Auch wird auf die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieser Meinungsumfrage (so gut wie) nicht eingegangen, sondern es wird immer nur auf die riesige Mehrheit der Bevölkerung gepocht.
Zitat Fokus-Ausgangs-Artikel:
Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid befragte für FOCUS tausend repräsentativ ausgewählte Personen.
Antworten
Ergebnis 81 bis 90 von 280
-
07.12.2010, 10:12Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
-
07.12.2010, 10:15
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Tut mir leid, dass ich bisher dieses fundierte Posting nicht positiv bewertet habe. Es beinhaltet in meinen Augen genau das, was gegen den Schweizer Volksentscheid spricht und den angeblichen Mehrheitsmeinungen in Deutschland als Gegenargument diesen könnte, aber der Mehrheit sicherlich nicht gefällt. Ich sehe das genauso: es gibt kein Rezept Ex und Hopp.
Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
-
07.12.2010, 10:17
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Wäre "missbräuchlicher / unmoralischer Bezug von Abfindungen" auch ein Ausschaffungsgrund ?
Aktuelle Forderungen: Claassen 7,1 Millionen für 74 Tage Engagement, Nonnenmacher 4,8 Millionen (Die Liste der Vorwürfe gegen den 47-Jährigen ist lang, http://www.ftd.de/unternehmen/finanz...38.html?page=2)Geändert von utopia_2020 (07.12.2010 um 10:24 Uhr)
-
07.12.2010, 10:24Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Das bezweifel ich (dass es ein Ausschaffungsgrund ist).
Und deshalb kann ich Blautannes Statement über Demokratie und Rechststaat* leider nicht vollenständig zustimmen.
Ich bin mir nicht vollends sicher, ob wir (bei derartiger Lobby-Politik) einen Rechtsstaat haben.
Oftmals fühle ich mich als Bürger von unserer demokratischen Regierung in ihren Entscheidungen über den Tisch gezogen, meine Interessen einfach nicht vertreten.
* Aber das war glaube ich im Parallelthread.Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 10:48 Uhr)
-
07.12.2010, 10:28Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Das ist selbstverständlich nicht der Fall.
Ganz im Gegenteil. Darin drückt sich sogar besondere Ausländerfreundlichkeit aus, wie djgm01 beweist:

Nochmal klargestellt: selbstverständlich drückt sich in der Ausgrenzung von Ausländern keinesfalls Ausländerfeindlichkeit aus.
Selbstverständlich drückt es auch keine Feindseligkeit aus, wenn auf den Einwand der UN-Kinderrechts-Konvention hin nahegelegt wird, dass eine gesamte Familie (bestehend aus Vater, Mutter, älterer Tochter, älterem Sohn, jüngerer Tochter ..) das Land, in dem sie u.U. seit Jahrzehnten lebt, ja gern verlassen könnte, wenn der jüngere Sohn, der Teufelsbraten, über die Stränge geschlagen hat.
Genau genommen gibt es in ganz Europa keine Ausländerfeindlichkeit - und falls irgendwer anderer Meinung sein sollte, verlange ich einen Nachweis!
Selbst Parteigänger der NPD und vergleichbarer Parteien anderswo in Europa leiten ihre Postulate häufig sehr nachdrücklich und absolut unmissverständlich ein mit: "ich-habe-nichts-gegen-Ausländer-aber",
unter Umständen sogar in der verschärften Version: "ich-habe-absolut-nichts-gegen-Ausländer-aber".
- Wenn das nicht beweist, dass man nicht ausländerfeindlich ist, was dann?
Zu viele Politiker sind gegen Diskriminierung?
Wozu musst du überhaupt irgendwen diskriminieren?
Reicht es nicht aus, rechtstaatlich zu sein und zu denken?
Das ist genau dein Irrtum.Die weit überwiegende Mehrheit der Ausländer wird von derartigen Maßnahmen nie betroffen sein, denn sie sind genau so wenig kriminell wie du und ich.
Genauer und entlarvender sagt es Nadine2:
Ob man in dem betreffenden Land (z.B. Schweiz oder Deutschland) geboren ist, ob man dort zur Schule geht und sozialisiert wird, ob die Eltern brav Steuern zahlen - egal. Man gehört nicht dazu. "Punkt". Auch wer in diesem Land von Geburt an oder jedenfalls schon jahrzehntelang lebt, ist und bleibt Gast. "Punkt".
Und das ist keinesfalls freundlich (Gastfreundschaft) oder neutral (Staatsbürgerschaft) gemeint, sondern als Abgrenzung von den autochthonen Bürgern.
Für sogenannte "Gäste" gilt künftig nicht mehr der Grundsatz der Einzelfallprüfung. Auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit kann man sich schenken, wenn es (nur) um Ausländer geht. Für die Betreffenden gelten Extraregeln.
Denn es ist in der Tat eine Sonderregel, wenn ein Hans Müller oder ein Ruedi Stuber im Falle jugendlichen Übermuts mit einer strengen Verwarnung des Jugendgerichts heimgeschickt wird, ein Mario Rosso, ein Michail Pawlowitsch oder eine Nesrin Yilmaz hingegen in ein anderes Land deportiert werden soll.
Es ist m.E. willkürlich, wenn der unrechtmäßige Bezug von Sozialhilfe - in der Schweiz gar keine Straftat - zu einer Ausweisung führt. Es ist darüber hinaus aber auch eine soziale Ungleichbehandlung, wenn der Sozialbetrug der kleinen Leute (Schwarzarbeit; zu Unrecht bezogene Sozialhilfe) weit strenger geahndet wird als der Sozialbetrug der Wohlhabenden (Steuerbetrug, kein Ausschaffungsgrund).
Darüber hinaus stellt es auch ein sehr spezielles Verhältnis zu Recht und Gesetz dar, wenn schwere juristische Kaliber wie das Völkerrecht und UN-Kinderrechtskonvention in den Wind geschlagen und wichtige und weit reichende Verträge mit der EU verletzt werden, Bagatellen wie der Diebstahl einer CD oder das Rauchen eines Joints aber als "Verbrechen" betrachtet werden (jedenfalls soweit es Ausländer betrifft).
.Geändert von Inaktiver User (08.12.2010 um 15:54 Uhr)
-
07.12.2010, 10:32Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Opelius, ich hatte weder dich noch Exzellenz mit dieser Bemerkung gemeint.
Dieser Vorwurf richtete sich vielmehr genau an jene, die die Schweizer Ausschaffungsinitiative in Teilen oder insgesamt gut finden, sich mit den Gegenargumenten nicht auseinandersetzen wollen, dann aber User bedrängen, weil sie sich ja ohne Auseinandersetzung mit einem bestimmten Buch überhaupt keine Meinung bilden könnten.
.Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 10:49 Uhr)
-
07.12.2010, 10:32Inaktiver User
-
07.12.2010, 10:42Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Daran habe ich auch ganz, ganz schwer zu kauen.
Zitat von Inaktiver User
Ich symbolisierte es gestern mit
Die zitierte Meinung bedeutet für mich "Vogelfreiheit" propagieren.
Und das hat "NULL" mit "Rechtsstaat" zu tun.
-
07.12.2010, 10:57
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Wir sind wir
ich bin ich und du bist wir
und er ist wir und sie ist wir
wir vier sind wir
so ist das hier
doch die von da und der von da
sind nicht von hier und nicht wie wir
denn ich und du und er und sie
wir vier sind eben nicht wie die
und weder die noch der von da
kann sein wie wir das ist doch klar
selbst wenn er irgendwann vergisst
dass er von ganz woanders ist
und glaubt er wäre jetzt von hier
und wär jetzt auch genau wie wir
dann geht das nicht
denn wir bin ich und wir bist du
und er gehört da nicht dazu
und so zu sein wie du und ich
das will er in der regel nicht
und das ist ja auch richtig
und unwahrscheinlich wichtig
dass jeder weiß
wer er ist
und niemals vergisst
dass da da und hier hier
und die die und wir wir
weil das ist klar
dass die von da
und wir halt von hier
und zwar alle vier
ich
du
er und sie
und wären wir wie die
dann wären wir ja von da
und daran scheitert's ja
wärn wir von da und die von hier
dann wärn die wir und wir wärn die
und wir wüssten nie
wie es ist dieses hier sein
dieses ganz und gar wir sein
und weil nicht sein darf was nicht sein kann
fang' wir das das erst gar nicht an
ich bleib ich
du bleibst du
er bleibt er
und sie bleibt sie
wir vier bleiben wir
und die bleiben die
und so bleibt alles irgendwie
genauso wie es immer war
na wunderbar
Wilfried Schmickler
-
07.12.2010, 12:18Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?


Zitieren
