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  1. Inaktiver User

    Elerngeld anrechnen

    Ich glaube hier paßt es ganz gut rein...

    Heute morgen auf Radio Bremen 4 in den Nachrichten kam es:

    Das Elterngeld wird jetzt auf HarzIV und andere Sozialleistungen angerechnet.

    Bei einem Beispiel blieb mir sogar die Luft weg: Alleinerziehend mit Kind - HarzIV plus Elterngeld knapp über 600 Euro - nach der Anrechnung nur noch knapp über 400 Euro.

    Das sind in Summe 200 Euro weniger für eine Mutter mit Kind...

    DAS finde ich schon heftig.

    Unsere Regierung will auf diesem Weg "UNSUMMEN" sparen - und spart mal wieder - wie ich finde - am falschen Ende.

    Bei denen die sowieso schon nichts haben wird auch noch was abgezogen?!


    Ich bin Fassungslos - was sagt ihr dazu?

  2. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Bei einem Beispiel blieb mir sogar die Luft weg: Alleinerziehend mit Kind - HarzIV plus Elterngeld knapp über 600 Euro - nach der Anrechnung nur noch knapp über 400 Euro.
    das kann nicht sein, dass es nur 400 Euro sind.


    Ich bin Fassungslos - was sagt ihr dazu?
    HartzIV ist das, was früher "Sozialhilfe" war - die Sicherung des Existenzminimums für diejenigen, die sich auf keine andere Art ihr Leben finanzieren können.

    da kann man sicher darüber reden, wie das genau ausgestaltet werden soll - aber warum ausgerechnet Elterngeld, das ja auch schon eine Sozialleistung ist, einen Sonderstatus haben und nicht angerechnet werden soll, erschließt sich mir nicht.

  3. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Hallo Leonie - das Beispiel hatte der Nachrichtensprecher so genannt - ich weiß nicht ob die Zahlen so stimmen.


    Bin ich zu mitleidig? Mir kam das wirklich ungerecht vor...

    Vor allem wenn andere die mehr verdienen auch Elterngeld bekommen - da fällt so eine Anrechnung dass nicht so auf...

  4. User Info Menu

    AW: Elerngeld anrechnen

    Das Thema ist ja schon seit einigen Monaten in der Diskussion. Es wird "oben" und "unten" gekürzt, nicht nur bei den Sozialhilfeempfängern.
    Außerdem ist Elterngeld eine Lohnersatzleistung, steht also Menschen, die vorher nicht gearbeitet haben, gar nicht zu. Also haben Hartz-IV-Empfängerinnen im Grunde doppelt Geld bekommen.

    (Dass Hartz-IV viel zu wenig ist, steht für mich auf einem anderen Blatt.)

  5. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Vor allem wenn andere die mehr verdienen auch Elterngeld bekommen - da fällt so eine Anrechnung dass nicht so auf...
    Elterngeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Lohnersatzleistung und das gleiche ist es beim Krankengeld, das auch keine ALG II-Empfängerin erhält, die erkrankt, wohl aber eine Arbeitnehmerin.

  6. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Elterngeld ist keine Sozialleistung, sondern eine Lohnersatzleistung und das gleiche ist es beim Krankengeld, das auch keine ALG II-Empfängerin erhält, die erkrankt, wohl aber eine Arbeitnehmerin.
    Ja gut , dass wußte ich nicht.

    Ich hab ich halt so an dem Beispiel aufgeregt - das so einer Mutter mit Kind nun 200 Euro fehlen und das ist doch schon ne Menge Geld...

  7. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Ja gut , dass wußte ich nicht.

    Ich hab ich halt so an dem Beispiel aufgeregt - das so einer Mutter mit Kind nun 200 Euro fehlen und das ist doch schon ne Menge Geld...
    Das Geld hätte sie laut ALG II-Idee so nie haben sollen und mittlerweile geht eine Ideenrichtung davon aus, dass die Zahlungen, die bisher geleistet wurden, einen falschen Anreiz boten...

  8. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    hmm wenn das Elterngeld nur als Lohnersatzleistung gesehen wird ist das natürlich nur konsequent.
    Allerdings erschließt sich mir dann nicht warum Personen, die nicht ALG2-Empfänger, aber auch nicht erwerbstätig sind trotzdem den Mindestsatz bekommen. (Als Ausnahme natürlich Studierende und Leute in schulischer Ausbildung o.ä.) Warum streicht man das dann nicht auch
    Hat da jemand mal eine Begründung gelesen?

  9. Inaktiver User

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das Geld hätte sie laut ALG II-Idee so nie haben sollen und mittlerweile geht eine Ideenrichtung davon aus, dass die Zahlungen, die bisher geleistet wurden, einen falschen Anreiz boten...

    Genauso ist es. Schrecken aller Jugendämter: Die perspektivlose, ungebildete 17jährige "alleinerziehende" Mutter, die damit ihren Lebensuntrhalt bestreitet.

  10. User Info Menu

    AW: Elerngeld anrechnen

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    hmm wenn das Elterngeld nur als Lohnersatzleistung gesehen wird ist das natürlich nur konsequent.
    Allerdings erschließt sich mir dann nicht warum Personen, die nicht ALG2-Empfänger, aber auch nicht erwerbstätig sind trotzdem den Mindestsatz bekommen. (Als Ausnahme natürlich Studierende und Leute in schulischer Ausbildung o.ä.) Warum streicht man das dann nicht auch
    Hat da jemand mal eine Begründung gelesen?
    Die FDP fordert die Abschaffung:
    FDP-Idee: Kein Elterngeld mehr für Hausfrauen - Deutschland - FOCUS Online

    Ich könnte mir vorstellen, dass es sich bei Hausfrauen vor allem um Frauen MIT Kindern handelt. Denn wer keine Kinder hat, der wird ja sicherlich arbeiten oder arbeitslos gemeldet sein.

    Wenn ich so drüber nachdenke, dann ist es ja so: Jede Frau hat einen Anspruch auf den Elterngeld-Sockelbetrag, aber wenn sie aus anderen Quellen Geld erhält, egal ob Mutterschaftsgeld oder Sozialleistungen, dann wird das angerechnet.

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