Ganz schwieriges Thema. So eine Summe einer Mutter mit Kind wegzunehmen, ist natürlich bitter. Andererseits darf man nicht vergessen, dass die ALG IIer keine Miete zahlen müssen, bzw. Miete extra bekommen, oder bin ich da falsch informiert?
Da ergibt sich meiner Meinung nach eine gewaltige Ungerechtigkeit gegenüber Geringverdienern, die Anspruch auf Elterngeld als Lohnersatz haben.
Das Elterngeld darf meiner Meinung nach nicht zur Einkommensquelle werden.
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Thema: Elerngeld anrechnen
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21.01.2011, 14:29Inaktiver User
AW: Elerngeld anrechnen
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24.01.2011, 13:43
AW: Elerngeld anrechnen
Ich hatte vor 5-2 Jahren mal eine ETW an eine alleinerziehende H4-Bezieherin mit zwei Kindern vermietet (noch bevor Elterngeld gezahlt wurde). Eine, wie ich finde, sehr gute, moderne und schöne ETW (sonst hätte ich sie nicht gekauft). Ihre Einrichtung war einfach aber gut und geschmackvoll. Die Kinder gut erzogen, aufgeweckt, klug und anständig gekleidet und ernährt. Geld war sicherlich nicht üppig vorhanden, aber es war genug um ein sehr anständiges und sorgloses Leben zu führen ... auch ohne Elterngeld.
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25.01.2011, 08:03
AW: Elerngeld anrechnen
Ich denke, so sollte es eigentlich auch sein. Jede Frau soll ja den Elterngeldanspruch haben, allerdings ist es nicht OK, dass Eltern, die von Hartz 4 leben, "sowohl als auch" bekommen haben. Selbstverständlich muss das Elterngeld ausbezahlt werden, jedoch auf den H4 Anspruch angerechnet werden. Denn doppelt Geld setzt tatsächlich die falschen Anreize.
Das Mini-Tigerchen ist da! 
*24.02.2011*



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