Da sind mir die Finger zu schade, dafür einen Link zu suchen.
Gehts noch hirnverbrannter???
Entweder ist da jemand unfähig zu denken
oder jemand denkt sowas wie
"Jeder Hartz-4-Empfänger sollte einen Aufnäher mit der Aufschrift H4 tragen müssen".
Antworten
Ergebnis 1 bis 8 von 8
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11.03.2011, 22:29
LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
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11.03.2011, 22:30Inaktiver User
AW: LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
Lotto spielen ist ALG II Beziehern nicht verboten. Du verbeitest eine unwahre Nachricht.
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11.03.2011, 22:55
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11.03.2011, 23:07Inaktiver User
AW: LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
Wird es das ? Ich denke nicht.
Du bringst da im Moment einiges durcheinander. Also wollen wir mal die Fakten sortieren.
Ein privater Wettanbieter hat seinen Konkurrenten, die Westlotto in NRW, verklagt mit dem Ziel ihr den Verkauf von Sportwetten an ALG II Empfänger zu verbieten. Vorgeschobener Grund war der Schutz vor Verarmung durch Spielsucht.
Tatsächlich war wohl eher Futterneid der wahre Grund.
Das LG Köln ist allerdings dem Kläger gefolgt und hat der Westlotto per einstweiliger Verfügung verboten, Oddset-Wetten an ALGII Empfänger zu verkaufen.
Dieses Verbot gilt zum einen natürlich nur in NRW und ist de-facto nicht umsetzbar, da es nicht kontrollierbar ist.
Westlotto wird aber Widerspruch einlegen.
Meiner persönlichen Einschätzung nach ist es wahrscheinlich auch nicht haltbar. Ich sehe da große Konflikte mit dem GG.
Klarer geworden worum es wirklich geht ?
Um Lotto ging es im übrigen nie.Geändert von Inaktiver User (11.03.2011 um 23:15 Uhr)
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12.03.2011, 00:35
AW: LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
Ja, klarer geworden:
Jetzt weiß ich, gegen wen sich meine Kritik richtet:
(und ich hab mir das lästige googeln erspart dadurch
)
Spricht das nicht "im Namen des Volkes" Recht?Das LG Köln ist allerdings dem Kläger gefolgt und hat der Westlotto per einstweiliger Verfügung verbotenGeändert von Streuner (12.03.2011 um 00:40 Uhr)
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12.03.2011, 11:17
AW: LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
Das denke ich auch.

Ich bin der Ansicht, dass ein Hartz4-Empfänger das ihm zur Verfügung stehende Geld auch nach seinem eigenen Ermessen ausgeben darf. Ob er sich dafür nun ein Brot, eine Currywurst, eine Flasche Wein oder eine Sportwette kauft, ist einzig seine persönliche Angelegenheit und liegt in seiner eigenen Verantwortung.
Meine private Meinung, wofür ich an seiner Stelle das ja nicht so üppig vorhandene Geld verwenden würde, ist dafür nicht maßgebend.
(spricht Frau Fuchs, die im Verhältnis Oddset Wetteinsatz/Gewinn deutlich im Plus-Bereich liegt, eben WEIL sie keine Ahnung vom Fußball hat, damit gute Quote macht, aber in keiner Weise spielsüchtig ist.
)
Bleiben Sie gesund und bleiben Sie bei Trost. (Lisa Feller)
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22.03.2011, 19:48
AW: LOTTO - VERBOT für Hartz-4-Empfänger
Na wenigstens können Hartz IV via Internet Lotto spielen oder im Urlaub, Euromillions hat gerade 133.000.000 EUro drin, hoffe ich gewinne.
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23.03.2011, 06:13



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