch. Nun gehen wir mal davon aus die Grünen schaffen eine neue kommunale Behörde mit vielen neuen Beamten, errichten diverse Bauwerke der Ökö-Planwirtschaft ... UND ... zu welchem Preis wird diese Behörde nun den Strom anbieten?

    Immerhin hat (noch) jeder Privathaushalt und jeder Gewerbebetrieb das Recht, den Strom zu kaufen wo er will - er ist nicht an den kommunalen Erzeuger gebunden.

    Was macht also die Grüne Öko-Planwirtschaft, wenn der erzeugte Strom teurer ist als der dann aktuelle Marktpreis? Was kosten Windanlagen, wenn nun innerhalb kürzester Zeit die Nachfrage explodiert. Was kostet Biomasse in 5 Jahren und sind dann noch ausreichende Mengen vorhanden (Rot-Rot in Berlin kauft jetzt schon Holz in Afrika für die Verbrennung).

    Folgt dann eine Subventionierung der Anlagen aus Kommunalen Mitteln oder erfolgt eine Zwangsanbindung der Verbraucher und Ausschaltung des freien Versorgerwahlrechts?

    Aber derlei böse Horroszenarien sind ja nichts für gute Menschen - also ... es wird, nein es MUSS einfach klappen - schliesslich liegt ein Plan vor!


    Windpark-Krise: Anleger warten vergeblich auf Geld aus Ökofonds - Nachrichten Geld - Geldanlage - WELT ONLINE


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    "Wie M. geht es vielen Investoren. In ganz Deutschland warten Tausende Anleger vergeblich auf versprochene Traumrenditen aus Windkraftfonds. Mehrere Windparks wurden bereits wegen Insolvenz zwangsversteigert, Fondszeichner mussten den Totalverlust ihrer Gelder fürchten. "

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