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  1. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Auch wird auf die Frage nach der Glaubwürdigkeit dieser Meinungsumfrage (so gut wie) nicht eingegangen, sondern es wird immer nur auf die riesige Mehrheit der Bevölkerung gepocht.

    Zitat Fokus-Ausgangs-Artikel:

    Das Meinungsforschungsinstitut TNS Emnid befragte für FOCUS tausend repräsentativ ausgewählte Personen.

  2. User Info Menu

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Kein User hier ist z.B. wirklich auf das Posting # 8 inhaltlich eingegangen - jene, die anderen Usern in Prozentzahlen vorrechnen wollen, wie wenig fundiert ihre Meinungsbildung sei, eingeschlossen.

    .
    Tut mir leid, dass ich bisher dieses fundierte Posting nicht positiv bewertet habe. Es beinhaltet in meinen Augen genau das, was gegen den Schweizer Volksentscheid spricht und den angeblichen Mehrheitsmeinungen in Deutschland als Gegenargument diesen könnte, aber der Mehrheit sicherlich nicht gefällt. Ich sehe das genauso: es gibt kein Rezept Ex und Hopp.
    Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel

  3. User Info Menu

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen


    Hinzu kommt, dass diese Initiative sich - reichlich willkürlich - nicht nur gegen Schwerverbrecher, sondern auch und vor allem gegen kleine Diebe und gegen arme Leute richtet, während z.B. Wirtschaftskriminelle sowie Leute, die tödliche Verkehrsunfälle verursacht haben, unbehelligt bleiben sollen. Vollends fragwürdig wird es, dass "missbräuchlicher Bezug von Sozialleistungen" ein Ausschaffungsgrund sein soll, obwohl das nicht einmal ein Straftatbestand darstellt.
    Wäre "missbräuchlicher / unmoralischer Bezug von Abfindungen" auch ein Ausschaffungsgrund ?

    Aktuelle Forderungen: Claassen 7,1 Millionen für 74 Tage Engagement, Nonnenmacher 4,8 Millionen (Die Liste der Vorwürfe gegen den 47-Jährigen ist lang, http://www.ftd.de/unternehmen/finanz...38.html?page=2)
    Geändert von utopia_2020 (07.12.2010 um 10:24 Uhr)

  4. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Das bezweifel ich (dass es ein Ausschaffungsgrund ist).

    Und deshalb kann ich Blautannes Statement über Demokratie und Rechststaat* leider nicht vollenständig zustimmen.

    Ich bin mir nicht vollends sicher, ob wir (bei derartiger Lobby-Politik) einen Rechtsstaat haben.
    Oftmals fühle ich mich als Bürger von unserer demokratischen Regierung in ihren Entscheidungen über den Tisch gezogen, meine Interessen einfach nicht vertreten.

    * Aber das war glaube ich im Parallelthread.
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 10:48 Uhr)

  5. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Genau! Wenn man jemanden kritisiert, der sich in irgendeiner Form danebenbenimmt und er ist Ausländer, ist man automatisch ausländerfeindlich.
    Das ist selbstverständlich nicht der Fall.
    Ganz im Gegenteil. Darin drückt sich sogar besondere Ausländerfreundlichkeit aus, wie djgm01 beweist:

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Wer sich gegen die Ausweisung von Kriminellen mit dem Argument der "Ausländerfeindlichkeit" ausspricht, beleidigt die gewaltige Mehrheit von ehrlichen Menschen unter den Zuwanderern! Denn er unterstellt, dass Ausländer grundsätzlich kriminell und deswegen von Ausweisung bedroht seien.



    Nochmal klargestellt: selbstverständlich drückt sich in der Ausgrenzung von Ausländern keinesfalls Ausländerfeindlichkeit aus.

    Selbstverständlich drückt es auch keine Feindseligkeit aus, wenn auf den Einwand der UN-Kinderrechts-Konvention hin nahegelegt wird, dass eine gesamte Familie (bestehend aus Vater, Mutter, älterer Tochter, älterem Sohn, jüngerer Tochter ..) das Land, in dem sie u.U. seit Jahrzehnten lebt, ja gern verlassen könnte, wenn der jüngere Sohn, der Teufelsbraten, über die Stränge geschlagen hat.

    Genau genommen gibt es in ganz Europa keine Ausländerfeindlichkeit - und falls irgendwer anderer Meinung sein sollte, verlange ich einen Nachweis!

    Selbst Parteigänger der NPD und vergleichbarer Parteien anderswo in Europa leiten ihre Postulate häufig sehr nachdrücklich und absolut unmissverständlich ein mit: "ich-habe-nichts-gegen-Ausländer-aber",
    unter Umständen sogar in der verschärften Version: "ich-habe-absolut-nichts-gegen-Ausländer-aber".
    - Wenn das nicht beweist, dass man nicht ausländerfeindlich ist, was dann?


    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Gegenwärtig sprechen sich zu viele Politiker gegen die Diskriminierung von Ausländern aus, während es allein um die "Diskriminierung" von Kriminellen geht!
    Zu viele Politiker sind gegen Diskriminierung?
    Wozu musst du überhaupt irgendwen diskriminieren?
    Reicht es nicht aus, rechtstaatlich zu sein und zu denken?


    Die weit überwiegende Mehrheit der Ausländer wird von derartigen Maßnahmen nie betroffen sein, denn sie sind genau so wenig kriminell wie du und ich.
    Das ist genau dein Irrtum.
    Genauer und entlarvender sagt es Nadine2:
    Zitat Zitat von Nadine2 Beitrag anzeigen
    Nein, da haben die Schweizer schon recht! Ausländer sind GAST- und wenn sie sich nicht dementsprechend benehmen - hat der Gastgeber das Recht sie vor die Tür zu setzen. Punkt!
    Ob man in dem betreffenden Land (z.B. Schweiz oder Deutschland) geboren ist, ob man dort zur Schule geht und sozialisiert wird, ob die Eltern brav Steuern zahlen - egal. Man gehört nicht dazu. "Punkt". Auch wer in diesem Land von Geburt an oder jedenfalls schon jahrzehntelang lebt, ist und bleibt Gast. "Punkt".
    Und das ist keinesfalls freundlich (Gastfreundschaft) oder neutral (Staatsbürgerschaft) gemeint, sondern als Abgrenzung von den autochthonen Bürgern.

    Für sogenannte "Gäste" gilt künftig nicht mehr der Grundsatz der Einzelfallprüfung. Auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit kann man sich schenken, wenn es (nur) um Ausländer geht. Für die Betreffenden gelten Extraregeln.

    Denn es ist in der Tat eine Sonderregel, wenn ein Hans Müller oder ein Ruedi Stuber im Falle jugendlichen Übermuts mit einer strengen Verwarnung des Jugendgerichts heimgeschickt wird, ein Mario Rosso, ein Michail Pawlowitsch oder eine Nesrin Yilmaz hingegen in ein anderes Land deportiert werden soll.

    Es ist m.E. willkürlich, wenn der unrechtmäßige Bezug von Sozialhilfe - in der Schweiz gar keine Straftat - zu einer Ausweisung führt. Es ist darüber hinaus aber auch eine soziale Ungleichbehandlung, wenn der Sozialbetrug der kleinen Leute (Schwarzarbeit; zu Unrecht bezogene Sozialhilfe) weit strenger geahndet wird als der Sozialbetrug der Wohlhabenden (Steuerbetrug, kein Ausschaffungsgrund).

    Darüber hinaus stellt es auch ein sehr spezielles Verhältnis zu Recht und Gesetz dar, wenn schwere juristische Kaliber wie das Völkerrecht und UN-Kinderrechtskonvention in den Wind geschlagen und wichtige und weit reichende Verträge mit der EU verletzt werden, Bagatellen wie der Diebstahl einer CD oder das Rauchen eines Joints aber als "Verbrechen" betrachtet werden (jedenfalls soweit es Ausländer betrifft).

    .
    Geändert von Inaktiver User (08.12.2010 um 15:54 Uhr)

  6. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Opelius Beitrag anzeigen
    Tut mir leid, dass ich bisher dieses fundierte Posting nicht positiv bewertet habe. Es beinhaltet in meinen Augen genau das, was gegen den Schweizer Volksentscheid spricht und den angeblichen Mehrheitsmeinungen in Deutschland als Gegenargument diesen könnte, aber der Mehrheit sicherlich nicht gefällt. Ich sehe das genauso: es gibt kein Rezept Ex und Hopp.
    Opelius, ich hatte weder dich noch Exzellenz mit dieser Bemerkung gemeint.

    Dieser Vorwurf richtete sich vielmehr genau an jene, die die Schweizer Ausschaffungsinitiative in Teilen oder insgesamt gut finden, sich mit den Gegenargumenten nicht auseinandersetzen wollen, dann aber User bedrängen, weil sie sich ja ohne Auseinandersetzung mit einem bestimmten Buch überhaupt keine Meinung bilden könnten.
    .
    Geändert von Inaktiver User (07.12.2010 um 10:49 Uhr)

  7. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen
    Das ist selbstverständlich nicht der Fall.
    Ganz im Gegenteil. Darin drückt sich sogar besondere Ausländerfreundlichkeit aus, wie djgm01 beweist:






    Nochmals: selbstverständlich drückt sich in der Ausgrenzung von Ausländern keinesfalls Ausländerfeindlichkeit aus.

    Selbstverständlich drückt es überhaupt keine besondere Feindseligkeit aus, wenn nahegelegt wird, dass eine gesamte Familie, bestehend aus Vater, Mutter, älterer Tochter, Sohn, jüngerer Tochter nahegelegt wird das Land, in dem sie u.U. seit Jahrzehnten leben, zu verlassen, weil der jüngere Sohn, der Teufelsbraten, über die Stränge geschlagen hat.

    Genau genommen gibt es in ganz Europa keine Ausländerfeindlichkeit - und falls irgendwer anderer Meinung sein sollte, verlange ich einen Nachweis! Vorher glaube ich es nämlich nicht.

    Selbst Parteigänger der NPD und vergleichbarer Parteien anderswo in Europa leiten ihre Postulate häufig sehr nachdrücklich und absolut unmissverständlich ein mit:

    "ich-habe-nichts-gegen-Ausländer-aber"
    unter Umständen sogar in der verschärften Version:
    "ich-habe-absolut-nichts-gegen-Ausländer-aber"

    Wenn das nicht beweist, dass sie nicht ausländerfeindlich ist, was dann?


    Wozu musst du überhaupt irgendwen diskriminieren?
    Reicht es nicht aus, rechtstaatlich zu sein und zu denken?


    Das ist genau dein Irrtum.
    Genauer und entlarvender sagt es Nadine2:

    Ob man in dem betreffenden Land (z.B. Schweiz oder Deutschland) geboren ist, ob man dort zur Schule geht, ob die Eltern brav Steuern zahlen - egal. Man gehört nicht dazu. "Punkt".
    Es gilt nicht das Recht des Rechtstaates. Es gilt nicht der Grundsatz der Einzelfallprüfung, auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit kann man sich schenken.

    Auch wer als Ausländer in diesem Land von Geburt an oder jedenfalls schon jahrzehntelang lebt, ist und bleibt Gast. "Punkt".

    Das bedeutet: für ihn gelten Extraregeln.

    Denn es ist in der Tat eine ganz besondere Regel, wenn ein Hans Müller oder Ruedi Stuber im Falle jugendlichen Übermuts mit einer strengen Verwarnung des Jugendgerichts heimgeschickt wird, ein Mario Russo, ein Michail Pawlowitsch oder eine Nesrin Yilmaz hingegen in ein anderes Land deportiert werden soll.
    Es ist des weiteren eine eindeutige Ungleichbehandlung von Migranten gegenüber Autochthonen, wenn der Bezug von Sozialhilfe, in der Schweiz keine Straftat, zu einer Ausweisung führt. Es ist darüber hinaus aber auch eine soziale Ungleichbehandlung, wenn der Sozialbetrug der kleinen Leute (Schwarzarbeit; zu Unrecht bezogene Sozialhilfe) nicht genauso behandelt wird wie der Sozialbetrug der Wohlhabenden (Steuerbetrug).

    Darüber hinaus stellt es auch ein sehr spezielles Verhältnis zu Recht und Gesetz dar, wenn schwere Kaliber wie das Völkerrecht, UN-Kinderkonvention etc. in den Wind geschlagen werden, Bagatellen wie der Diebstahl von CD oder Lippenstift aber als "Verbrechen" bezeichnet werden.

    .
    Für dieses Posting wieder meine uneingeschränkte Zustimmung

  8. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User
    Ich möchte nochmals betonen, dass ich kein Problem damit habe, verurteilte Kriminelle "zu diskriminieren".

    Wer sich außerhalb unserer Gesellschaft stellt, sollte sich nicht auf genau die Regeln berufen, die er verletzt hat.
    Daran habe ich auch ganz, ganz schwer zu kauen.
    Ich symbolisierte es gestern mit
    Die zitierte Meinung bedeutet für mich "Vogelfreiheit" propagieren.
    Und das hat "NULL" mit "Rechtsstaat" zu tun.

  9. User Info Menu

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von Inaktiver User Beitrag anzeigen


    Das ist genau dein Irrtum.
    Genauer und entlarvender sagt es Nadine2:

    "Nein, da haben die Schweizer schon recht! Ausländer sind GAST- und wenn sie sich nicht dementsprechend benehmen - hat der Gastgeber das Recht sie vor die Tür zu setzen. Punkt!"

    Ob man in dem betreffenden Land (z.B. Schweiz oder Deutschland) geboren ist, ob man dort zur Schule geht und sozialisiert wird, ob die Eltern brav Steuern zahlen - egal. Man gehört nicht dazu. "Punkt".

    Es gilt nicht das Recht des Rechtstaates. Es gilt nicht der Grundsatz der Einzelfallprüfung, auch das Prinzip der Verhältnismäßigkeit kann man sich schenken - wenn es um Ausländer geht.
    Auch wer in diesem Land von Geburt an oder jedenfalls schon jahrzehntelang lebt, ist und bleibt Gast. "Punkt". Und das ist keinesfalls freundlich (Gast, Gastfreundschaft) oder neutral (Staatsbürgerschaft) gemeint, sondern als Abgrenzung von den autochthonen Bürgern.

    Das bedeutet: für den Betreffenden gelten Extraregeln.

    Wir sind wir

    ich bin ich und du bist wir
    und er ist wir und sie ist wir
    wir vier sind wir
    so ist das hier
    doch die von da und der von da
    sind nicht von hier und nicht wie wir
    denn ich und du und er und sie
    wir vier sind eben nicht wie die
    und weder die noch der von da
    kann sein wie wir das ist doch klar
    selbst wenn er irgendwann vergisst
    dass er von ganz woanders ist
    und glaubt er wäre jetzt von hier
    und wär jetzt auch genau wie wir
    dann geht das nicht
    denn wir bin ich und wir bist du
    und er gehört da nicht dazu
    und so zu sein wie du und ich
    das will er in der regel nicht
    und das ist ja auch richtig
    und unwahrscheinlich wichtig
    dass jeder weiß
    wer er ist
    und niemals vergisst
    dass da da und hier hier
    und die die und wir wir
    weil das ist klar
    dass die von da
    und wir halt von hier
    und zwar alle vier
    ich
    du
    er und sie
    und wären wir wie die
    dann wären wir ja von da
    und daran scheitert's ja
    wärn wir von da und die von hier
    dann wärn die wir und wir wärn die
    und wir wüssten nie
    wie es ist dieses hier sein
    dieses ganz und gar wir sein
    und weil nicht sein darf was nicht sein kann
    fang' wir das das erst gar nicht an
    ich bleib ich
    du bleibst du
    er bleibt er
    und sie bleibt sie
    wir vier bleiben wir
    und die bleiben die
    und so bleibt alles irgendwie
    genauso wie es immer war

    na wunderbar

    Wilfried Schmickler

  10. Inaktiver User

    AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?

    Zitat Zitat von utopia_2020 Beitrag anzeigen
    Wäre "missbräuchlicher / unmoralischer Bezug von Abfindungen" auch ein Ausschaffungsgrund ?

    Aktuelle Forderungen: Claassen 7,1 Millionen für 74 Tage Engagement, Nonnenmacher 4,8 Millionen (Die Liste der Vorwürfe gegen den 47-Jährigen ist lang, Umstrittener Bankchef: Politik lässt Nonnenmacher fallen, Seite 2 | FTD.de)
    Diese Argumente sind einfach dumm!

    Es geht um die Abschiebung von Ausländern. Deutsche können nicht aus Deutschland abgeschoben werden.

    Man mag derartige Bereicherung für verwerflich halten (ich tue das auch) aber sie ist nicht kriminell.

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