Wie wohl deine Reaktion aussähe, wenn einer der ungeliebten Zuwanderer genau das gleiche sagen würde? Wahrscheinilch würdest du diese Ankündigung bedrohlich finden, aber wenn zwei das gleiche tun, ist das noch lange nicht das selbe.
Ich bin auch "Deutsche" mit derzeitig ständigem Wohnsitz im Ausland, in meinem Fall in der Schweiz, wenn auch ohne Dependance in Berlin.Ich ärgere mich über "Deutsche" mit ständigem Wohnsitz im Libanon und heiklen Dependancen in Berlin. Unternehmen kann ich dagegen nichts, außer durch mein Wahlverhalten.
Muss ich jetzt gleich meinen deutschen Pass abgeben oder darf ich damit warten, bis eine von deinem Wählerwillen getragene Gesetzesänderung gegen diesen Missstand Abhilfe schafft?
Was ich sagen will:
Ohne eine Einteilung in Staatsbürger erster, zweiter und dritter Klasse ist ein solches Denkschema nicht durchzuhalten. Wobei ein solches Denkschema allem widerspricht, was den Rechtsstaat Bundesrepublik ausmacht.
Ich schlage vor sich mit derartigen Vorschlägen, die wenig durchdacht sind, etwas zurückzuhalten und lieber legale, ich meine: wirklich legale, d.h. widerspruchsfreie und mit den Grundrechten vereinbare Wege zu suchen um der Kriminalität (egal ob von Ausländern oder Inländern begangen) Herr zu werden.
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15.11.2011, 16:58Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Geändert von Inaktiver User (15.11.2011 um 17:07 Uhr)
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15.11.2011, 18:23
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Flüchtlinge kamen während und zum Ende des Krieges, danach waren es die Vetriebenen aus Polen, CSSR, Rumänien, Ungarn Jugoslawien und anderen Ländern. Ab 1986 kamen die Spätaussiedler, denen Michail Gorbatschow die Ausreise erlaubte. Weil sie so spät erst ausreisen durften, heißen sie auch so "Spätaussiedler".
Ausgebombte Bundesbürger hatten denselben Anspruch auf Lastenausgleich - allerdings ist ihnen auch das Grundstück verblieben, den Flüchtlingen nicht.Die Menschen stolpern nicht über Berge, sondern über Maulwurfshügel
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15.11.2011, 20:36Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Nein, du bist echte Deutsche mit Wohnsitz in der Schweiz, und die Verachtung, die du deinem Gastland gegenüber empfindest, bei opportunistischer Mitnahme der finanziellen Vorteile, ähnelt dem Verhalten problematischer Ausländergruppen in Deutschland. Das Sahnehäubchen wäre, wenn du jetzt die Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen würdest. Dann würdest du mit den "Deutschen" libanesischer Herkunft gleichziehen.
Wo habe ich einen Vorschlag gemacht? Ich habe lediglich meine Meinung ausgedrückt. Da ich glücklicherweise in einem Land lebe, in dem der Mensch nicht nach seinen Gedanken, sondern nach seinen Taten (in meinem Fall strikt legal) behandelt wird, werde ich das Recht, zu denken, was ich will, weiterhin dankbar nutzen.
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15.11.2011, 21:21Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Das muss ich erst mal verdauen.
Ich bin es nämlich nicht gewohnt mit Kriminellen und Asozialen gleichgesetzt zu werden (und das sind ja diejenigen, von denen hier die Rede ist).
Ein starkes Stück. Und das, obwohl ich in der Schweiz gesetzestreu bin und das tue, was du dir ebenfalls ausbedingst, nämlich:
Zitat von Inaktiver User
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15.11.2011, 21:37Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Ich setze dich hiermit ganz ausdrücklich nicht mit Kriminellen und Asozialen gleich. Sollte das so rübergekommen sein, tut mir das leid.
Ich finde hingegen dein Verhalten in der Schweiz opportunistisch und von fehlender Loyalität gegenüber der aufnehmenden Kultur geprägt, die dir offensichtlich in wesentlichen Bereichen mehr zu bieten hat als deine Heimat.
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16.11.2011, 09:08Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Okay.
Das magst du so sehen, ich sehe es anders:Ich finde hingegen dein Verhalten in der Schweiz opportunistisch und von fehlender Loyalität gegenüber der aufnehmenden Kultur geprägt, die dir offensichtlich in wesentlichen Bereichen mehr zu bieten hat als deine Heimat.
Mein Mann und ich sind sogenannte Arbeitsmigranten, die den europäischen Arbeitsmarkt nutzen, zu dem aufgrund bilateraler Verträge mit der EU auch die Schweiz gehört. So einfach ist das.
Wir sind genauso "opportunistisch" wie die Arbeitgeber in Europa, die das gleiche tun.
Du hast angedeutet, dass es nicht zu tolerieren sei, dass deutsche Staatsbürger ihren ständigen Wohnsitz im Libanon hätten.
Daraufhin habe ich meine Situation als Beispiel erwähnt, um zu illustrieren, dass es nicht so ungewöhnlich ist, dass deutsche Staatsbürger ihren ständigen Wohnsitz zeitweise oder über viele Jahre im Ausland haben.
Kein Land, von dem ich wüsste, wird deshalb seinen Staatsbürgern die Staatsbürgerschaft entziehen. Und kein westliches Land wird es seinen Bürgern verbieten zeitweise oder dauerhaft im Ausland zu leben - sei es nun Mallorca oder Beirut.
Du wirst mit keinem Wählerwillen erreichen können, dass zwischen deutschen Staatsbürgern und deutschen Staatsbürgern, dass zwischen ständigem Wohnsitz im Libanon, in Hongkong, in USA, in der Schweiz unterschieden wird. Denn das wäre wohl kaum mit den Grundsätzen der Verfassung vereinbar und überdies eine ausgesprochen willkürliche Angelegenheit.Geändert von Inaktiver User (16.11.2011 um 10:18 Uhr)
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16.11.2011, 16:16Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Dagegen spricht nichts. Nur stößt es mir ziemlich sauer auf, wenn Arbeitsemigranten ihr Gastland dann derartig beharken. Ich habe selber diverse Auslandsaufenthalte hinter mir und mir sind die Deutschen, die dort waren, und alles furchtbar fanden, andererseits aber dort blieben, weil man es finanziell so komfortabel hatte, extrem auf den Geist gegangen - genauso wie Ausländer hier, die alles Deutsche scheiße finden, aber Schulen, kostenlosen Arztbesuch und materielle Grundausstattung klasse finden. Man muss eben Prioritäten setzen und ein wenig guten Willen walten lassen - oder gehen, wenn das nicht möglich ist.
Das ist ein Missverständnis. In den 90er Jahren haben Libanesen im hohen Maße die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und sind dann wieder in den Libanon zurückgegangen - mit allen Privilegien, die eine deutsche Staatsbürgerschaft mit sich bringt. So haben sie sich z.B. von den deutschen Behörden in die "Heimat" zurückholen lassen, als es dort ungemütlich wurde. Dass unter diesen Zurückgeholten viele Radikale und Halbseidene waren, die zwar einen dt. Pass haben, aber auf die Frage, was sie sind, mit "Libanese" antworten, ist eine Tatsache.
In dieser Zeit genügte es, zum Amt zu gehen, zu sagen, dass man Deutscher werden möchte und 100 DM zu zahlen. Inzwischen ist diese Vorgehensweise glücklicherweise deutlich verschärtft und an internationale Standards angepasst worden, aber es gibt immer noch reichlich Schlupflöcher.
Ich unterscheide zwischen Deutschen und "Deutschen", auch wenn das unfein ist.
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19.11.2011, 16:56
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
LOL. Das bekommen wir doch hier bei uns nicht mehr gebacken! Warten wir noch mal 25 Jahre ab, dann werden gewisse Personenkreise uns (dich/mich) ausweisen! Multikulturell, darf ich dich mal nach Bremen einladen? Zum Beispiel in die Vahr/Gröpelingen/Oslebshausen/Burg/Tenever? Möchtest du mal mit mir tauschen wollen, deine Kinder hier zur Schule schicken, 27 Nationen in einer einzigen Schule, störender Unterricht, schlaffe Hilflosigkeit beim Lehrpersonal, Drogen/Körperverletzung/Nötigung/Bedrohung an der Tagesordnung? Ich lade dich lieber wieder aus, suche dir ein Dorf weit weg von Bremen und anderen großen Stätten, und genieße die Zeit die dir noch bleibt!
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19.11.2011, 17:13Inaktiver User
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Hast Du einen Nachweis für diese Verwendung der Begriffe? Mein Vater kam 1958 mit seinen Eltern aus dem heutigen Polen. Das war die erste Ausreisewelle nach den unmittelbaren Kriegs- und Nachkriegstagen. Meine Großeltern hatten einen Ausreiseantrag gestellt (genauer gesagt, diverse...), der letztlich bewilligt wurde. Deshalb würde ich sie nicht als Vertriebene bezeichnen, genauso wenig wie die vielen anderen, die damals mit bewilligten Ausreiseanträgen kamen. Flüchtlinge waren sie schon gar nicht. Ich dachte immer, hier wäre Aussiedler durchaus der richtige Begriff.
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20.11.2011, 19:44
AW: Abschiebung krimineller Ausländer ?
Das sagt Wiki (vielleicht ja jemand zitierfähigere Quellen).
Spätaussiedler
Spätaussiedler werden seit dem 1. Januar 1993 im amtlichen Sprachgebrauch Menschen genannt,
* die als deutsche Staatsangehörige in den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie geboren wurden und zunächst nach 1945 dort verblieben sind, sowie deren Abkömmlinge, die nach Deutschland übergesiedelt sind, oder
* die als deutsche Volkszugehörige aus einem kommunistisch regierten Land im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens in das Gebiet der (späteren) Bundesrepublik Deutschland oder der DDR übersiedelt sind, sowie die Angehörigen, die sie bei der Aussiedlung begleitet haben.
Bis 1992 wurden diese Migranten nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedler bezeichnet.[1]
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* Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes seinen ständigen Aufenthalt genommen hat, wenn er zuvor [...] seinen Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten hatte.
lg lenitaGeändert von lenita (20.11.2011 um 19:51 Uhr)




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