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    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Wobei eine Abgeordnete wahrscheinlich nicht so die Probleme hat, auch eine private Einrichtung zu bezahlen oder gar eine Kinderfrau nach Hause kommen zu lassen.
    Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan

    Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.

  2. Inaktiver User

    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    mitarbeiter des bundestages- verstehe ich erstmal: die dort den täglichen ablauf, betrieb erledigen- von schreibkräften, sicherheitsdienst, putzkokone bis.

    abgeordnete sind mitglieder des bundestages- nicht dort angestellt.

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    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Zitat Zitat von marilyn-74 Beitrag anzeigen
    Wobei eine Abgeordnete wahrscheinlich nicht so die Probleme hat, auch eine private Einrichtung zu bezahlen oder gar eine Kinderfrau nach Hause kommen zu lassen.
    Ja, das hast du natürlich recht.

    Aber, nur mal so gedacht, möglicherweise möchte Frau Schröder ihre Volksnähe demonstrieren, indem sie ihr Kind in die Bundestagskita gibt. Und dann hat sie nichtmal Anspruch auf einen Platz. Das ist doch echt Ironie!

    Irgendwie symptomatisch für die riesige Bürokratisierung, die mit dem Thema Kinderbetreuung verbinden ist.

    Dass man nur am Wohnort- und nicht am Arbeitsort einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, kenne ich ja auch ... ist ja überall in der Republik so.

  4. Moderation

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    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Zitat Zitat von Historia02 Beitrag anzeigen
    Dass man nur am Wohnort- und nicht am Arbeitsort einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, kenne ich ja auch ... ist ja überall in der Republik so.
    Dass man dann aber die Plätze nicht besetzt, obwohl es Menschen gäbe, die ihre Kinder gern dort betreut hätten, gehört dann schon wieder ins Fassunglslosenforum.
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    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Zitat Zitat von Historia02 Beitrag anzeigen
    Dass man nur am Wohnort- und nicht am Arbeitsort einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz hat, kenne ich ja auch ... ist ja überall in der Republik so.
    Es sei denn, es gibt eine Betriebskrippe. Aber auch dann ist es nicht einfach. Wir wussten ungefähr Ende letzten Jahres endgültig, wo der Kleine unterkommt - mein Mann geht nächste Woche wieder arbeiten.
    Time is an ocean but it ends at the shore - Bob Dylan

    Und wenn der Wind mal von vorne kommt - leicht nach vorne beugen und einfach weitergehen - S.B.

  6. Inaktiver User

    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    eigentlich muss das ja heißen - sie hat keinen Anspruch auf Elternurlaub - im Grunde hat sie noch nicht einmal Mutterschutz.

    auch heftig. Bei gewählten Abgeordneten noch nachvollziehbar - als Ministerin schon höchst seltsam.

  7. Inaktiver User

    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Nein, sie hat ein gewähltes Amt und sie ist nicht krank. Sie bekommt einfach ein Kind. Zudem hat das Kind einen Vater, er könnte ja auch sein Mandat ruhen lassen....

    Der Bundestag ist ein Vollparlament und da ist das tatsächlich schwieriger.
    Sie hätte eine Möglihkeit einen Kita plaztz zu bekommen, wenn sie ihren 1. Wohnsitz nach Berlin verlegt. Das kann sie machen.
    Denn warum sollen die Berliner Steuerzahler, jemandem einen Kitaplatz sponsern, der gegen den Länderfinanzausgleich zugunsten Berlins ist UND hier keine Steuern zahlt.

    Die Bundeatgskita ist für die Mitarbeiter deshalb so wichtig, weil sie bis 20 Uhr geht. Die Arbeitszeiten sind hier eben auch sehr spät...

  8. Inaktiver User

    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Nein, sie hat ein gewähltes Amt und sie ist nicht krank. Sie bekommt einfach ein Kind.
    nach der Geburt herrscht 8 Wochen Beschäftigungsverbot - der Arbeitgeber macht sich strafbar.
    aus gutem Grund.

    Sie hätte eine Möglihkeit einen Kita plaztz zu bekommen, wenn sie ihren 1. Wohnsitz nach Berlin verlegt. Das kann sie machen.
    nein - das kann sie nicht machen, wenn sie nicht Abgeordnete für Berlin ist.

    Die Bundeatgskita ist für die Mitarbeiter deshalb so wichtig, weil sie bis 20 Uhr geht. Die Arbeitszeiten sind hier eben auch sehr spät...
    aber Frau Schröder hat immer um 16.30 Feierabend


    das Grundproblem liegt doch ganz woanders - das ist einfach nicht vorgesehen, dass eine Frau U40 solche Ämter hat - wo kämen wir denn da auch hin ...

  9. Inaktiver User

    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Der Arbeitgeber ist hier das Volk - also machen sich 80 Millionen strafbar...

    Spaß beiseite.
    Ich kenne sowohl Mitarbeiter/innen des Bundestages als auch Abgeordnete aller Ebenen.

    Die Abgeordneten bleiben maximal für den Mutterschutz zuhause. Meistens ist es so, dass sie für die Ausschussitzungen eine Vertretung schicken, ins Parlament müssen sie aber, wenn es um wichtige Entscheidungen geht. Da gilt nur der Tod als Ausnahme. Und kennt ihr die Debatte um stillende Mütter im Parlament? Echt heftig, besonders Teile der CDU sind da super!!!

    Wenn Frau Schröder um 16 Uhr Feierabend hätte, dann beginnt für sie nun der gesellschaftliche Teil, der auch Teil ihrer Arbeit ist.

    Vielleicht hilft das ja, dass es demnächst so viele Kitaplätze gibt, die gebraucht werden.
    So ein kleines Kind finde ich eh besser bei den Eltern oder einer Tagesmutter aufgehoben... (meine Meinung)

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    AW: Ministerin Schröder hat keinen Anspruch auf Elterngeld?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    nach der Geburt herrscht 8 Wochen Beschäftigungsverbot - der Arbeitgeber macht sich strafbar.
    aus gutem Grund.
    Soweit ich gelesen habe, MUSS sie den Mutterschutz nehmen.

    Aber es wäre doch tatsächlich mal interessant zu wissen, in welchen Gesetzen das eigentlich alles geregelt ist.

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