Hallo,
gerade eben las ich im SPIEGEL mal wieder die Aussage, dass Frau Schröder "als Bundestagsabgeordnete nicht mal das Recht habe, Elterngeld zu beantragen".
Wieso ist das so? Laut Elterngeldgesetz steht es jedem zu, wo steht, dass Bundestagsabgeordnete davon ausgenommen sind?
Beim Googlen habe ich auf der Seite von Katherina Reiche (CDU-Abgeordnete) folgendes gefunden:
"Einen Anspruch auf Elternzeit, wie er Arbeitnehmern zusteht, haben Abgeordnete übrigens nicht. Dahinter steckt, dass sie als gewählte Volksvertreter nur ihrem Gewissen verpflichtet sind und sich ihre Zeit - im Prinzip - selbst einteilen können. Tatsächlich können sie sich in Sitzungen der Fraktionen oder wichtigen Terminen auch schon einmal vertreten lassen; bei namentlichen Abstimmungen geht das aber nicht." (Quelle)
Aber auch da keine Quelle für diese Aussage.
Es tät mich einfach mal interessieren ...
Wer weiß mehr?
Neugierige Grüße
Historia
Antworten
Ergebnis 1 bis 10 von 28
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01.02.2011, 08:46
Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
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01.02.2011, 08:58
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Damit ist gemeint, dass Abgeordnete ihr Mandat auch erfüllen können - obwohl sie wegen Dauerkrankheit, Lustlosigkeit oder eben mit Kleinkind etc. - praktisch nicht mehr Arbeiten. Die Abgeordneten haben also quasi einen Zeitvertrag, vergleichbar mit einem Fussballprofi - der auch sein Gehalt bis zum Ablauf des Vertrages erhält, egal ob er nun spielt, auf der Tribüne sitzt, Langzeitverletzt oder Suspendiert ist.
Begründet ist dies mit der umfassenden Freiheits- und Unabhängigkeitsrecht des einzelnen Abgeordneten. Niemand soll und darf "normal" in seine Entscheidungsfindung eingreifen.
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01.02.2011, 09:10Inaktiver User
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Ich nehme an der Verdienst eines Abgeordneten ist auch ziemlich gut ....
Elterngeld ist - so habe ich in der Bri gelernt - ist Lohnersatzleistung. Die Gute kann aber ja arbeiten wann sie will oder auch nicht - sie bekommt trotzdem ihr "Gehalt"
Ich glaub ich geh doch in die Politik....
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03.02.2011, 21:22Inaktiver User
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Abgeordnete haben auch keinen Anspruch auf Urlaub. Sie erhalten Diäten und Sitzungsgelder und sind gewählte Vertreter. Es ist eben keine Lohnersatzleistung.
Das ist von der Ebene abhängig (Kommune, Land, Bund, Europa) sowie vom Arbeitseinsatz (60 - 70 Stunden die Woche, kaum Urlaub, in der Regel keine Wochenenden).Ich nehme an der Verdienst eines Abgeordneten ist auch ziemlich gut ....
Viel Spaß dabei (ist eine ganz schöne Ochsentour bis man da ist, wo es Geld gibt und, um dort zu bleiben. ...)Ich glaub ich geh doch in die Politik....
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03.02.2011, 22:17
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Ich habe nochmal gegoogelt und immerhin herausgefunden, dass es ein "Abgeordnetengesetz" und eine "Geschäftsordnung" gibt, in der allerlei Dinge geregelt sind.
Im Grunde hat es doch unsere liebe Familienministerin dann ganz gut getroffen, oder? Sie braucht kein Elterngeld beantragen, weil sie die ganze Zeit ihre Bezüge weiter erhält.
Um nochmal auf mein Eingangsposting zurückzukommen:
Mit der Formulierung "nicht mal das Recht haben, Elterngeld zu beantragen" assoziiert doch der Otto-Normalbürger, dass Frau Schröder da einen wie auch immer gearteten Nachteil hat.
Eigentlich ist ja das Gegenteil der Fall! Es müsste eigentlich heißen: "Frau Schröder ist in der glücklichen Lage, kein Elterngeld in Anspruch nehmen zu müssen, da sie ihre Bezüge weiterhin in voller Höhe erhält".
Habe noch etwas gefunden:
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Kriegt Schröder Elterngeld?
Nein, ebenso bekommt sie keine Elternzeit. Allerdings erhält Schröder weiterhin ihre vollen Bezüge als Ministerin und Abgeordnete (16.694 Euro/Monat).
(Quelle)
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Das klingt doch schon ganz anders! Und damit ist unsere Familienministerin wirklich meilenweit von der Realität in diesem Land entfernt.Geändert von Historia02 (03.02.2011 um 22:21 Uhr)
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04.02.2011, 07:17Inaktiver User
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Ja so ist das mit den 16.600 Euro im Monat. Wie sagte sie doch so schön
"Wir werden dann vor den gleichen Herausforderungen stehen wie viele andere Paare in Deutschland"
Ja...die haben auch Probleme, mit 16.600 Euro im Monat die Kindererziehung zu stemmen
Ich bin ja immer noch gespannt, ob ihr Mann politisch korrekt Elternzeit nimmt und ob sie ohne Nanny auskommen. Schließlich wollen sie ja dieselben Herausforderungen wie viele andere (arbeitenden) Paare.
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04.02.2011, 08:46
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Gut verdienende, arbeitende Paare leisten sich durchaus eine Kinderbetreuung - und sie gehören zu den gut verdienenden Paaren. Dass jemand mit einem guten bis sehr guten Einkommen weniger Probleme hat, weil die finanzielle Seite so gut wie gar nicht zum Tragen kommt ist doch sicher unbestritten.
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04.02.2011, 08:50Inaktiver User
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Ja nu...wenn sie den Vergleich mit den "vielen Paaren" auf die mit 30.000 Euro Monatseinkommen beschränkt o.k., dann sind es vergleichbare Herausforderungen. Die Zahl derer dürfte aber unter denen die Kinder bekommen nicht so hoch sein. Daher hatte ich gedacht, sie meint das allgemein heruntergebrochen auf alle Paare wo beide arbeiten
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04.02.2011, 09:00
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
Die Bandbreite der arbeitenden Eltern ist hoch. Meine Schwägerin z. b. arbeitet bei einer Halbtagsstelle nur ein paar Tage im Monat - mein Bruder kann sich die Zeit so einteilen, dass er an diesen Tagen (bei Vollzeitstelle) zu Hause bleiben kann. Sicher auch nicht alltäglich, aber ein Beispiel für ein arbeitendes Paar mit einem Kleinkind. Und sie gehören nicht in die von dir angesprochende Lohngruppe.

Damit möchte ich sagen, dass es "das arbeitende Elternpaar" einfach nicht gibt. Es gibt viele Facetten, Geld ist eine, die Möglichkeit seine Arbeitszeit individuell zu planen eine andere. Wahrscheinlich gibt es noch viel mehr Varianten.
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04.02.2011, 13:28
AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?
In dem Artikel, den ich oben verlinkt habe, steht auch das hier:
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Wie wird das Kind betreut?
"Das entscheiden wir gemeinsam, wenn es so weit sein sollte", sagte Schröder mal in einem Interview. Der Bundestag unterhält eine eigene, für 5,1 Millionen Euro gebaute "Betriebskindertagesstätte". Doch Abgeordnete haben darauf nur "Zugriff", wenn tatsächlich Plätze frei sind. Eigentlich soll die Einrichtung nämlich nur Mitarbeitern zur Verfügung stehen. Derzeit besuchen fünf Politiker-Kinder die direkt an der Spree gelegene Kita.
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"Mitarbeiter des Bundestages" sind also nicht die Abgeordneten selber? Das ist natürlich eine saublöde Regelung.
In einem Text von 2001 habe ich das hier gelesen:
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"Obwohl also noch viel Platz ist in der Berliner Bundestags-Kita, müssen Abgeordnetenkinder bisher draußen bleiben. Die MdB-Mütter beharren aber darauf, dass sie auf eine durch den Bundestag organisierte Betreuungsmöglichkeit angewiesen sind. Da die meisten ihren Erstwohnsitz im Wahlkreis und nicht in Berlin haben, steht ihnen kein Kindergartenplatz der Stadt Berlin zur Verfügung."
(Quelle)
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Das ist ja echt skurril. Aber ich schätze mal, das ist inzwischen geregelt.
Vom Gebäude her sieht es schon mal sehr hübsch aus.
Nun würden mich noch die Öffnungszeiten interessieren ... mal weitergoogeln ...
Hier sind noch mehr Infos, es gibt 170 Plätze, aber die Öffnungszeiten habe ich noch nicht gefunden ...
Ah doch, hier, in einem Text von 2008:
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"Die Öffnungszeiten orientieren sich an den Bedürfnissen der Bundestagsangestellten, in Sitzungswochen ist bis 19 Uhr geöffnet."
(Quelle)
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Okay, wenn ich das alles so lese, dann könnte ich wohl doch zur Überzeugung kommen, dass es bei der Kinderbetreuung vorne und hinten hakt! Sogar als Abgeordnete hat man noch Probleme, irgendwo einen Kitaplatz zu kriegen, es ist ja nicht zu fassen!Geändert von Historia02 (04.02.2011 um 13:33 Uhr)



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